Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 70
Date: 99999999
Abstract: 77. Peter, Woewoda, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Wäkulestie, im Zinut Härläul, auf Grund der Schenknis und Begnädigung, die sie
vom Woewoden Alexander und andern Landesherrn haben: dem zufolge sollen auch in den Tagen
Sr. Hoheit die Leute von Wäkulestie der Landesherr schaft keinen Rauchschoß zu zahlen,
sondern diesem Kloster abzugeben haben. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören
sollten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7101/1593, Sept. 1. — Stefan.
Charter: 74
Date: 99999999
Abstract: 81. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens Onzeni, welches Dorf Woewoda Peter diesem Kloster geschenkt hat. V. J. 7103/1595,
Juli 12. Sr. Jeremiä Mogila.
Charter: 41
Date: 99999999
Abstract: 46. Peter, Woewoda, gibt seinem neuerbauten heil. Kloster Moldowiza noch ein
Dorf, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des See's von Orichow. Auch hat er einen See
gegeben, Namens Kowur, ferner das halbe Dorf Balacana und eine Mühle, die un terhalb den
Mühlen bei Baja liegt. All' dies hat er dem heil. Kloster zu seinem ewigen Gedenknis
gegeben, und die Herrschaft demselben bestätiget. Aber das Gemärke des Dorfes von
Schäläestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von jeher gegangen;
das Gemärke des halben Dorfes Balacana gegen die andern Theile gleich falls nach dem alten
Gemärke. Gegen jene aber, die es versuchen sollten, diese Schenkins zu zerstören, schreibt
er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7054/1546, Mai 25. Sr. XI.VII. Von Gottes Gnaden wir
Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes thun kund durch diesen unsern Brief
Allen, welche solchen sehen oder lesen hören: wir haben mit unsrer beson deren Gnade
begnädiget, und haben gegeben und bekräftiget in un serem moldauischen Lande unserm heil.
Bethort unterm Jgumen Abraham, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der
reinsten Jungfrau'n, der Gottesgebärerin Maria ist, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza vermöge
Erkaufsbriefen, die unsere Herrschaft von unserm Diener Korlat, so wie vermöge
Bestätigungsur kunde, die dieser vom Woewoden Stefan, dem Vater unserer Herrschaft, hatte.
Und dieses Kirchlein, die Topoliza und die Mühle an der Topoliza hat auch jener Stefan,
genannt Heuschrecke, in seinen Tagen aus dem Er- kaufsbriefe, den meine Herrschaft hat,
sich herausgeschrieben. All' dies Obbeschriebene soll unserm heil. Bethort, dem Kloster
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria
ist, auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sein unverbrüchlich für immer, in
Ewigkeit. Und das Gemärke dieses — 83 — vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza, soll von allen
Seiten nach all' dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her bestanden. Und hierauf
ist die Beglaubigung unsrer Herr schaft des Obangeführten: wir Peter, Woewoda, und die
Beglaubi gung der vielgeliebten Söhne unsrer Herrschaft: Eliä, Stefan und Konstantin, und
die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr, Efrem Huru; d. B, d. Hr. Borka, Hofrichters;
d. B. d. Hr. Peter Kärkowic; d. B. d. Hr. Stursa und d. Hr. Mogila, Parkalaben von Hotin;
d. B. d. Hr. Dancul Huru und d. Hr. Miron, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Schander und
d. Hr. Tämpa, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Wartikow, Thorwardens von Sucawa; d.
B. d. Hr. Juri, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Dan's, Schatz meisters; d. B, d, Hr. Härbor,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Trifä- hamsa; d. B. d. Hr. Petraschko, Mundschänks; d. B. d. Hr.
Njegul, Truchseßen; d. B. d. Hr. Plaxa, Marstallers und die Beglaubi gung all' unsrer
moldauischen großen und kleinen Bojaren, Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unsers
Landes sein wird, von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott aus
erwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll unserm heil. Bethort,
dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria ist, unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie
vielmehr bestärken und bekräftigen, indem wir dieses obbeschriebene Dorf unserm heil.
