Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 77
Date: 99999999
Abstract: 84. Jeremiä, Woewod, gibt und bestätiget dem heil, Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenk- nis des Woewoden Peter ist. V. J. 7104/1596,
Nov. 15. Sr. Stefan.
Charter: 31
Date: 99999999
Abstract: 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und
aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr.
Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit
einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden
verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt.
Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese
Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll
ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515,
Horn. 18. Sr.
Charter: 188
Date: 99999999
Abstract: 201. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt in folge Klage dem
Joaniki, Jgumen von Moldowiza, die Freiheit, daß es ihm zustehe, sich auf die
klösterlichen Güter zu begeben, namentlich: zum See von Kowor, zur Hälfte des Sees Oraw,
ins Dorf Sängureni, zu Brumar's Wiese, zu einem Bienengarten, wo Brumar's Bienengarten
gewesen, zum Rusterbronnen und andern Quellen, zu einer Lache, Namens: Blißcat, den Lachen
und Bächen rings umher, nach Bodestie unterhalb des Waldes Kigiac, zn den Lachen bei
Kärligätura, zur Dorfshälfte Optstäceni, den obern An- theil, nach Turia im Jassier Zinut,
nach Piteni zwischen der Wald stätte und dem Moraste unterhalb Jassi, zu den Bienengärten
in Komarna, zu den Kotnaer Mühlen in Buchainiz, zu dem^erge über den Kopul bei Kotnar,
nach Schäläestie im- Z4n«t Sueswa, «ach Balacana im Zinut Kowur, nach Säßicori im Zinut
Sucawa, und von allen diesen Gütern soll er die Einkünfte von Allem nehmen. Wer aber von
diesen Gütern etwas dagegen einzuwenden hätte, dem sollen sie mit den Kälugärn einen
Fristtag bestimmen, an dem sie mit allen ihren Erwiedernngsbeweisen zum Staatsrathe
kommen. — Alle diese Güter bedürften einer Untersuchung und Abmarkung. V. J, 7260/1752,
Jäner 11. —
Charter: 25
Date: 99999999
Abstract: 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von
allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der
ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die
Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen
sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J.
6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des
moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder
lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren
gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna,
Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder
gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und
angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses
Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400
tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses
festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400
tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic
und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen,
Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und
seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am
großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit
allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem
ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer,
in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke
sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer
Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der
vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung
unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr.
Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d.
B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje-
sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in
Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor,
Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung
all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos-
podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer
Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen;
denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren
getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des
Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu
schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu
Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)
Charter: 191
Date: 99999999
Abstract: 204. Markbrief vom — Hauptmanne und von Toader Bädeliz, Schulzen. Auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit des Woden haben sie sich hin nach Karapciul begeben, damit
sie ober Karapciul von Jor- dänestie, einem Gute Gregor Häshdäu's, abmarken. Als sie nun
dorthin gekommen, haben sie die Leute wegen dieses Gutes befraget, warum die andern Güter,
welche dort liegen, nämlich: Ropce ober- und Karapciul unterhalb über den Siret gehen,
Jordänestie aber, Häshdäu's Gut, nicht darüber gehe, sondern nur den Siret gegen Osten
erreiche. Diese Leute haben erwidert: sie hätten noch von ihren Aeltern gehört, daß dieses
Gut Jordänestie nur bis an den Siret, nicht aber über denselben gehe. Endlich ist auch
Gregor Häshdäu gekommen, und man hat ihn befragt, ob er Schriften oder Zeugen wegen des
Gutes Jordänestie habe. Und er hat nichts, außer dies als Grund der Streitigkeit
vorgebracht, daß die andern Güter den Siret überschreiten, warum also nicht auch sein
Jordä nestie? — Die Abmarker haben jedoch auf das Zeugnis jener Leute, die auch einen
Fluchbrief angenommen, erachtet, daß Häshdäu wedcr über den Siret gehe, noch daß er sich
in die Einkünfte jenes Grundes — 138 - einmische, bis er nicht Beweise gleichwie jene
andern aufsinde. Auch haben sie dieses Zeugnis gegeben, bis daß Häshdau Beweise sinde, daß
auch er einen Theil über den Siret habe. V, J. 7260/1752, November 3. —
Charter: 159
Date: 99999999
Abstract: 169. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Theofan, Archimandriten und Jgumen des
heil. Klosters Moldowiza, eine Urkunde: daß es ihm zu- und frei stehe, die Kälugär und
alle Leibeignen des Klosters gegen den Sachwalt von Sucawa, gegen die Geldstrafer, Mord
rächer, bischöflichen Diener und alle Andern zu schirmen. Auch soll es niemanden erlaubt
sein, sich unter die Leute des Klosters aus irgend einer Ursache zu begeben und weder sie
zu richten noch sie abzustrafen, ausgenommen bei Todschlag und Diebstahl, wo nur dem
Staatsrath zu richten zukommt. Nur der Jgumen allein soll sie richten und die Schuldigen
strafen nach ihrer Schuld. V. J. 7244/1736, Jäner 12. —
Charter: 247
Date: 99999999
Abstract: 263. Gregor Johann Kalimach, Woewod, an Stefan Sturs'a, gr. Ban, und Konstantin
Baschota, Beckenhälter. — Se. Heiligkeit Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe
sich beschwert: wienach die Markzeichen der Dorfshälfte Jsworeste's, eines Gutes des
genannten Klosters, nicht alle aufgefunden werden können, indem eine Vergangenheit von
zweihundert achtzig Jahren inmitten liege. Er habe daher Se. Hoheit gebethen, damit das
Gut von Gemärk zu Gemärk abgemeßen, in zwei Theile abgetheilt, und die untere Hälfte dem
Kloster, die obere aber dem Peter Keschko gegeben werde. Se. Hoheit beordnet demnach die
zwei obgenannten Bojaren zur Abmar- markung mit dem Befehle, so vorzugehen, wie oben
angedeutet worden ist. V. J. 7276/1768, Juli 11. —
Charter: 214
Date: 99999999
Abstract: 229. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß es ihnen zustehe, die Güter des Klosters, namentlich:
das ganze Dorf Wama, Fälticeni, Sworiste, Mitestie, mit Säräceni zu beherrschen; ferner
den Zehent von Aeckern, Heuwiesen, Bienengärten und zwar: von je fünfzig Bienenstöcken
einen, bei wenig'ern aber von jedem Stock einen Para zu nehmen. Auch sei es in den Dörfern
nicht gestattet, auf einer Grundstätte ohne Vorwißen des Jgumens Getränke zu verkaufen,
sondern nur jene, die vorläusig mit dem Jgumen diesfalls übereingekommen sind und zahlen,
die mögen solche alsdann verkaufen. V. J. 7267/1759, Juni 29. —
Charter: 116
Date: 99999999
Abstract: 123. Moise Mogila, Woiwoda, besiehlt den Scholtusen und Bürgern (Pärgari) der
Stadt Härlä und den Wätashen, daß sie die Weingärten des heil. Klosters Moldowiza ganz in
Frieden laßen und vom Press'hause keine Art Giebigkeiten abnehmen. V. J. 7139/1631, April
19. Sr. - 106 —
Charter: 149
Date: 99999999
Abstract: 158. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt dem Athanasi, Jgumen von Moldowiza, eine
Schrift: daß er befugt und ermächtiget sei, das Vieh des Klosters und das der Zigeuner zu
wahren, damit es niemand wegen Geldgebüren der Bauern wegnehme. V. J. 7229/1721, April 20.
