Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr.
Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen
einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon
durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der
Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so
herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden
ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,
Charter: 147
Date: 99999999
Abstract: 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr.
Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil
Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern
beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von
Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen
niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun-
ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst
von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie
auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht
mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den
Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von
jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die
Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver
lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir
Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund
mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und
unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des
heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung
vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf
Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als
ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär
Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit
einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere
Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin
Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung,
geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des
Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den
Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen
sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der
Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand
gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil.
Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. —
Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem
Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste
des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden
der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der
Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene
Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen
erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können,
außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil.
Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die
Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich
auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die
Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an
ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben
wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten
Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes
Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die
Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der
SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von
dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum
Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa
fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum
Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und
von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die
Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von
dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa
bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden.
Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes
Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften
sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben
beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr
schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine
Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich
bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer
Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten
Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.
Charter: 118
Date: 99999999
Abstract: 125. Moise Mowila, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Mol dowiza alle Strafgelder
und Mordbußen, so viel in allen Dörfern des Klosters vorkommen, daß sie der Jgumen nehme;
und er be kräftigt mit einem Fluche diese Schenknis. V. J. 7139/1631, Sept. 28. Sr.
Charter: 89
Date: 99999999
Abstract: 96. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza
mit den Geldstrafen und Mordbußen, daß sie der Jgumen von allen Dörfern des Klosters
nehme, damit sich die Kälugär Kleider und Beschuhung machen. V. J. 7116/1608, Jäner 7. Sr.
Charter: 178
Date: 99999999
Abstract: 190. Klagschrift an Se. Hoheit, den Woewoden, von Jgumen German und dem ganzen
Vereine des Klosters Moldowiza, des Jn haltes: wienach die Wämer vom Woewoden Alerander
geschenkte, daher wahrhafte Hörige des Klosters seien, izt aber vorgeben, nicht hörig zu
sein; da sie doch auch in den Tagen dieser Kälugär gleich andern Hörigen Fronfracht
geleistet: Salz aus Okna, Wein vom untern Lande geführet und auch neun Tage gemähet haben.
Beson ders aber brachten die Kälugär die Beschwerde vor, daß ihnen die Kämpul-lunger vom
Klostergute ein Grundstück unterhalb Kämpul- lung abreißen, indem sie, da in der Handveste
Alexanders, des Woe woden, das ganze Gemärke namentlich angegeben ist, den noch von diesem
Woewoden gcsezten Markstein hinweggenommen haben. Das Erträgnis dieses Grundstückes seien
aber jährlich hundert Stog Heu, daher sie bitten, daß ihnen Gerechtigkeit werde. V. I.
7253/1745, Juni 8. -
Charter: 26
Date: 99999999
Abstract: 28. Stefan, Woewodo, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf
Sängureni in Zinut Kigiac, Brumar's Wiese mit den Quellen, namentlich: den Birkenbron und
zwei Quellen oberhalb der versiegten, einen Bienengarten, wo Brumar's Bienen garten
gewesen, und am Prut zwei Lachen, Namens: Bleßcat und klein Bleßcat (eine kleine Lache),
und noch weiter ober der Lache Bleßcat eine andere Lache Namens: Budoela, — eine kleine
Lache, Namens: Sekriul, — einen Bach im Winkel des Prut, der in die Lache fällt, — einen
Bach Namens: Bulchans Bach, — einen andern Bach, der aus der Lache heraus kommt, bis zur
Brücke hinab, Namens: Budoela und ein Dorf an Kärligäturä, Namens: Belzazi. — Auch Johann
Armencin hat dem genannten Kloster die Hälfte des Dorfes Ostäpcana gegeben im Zinut Jassi
den untern Antheil, wo Ostapek, Wätäman von Tuna, gewesen. All' dieses soll dem heil.
Kloster eine Handveste sein mit allen Einkünften unabänderlich für immer, in Ewigkeit.