Bethort für die Seelen unsrer Vorältern und unsrer Aeltern, für unsere Gesundheit und für
das Heil unsrer Seele und unseres Leibes gegeben haben. Und wer es wagen sollte, diese
unsere Schenknis und Bekräftigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott,
dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, und von der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evangelisten, von Christus heil, zwölf
Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gott tragenden
Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig
gelebet; und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Anas und Juda Jskariot, dem
Verräther Christi, und den übrigen Juden, die zu Gott Christus, geschrien: Sein Blut über
uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit, Amen. Und zu mehrerer
Bestärkung und Bekräftigung all' des — 84 - Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr.
Matia, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern
Briefe. Geschrieben hat's Demeter Wäskanowic, zu Hous, im J. 7054/1546, im Monate Mai 27.
Sr. Alezander.
Charter: 50
Date: 99999999
Abstract: 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch
diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die
Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf
Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil.
Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor
Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als:
Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul,
Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 —
Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam,
Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat
Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J.
7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.
Charter: 163
Date: 99999999
Abstract: 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und
Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza
Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über
zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde
Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt,
klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als
Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se.
Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und
Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die
Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und
nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster
beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und
wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten
sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist
bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe
entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738,
Mai 31, — - 124 —
Charter: 173
Date: 99999999
Abstract: 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger,
Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die
Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber
Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem
Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die
Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und
ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes
Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle
Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —
Charter: 261
Date: 99999999
Abstract: 277. Georg, Mundschänk und Schultes aus Kämpul-lung, gibt in die Hände Hr.
Benedikts, Jgumen's von Moldowiza, eine Ver- schreibung: wienach er für die Wämer
Bürgschaft leiste, daß sie dem Kloster jährlich zwölf Tage arbeiten, den Zehent von Allem
geben, und keinen Ausschank von Getränken ohne Vorwißen des Jgumens halten werden. V. J.
7280/1772, August 10. —
Charter: 196
Date: 99999999
Abstract: 209. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, beurkundet dem Jgumen Joaniki
und dem ganzen Vereine des Klosters Moldo wiza, daß es ihnen frei stehe, vom Dorfe Wama,
einem wahrhaften Klostergute, das Zehntel von allem Vieh und zwar von jenen, die es auf
diesem Gute weiden, abzunehmen. Ebenso auch von Brodfrüch ten, Heuwiesen, Schanken,
Branntwein und von allem Andern. V. J. 7261/1753, Jäner 19. - — 140 — Mati« Gika.
Charter: 233
Date: 99999999
Abstract: 249. Die Leute von Fälticeni geben eine Schrift in die Hände des Jgumens von
Moldowiza: daß sie sich nach dem von Sr. Ho heit, dem Woewoden, veröffentlichten
Hörigkeitssätzen mit dem Jgumen verglichen haben, hiernach dem Kloster jährlich von einer
Falce je einen Stog Heu zu machen, bei der Abmahd vom Auf- bis zum Unter gang der Sonne
einen Scharwerktag zu leisten, und einen solchen auch mit den Pflügen abzuarbeiten haben.
Auch soll jeder Haus- wirth des Klosters von Fälticeni oder von Bläsestie her je fünf
Mierzen Fronfracht zuführen, einen Tag bei der Mühle zu dämmen haben, und den Schänken,
was immer für eine Art Getränke zu verkaufen, nicht erlaubt sein, sondern nur allein dem
Kloster. V. J. 7274/1766, Juni 25, —
Charter: 24
Date: 99999999
Abstract: 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die
Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen
und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören.
Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in
dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe
überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu
zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen,
noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr.
Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige
Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster
Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.
Charter: 220
Date: 99999999
Abstract: 235. Johann Theodor, Woewod, an den Bojarn Nikolaus Petraschko, gew. gr.
