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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter77
Date: 99999999
Abstract 84. Jeremiä, Woewod, gibt und bestätiget dem heil, Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenk- nis des Woewoden Peter ist. V. J. 7104/1596, Nov. 15. Sr. Stefan.

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Charter31
Date: 99999999
Abstract 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr. Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt. Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515, Horn. 18. Sr.

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Charter188
Date: 99999999
Abstract 201. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt in folge Klage dem Joaniki, Jgumen von Moldowiza, die Freiheit, daß es ihm zustehe, sich auf die klösterlichen Güter zu begeben, namentlich: zum See von Kowor, zur Hälfte des Sees Oraw, ins Dorf Sängureni, zu Brumar's Wiese, zu einem Bienengarten, wo Brumar's Bienengarten gewesen, zum Rusterbronnen und andern Quellen, zu einer Lache, Namens: Blißcat, den Lachen und Bächen rings umher, nach Bodestie unterhalb des Waldes Kigiac, zn den Lachen bei Kärligätura, zur Dorfshälfte Optstäceni, den obern An- theil, nach Turia im Jassier Zinut, nach Piteni zwischen der Wald stätte und dem Moraste unterhalb Jassi, zu den Bienengärten in Komarna, zu den Kotnaer Mühlen in Buchainiz, zu dem^erge über den Kopul bei Kotnar, nach Schäläestie im- Z4n«t Sueswa, «ach Balacana im Zinut Kowur, nach Säßicori im Zinut Sucawa, und von allen diesen Gütern soll er die Einkünfte von Allem nehmen. Wer aber von diesen Gütern etwas dagegen einzuwenden hätte, dem sollen sie mit den Kälugärn einen Fristtag bestimmen, an dem sie mit allen ihren Erwiedernngsbeweisen zum Staatsrathe kommen. — Alle diese Güter bedürften einer Untersuchung und Abmarkung. V. J, 7260/1752, Jäner 11. —

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Charter25
Date: 99999999
Abstract 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400 tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400 tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen, Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje- sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor, Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B. d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos- podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen; denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)

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Charter191
Date: 99999999
Abstract 204. Markbrief vom — Hauptmanne und von Toader Bädeliz, Schulzen. Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit des Woden haben sie sich hin nach Karapciul begeben, damit sie ober Karapciul von Jor- dänestie, einem Gute Gregor Häshdäu's, abmarken. Als sie nun dorthin gekommen, haben sie die Leute wegen dieses Gutes befraget, warum die andern Güter, welche dort liegen, nämlich: Ropce ober- und Karapciul unterhalb über den Siret gehen, Jordänestie aber, Häshdäu's Gut, nicht darüber gehe, sondern nur den Siret gegen Osten erreiche. Diese Leute haben erwidert: sie hätten noch von ihren Aeltern gehört, daß dieses Gut Jordänestie nur bis an den Siret, nicht aber über denselben gehe. Endlich ist auch Gregor Häshdäu gekommen, und man hat ihn befragt, ob er Schriften oder Zeugen wegen des Gutes Jordänestie habe. Und er hat nichts, außer dies als Grund der Streitigkeit vorgebracht, daß die andern Güter den Siret überschreiten, warum also nicht auch sein Jordä nestie? — Die Abmarker haben jedoch auf das Zeugnis jener Leute, die auch einen Fluchbrief angenommen, erachtet, daß Häshdäu wedcr über den Siret gehe, noch daß er sich in die Einkünfte jenes Grundes — 138 - einmische, bis er nicht Beweise gleichwie jene andern aufsinde. Auch haben sie dieses Zeugnis gegeben, bis daß Häshdau Beweise sinde, daß auch er einen Theil über den Siret habe. V, J. 7260/1752, November 3. —

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Charter159
Date: 99999999
Abstract 169. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Archimandriten und Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, eine Urkunde: daß es ihm zu- und frei stehe, die Kälugär und alle Leibeignen des Klosters gegen den Sachwalt von Sucawa, gegen die Geldstrafer, Mord rächer, bischöflichen Diener und alle Andern zu schirmen. Auch soll es niemanden erlaubt sein, sich unter die Leute des Klosters aus irgend einer Ursache zu begeben und weder sie zu richten noch sie abzustrafen, ausgenommen bei Todschlag und Diebstahl, wo nur dem Staatsrath zu richten zukommt. Nur der Jgumen allein soll sie richten und die Schuldigen strafen nach ihrer Schuld. V. J. 7244/1736, Jäner 12. —

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Charter247
Date: 99999999
Abstract 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —

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Charter214
Date: 99999999
Abstract 229. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß es ihnen zustehe, die Güter des Klosters, namentlich: das ganze Dorf Wama, Fälticeni, Sworiste, Mitestie, mit Säräceni zu beherrschen; ferner den Zehent von Aeckern, Heuwiesen, Bienengärten und zwar: von je fünfzig Bienenstöcken einen, bei wenig'ern aber von jedem Stock einen Para zu nehmen. Auch sei es in den Dörfern nicht gestattet, auf einer Grundstätte ohne Vorwißen des Jgumens Getränke zu verkaufen, sondern nur jene, die vorläusig mit dem Jgumen diesfalls übereingekommen sind und zahlen, die mögen solche alsdann verkaufen. V. J. 7267/1759, Juni 29. —