Aber das Gemärke von dem obgenannten Dorfe soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke
sein. Auch bittet er die künf tigen Landesherrn, daß sie diese Schenknis und Begnädigung
nicht umstoßen. V. I. 7981/1473, Jäner 8. Sr, XXIX./N, Von Gottes Gnaden wir Stefan,
Woewoda. Hos. podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen,
die solchen sehen oder lesen hören: wienach dieser unser wahr hafte Diener Korlat uns
redlich und treu gedienet hat. Da wir nun seinen redlichen und getreuen Dienst gegen uns
gesehen, haben wir uns seiner mit unserer besonderen Gnade erbarmet, und ihm in unserem
moldauischen Lande sein wahrhaftes und angestammtes Va tergut, ein Dorf, Namens:
Berkischestie an der Moldawa, eine Topliza, - 69 — eine Mühle an der Topliza und die
Wiesmahd Berg'len mit einer Kirche gegeben und bekräftiget, damit all' das Obbeschriebene
unserm Diener K.orlat von uns eine Hanvveste sei mit allen Einkünten, ihm, seinen Kindern,
Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seinem ganzen Geschlechtsstamme, wer der nächste sein
wird, und soll ihnen unver brüchlich sein für immer in Ewigkeit. Und die Markung dieses
Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa ist anfangend vom Birkenmorast zur Bösenfurt;
und von dort dem Bache Gogä auf wärts zum Ursprunge; und vom Ursprunge des Gogäbaches mit
einem Fahrweg zum Berg'lenbach; und von dort mit dem Bache zu seinem Ursprunge; dann
weiter auf der Höhe zum Ursprunge des Runkbaches; und von dort im Bache des Run! abwärts
zur Brücke Hasnisch's; und von dieser Brücke gerade zum Ursprunge des Baches Bärkacel; und
vom Ursprunge des Baches Bärkacel zum Ursprunge des Wolfsbaches; und mit dem Wolfsbache
abwärts zur Furt des Buchenstauderich; und von der Furt des Buchen stauderich gerade quer
durch die Moldawa zu Blasi's Steig; und vom Blast Steige gerade an die Mündung des
Bjalkoe; und von da hinab diesen Bach zu Toders Wiesfleck; und von dort mit dem Weg mitten
dnrch den Wiesfleck, wo der Weg in die alte Furt einer Topliza fällt; und von der Furt mit
dem Wege zu Boldä's Wiese quer durch die Moldawa gerade zur Mündung des Rothen bachs, wo
der Birkenmorast ist, und wo wir zuerst angefangen haben; damit es ihm mit allen
Einkünften gehöre. Und hierauf ist die Beglaubi gung der Herrschaft des Obgenannten: wir
Stefan, Woewoda, und die Vgl. der geliebtesten Kinder unserer Herrschaft: Alexander's,
Peter's und Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren, d. B. d. Hr. Stanciul und
seines Sohnes Hr. Mürsa; d. B. d. Hr. Wlaikul's und seines Sohnes Hr. Dum, Eltesten von
Holin; d. B. d. Hr. Boda, Hofrichters; d. B. d. Hr. Sbiarä; d. B. d. Hr. Luka und d. Hr.
Bälko, Parkalaben von Wcißenburg; d. B. d. Hr. Njag und d. Hr. Jwaschko, Parkalaben von
Kilia; d. B. d. Hr. Ar- bure, Parkalaben von Nemz; d. B. d, Hr. Feta, Parkalaben von
Neuenburg; d. B. d. Hr. Gangur, Parkalaben von Orhei; d. B. d. Hr. Paschko; d. B. d. Hr.
Buchta; d. B. d. Hr. Cokerla; d. B. d. Hr. Petric; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr.
Jwaschek Hrinkowic; d. B. d. Hr. Michäu, Schwertträgers, d. B. d. Hr. Jugi,
Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugi, Kämmerers; d. B. d. Hr. Dashbog, — 70 — Mundschänks; d.
B. d.Hr.Tomä, Truchseßen; d. B.d. Hr. Eliä Huru, Marstallers und die Beglaubigung all'
unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar
unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott
auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres mol dauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis nicht umstoßen, sondern sie ihm bestärken und bekräftigen, weil wir sie ihm für
seinen redlichen und getreuen Dienst gegeben haben. Und zu mehrerer Be stärkung und
Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toma, Kanzler,
befohlen, zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben
hat's Andreik zu Sucawa, im J. 6981/1473, im Monate Sept. am 13. Tage. Sr. (H. P.)