Küchenmeister, Schultes von Kämpul-lung. Ueber die Klage Sr. Heiligkeit Hr. Georg's,
Jgumens von Moldowizä, wegen Schirmung der Waldstätten und der Fischbäche des Klosters
gegen die Leute, die in Wamä, einem Gute des Klosters, leben und gegen die Kämpul-lunger,
soll der Schultes den Kämpul-lungern be greiflich machen, daß sich niemand ohne Vorwißen
des Jgumens und ohne Uebereinkunft mit ihm unterstehe, in der Waldstätte des Klosters
weder zu sischen, noch mit einer Vorkehrung aufzurichten, um Pelzthiere zu fangen. Wenn
sich daher die Kämpul-lunger mit dem Jgumen nicht vertragen wollen, so habe es diesem frei
zu stehen, wen immer er in der Waldung des Klosters sindet, aufzugreifen. Jene aber, die
ihm der Jgumen andeute, daß sie sich den Befehlen nicht unterwerfen, soll er auch
abstrafen. V. J. 7269/1761, Jäner 11. —
Charter: 96
Date: 99999999
Abstract: 103. Konstantin Mogila, Woewod, schreibt an die Abwäger des Zinuts Kowor: daß
von der großen Schänke in Schäläestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, kein Maß- und
Gewichtsgeld einzuheben sei. V. J. 7118/1610, Apr. 24. Sr. - 101 —
Charter: 81
Date: 99999999
Abstract: 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil
seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß
die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach
Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. -
Stefan.
Charter: 39
Date: 99999999
Abstract: 44. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine
Toplizä in der Stadt Baja von oben bis zu ihrer Mündung in die Moldawa, welche Toplizä dem
Kloster sein Urahn Alexander, Woewoda, geschenkt hat. Auch schenkt er dem Kloster einen
Bach (Rinnsal), den Stefan, sein Ahn, dem Kloster Niamz ge geben hatte, damit es das Waßer
aus der Moldawa laßen könnte, und abermals bis zur Mündung, wo er in die Moldawa fällt.
Das Kloster Niamz dagegen wurde durch einen andern Grund entschädiget. Das Kloster
Moldowiza aber soll diese Toplizä und diesen Bach beherrschen für immer, in Ewigkeit.
Gegen jene aber, die es wagen sollten, diese Schenknis zu zernichten, schreibt er einen
großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7053/1545, Sept. 17. Sr.
Charter: 152
Date: 99999999
Abstract: 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das
Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben
die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's
kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk
gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht
hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der
Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit
schaffe.
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen,
Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner
12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen
Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters
Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet,
auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr
gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die
sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind
ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die
klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des
Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die
Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich
auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach
der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen
Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände
derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des
Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie
sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu
verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 —
meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J.
7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.
Charter: 63
Date: 99999999
Abstract: 70. Peter, Woewod, gibt und begnädiget sein heil, Kloster Moldowiza mit einem
Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf Sr. Hoheit angehörig, aufrecht landesherrlich war, und
zur Botäschener Umgegend gehört. V. J. 7096/1588, Sept. 25. —
Charter: 52
Date: 99999999
Abstract: 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza
eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster
gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese
Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —
Charter: 104
Date: 99999999
Abstract: 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza
klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da
doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda
bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen,
da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr.
Alexander Mogila.
Charter: 184
Date: 99999999
Abstract: 196. Konstantin Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen Ger man und dem ganzen
Vereine des Klosters Moldowiza eine Schrift: wienach festgesezt worden, daß jedermann, der
auf dem klösterlichen Gute seßhaft sein wird, jährlich zwölf Tage zu fronen und den
Grundzehent vor Allem zu geben habe, V. J. 7257/1749, Juni 15. - Konstantin Rakowiz.
Charter: 21
Date: 99999999
Abstract: 22. Peter, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die
Väter Kälugär drei große Wägen abschicken können, um wo immer Fische zu kaufen; auch haben
dieselben im ganzen Lande hievon keinen Zoll zu zahlen, bei den Fähren der Furten nichts
zu geben, und auch von ihrem Honig keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6962/1454,
Aug. 25. Sr.