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Charter116
Date: 99999999
Abstract 123. Moise Mogila, Woiwoda, besiehlt den Scholtusen und Bürgern (Pärgari) der Stadt Härlä und den Wätashen, daß sie die Weingärten des heil. Klosters Moldowiza ganz in Frieden laßen und vom Press'hause keine Art Giebigkeiten abnehmen. V. J. 7139/1631, April 19. Sr. - 106 —

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Charter149
Date: 99999999
Abstract 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20. —

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Charter202
Date: 99999999
Abstract 215. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, an Stefan Popäflul, Thorwarden. Stefan Popäskul war abgeordnet worden, einen Grund abzumarken, worüber zwischen den Kälugärn von Wo ronez und denen von Moldowiza Zwistigkeit«. entstanden war. Jn folge Klage Georgs, Jgumens von Moldowizä: daß Joniz Baschota, Mundschänk, durch eine Ausbreitung gegen das Scholdänestier Ge märke in das Gut Fälticeni eindringe, soll er nun diesen nach Fäl- ticeni vorrufen, nach den aus den Schriften hervorgehenden Beweisen — 145 — das Gemärke richtig stellen, auch, wenn es nöthig wäre, Male setzen und einen Rainbrief ausstellen. . V. J. 7264/1756, Juli 2. — <ÜOXVI. Thun kund durch diesen Markbrief, daß wir vermög erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Konstantin Michael Cehan Räkowiz,, Woewoden, durch Sr. Hoheit erlauchten Brief beordnet, und uns befohlen worden, daß wir uns auf den Weg machen, und ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, Namens: Wama an der Moldowa, im Zinut Sucawa, unterhalb Kämpul-lung, son dern und abgränzen. Dieses Dorf, das unten mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Stiulpikani und Bukurestie gränzt, wird anbestritten, indem die Woronizer Kälugär auf einen Grundtheil dieses moldowizischen Gutes, Wamä, sich ausbreiten, um ihn unter ihre Herrschaft zu bringen. Da nun die Egumnen und Kälugär beider Klöster, um Gerechtigkeit bittend, zum Staatsrathe Sr. Hoheit, des Woe woden gekommen, so hat sie Se. Hoheit, der Wode, mittelst Beschluß an Se. Heiligkeit, den Vater Metropoliten, Hr. Hr. Jakob, und an Hr. Jon Bogdan. gr. Kanzler, gewiesen. Diese haben nach den Urkunden und Schriften, welche die Klöster auf diese Güter haben, die Erhebung gepflogen und ihnen zu Recht erkannt, daß der Egumen von Woronez eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, hervorsuche, welche Schrift das Gemärke und die Markzeichen des Gutes Woronez nachweiset, und, wie diese Ur kunde schreibt und zeigen wird, so soll es bleiben. Auf Grund dieser Urkunde sollen wir sonach abmarken, da sie auch der Egumen von Moldowiza anerkennt, Falls jedoch diese Urkunde von Stefan, Woda, nicht vorkäme, dann sollen wir die Markzeichen beachten, die die moldowizische Urkunde des Woden Alexander, Stifters des Klosters, beschreibt, und wo diese Handveste die Markzeichen weiset, daselbst sollen wir auch unter Vergewißerung durch alter Leute Zeugnisse, welche die Markzeichen wißen, und sie, wo sie sind, zeigen, das Gut Wama abmarken. Also begaben wir uns infolge erlauchten Be fehles Sr. Hoheit, des Woden, zu diesem Gute und, da auch die Egumnen mit allen Kälugärn beider Klöster, dann viele alte und junge Leute der Umgegend aus Kämpulung, Wamä und Stiulpikani gegenwärtig waren, forderten wir den Egumen von Woronez auf, die Urkunde des Woden Stefan vorzuweisen. Er erwiderte jedoch, i« — 146 — daß sie nicht da sei, ^sondern verloren gegangen. Und er zog eine Bestätigungsschrift vom Woden Moise Mowila hervor, angebend, daß sie nach der Urkunde des Woden Stefan abgefaßt sei, und alle Gränzzeichen und alles Gemärke des Gutes Woronez nachweise. Auch zog er noch eine andere Bekräftigungsschrift vom Woden Konstantin Du!a hervor, die ganz wie jene vom Woden Moise Mowila lautet. Die Urkunde des Woden Moise Mowila ist jedoch bei dem ersten Worte, das angibt, wo das Gemärke des Gutes Woronez beginne, beschabet. Von dieser beschabten Stelle an lautet sie also: in die kühle Topliz; von da gerade an den Schärfenberg; von da anstoßend an die salzige Mägura; von da weiter auf das Ziegengebirg; sodann zum Diecel in den verbrannten Felsen; von da an den Gränzpflock des Todoresk; dann in den Kirils Bronnen und hinab bis in die Bistriz stets von Zeichen zu Zeichen. Auf Grund dieser Urkunde nun haben die Ab marker gefordert, daß ihnen der Egumen die Markzeichen des Grun des nachweise, nämlich: die kühle Topliz, den Schärfenberg und die andern obangegebenen Malzeichen. Also brach er von der Mündung der Sucha mare aufwärts gegen die Ebene der Moldawa auf. Nach einer halben Stunde Wegs wiesen sie (die Woronezer) einen Bach, der von der Anhöhe her abkömmt, und nach Durchschneidung des Weges in die Moldowa mündet. Bewiesen ward jedoch, daß dies nicht die Topliz sei. Von da gingen sie weiter die Ebene fort an der Moldawa hinauf, wo sie abermals eine Stelle ohne Waßer mit dem Vorgeben wiesen, daß hier die Topliz gewesen. Man hat aber erkannt, daß da keine Topliz gewesen. Von da ging es abermals weiter aufwärts bis längs der Fichtenfurt, wo sie angaben, daß dort ihre Markung ende, und den Fuß eines Berges gerade längs der Ebene der Moldawa mit den Worten wiesen, daß dies der Schär fenberg wäre. Aber die Moldowizer wendeten ein, daß dies, wo sie gewiesen, weder der Schärfenberg noch die kühle Topliz sei, sondern diese sei weiter rückwärts an der Mündung der Sucha mare, wo sie die Woronezer Urkunde des Woden Moise weiset, und der Schar fenberg gerade dort an der Mündung der Sucha mare neben der salzigen Mägura, wie die Urkunden des Woden Alexander und des Woden Moise beschreiben. Da nun die Abmarker gesehen, wie- nach die salzige Mägura nicht neben dem Berge ist, den die Wo ronezer Kälugär gewiesen, sondern nahe am großen Schärfenberg, den die Moldowizer Kälugär angeben, sich besinde, da ferner auch ein — 147 — Fluchbrief wider die Habgierigen und Falschzeugenden vorlag, trugen die Abgränzer den Woronezer Kälugärn und ihren Zeugen die An nahme des Fluchbriefes an. Die wollten ihn aber nicht annehmen. Hierauf forderten die Abmarker die Moldowizer Kälugär und ihre Zeugen auf, daß sie zwölf Männer fänden, die den Fluchbrief an nehmen, und die kühle Topliz und den Schärfenberg nachwiesen. Da fanden sich zwanzig Greise aus Wama und Kämpulung und ein Priester, welche den vom Woronezer Egumen verfaßten Fluchbrief annahmen. Dann sind sie aufgebrochen und haben uns die kühle Topliz gerade an der Mündung der Such« mare und neben der Mündung des Sakabaches gewiesen, allwo in der That die kühle Topliz mit einem reichen Ouellwaßer befunden worden, was auch die Woronezer Kälugär nicht leugnen konnten. Von da begab man sich über die Mündung des Sakabaches auf die Waßerscheide, der Eschenberg genannt, gerade zum Schärfenberg, wie die Urkunde des Woden Alexander in Uebereinstimmung mit der Urschrift des Woden Moise und dem Zeugnisse der Greise von Zeichen zu Zeichen gleich lautend beschreibet. Da nun der Woronezer Egumen diese Zeichen und Zeugnisse gesehen, zog er noch eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, über das Dorf Stiulpikani hervor, worin geschrieben, daß sich das Gut Stiulpikani von der kühlen Topliz und der Sucha mare anhebet, und daß der Bach Sucha mare bis an seinen Ursprung mit allen Waldwiesen und Büheln, soviel daran liegen, mit allen Quellen, namentlich: Rä'rioana, Ostra und Schwarzwalde, und all' ihren Quellen, die in dieselben einfallen, und den Wiesflecken, die daran liegen, dem heil. Kloster Woronez geschenket worden. Vom Sakabache aber ist in jenen Hand- vesten keine Erwähnung, da doch andere bei der Sucha mare oban- geführte Bäche, wie: Rärioana, Ostra und Schwarzwalde angegeben sind, und obgleich auch der Sakabach, ein eben