Charter: 51
Date: 99999999
Abstract: 57. Peter, Woewoda. — Chariton, Jgumen mit allen im heil. Kloster Moldowiza
wohnenden Brüdern sind vor Sr. Hoheit mit großen Zeugnissen und vielen Bojaren vom Hofe
Sr. Hoheit gekommen, und haben sich mit großer Beschwerde also beklaget: die Dörfer
Mitestie und Säräcinestie am Siret mit der Mühle am Siret habe Alexander, Woewoda, von
Maria, Tochter Turkul's des Sul zers, Gemahlin Jeremiä, des Schatzmeisters (nach der
Einkleidung Evlogi) um eintausend zweihundert tatarische Gulden gekauft, und sie mittelst
Handveste dem heil. Kloster als Schenknis gegeben. Diese Handveste habe nun Jeremiä, der
Hatmann gewesen, dem heil. Kloster damals genommen, als er den Kälugärn in den Tagen des
Woewoden Johann, ohne ihnen hiefür etwas zu geben, diese zwei Dörfer weggenommen hatte.
Und sie haben Sr. Hoheit auch den Schenkungsbrief, den ihnen Woewoda Alexander gegeben,
vorgewiesen. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage und so viele wichtige Zeugnisse, mit denen
sie sich vor Sr. Hoheit beklaget, und zugleich mit den Bo jaren des Hofes Sr. Hoheit
bezeuget, gesehen, so haben Se. Hoheit mit seinen Bojaren die Sache untersucht, und haben
mit ihren Seelen befunden, daß diese Dörfer ein gerechtes Ahn- und Vater gut des Klosters
seien. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem heil. Kloster Moldowiza die obgenannten zwei
Dörfer, Namens: Mitestie und Säräcinestie mit der Mühle am Siret gegeben und bestätiget,
damit sie auch von Sr. Hoheit dem heil. Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften
unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke dieser Dörfer Mitestie und
Saräcinestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her
gewesen. V. J. 7085/1577, Nov. 8. Sr. - 88 —
Charter: 119
Date: 99999999
Abstract: 126. Moise Mogila, Woewod, besiehlt den Scholtusen und Pärgarn der Stadt Baja,
daß sie ja die vier dort in Baja seß haften Leibeigenen des Klosters Moldowiza in Frieden
laßen. Man soll sie mit nichts belästigen, nur in den Mühlen des Klosters haben sie zu
dienen. V. J. 7142/1634, Janer 8. Sr.
Charter: 111
Date: 99999999
Abstract: 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt
Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort
in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder
Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern,
sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8.
Sr. Miron Barnowski.
Charter: 265
Date: 99999999
Abstract: 281. Rechtsspruch der Bojaren des Staatsrathes des Fürsten thums Moldau,
gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowizä: wie er mit Toader Lukan aus Wamä
gerechtet, der, von Seite aller Wamer abgeordnet, vorbrachte: daß sie der Jgumen mit Frone
und Zehent bedrücke. Bei der Untersuchung sei jedoch diese Klage des LuZac und der andern
vier Aufrührer, Namens: Gregor Bädalä, Joniz Lnkannl, Toader Mändril und Joniz Kirnz von
den Bojaren als lügenhaft befunden worden, Der Jgumen hat ferner erwiesen, daß die Wamer
in ihren Häusern ohne sein Vorwißen Ge tränkeverkauft haben, — nicht alle, sondern nur
einige zur Klosterfrone gekommen seien, und auch die, welche erschienen, dadurch, daß sie
das Heu grün geschobert, schlechtes Heu gemacht haben. Auch Se. Hochheiligkeit Vater
Gabriel, Metropolit des Landes, hat hiebei das als wahr bestätiget, daß, seit Se.