Charter: 273
Date: 99999999
Abstract: 289. Jch Georg Balsch, gew. gr. Mundschänk, mache durch diese meine Schrift zu
wißen: Da das heil. Kloster Moldowiza ein Gut, Namens: Säläsheni, im Zinut Sucawa,
zwischen den Flüßen Sucawa und Siret, hat, das unten mit dem Gute Dumbräweni rainet, und,
da ich solches, weil es an meine Güter anstoßt, brauche, so habe ich Se. Heiligkeit Hr.
Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, gebeten, mir dieses klösterliche Gut zu
vertauschen, wofür ich dem Kloster ein anderes Gut, namentlich: Jordänestie, ein ganzes
Dorf am Siret, in der Umgegend Berhomet, überließe, welches Dorf Dumbräveni ich vom
Kloster Putna durch einen mit demselben geschloßenen Tausche erhalten habe. Vater Benedikt
und der Verein des Klosters Moldowiza hat dies erwogen und befunden, daß dieses Gut
Jordänestie dem Kloster offenbar nutzbarer ware, indem es dem klösterlichen Gute
Oprischeni ganz nahe liege, und die Väter es be quemer besorgen könnten. Deshalb haben nun
Se. Heiligkeit Vater Benedikt und der Verein des heil. Klosters in den Tausch gewilliget.
Ich habe also das Gut Jordänestie mit allen darüber bei mir be sindlichen Schriften in die
Hände Sr. Heiligkeit Benedikt's, des Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters
Moldowiza, übergeben, auf daß es das heil. Kloster als sein aufrechtes Gut von nun an
beherrsche, im guten Frieden, ewiglich. Dieser Tausch ist mit Wißen und Segnung Sr.
Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriels, Me tropoliten der Moldau, geschehen. Auch sind zur
Bekräftigung des zwischen mir und dem heil. Kloster geschehenen Austausches beider seits
beglaubigte Schriften übergeben worden, wobei ich diese meine dem Kloster übergebene
Schrift mit meinem Petschaft und meiner Unterschrift bestätige. Den 5. Juli 1774. Georg
Balsch, Mundschänk. Anania, Metropolit Sebasti's. Kalistrat, Archimandrit und Jegu- men
von Homor. Anton, Vorjegumen von Putna. Meftodi, Jegumen von Solka. Makari, Sachwalt
Sucawa's. Makari, Jegumen zum heil. Eliä. Sofroni, Jegumen von Slatina. Daniel, Jegumen
von Jlischesti. Kalistrat Stamati, Mönch. Jenakaki Milo, Schwertträger. Konstantin Vernav,
Ban. Joniz Waschow, Mundschänk. Gregor Adam, Schließler. Basil Adam, dritter Kämmerer.
Eliä Kirste, Zeltwart. Juon Gergeli, Kämmerer. R. — 186 — OOXd Den ehrwürdigen Egumnen der
heil. Klöster, Hr. Meftodi von Solka und Hr. Makari zum heil. Eliä. Da das Klo ster
Moldowiza ein Gut Namens: Berkeschästie hat, welches eines Theils mit dem Gute
Kapul-Kodrulni von Wvronez und andern Theils mit Toderestie von Slatina rainet, so hat uns
deshalb der Egumen Benedikt geklagt: wienach ihm von den Gütern der genannten Klö ster
Grundeingriffe geschehen, und hat gedethen, daß dieses Gut ge sondert und abgemarkt werde.