so bedeutender Bach, wie jene, ja noch größer, mit einer großen Waldwiese daran ist. Aus diesen Handvesten ist die Wahrheit noch heller hervorgegangen, da sich herausstellte, daß darin über die Markung des Woden Ale- rander und auch über die Handveste des Woden Moise nicht hinaus geschritten wurde. Obgleich die Urschrift des Woden Moise, da wo sie beschabet, angeben mag, daß sich die Woronezer Markung von der Moldawa anhebet; so kann es doch auch heißen, daß das Gut Woronez nach der Handveste für Bukurestie von unten herwärts 10* — 148 — bis zur Sucha, da wo sie in die Moldawa fällt, reiche. Die Ur schrift des Woden Stefan über Stiulpikani weist jedoch die Markung von der kühlen Topliz an, schließt dann an die Sucha mare und von da aufwärts. Hinsichts der Saka jedoch macht sie gar keine Meldung; wie auch Wodä Moise und Wodä Duka von der Mün dung der Sucha mare und der kühlen Topliz schreiben, aber vom Sakathale und Sakabache nichts erwähnen. Die Handveste des Woden Alexander hingegen beschreibt die Markzeichen des Gutes Wämä, anfangend: zuerst aus der Furt über die Moldawa unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit einer Waldwiese gerade an der Mündung Shäresa und bachaufwärts zum Ursprunge, von da zur Moschul's Mägura; von da zur Räskoale und an den Eschenberg; weiter zum Salzbründl, wo es die salzige Mägura heißt, die längs dem Schärfenberg lieget; denn die salzige Mägura ist mit dem Schär fenberg nur ein Gebirg. Also ist erwiesen worden, daß eine an dere Salzquelle iu den andern Bergen nirgends vorhanden sei, sondern nur auf jenem Gebirge, welches man die salzige Mägura heißt, und wo zwei salzsaure Bronnen gerade am Schärfenberg sind. Dann geht die Waßerscheide gerade über den Schärfenberg und fällt auf den Eschenberg ab — immer als Waßerscheide fort — bis sie in den Sakabach einfallet. Weiters den Bach des Sakathales — längs der kühlen Topliz — abwärts bis sie in die Moldawa einmündet, dann über die Moldawa gerade gegenüber der Mündung der Sucha mare, wo es am Bach der Schanze heißt. Von da geht es auf dem jen seitigen Ufer der Moldawa im Schanzbache aufwärts bis auf den Wirbel des Deal mare, und von da immer auf der Waßerscheide des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Mol- Moldowizä abfallen zum Ursprung des Frumoß und in dessen Mün dung in die Moldowizä, von da über die Moldowizä in die Mün dung des Baches Dea, und von da auf den Wirbel des Gränz- hanges, und von da auf den Ahornberg, wo er in die Moldawa in die Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, wo auch zuerst begonnen worden. Und also wurde mit solchen Zeichen das Ge- märke von Wämä geschloßen, weil die Abmarker gesehen, wienach das Sakathal mit seinem Bache in der Handveste des Woden Ale xander enthalten, jedoch in jener der Woronezer vom Woden Stefan, vom Woden Moise und Woden Duka davon keine Erwähnung ge schieht und nichts enthalten ist, indem dieses Thal mit seinem Bache — 149 - gesondert von der Sucha mare vor ihr und längs derselben gehet, bis lezterer gerade an der Mündung Sucha mare in die Moldawa fällt, wie viele Leute gewußt und auch die Woronezer Käluzär nicht geleugnet haben. Vor einiger Zeit jedoch bei einer großen Üeber schwemmung hat sich der Lauf der Sncha mare geändert, fließt nun, wo der Bach des Sakathales rinnt, und mündet in die Moldawa, gerade ein wenig oberhalb dessen Mündung, Da die Handveste des Woden Alerander auf dem Bache des Sakathals hinabreichet, wo dieser in die Moldawa, gerade gegenüber der Mündung des Schanz baches, abfließet, die Handveste des Woden Stefan nie über die Mündung der Sucha mare — gerade an die kühle Topliz — hinabgehet, dann das Dorf Stiulpikani weder an der Mündung der Sucha noch an der Moldawa nachweiset, überdies auch Zeichen einer Dorfs statt weder an der Mündung der Sucha noch in der Ebene der Moldawa sich gefunden, auch keine Urkunde von Woronez von der Mündung der Sucha mare aufwärts etwas gedenket, so haben wir gemuthmaßt, daß die Handschrift des Woden Moise da, wo sie be schabet, etwa gelautet habe: „von der Mündung der Sucha mare oder der Mündung des Sakabaches", für welche Worte die Stelle wohl zureichend war. Sollte die Stelle jedoch lauten: „vom Waßer Moldawa bis in die Sucha", so käme die Marknng unterhalb beson ders von Stiulpikani ganz an Woronez. Von der Sncha aber auf wärts in die Ebene Moldawa schreibt weder eine Urkunde, noch sinden sich Beweismittel. Das Kloster Moldowiza wies außer der Urschrift des Woden Alerander eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, dem Stifter Woronez's, v. J. 6955/1447, 11. Horn., vor, worin er dem Kloster Moldowiza die alte Markung von Wama bestätiget; dann eine andere wieder die alte Markung bekräftigende Handveste, abermals von einem Woden Stefan vom 13. November 7007/1499; dann eine andere Urkunde, vom Woden Michael aus dem J. 7227/1719 15, April beglaubiget, nach der Abmarkung des Radauzer Bischofs Kalistru, der hiezu zugleich mit Konstantin Sbera, Zeltwart, und Basil Ciudin, Kämmerer, beordnet war. Als sie nun diese Streitig keit untersucht, haben sie befunden, daß das Kloster Moldowiza genau die Markung des Woden Alerander halte, und überdies der Beweis sich herausstelle, daß die Woronezer Kä'lugär umgehen, ohne Fug und Recht in das Gut Moldowizä's einzudringen. Auch wurde be wiesen, daß es an Moldowiza bis zur Abmarkung durch den Truchseßen — 150 — Scherban Kantakosino zugehörig war. Bei dieser Abmarkung aber, sagen die Kälugär von Moldowiza, sei ihnen Unrecht geschehen, da man die Urkunden und Handvesten nicht gründlich durchschaut habe. Ferner wurde ermittelt, daß, wenn Woronez den Grund, bis wohin die Woronezer Kälugär gewiesen, d. i. eine Strecke von drei viertel Stunden Weges genommen hätte, das Gut Wamä längs der Moldawa verkürzt worden wäre. Gegen die Berge aber geht es bis an das Gut Stulpikani. Die Woronezer haben überdies den Schärfenberg an zwei Orten, die kühle Topliz an drei Stellen ge wiesen, aber nie und nirgends ihr Vorbringen — weder mit Urkunden, wie die Handschriften nachweisen, noch mit Zeugenschaften, was auch selbst der Egumen von Woronez anerkannt hat, — beweisen können. Er brachte jedoch den Anstand wegen des Sakabaches vor, sagend: daß er in die Sucha mare falle und von rechtswegen ihnen gehöre; denn des Woden Stefan Handveste schreibe: „Jn die Sucha mare mit allen Bächen, soviel' in dieselbe münden." Es wurde jedoch be weiskräftig aufgeklärt, daß der Bach des Sakathalcs zu jener Zeit nicht in die Sucha gefallen, sondern seinen besonderen Rinnsal hatte, und in die Moldawa abfloß. Also ward auch bestimmt, daß das Sakathal, wie die Handveste des Woden Alexander und andere so genannte Bestätigungsurkunden vorschreiben, unter der Herrschaft Moldowizä's zu bleiben habe, indem, abgesehen von den Zeugen schaften der Greise, die es ebenso von ihren Aeltern und Großältern vernommen und gehört haben, weder die Urkunden von Woronez noch jene von Moldowizä über die alten Markzeichen hinausgehen. Auch in dem Berge Toderesk, der oberhalb neben dem Raräu liegt, haben sich die Kälugär von Woronez ausgebreitet, um ihn in ihre Herrschaft zu bringen, angebend: daß nach den Urschriften des Woden Moise und des Woden Duka das Gemärke durch die Gränz- säule des Toderesk gehe. Die Moldowizer Kälugär brachten jedoch eine Schenkungsschrift dieses Berges an das Kloster Moldowizä von Gregor Udre, gr. Wätaven von Sucawa, bei, welcher auch mit dem Petschaft des Bischofs Hr. Georg von Rädäuz bekräftiget war, ferner einen Bestätigungsbrief über diesen Berg Toderesk von 7150/1642, März 30., vom Woden Basil. Doch die Woronezer Kälugär haben keine andere Schrift vorgebracht, und es ward aber mals entschieden, daß die Moldowizer Kälugär den Berg Todoreskul nach ihren Schriften besitzen sollen. Die