—
Charter: 202
Date: 99999999
Abstract: 215. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, an Stefan Popäflul, Thorwarden.
Stefan Popäskul war abgeordnet worden, einen Grund abzumarken, worüber zwischen den
Kälugärn von Wo ronez und denen von Moldowiza Zwistigkeit«. entstanden war. Jn folge Klage
Georgs, Jgumens von Moldowizä: daß Joniz Baschota, Mundschänk, durch eine Ausbreitung
gegen das Scholdänestier Ge märke in das Gut Fälticeni eindringe, soll er nun diesen nach
Fäl- ticeni vorrufen, nach den aus den Schriften hervorgehenden Beweisen — 145 — das
Gemärke richtig stellen, auch, wenn es nöthig wäre, Male setzen und einen Rainbrief
ausstellen. . V. J. 7264/1756, Juli 2. — <ÜOXVI. Thun kund durch diesen Markbrief, daß
wir vermög erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Konstantin Michael
Cehan Räkowiz,, Woewoden, durch Sr. Hoheit erlauchten Brief beordnet, und uns befohlen
worden, daß wir uns auf den Weg machen, und ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, Namens:
Wama an der Moldowa, im Zinut Sucawa, unterhalb Kämpul-lung, son dern und abgränzen.
Dieses Dorf, das unten mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Stiulpikani und
Bukurestie gränzt, wird anbestritten, indem die Woronizer Kälugär auf einen Grundtheil
dieses moldowizischen Gutes, Wamä, sich ausbreiten, um ihn unter ihre Herrschaft zu
bringen. Da nun die Egumnen und Kälugär beider Klöster, um Gerechtigkeit bittend, zum
Staatsrathe Sr. Hoheit, des Woe woden gekommen, so hat sie Se. Hoheit, der Wode, mittelst
Beschluß an Se. Heiligkeit, den Vater Metropoliten, Hr. Hr. Jakob, und an Hr. Jon Bogdan.
gr. Kanzler, gewiesen. Diese haben nach den Urkunden und Schriften, welche die Klöster auf
diese Güter haben, die Erhebung gepflogen und ihnen zu Recht erkannt, daß der Egumen von
Woronez eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez,
hervorsuche, welche Schrift das Gemärke und die Markzeichen des Gutes Woronez nachweiset,
und, wie diese Ur kunde schreibt und zeigen wird, so soll es bleiben. Auf Grund dieser
Urkunde sollen wir sonach abmarken, da sie auch der Egumen von Moldowiza anerkennt, Falls
jedoch diese Urkunde von Stefan, Woda, nicht vorkäme, dann sollen wir die Markzeichen
beachten, die die moldowizische Urkunde des Woden Alexander, Stifters des Klosters,
beschreibt, und wo diese Handveste die Markzeichen weiset, daselbst sollen wir auch unter
Vergewißerung durch alter Leute Zeugnisse, welche die Markzeichen wißen, und sie, wo sie
sind, zeigen, das Gut Wama abmarken. Also begaben wir uns infolge erlauchten Be fehles Sr.
Hoheit, des Woden, zu diesem Gute und, da auch die Egumnen mit allen Kälugärn beider
Klöster, dann viele alte und junge Leute der Umgegend aus Kämpulung, Wamä und Stiulpikani
gegenwärtig waren, forderten wir den Egumen von Woronez auf, die Urkunde des Woden Stefan
vorzuweisen. Er erwiderte jedoch, i« — 146 — daß sie nicht da sei, ^sondern verloren
gegangen. Und er zog eine Bestätigungsschrift vom Woden Moise Mowila hervor, angebend, daß
sie nach der Urkunde des Woden Stefan abgefaßt sei, und alle Gränzzeichen und alles
Gemärke des Gutes Woronez nachweise. Auch zog er noch eine andere Bekräftigungsschrift vom
Woden Konstantin Du!a hervor, die ganz wie jene vom Woden Moise Mowila lautet. Die Urkunde
des Woden Moise Mowila ist jedoch bei dem ersten Worte, das angibt, wo das Gemärke des
Gutes Woronez beginne, beschabet. Von dieser beschabten Stelle an lautet sie also: in die
kühle Topliz; von da gerade an den Schärfenberg; von da anstoßend an die salzige Mägura;
von da weiter auf das Ziegengebirg; sodann zum Diecel in den verbrannten Felsen; von da an
den Gränzpflock des Todoresk; dann in den Kirils Bronnen und hinab bis in die Bistriz
stets von Zeichen zu Zeichen. Auf Grund dieser Urkunde nun haben die Ab marker gefordert,
daß ihnen der Egumen die Markzeichen des Grun des nachweise, nämlich: die kühle Topliz,
den Schärfenberg und die andern obangegebenen Malzeichen. Also brach er von der Mündung
der Sucha mare aufwärts gegen die Ebene der Moldawa auf. Nach einer halben Stunde Wegs
wiesen sie (die Woronezer) einen Bach, der von der Anhöhe her abkömmt, und nach
Durchschneidung des Weges in die Moldowa mündet. Bewiesen ward jedoch, daß dies nicht die
Topliz sei. Von da gingen sie weiter die Ebene fort an der Moldawa hinauf, wo sie abermals
eine Stelle ohne Waßer mit dem Vorgeben wiesen, daß hier die Topliz gewesen. Man hat aber
erkannt, daß da keine Topliz gewesen. Von da ging es abermals weiter aufwärts bis längs
der Fichtenfurt, wo sie angaben, daß dort ihre Markung ende, und den Fuß eines Berges
gerade längs der Ebene der Moldawa mit den Worten wiesen, daß dies der Schär fenberg wäre.