Sieh'! — deshalb schreiben wir Euer Ehrwürden und verordnen euch, daß ihr euch auf das
genannte Gut Berkeschästie begebet und diese Strittigkeit in Gegenwart des Egu- mens von
Moldowiza zugleich mit den andern Egumnen, nämlich: dem Slatiner und Woronezer mit den
Schriften und Beweismitteln, die sie beibringen, gründlich untersuchet. Und wie ihr es aus
den Urkunden und glaubwürdigen Zeugnissen alter Leute für recht und gerecht sinden werdet,
so sollt ihr abrainen, sondernd das Gemärke Berkeschästi's gegen jene zwei Klöster. Die
Untersuchung und Ab markung habt ihr jedoch in Furcht Gottes mit guter Gerechtigkeit
vorzunehmen, auf daß diese Strittigkeit abgethan werde, auch einen von Euer Ehrwürden
gefertigten Markbrief dem Streittheile, dem er gebühret, einzuhändigen, damit, wenn ein
Theil sich nicht be ruhigte, es auch von uns untersucht werden kann. Dies. 1774, Juli 29.
Gabriel, Metropolit. R. (ÜOXOI. Thun zu wißen durch diesen Markbrief, daß uns vermöge
Befehl Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Hr. Gabriel, Metro politen der Moldau, angeordnet und
mit geehrtem Schreiben Sr. Hochheiligkeit befohlen worden: uns auf ein Gut des heil,
Klosters Moldowiza, Namens: Berkeschestie, zu begeben, welches Gut im Zinut Sucawa am
Waßer Moldowa liegt, und welches oberhalb mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens:
Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie, rainet.
Demnach haben wir uns auf Befehl Sr. Hochheiligkeit, des Vaters Metropoliten, auf das
genannte Gut begeben, wobei auch der Vater Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, zugleich
mit andern Vätern — auch aus dem Kloster, — namentlich: dem Priesterdrakon Neosit, Mönchen
Pachomi, Mönchen Daniel und alten Leuten aus dem Dorfe Berkeschestie, nämlich: Efrem
Kichae, Jon dem Schulzen, - 187 — Michael, Georg und Gregor Wärwärioiul, dem Kirchendiener
Zachariä, dem Kirchensänger Matiä, Filimon Buga, Nikit und Nikolaus Koschcug, gegenwärtig
waren. Auch haben wir die Väter aus dem Kloster Woronez vorgerufen, namentlich: den
Priestermönch Nifont, Sachwalter, den Mönch Teodosi und Greise aus dem Dorfe Buku- restie
u. z. Demeter Schandru, Schulzen, Demeter und Lupul Kosch cug, Toader Olariul und Nikolaus
Coful. Ferner haben wir be rufen: den Vater Hr. Sofroni, Jgumen von Slatina, wobei auch
andere Väter des Klosters gegenwärtig waren: namentlich: Vor- igumen Partheni,
Priestermönch Serasim und alte Leute, Namens: Jon und Toader Gäinä. Nebstdem haben sich
zwei Mastlen einge funden, als: Konstantin nnd Joniz Bräeskul. Nachdem wir nun die
Urkunden des Klosters Moldowiza begehret, haben sie eine Ur kunde vom Jahre 6981/1473,
Sept. am 13., vom Stefan dem guten, auf des Dorf Berkeschestie vorgewiesen, welche Urkunde
von diesem Gute Berkeschestie das Gemärke und die Zeichen ringsumher nach weiset. Auch der
Woronezer hat eine Urkunde vom Jahre 7023/1515 vom Woewoden Bogdan beigebracht, welche
Urkunde jedoch nach den Zeichen, welche sie angibt, in das Gut Moldowizäs eingreifet.