Woronezer Kälugär haben — 151 — sich bis zur Gränzsäule des Toderesk, oder, wo sie ihre Herrschaft beweisen mögen, zu halten, jedoch mit dem Berge Toderesk nichts zu schaffen. Auf die Einwendung der Woronezer, daß Wodä Stefan vielleicht einen Grundtheil vom Gute Moldowiza's weggenommen und es nach Woronez geschenkt, worüber sie jedoch weder Schriften noch Zeichen vorgebracht, wurde entschieden, daß wenn Wode Stefan irgend einen Grundtheil weggenommen, er dann für Moldowizä keine Urkunde über die alte Markung, wie solche bestanden ausge stellt hätte, ^ und besonders da Woronez ringsum mehr Gut besizt als Moldowiza. Also hat die Wahrheit aus den Urkunden beider Klöster, wie wir oben gezeigt, hervorgeleuchtet, so wie auch die Leute auf den Fluchbrief Zeugnis abgelegt, namentlich: Priestermönch Joniki, Voregumen, Johann, auch Voregumen, Greise bei 65 Jahre alt, Michael, Priester von Wämä, bei 65 Jahr, Gregor Negur aus Kämpul-lung, der die kalte Topliz gewiesen, von 86 Jahren, Toader Lehac aus Kämpulung, von 70 Jahren, ferner Pintili Schuhan aus Kämpulung und Lupul Ziribock aus Frumoß, von 60 Jahren, Basil Saßul von Wamä, von 75 Jahren, Pintili Schistak von eben da, von 75 Jahren, Gregor Schistak, von eben da, von 60 Jahren, Peter Lasa, von eben da, von 65 Jahren, Gregor Pädale, von 35 Jahren, Arenti Leontiesch, von 45 Jahren, Nistor Kup, von 70 Jahren, Ursul Balmosch, von 45 Jahren, Basil Kälinäskul, von 40 Jahren, Matiä Tämpeskul, von 50 Jahren, Gregor Bosankul, von 80 Jahren, Nistor Lasa, von 75 Jahren, Alexander Kiruz, Priestermönch Kalistru, Voregumen, und Mönch Daniel, von 80 Jahren, und Mönch Samoil, von 70 Jahren, Stefan Koschcioc, von 70 Jahren, Gabriel Lukanul, von 70 Jahren. Alle diese haben wegen den Markzeichen, die oben gezeigt worden, nach eigenem Wißen und, wie sie es von ihren Aeltern und Vorältern gehört haben, auf den Fluchbrief Zeugenschaft gegeben,' daß das Kloster Moldowiza immer dort seine Herrschaft ausgeübt, wo Woronez eingegriffen habe. Da wir nun so viele Beweise aus den Klosterschriften und den Zeugnissen der Leute gesehen, haben wir einen Markstein gerade an der Mündung der Sucha mare längs der kalten Topliz einge- sezt, und einen Auer an der salzigen Mägura, einen andern im Eschenberg eingehauen, und, nachdem wir dies bewahrheitet und als Recht erkannt, haben wir diese Abmark-Urkunde in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg und des ganzen Vereins des heil. — 152 - Klosters Moldowizg ausgestellt und mit unserer Unterschrift be wahrheitet. Jm Jahre 7264/1756, am 16. Juli. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter, Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R, OOXVII. Thun kund init diesem Markbriefe, daß wir ver möge erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Kon stantin Michael Cehan Räkowiz, Woewoden, abgeordnet worden, indem uns mittels erlauchten Briefes Sr. Hoheit befohlen wurde, uns auf ein Gut des heil. Klosters Moldowizg zu begeben, Namens: Berkeschestie, welches im Sucewer Zinut an der Moldowa lieget, und oben mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie anrainet. Wir haben uns demnach zufolge erlauchten Befehls Sr. Hoheit des Woden auf das genannte Gut begeben, und auch den Vater Makari, Egumen von Woronez, vorberufen. Da wir nun die Urkunden des Klosters Moldowizg abverlangt, so hat man eine Handveste des Woden Stefan des guten vom J, 6981/1473. Sept. 13., auf das Dorf Berkischestie vorgewiesen, welche Handveste das Ge- märke und die Zeichen dieses Dorfes Berkischestie angibt, nach weisend: daß es anfange von der Birkenlache (u. s. w.) — Anch der Egumen von Woronez hat eine Handveste vom Woden Bogdan, vom J. 7033/1525 vorgewiesen, wo die Markzeichen von Bukurestie, das oberhalb Birkischestie liegt, beschrieben werden. Und die Zeichen werden da abermals angegeben: bis zum Ursprunge des Runkbaches und in dem Bache Runkul — abwärts durch den Wald — bis in den Bach Berg'len, und von dort geht das Gemärke gerade auf die Mündung des Baches Berg'len, und über die Moldowa gerade auf die Mündung des Bälkoa, wo es auch die Urkunde Moldowiza s anzeigt, und zu den zwei Zipfeln der Güter nämlich: gegen Osten, wo es auf den Ursprung des Runks und auf die Mündung des Bälkoe hinweiset, an den Zipfel gegen Abend aber über die Mol dowa. Sonach stimmen die beiderseitigen Urkunden überein, und es liegt kein Anlaß zu Streitigkeiten vor. Aber vom Ursprunge Run- kuls mehr abwärts, wo einige Feldwiesen unten vom Bache Runkul gerade an der Seite des Baches Runk sind, kommt er nicht auf die — 153 — Markung Birkischesties. Aber die Kälugär von Woronez weisen nach, ihre Urkunde schreibe, daß der Bach mitten durch jene Wiesen gehe. Wir haben jedoch die Urkunde nicht gut verstehen können, da sie serbisch ist, und haben diese Angelegenheit belaßen, bis man die Urkunde gut übersetze, daß man sie verstehe. Deshalb wie diese Urkunde schreiben wird, da sie später als die der Moldowizer aus- gefertiget wurde, so sollen es auch die Kälugär von Woronez von dort weiter hinab halten. Da sonach die Moldowizer Kälugär an den Wolfsbach gehen wollten, so haben die Woronezer Kälugär da gegen eingewendet, daß man sich, wie ihre Urkunde schreibt, zu dem Bache Berg'len begebe. Und wieder haben wir erachtet, daß man sich daran halte, wo der Bach Berg'len einfließt; und von dort gerade über die Moldowa, und dort gerade an der Mündung des Baches Berg'len haben wir einen Auer in eine Eiche eingehauen; und von der Eiche gerade über die Moldowa gerade an die Mün dung des Baches Bälkoa zu einem Avfolterstock, wo am Ufer einer Topliza ein Markstein gesezt wurde, wo auch der Blasi-Steig ge wesen; und von diesem Stein gerade zur Mündung des Bälkoa, und also ward sich mit den Kälugärn von Woronez ausgeglichen. Wegen der Abrainung des unteren Gemärkes, wo es mit Slatina's Gute Toderestie rainet, haben wir den Egumen von Slatina vor gerufen, daß er die Schriften vorweise. Der Egumen hat aber Gedeon, den Voregumen von Slatina, geschickt, der bei seiner An kunft uns erklärte, daß von jenem Gute Toderestie keine Urkunde vorhanden sei, so wie auch nicht von andern Gütern, die ihr Kloster sonst noch habe. Da wir nun gesehen, daß bei ihnen keine Schriften seien, haben wir uns gerade unten zum Rande des Gemärkes Ber- kischestie's begeben, gegen Osten gerade an der Rothenmünde, und sind gegangen gerade über die Moldowa zur alten Topliza, wo in eine Erle ein Auerkopf geschnitten wurde, und von dort an der Topliza aufwärts, bis wo der Bälkoa in diese Topliz fällt, und von dort den Bälkoa aufwärts bis in dessen Mündung, wo in einen Ahorn ein Auerkopf gemacht worden. Also wurde auch unten gegen Slatina das Gemärke abgerainet. Obgleich nun die Kälugär von Wo ronez angegeben, daß sie jenes Grundstück längs ihrem Todorestie beherrschten, so haben sie doch keine Schriften vorgewiesen. Deshalb haben wir nach der Urkunde des Woden Stefan, die Moldowiza besizt, abgemarkt, weisend von Zeichen zu Zeichen das ganze Gemärke — 154 — ringsumher. Es blieb nur noch der Streit wegen des Wiesfleckens am Runkul- und Berg'len-Bache, da wir die Woronezer Urkunde vom Wo den Bogdan nicht übersetzen konnten, und haben es belaßen. Wie es nun aus jener Urkunde erhellet, so soll es auch bleiben. Und wie wir es gesondert und aus den Urkunden erkannt haben, so haben wir auch abgemarkt, wie der Brief schreibt. Deshalb haben wir diesen Markbrief zu Handen Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Georg, Egumen's, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gemacht, und ihn auch beglaubiget unten mit unsrer Unterschrift, damit er ihnen zur Beglaubigung diene. V. I. 7264/1756, Juli 17. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter. Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R.