Aber die Moldowizer wendeten ein, daß dies, wo sie gewiesen, weder der Schärfenberg noch
die kühle Topliz sei, sondern diese sei weiter rückwärts an der Mündung der Sucha mare, wo
sie die Woronezer Urkunde des Woden Moise weiset, und der Schar fenberg gerade dort an der
Mündung der Sucha mare neben der salzigen Mägura, wie die Urkunden des Woden Alexander und
des Woden Moise beschreiben. Da nun die Abmarker gesehen, wie- nach die salzige Mägura
nicht neben dem Berge ist, den die Wo ronezer Kälugär gewiesen, sondern nahe am großen
Schärfenberg, den die Moldowizer Kälugär angeben, sich besinde, da ferner auch ein — 147 —
Fluchbrief wider die Habgierigen und Falschzeugenden vorlag, trugen die Abgränzer den
Woronezer Kälugärn und ihren Zeugen die An nahme des Fluchbriefes an. Die wollten ihn aber
nicht annehmen. Hierauf forderten die Abmarker die Moldowizer Kälugär und ihre Zeugen auf,
daß sie zwölf Männer fänden, die den Fluchbrief an nehmen, und die kühle Topliz und den
Schärfenberg nachwiesen. Da fanden sich zwanzig Greise aus Wama und Kämpulung und ein
Priester, welche den vom Woronezer Egumen verfaßten Fluchbrief annahmen. Dann sind sie
aufgebrochen und haben uns die kühle Topliz gerade an der Mündung der Such« mare und neben
der Mündung des Sakabaches gewiesen, allwo in der That die kühle Topliz mit einem reichen
Ouellwaßer befunden worden, was auch die Woronezer Kälugär nicht leugnen konnten. Von da
begab man sich über die Mündung des Sakabaches auf die Waßerscheide, der Eschenberg
genannt, gerade zum Schärfenberg, wie die Urkunde des Woden Alexander in Uebereinstimmung
mit der Urschrift des Woden Moise und dem Zeugnisse der Greise von Zeichen zu Zeichen
gleich lautend beschreibet. Da nun der Woronezer Egumen diese Zeichen und Zeugnisse
gesehen, zog er noch eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters
Woronez, über das Dorf Stiulpikani hervor, worin geschrieben, daß sich das Gut Stiulpikani
von der kühlen Topliz und der Sucha mare anhebet, und daß der Bach Sucha mare bis an
seinen Ursprung mit allen Waldwiesen und Büheln, soviel daran liegen, mit allen Quellen,
namentlich: Rä'rioana, Ostra und Schwarzwalde, und all' ihren Quellen, die in dieselben
einfallen, und den Wiesflecken, die daran liegen, dem heil. Kloster Woronez geschenket
worden. Vom Sakabache aber ist in jenen Hand- vesten keine Erwähnung, da doch andere bei
der Sucha mare oban- geführte Bäche, wie: Rärioana, Ostra und Schwarzwalde angegeben sind,
und obgleich auch der Sakabach, ein eben so bedeutender Bach, wie jene, ja noch größer,
mit einer großen Waldwiese daran ist. Aus diesen Handvesten ist die Wahrheit noch heller
hervorgegangen, da sich herausstellte, daß darin über die Markung des Woden Ale- rander
und auch über die Handveste des Woden Moise nicht hinaus geschritten wurde. Obgleich die
Urschrift des Woden Moise, da wo sie beschabet, angeben mag, daß sich die Woronezer
Markung von der Moldawa anhebet; so kann es doch auch heißen, daß das Gut Woronez nach der
Handveste für Bukurestie von unten herwärts 10* — 148 — bis zur Sucha, da wo sie in die
Moldawa fällt, reiche. Die Ur schrift des Woden Stefan über Stiulpikani weist jedoch die
Markung von der kühlen Topliz an, schließt dann an die Sucha mare und von da aufwärts.
Hinsichts der Saka jedoch macht sie gar keine Meldung; wie auch Wodä Moise und Wodä Duka
von der Mün dung der Sucha mare und der kühlen Topliz schreiben, aber vom Sakathale und
Sakabache nichts erwähnen. Die Handveste des Woden Alexander hingegen beschreibt die
Markzeichen des Gutes Wämä, anfangend: zuerst aus der Furt über die Moldawa unter halb des
Dorfes Kämpul-lung mit einer Waldwiese gerade an der Mündung Shäresa und bachaufwärts zum
Ursprunge, von da zur Moschul's Mägura; von da zur Räskoale und an den Eschenberg; weiter
zum Salzbründl, wo es die salzige Mägura heißt, die längs dem Schärfenberg lieget; denn
die salzige Mägura ist mit dem Schär fenberg nur ein Gebirg. Also ist erwiesen worden, daß
eine an dere Salzquelle iu den andern Bergen nirgends vorhanden sei, sondern nur auf jenem
Gebirge, welches man die salzige Mägura heißt, und wo zwei salzsaure Bronnen gerade am
Schärfenberg sind. Dann geht die Waßerscheide gerade über den Schärfenberg und fällt auf
den Eschenberg ab — immer als Waßerscheide fort — bis sie in den Sakabach einfallet.