Andere Bestätigungsschriften haben sie aber nicht vorgezeiget, außer, daß noch Moldowiza
eine Handveste von einem Woewoden Peter vom Jahre 7041/1533, April am 11., und eine
Handveste von einem andern Woewoden Peter, v. J. 7054/1546, Mai am 27., beibrachte, welche
Handvesten jene alte des Woewoden Stefan bestätigen. Wir sind demnach mit der Abmarkung
nach den Zeichen, welche die Hand veste des Woewoden Stefan aus dem Kloster Moldowiza
angibt, vorgegangen, nämlich: anfangend von (u. s. w.) — — bis in die Mündung des
Wolfsbaches, wo in eine Erle ein Auerkopf eingehauen worden; und von der Erle etwas
abwärts auf einen Spitzbühel gerade in der Mündung des Wolfsbaches haben wir längs dem
großen Weg, der nach Kämpul-lung geht, einen Stein gesezt; dann vom Stein gerade über den
Weg hinab in die Fläche auf die Moldowa auf einer Dälmä haben wir abermals einen Stein
gesezt. Auf dieser Dälmä unterhalb diesem Stein ist eine Ausgoße, in Art eines alten
Weges, und neben der Ausgoße etwas unterhalb eine Grube, wie ein Keller. Von dieser Grube
über jene Ausgoße, in Art eines Weges, mehr aufwärts bis zum Steine sind zehn Schritte;
und von jenem Steine von der Dälmä abwärts über einen — 188 — Weg, der gleichfalls nach
Kämpul-lung geht, weiter dann über die Fläche gerade zur Moldowa in das Gestrippe der Aue
und auf einen Hübel zwischen zwei Ausgoßen haben wir abermals einen Stein ge stellt. Von
dort fort — gerade über das Waßer Moldowa — jenseits — und von der Moldowa gerade über die
Fläche und über einen kleinen alten Nebenarm neben Eftimi Mathes Hause. Unterhalb dieses
Hauses gerade durch Eftimis und Toader Mathes Hauswiese. Und oberhalb dieser Wiese auf der
Anhöhe haben wir einen Stein gesezt. Von dort gerade über die Fläche und über einen alten
Arm gerade in die Mündung des Bälkoe, bis wohin es neben dem Gemärke von Bukurestie des
Klosters Woronez gegangen. Hier stoßt das Gemärke mit der Markung des Klosters Slatina
zusammen, wo zwei Eck steine gesezt wurden. Von da ging man, um Berkeschestie der Mol-
dowizer von Toderestie der Slatiner abzurainen, den Bälkoe hinab, bis wo er in eine alte
Topliza fällt, und die Topliza abwärts bis gerade in die Mitte einer Wiese von Toderestie
— und von dieser To^ pliza, gerade mitten in der Toderester Wiese — haben wir neben den
Weg einen Stein gesezt; dann gerade über den Weg oberhalb den Zipf eines Maisfeldes, wo
bei diesem Steine das untere Eck des Gutes Berkeschestie ist. Von dort sodann gerade über
eine Topliza und eine Fläche gerade über das Waßer Moldowa und einen Waßer- arm und auf
der Ebene über den großen Weg, der von Bai nach Kämpul-lung führt, und gerade zur Mündung
des Rothenbaches, wo wir auf einer Spitzhöhe in der Mitte der Mündung des rothen Baches
einen Markstein gesezt haben, dann von dort gerade auf wärts und auf dem Podisch bis zum
Birkenmoor, wo wir nach den Zeichen der alten Handveste zu gehen angefangen haben, und
dort haben wir auch einen Stein gesezt, auf daß keine Markstreitigkeit mehr statthabe. Von
dort gerade auf den Podisch durch das Birken gehölz bis zur bösen Furt, die im Bache Gogä
ist, wo wir die Ab markung von ringsumher geschloßen haben. Nachdem sie hierauf alle
Theile angenommen, haben wir sie auch mit unsrer Unterschrift beglaubiget. Jm Jahre von
Adam 7282, nach Christi l?74, im Monate August am 8. Meftodi, Egnmen von Solka. Mcikari,
Eguinen zum heil. Eliä. R. — 189 —
Charter: 262
Date: 99999999
Abstract: 278. Verschreibung der Leute aus Wamä, einem Gute des Klosters Moldowizä,