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Charter241
Date: 99999999
Abstract 257. Zeugnis der in Unter-Js-woristie, einem Gute des heil. Klosters Moldowiza, ansäßigen Leute, gegeben in die Hände Antons. Jgumens dieses Klosters: wienach, seit sie sich auf diesem Gute, einige seit zwanzig, andere seit fünfzehn, wieder andere seit zehn Jahren niedergelaßen haben, sie es aus dem Munde anderer Greise gehört haben, daß jene Dorfshälfte Jsworestie untern Theils das aufrechte Gut des Klosters Moldowizä sei, und seit sie auf jenem Gute leben, das Kloster sie immer ausgezehentet und auch von den Häusern die Giebigkeiten genommen habe. Peter Keschko, der Zelt wart, habe sich jedoch in dies nicht eingemischt, sondern nur die Kälugär. V. J. 7275/1767, Dec, 8. -

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Charter176
Date: 99999999
Abstract 187. Ausweis über die Zigeuner-Theilung, welche das Kloster Moldowiza mit Pesocesti und mit Konstantin Länä, Beckenhälter, also gehabt: Antheil des Klosters Moldowiza: Von Tanasi's Söhnen: Lupul, Stefan, Galan; Paraska mit drei Kindern Jrina, eine große Dirne; Jftima, abermals verheurathet. Antheil Pesöcki's und Konstantin Länä's: Der alte Tanasi mit seiner Zigeunerin Stana; Nikifor, Tanasi's Sohn; Takul desgl.; Joniz desgl.; Uräta; Nastasia, verheurathet in Woronez an Zigeuner Eftimi mit drei Kindern. Diese Theilung geschah auf landesherrlichen Befehl und ist ge fertiget von Basil Baschota, Kämmerer, und den übrigen. V. I, 7253/1745, Mai 3. — 18«. Ausweis über die Theilung, die Jon, des Woewoden Sohn, nnd das Kloster Moldowiza vorgenommen. Antheil Sr. Hoheit, des Woewodensohnes: Andrä's Söhne und Töchter. — Kijan und die Neffen des Toader. Antheil des Klosters: Toader und Kijan mit ihren Söhnen. Und zur Beglaubigung ist die Schrift unterfertiget und es sind auch die Petschafte beigedrückt. V. J. 7253/1745, Mai 8. — — 131 -