Weiters den Bach des Sakathales — längs der kühlen Topliz — abwärts bis sie in die Moldawa
einmündet, dann über die Moldawa gerade gegenüber der Mündung der Sucha mare, wo es am
Bach der Schanze heißt. Von da geht es auf dem jen seitigen Ufer der Moldawa im
Schanzbache aufwärts bis auf den Wirbel des Deal mare, und von da immer auf der
Waßerscheide des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Mol- Moldowizä
abfallen zum Ursprung des Frumoß und in dessen Mün dung in die Moldowizä, von da über die
Moldowizä in die Mün dung des Baches Dea, und von da auf den Wirbel des Gränz- hanges, und
von da auf den Ahornberg, wo er in die Moldawa in die Furt unterhalb des Dorfes
Kämpul-lung abfallet, wo auch zuerst begonnen worden. Und also wurde mit solchen Zeichen
das Ge- märke von Wämä geschloßen, weil die Abmarker gesehen, wienach das Sakathal mit
seinem Bache in der Handveste des Woden Ale xander enthalten, jedoch in jener der
Woronezer vom Woden Stefan, vom Woden Moise und Woden Duka davon keine Erwähnung ge
schieht und nichts enthalten ist, indem dieses Thal mit seinem Bache — 149 - gesondert von
der Sucha mare vor ihr und längs derselben gehet, bis lezterer gerade an der Mündung Sucha
mare in die Moldawa fällt, wie viele Leute gewußt und auch die Woronezer Käluzär nicht
geleugnet haben. Vor einiger Zeit jedoch bei einer großen Üeber schwemmung hat sich der
Lauf der Sncha mare geändert, fließt nun, wo der Bach des Sakathales rinnt, und mündet in
die Moldawa, gerade ein wenig oberhalb dessen Mündung, Da die Handveste des Woden
Alerander auf dem Bache des Sakathals hinabreichet, wo dieser in die Moldawa, gerade
gegenüber der Mündung des Schanz baches, abfließet, die Handveste des Woden Stefan nie
über die Mündung der Sucha mare — gerade an die kühle Topliz — hinabgehet, dann das Dorf
Stiulpikani weder an der Mündung der Sucha noch an der Moldawa nachweiset, überdies auch
Zeichen einer Dorfs statt weder an der Mündung der Sucha noch in der Ebene der Moldawa
sich gefunden, auch keine Urkunde von Woronez von der Mündung der Sucha mare aufwärts
etwas gedenket, so haben wir gemuthmaßt, daß die Handschrift des Woden Moise da, wo sie be
schabet, etwa gelautet habe: „von der Mündung der Sucha mare oder der Mündung des
Sakabaches", für welche Worte die Stelle wohl zureichend war. Sollte die Stelle jedoch
lauten: „vom Waßer Moldawa bis in die Sucha", so käme die Marknng unterhalb beson ders von
Stiulpikani ganz an Woronez. Von der Sncha aber auf wärts in die Ebene Moldawa schreibt
weder eine Urkunde, noch sinden sich Beweismittel. Das Kloster Moldowiza wies außer der
Urschrift des Woden Alerander eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, dem Stifter
Woronez's, v. J. 6955/1447, 11. Horn., vor, worin er dem Kloster Moldowiza die alte
Markung von Wama bestätiget; dann eine andere wieder die alte Markung bekräftigende
Handveste, abermals von einem Woden Stefan vom 13. November 7007/1499; dann eine andere
Urkunde, vom Woden Michael aus dem J. 7227/1719 15, April beglaubiget, nach der Abmarkung
des Radauzer Bischofs Kalistru, der hiezu zugleich mit Konstantin Sbera, Zeltwart, und
Basil Ciudin, Kämmerer, beordnet war. Als sie nun diese Streitig keit untersucht, haben
sie befunden, daß das Kloster Moldowiza genau die Markung des Woden Alerander halte, und
überdies der Beweis sich herausstelle, daß die Woronezer Kä'lugär umgehen, ohne Fug und
Recht in das Gut Moldowizä's einzudringen. Auch wurde be wiesen, daß es an Moldowiza bis
zur Abmarkung durch den Truchseßen — 150 — Scherban Kantakosino zugehörig war. Bei dieser
Abmarkung aber, sagen die Kälugär von Moldowiza, sei ihnen Unrecht geschehen, da man die
Urkunden und Handvesten nicht gründlich durchschaut habe. Ferner wurde ermittelt, daß,
wenn Woronez den Grund, bis wohin die Woronezer Kälugär gewiesen, d. i. eine Strecke von
drei viertel Stunden Weges genommen hätte, das Gut Wamä längs der Moldawa verkürzt worden
wäre. Gegen die Berge aber geht es bis an das Gut Stulpikani. Die Woronezer haben überdies
den Schärfenberg an zwei Orten, die kühle Topliz an drei Stellen ge wiesen, aber nie und
nirgends ihr Vorbringen — weder mit Urkunden, wie die Handschriften nachweisen, noch mit
Zeugenschaften, was auch selbst der Egumen von Woronez anerkannt hat, — beweisen können.
Er brachte jedoch den Anstand wegen des Sakabaches vor, sagend: daß er in die Sucha mare
falle und von rechtswegen ihnen gehöre; denn des Woden Stefan Handveste schreibe: „Jn die
Sucha mare mit allen Bächen, soviel' in dieselbe münden." Es wurde jedoch be weiskräftig
aufgeklärt, daß der Bach des Sakathalcs zu jener Zeit nicht in die Sucha gefallen, sondern
seinen besonderen Rinnsal hatte, und in die Moldawa abfloß. Also ward auch bestimmt, daß
das Sakathal, wie die Handveste des Woden Alexander und andere so genannte
Bestätigungsurkunden vorschreiben, unter der Herrschaft Moldowizä's zu bleiben habe,
indem, abgesehen von den Zeugen schaften der Greise, die es ebenso von ihren Aeltern und
Großältern vernommen und gehört haben, weder die Urkunden von Woronez noch jene von
Moldowizä über die alten Markzeichen hinausgehen. Auch in dem Berge Toderesk, der oberhalb
neben dem Raräu liegt, haben sich die Kälugär von Woronez ausgebreitet, um ihn in ihre
Herrschaft zu bringen, angebend: daß nach den Urschriften des Woden Moise und des Woden
Duka das Gemärke durch die Gränz- säule des Toderesk gehe. Die Moldowizer Kälugär brachten
jedoch eine Schenkungsschrift dieses Berges an das Kloster Moldowizä von Gregor Udre, gr.