gegeben in die Hände des Hr, Georg, Mund- schänks, Schlütes von Kämpul-lung, des Jnhaltes:
wienach es der selbe auf sich genommen, und auch sie sich verpflichtet haben, dem Kloster
Moldowizä jährlich zwölf Tage zu arbeiten, den Zehent von Allem zu geben, und ihnen nicht
zustehe, Getränke — auch nicht im mindesten — zu verkaufen. V. J. 7280/1772, August 10. —
OOI.XXIX. Auf Befehl des geehrten Staatsrathes wurden wir infolge Klage, die Vater
Benedikt, Egumen des Klosters Mol dowizä, beim Staatsrathe gegen die auch anwesenden Leute
des Dorfes Wama, eines klösterlichen Gutes bei Kämpul-lung, überge ben, abgeordnet. Und es
ward uns vom Staatsrathe befohlen, in das Dorf Wama zu gehen und alle Beschwernisse, die
der Egumen gegen sie vorgebracht, zu untersuchen, (nämlich): wie sie nicht ,2* - 180 -
nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes ihre Dienstschuldigkeit, zwölf Tage jährlich
abgearbeitet, und nicht den Zehent von Allem gegeben, — oder zwei Löwengulden je vom Hause
und den Zehent von Allem entrichten. Ferner — wienach sie Schanken in ihrem Ge biete in
dem klösterlichen Dorfe ohne Befragen des Egumens haben, und während des Sommers
Schafhürden halten, wodurch das ganze Gras vertreten wird. Da wir uns aber dorthin nach
Wama nicht begeben konnten, so haben wir die Leute aus Wama auf einen be stimmten Tag
vorgeladen, und auch dem Egumen Benedikt geschrie ben, in die Stadt Sucewä herzukommen, um
dem Auftrage gemäß alle Beschwerden, die er immer hätte, zu untersuchen. Da nun so wohl
die Leute aus Wama als auch der Egumen aus Moldowizä hieher nach Sucewä gekommen, haben
wir erhoben, ob sie die Schul digkeiten nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes
abgearbeitet haben, wobei der Egumen diese Sätze des Staatsrathes in der Hand gehalten,
die verordnen, daß alle auf den Gütern des Klosters Mol dowizä seßhaften Bewohner entweder
zwölf Tage jährlich zu arbeiten und den Zehent von Allem zu geben, — oder je vom Hause
zwei Löwengulden und den Zehent von Allem zu geben haben. Auf die Frage, ob sie dem
Kloster nach dieser Verordnung gearbeitet, haben sie erwidert, daß sie nicht gearbeitet
haben, und nicht jährlich zwölf Tage arbeiten, sondern zwei Löwengulden je vom Hause und
den Zehent geben werden. Da es aber in den Hörigkeitssätzen dem Willen des Gutsherrn
überlaßen ist, ob er das Geld nehmen wolle, oder, wo nicht, daß man arbeite, so hat der
Egumen von Moldowizä erklärt: das Kloster brauche nicht Geld, wohl aber, da jenes Dorf dem
Kloster nahe liege, und es beim Kloster Arbeit gebe, an den festgesezten Tagen Arbeit —
nicht aber Geld. Demnach haben auch wir er achtet, daß sie dem Kloster arbeiten, und nicht
Geld entrichten. Da jedoch die Kämpul-lunger keine Unterwürsigkeit zeigten und Miene
machten, nicht zu arbeiten, sondern Geld zu geben, so haben wir sie nach dem Auftrage mit
Schlägen zum Gehorsam bringen wollen, da sie dann doch endlich den Schultes von
Kämpul-lung, der auch da war, als Bürgen gestellt, daß sie alle angeordneten zwölf Tage
jährlich in Arbeit des Klosters zubringen werden. Der Schulltes gab auch eine
Verschreibung in des Jgumens Hände, daß sie nach der in seine Hände gegebenen Urkunde sich
in die angeordneten Tage gehorsam fügen und von Allem, was sie auf dem Gute des Klosters —
181 —
Charter: 110
Date: 99999999
Abstract: 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan
Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.
Charter: 200
Date: 99999999
Abstract: 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr.
Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's,
Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das
Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani
und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den
die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach
den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen
Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez
wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie
auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den
Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —
Charter: 120
Date: 99999999
Abstract: 127. Moise Mohila, Woewod, bestätiget und gibt dem heil. Kloster Moldowiza das
Dorf Wokulestie, und die Leute dieses Dorfes haben den Rauchschoß an die Landesherrschaft
nicht zu zahlen, son dern jährlich dem genannten Kloster zu entrichten. V. J. 7142/1634,
Jän. 8. - Basil.
Charter: 22
Date: 99999999
Abstract: 23. Peter, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft und
die Abgabenfreiheit des Hauses in Sucawä, das der Armenier Johann dem Kloster als
Schenknis gegeben hat. Keine Art Steuern oder Fronschuldigkeit sei dem Landesherrn zu
geben, so wie auch kein Dienst zu leisten; sondern alle Einkünfte und alle Dienstleistung
soll das Kloster erhalten. V, I. 6962/1454. Oct. 6. Sr. Stefan der alte.
Charter: 23
Date: 99999999
Abstract: 24. Stefan, Woewoda, bestätiget und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza, daß
dessen Häuser in Sucawä, wo die Arme- nerin Stana wohnt, keine Art landesherrlichen
Abgaben, weder große noch kleine, auch nicht einen Stein Wachs zu entrichten haben. Auch b
— 66 — haben sie bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu fronen, weder irgend eine Art
Steuer zu entrichten, noch einen landesherrlichen Dienst zu thun, da er alle Einkünfte von
diesen zwei Häusern dem genannten Kloster gegeben habe. Auch bestätiget Se. Hoheit
demselben die Herrschaft auf diese zwei Häuser in Sucawa. V. J. 6965/1457, Aug. 12. Sr.
Charter: 209
Date: 99999999
Abstract: 224. Karl Gika, Woewoda, besiehlt über die Klage des Jgu- mens und des ganzen
Vereins des heil. Kloster Moldowiza gegen Andra Hainroschie — dem Leon, gew. gr.
Truchseßen, Perkalaben von Galaz: den Hainroschie vorzuführen, ihn mit den Kälugärn
gründlich zur Verantwortung zu ziehen, damit er die Schriften und Beweise vorbringe, kraft
welchen er einen dem Kloster Moldowiza gehörigen Bach und ein Grundstück Homor's
beherrsche. V. I. 7265/1757, Juli 30. — Johann Theodor,
Charter: 45
Date: 99999999
Abstract: 51. Alexander, Woewoda, hat es für gut befunden, und hat gegeben und begnädiget
sein heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche Maria Verkündigung nnd der Bether Sr. Hoheit,
Jgumen Efrem, ist, mit einigen Dörfern, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und
Säräcinestie, indem diese Dörfer Se. Hoheit selbst von Turkul, dem Sulzer, um eintausend
zweihundert tatarische Gulden erkauft hat, auf daß sie von Sr, Hoheit seien mit allen
Einkünften. V. J. 7063/1555, Mai 26. Sr.
Charter: 199
Date: 99999999
Abstract: 212. Antrag der Bojaren an Se. Hoheit, Mathiä Gika, Woe- woden. Die Bojaren
haben (als Richter) die Kälugär des Klosters Moldowiza mit den Wämern vernommen und wegen
Wämä auch alte landesherrliche Handvesten eingesehen^ Hiernach seien die die
Unterwürsigkeit weigernden Wämer, wie dies die Urkunden zeigen, Sklaven des Klosters.
Dennoch habe das Kloster von diesen Skla ven, indem sie und die Kämpul-lunger die
Waldstätten und Fisch bäche beherrschen, das Zehntel vom fremden Weine und von der
Wagenschmiere, wie auch das ganze Klostereinkommen allein für sich nehmen, dermal nicht
den geringsten Nutzen. Da es nun billig wäre, daß das Kloster herrsche, die Bauern aber
sich in nichts mi schen, so mag die Gnade Sr. Hoheit den Kälugärn ihre Handveste erneuern.
V. I. 7263/1755, Juli 24. — — 144 — Konstantin Rakowiz.
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