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Charter252
Date: 99999999
Abstract 268. Verschreibung des Stefan Bode zugleich mit seiner Haus frau Johanna und all' seinen Söhnen, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Hr. Anton, Jgumen's des heil. Klosters Molvowiza: wienach sie aus ihrem guten Willen ihr wahrhaftes Gut, sechs Tag werk junge Weingärten, die sie durch eigene Mühe hergestellt haben, und die ringsumher umzäunt sind, samt dem Presshause dem ge nannten Kloster verkauft haben. Die Hälfte Weingärten, getrennt von jenen sechs Tagwerk, hat Bode dem Kloster als Schenkins ge geben, auf daß ihn die Väter Kälugär in die große Gedenknis schrei ben und seiner gedenken. Für jene sechs Tagwerk aber hat er vom Jgumen achtunddreißig Löwengulden für das Tagwerk genommen und dann an Kupfer abermals achtunddreißig Löwengnlden, und der Jgu men hat ihm alles Geld vollständig gezahlt. Auch hat Bode dem Jgumen jene alte Verschreibung von allen Enkeln des Zacharia Gänskä eingehändiget, worin auch das Gemärke dieses Weingartens angegeben wird. Wie in der Schrift des Stefan Bode, so wird gleichlautend auch da das ganze Gemärke dieses Weingartens angegeben. V. J. 7276/1768, October 20. - Der Staatsrath.