Wätaven von Sucawa, bei, welcher auch mit dem Petschaft des Bischofs Hr. Georg von Rädäuz
bekräftiget war, ferner einen Bestätigungsbrief über diesen Berg Toderesk von 7150/1642,
März 30., vom Woden Basil. Doch die Woronezer Kälugär haben keine andere Schrift
vorgebracht, und es ward aber mals entschieden, daß die Moldowizer Kälugär den Berg
Todoreskul nach ihren Schriften besitzen sollen. Die Woronezer Kälugär haben — 151 — sich
bis zur Gränzsäule des Toderesk, oder, wo sie ihre Herrschaft beweisen mögen, zu halten,
jedoch mit dem Berge Toderesk nichts zu schaffen. Auf die Einwendung der Woronezer, daß
Wodä Stefan vielleicht einen Grundtheil vom Gute Moldowiza's weggenommen und es nach
Woronez geschenkt, worüber sie jedoch weder Schriften noch Zeichen vorgebracht, wurde
entschieden, daß wenn Wode Stefan irgend einen Grundtheil weggenommen, er dann für
Moldowizä keine Urkunde über die alte Markung, wie solche bestanden ausge stellt hätte, ^
und besonders da Woronez ringsum mehr Gut besizt als Moldowiza. Also hat die Wahrheit aus
den Urkunden beider Klöster, wie wir oben gezeigt, hervorgeleuchtet, so wie auch die Leute
auf den Fluchbrief Zeugnis abgelegt, namentlich: Priestermönch Joniki, Voregumen, Johann,
auch Voregumen, Greise bei 65 Jahre alt, Michael, Priester von Wämä, bei 65 Jahr, Gregor
Negur aus Kämpul-lung, der die kalte Topliz gewiesen, von 86 Jahren, Toader Lehac aus
Kämpulung, von 70 Jahren, ferner Pintili Schuhan aus Kämpulung und Lupul Ziribock aus
Frumoß, von 60 Jahren, Basil Saßul von Wamä, von 75 Jahren, Pintili Schistak von eben da,
von 75 Jahren, Gregor Schistak, von eben da, von 60 Jahren, Peter Lasa, von eben da, von
65 Jahren, Gregor Pädale, von 35 Jahren, Arenti Leontiesch, von 45 Jahren, Nistor Kup, von
70 Jahren, Ursul Balmosch, von 45 Jahren, Basil Kälinäskul, von 40 Jahren, Matiä
Tämpeskul, von 50 Jahren, Gregor Bosankul, von 80 Jahren, Nistor Lasa, von 75 Jahren,
Alexander Kiruz, Priestermönch Kalistru, Voregumen, und Mönch Daniel, von 80 Jahren, und
Mönch Samoil, von 70 Jahren, Stefan Koschcioc, von 70 Jahren, Gabriel Lukanul, von 70
Jahren. Alle diese haben wegen den Markzeichen, die oben gezeigt worden, nach eigenem
Wißen und, wie sie es von ihren Aeltern und Vorältern gehört haben, auf den Fluchbrief
Zeugenschaft gegeben,' daß das Kloster Moldowiza immer dort seine Herrschaft ausgeübt, wo
Woronez eingegriffen habe. Da wir nun so viele Beweise aus den Klosterschriften und den
Zeugnissen der Leute gesehen, haben wir einen Markstein gerade an der Mündung der Sucha
mare längs der kalten Topliz einge- sezt, und einen Auer an der salzigen Mägura, einen
andern im Eschenberg eingehauen, und, nachdem wir dies bewahrheitet und als Recht erkannt,
haben wir diese Abmark-Urkunde in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg und des ganzen
Vereins des heil. — 152 - Klosters Moldowizg ausgestellt und mit unserer Unterschrift be
wahrheitet. Jm Jahre 7264/1756, am 16. Juli. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter, Stefan
Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R, OOXVII. Thun kund init diesem
Markbriefe, daß wir ver möge erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Kon
stantin Michael Cehan Räkowiz, Woewoden, abgeordnet worden, indem uns mittels erlauchten
Briefes Sr. Hoheit befohlen wurde, uns auf ein Gut des heil. Klosters Moldowizg zu
begeben, Namens: Berkeschestie, welches im Sucewer Zinut an der Moldowa lieget, und oben
mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des
Klosters Slatina, Namens: Toderestie anrainet. Wir haben uns demnach zufolge erlauchten
Befehls Sr. Hoheit des Woden auf das genannte Gut begeben, und auch den Vater Makari,
Egumen von Woronez, vorberufen. Da wir nun die Urkunden des Klosters Moldowizg abverlangt,
so hat man eine Handveste des Woden Stefan des guten vom J, 6981/1473. Sept. 13., auf das
Dorf Berkischestie vorgewiesen, welche Handveste das Ge- märke und die Zeichen dieses
Dorfes Berkischestie angibt, nach weisend: daß es anfange von der Birkenlache (u. s. w.) —
Anch der Egumen von Woronez hat eine Handveste vom Woden Bogdan, vom J. 7033/1525
vorgewiesen, wo die Markzeichen von Bukurestie, das oberhalb Birkischestie liegt,
beschrieben werden. Und die Zeichen werden da abermals angegeben: bis zum Ursprunge des
Runkbaches und in dem Bache Runkul — abwärts durch den Wald — bis in den Bach Berg'len,
und von dort geht das Gemärke gerade auf die Mündung des Baches Berg'len, und über die
Moldowa gerade auf die Mündung des Bälkoa, wo es auch die Urkunde Moldowiza s anzeigt, und
zu den zwei Zipfeln der Güter nämlich: gegen Osten, wo es auf den Ursprung des Runks und
auf die Mündung des Bälkoe hinweiset, an den Zipfel gegen Abend aber über die Mol dowa.