Hochheiligkeit Metropolit der Moldau ist, in diesem Kloster neun Jgnmnen gewechselt haben,
indem alle wegen der ihnen von den Wämern angethanen Bosheit und Verhöhnung die Jgumenie
verlaßen haben. Der Staatsrath, gab demnach dem genannten Jgumen die Bewilligung, diese
vier obgenannten Leute aufzuheben, auf daß sie als Störer und Aufwiegler — jedoch mit
Wißen des Schultes von Kämpul-lung — aus Wamä abgeschafft wer den, und wegen des von ihnen
verderbten Heues das, was sie ver schuldet, ersetzen. V. I. 7280/1772, Dec. 1. — — 183 —
Charter: 140
Date: 99999999
Abstract: 148. Michael Rakowiz, Woewod, an die Schultesen von Käm pul-lung. Der Jgumen
des Klosters Moldowizä habe sich also be klaget: Die Pelzmacherin habe sich ins Kloster
als Kälugärin einkleiden laßen und dem Kloster die Verschreibungen auf einige von ihrem
Manne von den Hörigen des Klosters erkauften Güter gegeben. Jezt aber suchen die Enkel und
Schwiegersöhne der Pelzmacherin diese Gutstheile an sich zu ziehen. Die Schultesen sollen
demnach die Pelz macherin vorrufen, und, wenn sie bekennt, daß sie jene Schrift als
Schenknis für ihre und ihres Gatten Seele und mit Wohlbedacht gegeben habe, auch sich
erweiset, daß jene Güter in der Markung des Klosters liegen; so sollen der Jgumen und der
Verein des Klosters diese Güter beherrschen, die Enkel und Schwiegersöhne des Pelz machers
aber hiemit nichts zu schaffen haben. V. J. 7216/1708, Jäner 16. — 8 — 114 —
Charter: 37
Date: 99999999
Abstract: 42. Stefan, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenkung einer
Mühle, gegeben vom Bojar'n Totruschan, Kanz ler, und die Herrschaft über diese Mühle, V.
J. 7047/1539, Mai 24. Sr. Peter.
Charter: 20
Date: 99999999
Abstract: 21. Peter, Woewoda, bestätiget dem Kloster Moldowiza die Herrschaft über die
demselben wahrhaft zugehörigen Sklaven — 65 - (Zigeuner) als: Bära, Badiul und Koman samt
ihren Söhnen, so wie über Kara-man, Berin's Bruder samt seinen Söhnen, welche Zi geuner
die Aeltern Sr. Hoheit dem Kloster gegeben haben, auf daß sie dasselbe beherrsche
ewiglich. Gleichfalls hat Se. Hoheit das Kloster mit der Steuerfreiheit des Dorfes
Slobosia (Freistatt) begnädiget, so daß auf diesem Dorfe des Klosters weder Geldstrafer
noch Rußschoßnehmer etwas zu schaffen haben, das Dorf weder Fronfuhren zu stellen, noch
Kopf steuer oder Herberge zu geben, noch bei den landesherrlichen Mühlen zu fronen, auch
mit nichts andern der Landesherrschaft weder zu dienen noch etwas zu geben habe, vielmehr
alle Einkünfte des Dorfes dem Kloster Moldowiza allein zukommen. Außerdem hat dieses Dorf
in seiner Markung keine Rauberspur zu zahlen, und auch die Leute von Säßicora bei der Burg
nicht zu arbeiten. All' dieses wird vom Woden bestätiget. V. J. 6962/1454, Aug. 22. Sr.
Charter: 201
Date: 99999999
Abstract: 214. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bo- jarn Dinul Kantakusino,
gew. gr. Schänk, Jsprawnik in Kämpul- lung. Georg, Jgumen, und der ganze Verein des
Klosters Mol dowiza klagen gegen Basil Negurä, Lupul Jskiriz und gegen andere von ihren
beuten, die sich inmitten der Felder, wo sonst niemals ein Herd einer Siedlung gewesen,
Niederlaßungen gemacht haben und im Gute Wämä großen Schaden anrichten. Kantakusino soll
demnach dies ernstlich untersuchen, sie, falls es so wäre, aus der Mitte der Felder
unfehlbar versetzen und nach Wämä oder Kam- pul-lung, wo alle Leute leben, übersiedeln. V.
J. 7264/1756, Juli 1. —
Charter: 195
Date: 99999999
Abstract: 208. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewod, an Kon stantin Kantakosino, gew.