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Charter124
Date: 99999999
Abstract 131. Basil, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza einen Rechtsspruch: wienach angesichts vor Se. Hoheit Pfaff Gabriel und der ganze Verein des Klosters mit dem Pfaffen Konstantin von Bo täscheni wegen einems TeicheS des Dorfes Onzeni, einem Gute des Klosters, gerechtet und die Kälugär den Pfaffen Konstantin und seine Genoßen überwiesen haben. Se. Hoheit bestätiget demnach dem Kloster die Herrschaft auf das Dorf Onzeni samt dem Fisch teiche und allen Einkünften. V, J. 7146/1638, Juli 19. -

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Charter232
Date: 99999999
Abstract 248. Rechtsspruch der groß. Bojaren, gegeben dem Jgumen Joaniki des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß auf erlauchten Befehl des höchsten Herrn Gregor Alexander Gika's, Woewoden, der erwähnte Jgumen mit Karp, Obersten der Leibwächter, wegen der Hälfte des Sees Kowur's und wegen der Hälfte eines Baches, der aus jenem See kommt, gerechtet habe. Und vermöge Schenkungs urkunde des Woewoden Peter und des Rechtsspruches und der Be stätigung des Woewoden Radul hat der Jgumen den Obersten der Leibwächter überwiesen. Die groß. Bojaren bestätigen demnach den Kälugärn die Herr schaft auf dem ganzen See Kowur, daß sie ihn beherrschen, als ein wahrhaftes Vatergut und eine Schenknis ans Kloster, ewiglich. V. J. 7274/1766, Jäner 12. —

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Charter59
Date: 99999999
Abstract 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail, Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester- und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr. Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.

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Charter239
Date: 99999999
Abstract 255. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt Sr. Heilig keit Hr. Dosiftei, Bischof von Rädäuz, Hr. Georg Kantakosino, Schwertträger, Hr. Toader Silion, Beckenhälter, Johann Baschotä, Sulzer, und Stefan Tabärä, Thorwarden, sich infolge Klage des ehrwürdigen Anton, Jgumens des heil. Klosters Moldowiza, wegen der strittigen Gränze der Güter dieses Klosters, Namens: Opri- scheni, Proworotia und Sworästie, in welche die Rainnachbarn ein dringen, mit allen dorthin zu begeben, diese Güter gegen die Mse schen abzumarken, das Gemärke mit Steinen zu bezeichnen, und einen Markbrief auszustellen. Die Einkünfte jedoch, die die Räseschen von — 170 - den Gütern des Klosters genommen, sollen dem Kloster vermöge eines Spruchs des Jsprawnik des Zinut's ersezt werden, auf daß es nicht im Schaden bleibe. V. J, 7275/1767, Juni 8. -

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Charter94
Date: 99999999
Abstract 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor, oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.