Sonach stimmen die beiderseitigen Urkunden überein, und es liegt kein Anlaß zu
Streitigkeiten vor. Aber vom Ursprunge Run- kuls mehr abwärts, wo einige Feldwiesen unten
vom Bache Runkul gerade an der Seite des Baches Runk sind, kommt er nicht auf die — 153 —
Markung Birkischesties. Aber die Kälugär von Woronez weisen nach, ihre Urkunde schreibe,
daß der Bach mitten durch jene Wiesen gehe. Wir haben jedoch die Urkunde nicht gut
verstehen können, da sie serbisch ist, und haben diese Angelegenheit belaßen, bis man die
Urkunde gut übersetze, daß man sie verstehe. Deshalb wie diese Urkunde schreiben wird, da
sie später als die der Moldowizer aus- gefertiget wurde, so sollen es auch die Kälugär von
Woronez von dort weiter hinab halten. Da sonach die Moldowizer Kälugär an den Wolfsbach
gehen wollten, so haben die Woronezer Kälugär da gegen eingewendet, daß man sich, wie ihre
Urkunde schreibt, zu dem Bache Berg'len begebe. Und wieder haben wir erachtet, daß man
sich daran halte, wo der Bach Berg'len einfließt; und von dort gerade über die Moldowa,
und dort gerade an der Mündung des Baches Berg'len haben wir einen Auer in eine Eiche
eingehauen; und von der Eiche gerade über die Moldowa gerade an die Mün dung des Baches
Bälkoa zu einem Avfolterstock, wo am Ufer einer Topliza ein Markstein gesezt wurde, wo
auch der Blasi-Steig ge wesen; und von diesem Stein gerade zur Mündung des Bälkoa, und
also ward sich mit den Kälugärn von Woronez ausgeglichen. Wegen der Abrainung des unteren
Gemärkes, wo es mit Slatina's Gute Toderestie rainet, haben wir den Egumen von Slatina vor
gerufen, daß er die Schriften vorweise. Der Egumen hat aber Gedeon, den Voregumen von
Slatina, geschickt, der bei seiner An kunft uns erklärte, daß von jenem Gute Toderestie
keine Urkunde vorhanden sei, so wie auch nicht von andern Gütern, die ihr Kloster sonst
noch habe. Da wir nun gesehen, daß bei ihnen keine Schriften seien, haben wir uns gerade
unten zum Rande des Gemärkes Ber- kischestie's begeben, gegen Osten gerade an der
Rothenmünde, und sind gegangen gerade über die Moldowa zur alten Topliza, wo in eine Erle
ein Auerkopf geschnitten wurde, und von dort an der Topliza aufwärts, bis wo der Bälkoa in
diese Topliz fällt, und von dort den Bälkoa aufwärts bis in dessen Mündung, wo in einen
Ahorn ein Auerkopf gemacht worden. Also wurde auch unten gegen Slatina das Gemärke
abgerainet. Obgleich nun die Kälugär von Wo ronez angegeben, daß sie jenes Grundstück
längs ihrem Todorestie beherrschten, so haben sie doch keine Schriften vorgewiesen.
Deshalb haben wir nach der Urkunde des Woden Stefan, die Moldowiza besizt, abgemarkt,
weisend von Zeichen zu Zeichen das ganze Gemärke — 154 — ringsumher. Es blieb nur noch der
Streit wegen des Wiesfleckens am Runkul- und Berg'len-Bache, da wir die Woronezer Urkunde
vom Wo den Bogdan nicht übersetzen konnten, und haben es belaßen. Wie es nun aus jener
Urkunde erhellet, so soll es auch bleiben. Und wie wir es gesondert und aus den Urkunden
erkannt haben, so haben wir auch abgemarkt, wie der Brief schreibt. Deshalb haben wir
diesen Markbrief zu Handen Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Georg, Egumen's, und des ganzen
Vereins des heil. Klosters Moldowiza gemacht, und ihn auch beglaubiget unten mit unsrer
Unterschrift, damit er ihnen zur Beglaubigung diene. V. I. 7264/1756, Juli 17. Basil
Baschot, gew. gr. Beckenhälter. Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene,
Beckenhälter. R.
Charter: 241
Date: 99999999
Abstract: 257. Zeugnis der in Unter-Js-woristie, einem Gute des heil. Klosters Moldowiza,
ansäßigen Leute, gegeben in die Hände Antons. Jgumens dieses Klosters: wienach, seit sie
sich auf diesem Gute, einige seit zwanzig, andere seit fünfzehn, wieder andere seit zehn
Jahren niedergelaßen haben, sie es aus dem Munde anderer Greise gehört haben, daß jene
Dorfshälfte Jsworestie untern Theils das aufrechte Gut des Klosters Moldowizä sei, und
seit sie auf jenem Gute leben, das Kloster sie immer ausgezehentet und auch von den
Häusern die Giebigkeiten genommen habe. Peter Keschko, der Zelt wart, habe sich jedoch in
dies nicht eingemischt, sondern nur die Kälugär. V. J. 7275/1767, Dec, 8. -
Charter: 176
Date: 99999999
Abstract: 187. Ausweis über die Zigeuner-Theilung, welche das Kloster Moldowiza mit
Pesocesti und mit Konstantin Länä, Beckenhälter, also gehabt: Antheil des Klosters
Moldowiza: Von Tanasi's Söhnen: Lupul, Stefan, Galan; Paraska mit drei Kindern Jrina, eine
große Dirne; Jftima, abermals verheurathet. Antheil Pesöcki's und Konstantin Länä's: Der
alte Tanasi mit seiner Zigeunerin Stana; Nikifor, Tanasi's Sohn; Takul desgl.; Joniz
desgl.; Uräta; Nastasia, verheurathet in Woronez an Zigeuner Eftimi mit drei Kindern.
Diese Theilung geschah auf landesherrlichen Befehl und ist ge fertiget von Basil Baschota,
Kämmerer, und den übrigen. V. I, 7253/1745, Mai 3. — 18«. Ausweis über die Theilung, die
Jon, des Woewoden Sohn, nnd das Kloster Moldowiza vorgenommen. Antheil Sr. Hoheit, des
Woewodensohnes: Andrä's Söhne und Töchter. — Kijan und die Neffen des Toader. Antheil des
Klosters: Toader und Kijan mit ihren Söhnen. Und zur Beglaubigung ist die Schrift
unterfertiget und es sind auch die Petschafte beigedrückt. V. J. 7253/1745, Mai 8. — — 131
-
Charter: 252
Date: 99999999
Abstract: 268. Verschreibung des Stefan Bode zugleich mit seiner Haus frau Johanna und
all' seinen Söhnen, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Hr. Anton, Jgumen's des heil.