gr. Schänk: Joaniki und alle Kälugär — 139 — des Klosters Moldowiza haben gegen Peter
Keschko geklagt, daß die Hälfte des Dorfes Dworistie gerecht und aufrecht dem Kloster Mol
dowiza gehöre, worüber kein Streit sein könne. Die andere Dorfs hälfte jedoch beherrsche
Peter Keschko. Dieser Keschko habe sich jedoch nicht am Rande seiner Markung ein Haus
erbauen wollen, sondern sich inmitten der Markung Sworisties häuslich niedergelaßen, wo
dort eine Feuerstätte von einem alten Hause niemals gewesen. Damals, als sich Keschko eben
zur Grundlegung des Hauses anschickte, seien zwei alte Kälugär aus Moldowiza zu ihm
gegangen, namentlich: Priestermönch Johann und Mönch Nikan, und haben ihm vorgestellt, daß
er dort kein Haus baue, da ihr Kloster die Betretung ihres Gutes nicht dulden würde. Peter
habe jedoch hierauf nichts geachtet, sondern sich das Haus erbaut. Auch haben die Kälugär
darauf hin gewiesen, wienach Keschko nicht allein durch den Bau seines Hauses und durch
Vertretung großen Schaden angerichtet, sondern anch vor gebracht, daß die Grundlagen des
Hauses einestheils auf dem Grunde Moldowiza's stehen. Se. Hoheit besiehlt demnach dem ge
nannten Bojarn, daß er Keschko vorrufe, die Sache in Bedacht nehme, sehe, was auch er
einzuwenden habe und, falls er leugnete, daß es nicht so sei, wie die Kälugär geklaget,
sich an Ort und Stelle begebe und mit Gerechtigkeit die Untersuchung pflege. Jm Falle des
Beweises der Uebereinstimmung der Klage der Kälugär mit der Sachlage, soll er zu Händen
der Kälugär ein Zeugnis mit einem Fristtag ausstellen und dem Keschko ernstlichst
befehlen, im Frühling sein Haus unfehlbar auf sein Gut zu übertragen; widrigens, wenn er
dem Befehle nicht nachkomme und die Kälugär weiter zu klagen hätten, Se. Hoheit im
Frühlinge einen landesherrlichen Mann abordnen wird, um an das Haus Feuer zu legen. Dieses
Schreiben jedoch soll in den Händen der Kälugär verbleiben. Geschrieben im J. 7261/1753,
Jäner 17. -
Charter: 256
Date: 99999999
Abstract: 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist,
noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —
Charter: 165
Date: 99999999
Abstract: 175. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Jgumen Theofan und dein ganzen Vereine des
Klosters Moldowiza die Bewilligung: die Wald stätten des Klosters gegen alle Eindringlinge
auf Waldstätten zu wehren und zu schirmen. Niemand soll ohne Willen und ohne Verabre dung
mit dem Jgumen auf den Gründen des Klosters weder in den Waldungen noch in den Thälern
abholzen. Wen sie aber ohne Vorwißen des Jgumens beim Jagen oder Fischen antreffen, dem
mögen sie Alles, was sie an ihm sinden, Beute, Zeug und Kleider wegnehmen und auch noch
züchtigen nach alter Gewohnheit von jeher. Die sich aber widersetzen, soll man zu Sr.
Hoheit führen, wo sie große Strafe und Züchtigung erwartet. V. J. 7247/1739, Jäner 12. —
Charter: 126
Date: 99999999
Abstract: 133. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowizä eine Schrift des Jnhaltes:
wienach derselbe mit den Leuten gerechtet habe, die von Wama weggezogen, sich in
Kämpul-lung ansäßig ge macht und Rodwiesen in der Markung des Dorfes Wama verkauft haben.
Nur derjenige aber, der im Dorfe des Klosters ansäßig ist, mag auch die Rodungen besitzen;
der jedoch dort nicht ansäßig, soll mit den Rodungen nichts zu thun haben, sondern die
Kälugär des Klosters dieses Gereuth beherrschen. V. J. 7156/1648, Mai 29. — Georg Gika,
Charter: 243
Date: 99999999
Abstract: 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden:
Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit
zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen
der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt,
untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des
Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem
Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen)
dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des
heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu
antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten
gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er
sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit
der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab
markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage
Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod,
von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des
Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und
Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner
Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben
den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all'
unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget:
in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie
geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und
daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge
Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als
verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese
Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte
des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden,
und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan
hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat
meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster
als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß
das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie
untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen
Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst
angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg
Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen
habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn,
den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er
will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters,
Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des
alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der
Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit
einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —
Charter: 10
Date: 99999999
Abstract: 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem
heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur,
der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer
man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll
anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren
Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch
von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.