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Charter185
Date: 99999999
Abstract 197. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, schreibt an Dinul Kantakusino, gew. gr. Mundschänk, Jsprawniken des Zinut's Sucewa: Joaniki, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe sich gegen die Bürger von Baja beschwert, daß sich diese auch nach der vom Basil Baschota, Beckenhälter, und Konstantin Ciudin vorgenommenen Abmarkung wieder erfrecht haben, in ein — 135 — Grundstück Räciuleni's einzudringen und dasselbe zu beherrschen. Der genannte Herr soll demnach dahin abgehen, die Sache erheben, von neuem abmarken und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7258/1750, Jäner 10. —

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Charter251
Date: 99999999
Abstract 267. Zeugnis der Paraskewa, Hausfrau des verstorbenen An- dronak, gew. gr. Hofrichters, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's von Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie ihr von ihrem Vater aus den Gründen Bäjä erhaltenes Gut, Namens: Fäntäna mare und zwar die Markung von unten bis zur Quelle Fäntäna mare, von dort gerade hin auf die Moldowa be herrscht habe, von dieser Quelle aber hinab habe das heil. Kloster Moldowiza geherrschet. So weiß und bezeuget sie es in Furcht Gottes. V. J. 7276/1768, Aug. 6. — — 176 —

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Charter8
Date: 99999999
Abstract 9. Eliä, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza jähr lich zehn Faß Wein und eine Ansiedlung an der Moldawa ganz mit allen Einkünften, so viel von dieser Ansiedlung sich ergeben. Diese Schenknis gab er dem Kloster für ein Dorf, Namens Todorestie, das er von demselben genommen. Gegen jene aber, welche es ver suchen sollten, diese Schenknis umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch, gleich dem Alexanders des Woewoden. V. J. 6947/1439, März 2. Sr. Stefan.

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Charter205
Date: 99999999
Abstract 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.

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Charter223
Date: 99999999
Abstract 238. Se. Heiligkeit Vater Pachomi, Jgumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Putna, geben dem Hr. Gregor Häshdäu, Masilen, eine Schrift: Da dieser Herr dem genannten Kloster eine Schenknis, nämlich: das Dorf Jordänestie, im Zinut Sucewa, zwi schen Karapciu und Ropce, zu beiden Seiten des Siret, zugleich mit allen alten Schriften, welche er auf dieses Dorf gehabt, gegeben; so haben die Väter ihn und seine Aeltern in die Gedenknis des heil. Klosters geschrieben, um ihrer zu gedenken ewiglich. — Der genannte Jgumen und der ganze Verein des genannten Klosters haben auch in Bedachtnahme des Lebensunterhaltes dieses Herrn ihm, so lange er am Leben sein wird, die Einkünfte dieses Gutes zu eigen überlaßen. Nach seinem Leben aber soll das Kloster nach der Schenk nis und den übergebenen Urkunden darüber herrschen. V. J. 7269/1761, Sept. 28. — Gregor Johann.

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Charter227
Date: 99999999
Abstract 243. Gregor Johann, Woewoda, schreibt an Dinul Kanta- kusino, gr. Ban, und an Eliä, gew. gr. Zeltwart, Schultesen in Kämpul-lung: Se. Ehrwürden Anton, Jgumen des Klosters Mol- dowizä, habe geklagt, daß Kämpul-lunger, Namens: Hunguschen, Cimbren und Kunuzän einen Antheil des Gutes Wama, den Bach des Hurgesch genannt, sowie auch Lehac einen Theil des Gutes Wämä ganz in ihrem Gebiete weggenommen haben, und alle kein Einkommen entrichten wollen. Alle diese Obgenannten sollen sie vorführen laßen, zur Rechenschaft ziehen, und ihnen auftragen, das Klostergut nicht mehr zu betreten, oder das Einkommen zu geben. V. J. 7272/1764, Jäner — - Gregor Alexander Gika.

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Charter67
Date: 99999999
Abstract 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit, dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 — daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän. 10. -

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Charter49
Date: 99999999
Abstract 55. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza und dessen Wätäman im Dorf Wäkulestie die Macht und Gewalt einen Wald, Namens: Lodoshina, einen Fischteich, Namens: Cebä- laul und auch andere Moorlachen unterhalb des Dorfes Siriceni zu wehren; und wen immer sie fänden im Teiche, Fische fangend, oder im Walde, ohne ihr Wißen Holz hauend, dem sollen sie Wagen, Ochsen, Hacken, Kleider und alles, was er haben mag, ab nehmen und ihn nackt laßen. V. I. 7078/1570, Mai 20. — Peter.

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Charter38
Date: 99999999
Abstract 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner, namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter. Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.

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Charter15
Date: 99999999
Abstract 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —: wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von, dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J. 6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.

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Charter112
Date: 99999999
Abstract 119. Miron Barnowski, Woewod. verbrieft dem Jgumen und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Ge walt, ihre Waldstälten, so viel um das Kloster herum sind, zu be herrschen und zu beschirmen. V. J, 7134/1626, Juni 2. —

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Charter158
Date: 99999999
Abstract 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr. Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,

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