Klosters Molvowiza: wienach sie aus ihrem guten Willen ihr wahrhaftes Gut, sechs Tag werk
junge Weingärten, die sie durch eigene Mühe hergestellt haben, und die ringsumher umzäunt
sind, samt dem Presshause dem ge nannten Kloster verkauft haben. Die Hälfte Weingärten,
getrennt von jenen sechs Tagwerk, hat Bode dem Kloster als Schenkins ge geben, auf daß ihn
die Väter Kälugär in die große Gedenknis schrei ben und seiner gedenken. Für jene sechs
Tagwerk aber hat er vom Jgumen achtunddreißig Löwengulden für das Tagwerk genommen und
dann an Kupfer abermals achtunddreißig Löwengnlden, und der Jgu men hat ihm alles Geld
vollständig gezahlt. Auch hat Bode dem Jgumen jene alte Verschreibung von allen Enkeln des
Zacharia Gänskä eingehändiget, worin auch das Gemärke dieses Weingartens angegeben wird.
Wie in der Schrift des Stefan Bode, so wird gleichlautend auch da das ganze Gemärke dieses
Weingartens angegeben. V. J. 7276/1768, October 20. - Der Staatsrath.
Charter: 124
Date: 99999999
Abstract: 131. Basil, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza einen Rechtsspruch:
wienach angesichts vor Se. Hoheit Pfaff Gabriel und der ganze Verein des Klosters mit dem
Pfaffen Konstantin von Bo täscheni wegen einems TeicheS des Dorfes Onzeni, einem Gute des
Klosters, gerechtet und die Kälugär den Pfaffen Konstantin und seine Genoßen überwiesen
haben. Se. Hoheit bestätiget demnach dem Kloster die Herrschaft auf das Dorf Onzeni samt
dem Fisch teiche und allen Einkünften. V, J. 7146/1638, Juli 19. -
Charter: 232
Date: 99999999
Abstract: 248. Rechtsspruch der groß. Bojaren, gegeben dem Jgumen Joaniki des Klosters
Moldowiza, des Jnhaltes: daß auf erlauchten Befehl des höchsten Herrn Gregor Alexander
Gika's, Woewoden, der erwähnte Jgumen mit Karp, Obersten der Leibwächter, wegen der Hälfte
des Sees Kowur's und wegen der Hälfte eines Baches, der aus jenem See kommt, gerechtet
habe. Und vermöge Schenkungs urkunde des Woewoden Peter und des Rechtsspruches und der Be
stätigung des Woewoden Radul hat der Jgumen den Obersten der Leibwächter überwiesen. Die
groß. Bojaren bestätigen demnach den Kälugärn die Herr schaft auf dem ganzen See Kowur,
daß sie ihn beherrschen, als ein wahrhaftes Vatergut und eine Schenknis ans Kloster,
ewiglich. V. J. 7274/1766, Jäner 12. —
Charter: 59
Date: 99999999
Abstract: 65. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach er
vom Bischof Anastasi, der Metropolit gewesen, von Georg, Erzpriester von Radauz und
Agathon, Bischof von Ro man, die Segnung dazu erhalten, und mit dem Priestermönch Michail,
Jgumen von Moldowiza, zu seiner Gedenknis die Verfügung ge troffen habe, damit man ihm
jährlich am Tage des großen Blut zeugen Georgi das Gedenknis halte nach dem Brauch der
Kirche, wie es mit den früheren gottesfürchtigen Landesherrn von den heil. Vätern geordnet
worden, wozu er hundert Galben M) gewidmet habe. Dem gemäß soll nach der Abendandacht ein
Seelenamt ge feiert, die Lichter angezunden und alle Priester und Diakonen, im Priester-
und Diakonen-Gewande gekleidet, den Kirchendienst nach Vorschrift verrichten. Beim
Gastmahl soll nach Vermögen des Klosters zu eßen und zu trinken sein, Bier und einige
Schoppen Wein gereicht werden; am Tage des Gedenknisses aber ein Hochamt gefeiert und der
Leichenweizen sein, wie es der Brauch ist. Wieder — 91 — gebe man dann beim Gastmal
Speisen nach Vermögen des Klosters und zu trinken Bier und zu zwei Becher Wein, damit sich
alle Kä- lugär und Laien erlaben. Der Jgumen aber, der aus Sorglosigkeit es versuchen
sollte, diese Gedenknisanordnung in Vergeßenheit zu bringen, oder zu zernichten, der soll
es vor dem schrecklichen Richter stuhle Christi zu verantworten haben; er soll verflucht
sein und keine Verzeihung erlangen von Christus, dem gerechten Richter, und von Sr.
Hoheit! V. J. 7092/1584, Oct. 4. Sr.
Charter: 239
Date: 99999999
Abstract: 255. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt Sr. Heilig keit Hr. Dosiftei,
Bischof von Rädäuz, Hr. Georg Kantakosino, Schwertträger, Hr. Toader Silion, Beckenhälter,
Johann Baschotä, Sulzer, und Stefan Tabärä, Thorwarden, sich infolge Klage des ehrwürdigen
Anton, Jgumens des heil. Klosters Moldowiza, wegen der strittigen Gränze der Güter dieses
Klosters, Namens: Opri- scheni, Proworotia und Sworästie, in welche die Rainnachbarn ein
dringen, mit allen dorthin zu begeben, diese Güter gegen die Mse schen abzumarken, das
Gemärke mit Steinen zu bezeichnen, und einen Markbrief auszustellen. Die Einkünfte jedoch,
die die Räseschen von — 170 - den Gütern des Klosters genommen, sollen dem Kloster vermöge
eines Spruchs des Jsprawnik des Zinut's ersezt werden, auf daß es nicht im Schaden bleibe.
V. J, 7275/1767, Juni 8. -
Charter: 94
Date: 99999999
Abstract: 101. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt den heil. Klöstern Moldowiza und Homor,
oder wen immer sie senden sollten, die Macht und Gewalt, die Seen der genannten Klöster zu
besitzen und zu schirmen, namentlich: Oträw und Kowur mit allen kleineren Seen, mit allen
Lachen und Bächen. V. J. 7117/1609, Juli 9. Sr.