Charter: 137
Date: 99999999
Abstract: 145. Verzeichnis der Rainzeichen von Wäkulestie auf Grund des Zeugnisses alter
Leute von Zeichen zu Zeichen. V. J. 7203/1695. April 13. — Antioch Konstantin.
Charter: 75
Date: 99999999
Abstract: 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen
Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes
Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I.
7104/1596, Juli 16. -
Charter: 129
Date: 99999999
Abstract: 136. Kälugär Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, schenkt (damit er in die
große Gedenknis geschrieben werde) dem heil. Klo ster Moldowiza einen Zigeuner, Namens:
Michael, den er von seinem Neffen Peter gekauft hatte, aufrecht um tausend Aspern baares
Geld. V. J. 7170/1662, März 10. Sr. Elia Alezander.
Charter: 13
Date: 99999999
Abstract: 14. Alexander, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenknis
des getreuen Bojarn Johann Päntec, der vor ihm ge kommen und aus seinem guten Willen dem
Kloster eine Ansiedlung an der Moldawa, sein gerechtes Vatergnt, gegeben hat. V. J.
6957/1449, Mai 26. Sr.
Charter: 109
Date: 99999999
Abstract: 116. Jo Radul, Woewoda, schenkt und erneuert das Ver zeichnis für die Kirchweih
des heil, Klosters Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Herrscherin,
unserer Gottes- gebärerin und allzeit Jungfrau'n Maria ist. Durch dieses Ver zeichnis hat
er Folgendes gegeben: 1 Faß Wein. 1 Malter Korn. 1 Malter Malz. 1 Faß Honigseim. 30 Guldln
auf Fische. 3 Guldw auf Weihrauch. 10 Thaler auf Wachs. Se. Hoheit hat sich selbst
unterfertiget und das Petschaft beigedrückt. V. J. 7126/1618, März 4. — — 104 — Kaspar,
Charter: 43
Date: 99999999
Abstract: 49. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel Stefan des alten,
Woewoden, gibt und begnädiget sein heil. Kloster Moldowiza mit einem Dorfe, Namens:
Falticeni mit dem Fischteiche auf dem Bache Schoimus, welches Dorf im Sucawaer Zinut am
Bache Schoimus liegt. Auch bestätiget er dem Kloster die Herrschaft auf dieses Dorf
kräftiglich. Gegen jene aber, die es wagen und diese Begnädigung und Schenknis Sr. Hoheit
zerstören sollten, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7062/1554, März
12. Sr.
Charter: 228
Date: 99999999
Abstract: 244. Gregor Alexander Gika, Woewod, gibt Sr. Heiligkeit Pachomi, Jgumen des
heil. Klosters Putna, die Bewilligung zur Beherrschung eines klösterlichen Gutes, Namens:
Jordänestie, im Zinut Sucewa, welches Gut Gregor Häshdäu, Masil, diesem Kloster geschenkt
hat, also, daß dem Jgumen zustehe, dieses Gut und die Leute dort nach den Hörigkeitssätzen
zu beherrschen, V. J. 7272/1764, Juli 1. —
Charter: 86
Date: 99999999
Abstract: 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa
im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein
Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —
Charter: 84
Date: 99999999
Abstract: 91. Jeremä Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als in allen Dörfern des Klosters sich ergeben,
daß sie der Jgumen nehme, und die Kälugär sich Kleidung und Beschuhung machen. V. J.
7114/1606, Jäner 9. Sr.
Charter: 90
Date: 99999999
Abstract: 97. Konstantin Mogila, Woewod, begnädiget und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza das Dorf Wäkulestie. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, — 99 — sondern an das genannte Kloster jährlich
zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die diese Schenknis zernichten
sollten, V. J. 7116/1608, —. - Jeremiä Mogila.
Charter: 70
Date: 99999999
Abstract: 77. Peter, Woewoda, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Wäkulestie, im Zinut Härläul, auf Grund der Schenknis und Begnädigung, die sie
vom Woewoden Alexander und andern Landesherrn haben: dem zufolge sollen auch in den Tagen
Sr. Hoheit die Leute von Wäkulestie der Landesherr schaft keinen Rauchschoß zu zahlen,
sondern diesem Kloster abzugeben haben. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören
sollten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7101/1593, Sept. 1. — Stefan.
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