Charter: 185
Date: 99999999
Abstract: 197. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, schreibt an Dinul Kantakusino,
gew. gr. Mundschänk, Jsprawniken des Zinut's Sucewa: Joaniki, Jgumen, und der ganze Verein
des Klosters Moldowiza habe sich gegen die Bürger von Baja beschwert, daß sich diese auch
nach der vom Basil Baschota, Beckenhälter, und Konstantin Ciudin vorgenommenen Abmarkung
wieder erfrecht haben, in ein — 135 — Grundstück Räciuleni's einzudringen und dasselbe zu
beherrschen. Der genannte Herr soll demnach dahin abgehen, die Sache erheben, von neuem
abmarken und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7258/1750, Jäner 10. —
Charter: 251
Date: 99999999
Abstract: 267. Zeugnis der Paraskewa, Hausfrau des verstorbenen An- dronak, gew. gr.
Hofrichters, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's von
Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie ihr von ihrem Vater aus den Gründen Bäjä erhaltenes Gut,
Namens: Fäntäna mare und zwar die Markung von unten bis zur Quelle Fäntäna mare, von dort
gerade hin auf die Moldowa be herrscht habe, von dieser Quelle aber hinab habe das heil.
Kloster Moldowiza geherrschet. So weiß und bezeuget sie es in Furcht Gottes. V. J.
7276/1768, Aug. 6. — — 176 —
Charter: 8
Date: 99999999
Abstract: 9. Eliä, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza jähr lich zehn Faß Wein
und eine Ansiedlung an der Moldawa ganz mit allen Einkünften, so viel von dieser
Ansiedlung sich ergeben. Diese Schenknis gab er dem Kloster für ein Dorf, Namens
Todorestie, das er von demselben genommen. Gegen jene aber, welche es ver suchen sollten,
diese Schenknis umzustoßen, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch, gleich dem
Alexanders des Woewoden. V. J. 6947/1439, März 2. Sr. Stefan.
Charter: 205
Date: 99999999
Abstract: 220. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Schrift: daß es von hundert Bienen stöcken keinen Zehent, von hundert
Schafen kein Berggeld, von zehn Viehstücken keinen Kuhzins, von dreihundert Wadra Wein
kein Faßgeld — 156 — und von vier Leibeigenen (fremden Leuten) keine Art Steuer zu
entrichten habe. V. J. 7265/1757, Jäner 15. — Karl Gika.
Charter: 223
Date: 99999999
Abstract: 238. Se. Heiligkeit Vater Pachomi, Jgumen, und der ganze Verein des heil.
Klosters Putna, geben dem Hr. Gregor Häshdäu, Masilen, eine Schrift: Da dieser Herr dem
genannten Kloster eine Schenknis, nämlich: das Dorf Jordänestie, im Zinut Sucewa, zwi
schen Karapciu und Ropce, zu beiden Seiten des Siret, zugleich mit allen alten Schriften,
welche er auf dieses Dorf gehabt, gegeben; so haben die Väter ihn und seine Aeltern in die
Gedenknis des heil. Klosters geschrieben, um ihrer zu gedenken ewiglich. — Der genannte
Jgumen und der ganze Verein des genannten Klosters haben auch in Bedachtnahme des
Lebensunterhaltes dieses Herrn ihm, so lange er am Leben sein wird, die Einkünfte dieses
Gutes zu eigen überlaßen. Nach seinem Leben aber soll das Kloster nach der Schenk nis und
den übergebenen Urkunden darüber herrschen. V. J. 7269/1761, Sept. 28. — Gregor Johann.
Charter: 227
Date: 99999999
Abstract: 243. Gregor Johann, Woewoda, schreibt an Dinul Kanta- kusino, gr. Ban, und an
Eliä, gew. gr. Zeltwart, Schultesen in Kämpul-lung: Se. Ehrwürden Anton, Jgumen des
Klosters Mol- dowizä, habe geklagt, daß Kämpul-lunger, Namens: Hunguschen, Cimbren und
Kunuzän einen Antheil des Gutes Wama, den Bach des Hurgesch genannt, sowie auch Lehac
einen Theil des Gutes Wämä ganz in ihrem Gebiete weggenommen haben, und alle kein
Einkommen entrichten wollen. Alle diese Obgenannten sollen sie vorführen laßen, zur
Rechenschaft ziehen, und ihnen auftragen, das Klostergut nicht mehr zu betreten, oder das
Einkommen zu geben. V. J. 7272/1764, Jäner — - Gregor Alexander Gika.
Charter: 67
Date: 99999999
Abstract: 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit,
dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 —
daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch
von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän.
10. -
Charter: 49
Date: 99999999
Abstract: 55. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza und dessen Wätäman im
Dorf Wäkulestie die Macht und Gewalt einen Wald, Namens: Lodoshina, einen Fischteich,
Namens: Cebä- laul und auch andere Moorlachen unterhalb des Dorfes Siriceni zu wehren; und
wen immer sie fänden im Teiche, Fische fangend, oder im Walde, ohne ihr Wißen Holz hauend,
dem sollen sie Wagen, Ochsen, Hacken, Kleider und alles, was er haben mag, ab nehmen und
ihn nackt laßen. V. I. 7078/1570, Mai 20. — Peter.
Charter: 38
Date: 99999999
Abstract: 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner,
namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter.
Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht
um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.
Charter: 15
Date: 99999999
Abstract: 16. Alexander, Woewoda, bestätiget dem Bojarn Johann Armenciocul Tarkan —:
wienach er ihn begnädiget, daß er von seinem Hause in Sucawä nichts zu leisten, und von,
dem was immer er im moldauischen Lande erkaufe, auch keinen Zoll zu bezahlen habe. V. J.
6957/1449, Aug. 27. Sr. Bogdan.
Charter: 112
Date: 99999999
Abstract: 119. Miron Barnowski, Woewod. verbrieft dem Jgumen und dem ganzen Vereine des
Klosters Moldowiza die Macht und Ge walt, ihre Waldstälten, so viel um das Kloster herum
sind, zu be herrschen und zu beschirmen. V. J, 7134/1626, Juni 2. —
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr.
Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen
einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon
durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der
Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so
herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden
ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,
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