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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter199
Date: 99999999
Abstract 212. Antrag der Bojaren an Se. Hoheit, Mathiä Gika, Woe- woden. Die Bojaren haben (als Richter) die Kälugär des Klosters Moldowiza mit den Wämern vernommen und wegen Wämä auch alte landesherrliche Handvesten eingesehen^ Hiernach seien die die Unterwürsigkeit weigernden Wämer, wie dies die Urkunden zeigen, Sklaven des Klosters. Dennoch habe das Kloster von diesen Skla ven, indem sie und die Kämpul-lunger die Waldstätten und Fisch bäche beherrschen, das Zehntel vom fremden Weine und von der Wagenschmiere, wie auch das ganze Klostereinkommen allein für sich nehmen, dermal nicht den geringsten Nutzen. Da es nun billig wäre, daß das Kloster herrsche, die Bauern aber sich in nichts mi schen, so mag die Gnade Sr. Hoheit den Kälugärn ihre Handveste erneuern. V. I. 7263/1755, Juli 24. — — 144 — Konstantin Rakowiz.

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Charter58
Date: 99999999
Abstract 64. Vorrechtsbrief und große Handveste von Peter, dem Woe- woden, der alle obbeschriebenen Urkunden und Schriften einbegreift, und dem heil. Kloster Moldowiza seine Antheile des Dorfes Ra- ciuleni mit der Mühle am Bache Schoimus kräftig bestätiget; das Gemärke aber gleich dem in der Urkunde Johann, des Woewoden, bezeichnet. Auch führt er in diesem Vorrechtsbriefe namentlich alle Zigeuner (Sklaven) des Klosters, an, und bestätiget demselben die Herrschaft über diese Zigeuner (Sklaven) kräftiglichst, V. J. 7091/1583, März 29. Sr,

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Charter240
Date: 99999999
Abstract 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli 5. —

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Charter253
Date: 99999999
Abstract 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —

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Charter175
Date: 99999999
Abstract 186. Der ganze Verein des Klosters Moldowiza hat mit allen Vätern, die beim Kirchenfeste am Tage Maria Verkündigung in Moldowiza anwesend waren, wegen eines Zigeuners, Namens: Mäsul, eine Schrift ausgestellet des Jnhaltes: daß die Slatiner Kälugär diesen Zigeuner unter der Angabe vorenthalten, weil er in Slatina geboren und dort auch auferzogen worden sei. Zwar sei sein Vater aus Moldowiza gewesen, seine Mutler jedoch, schon schwanger von dorther nach Slatina gekommen, habe ihn da geboren und in schweren Zeiten auch da auferzogen. Außer diesem Mäsul ist aber noch ein anderer Zigeuner, Namens Plämädial, dessen Vater aus Slatina, die Mutter aber aus Moldowiza war, auch in schweren Zeiten auf erzogen und in Slatina ansäßig. 9 — 130 — Da nun die Moldowizer Kälugär den Zigeuner Mäsul weg nehmen wollten, schlichtete der Vater Jgumen den Streit, sagend: daß man «Hinsichts dieses Mäsul eine Theilung vornehmen sollte. Jn Erinnerung des alten Brauches der Klöster aber, die unter ein ander Zigeuner nicht theilen, fondern nach Brauch nur Dirne für Dirne geben und eine Theilung nur dann vornehmen, wenn sich diesfalls Streit mit einem Bojaren erhöbe, ward nun, um diesen Klo sterbrauch zu wahren, beiderseits festgesezt, Mäsul habe dem Kloster Moldowiza, Plämädiul aber den Slatinern zu verbleiben. Und so haben sich alle auf diese Schrift gefertiget. V. J. 7253/1745, März 25. —

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Charter105
Date: 99999999
Abstract 112. Alexander Mogila, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit allen Geldstrafen und Mordbußen, so viel als sich in allen Dörfern des Klosters ergeben. Der Jgumen soll sie nehmen und den Kälugärn Kleidung und Beschuhung an schaffen. V. J. 7124/1616, Juni 11. Sr.

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Charter11
Date: 99999999
Abstract XII.M. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es unsere Herr schaft für gut befunden, nach unserem guten Wolmeinen, mit reinem und erlauchtem Herzen, all' unserm guten Willen und mit Gottes Hilfe, daß wir bestätigen und bekräftigen unserm Kloster Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der heiligsten Gottesgebärerin ist, die Schenkung unsers seligruhenden Vaters Alexander, des Woe woden, anfangend: die Maut unterhalb des Klosters an der Mündung — 62 — der Moldowiza gehend gegen das ungarische Land und das Dorf, das bei der Maut liegt, wo der Richter K'rste gewesen, und am Prut eine Lake, Namens: Mischest mit all ihren Waßergräben, und auf der Kigiac einen Bienengarten, nämlich: Brumar's Bienengarten mit der Wiesmahd. Auch haben wir ihnen gegeben von uns aus die Hälfte der Kaligär-Furt mit der halben Maut, der halben Ueberfähre und der Hälfte vom Teiche, so alles zu dieser Maut dienstbar ist, und der Hälfte vom ganzen Einkommen, den Antheil unserer Ehefrau. Gleichfalls haben wir dem vorgenannten Kloster jährlich zehn Faß Wein zu geben, daß all dies Obbeschriebene unserm Kloster eine Handveste sei mit allen Ein künften, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärkc dieses Dorfes, von der Maut und dieses Bienengartens auf der Kigiac soll ganz nach den alten Gemärken sein, wo es von jeher bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft, des obgenannten Stefan, Woewoden, und die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Njago, Kanzler's; d. B. d. Hr. Peter Hudic; d. B. d. Hr. Negril; d. B. d. Hr. Dum Braewic, Hof- richters; d. B. d. Hr. Jwan Balcan; d. B. d. Hr. Koste, Schatze Meisters; d. B. d. Hr. Manuel Hricin; d. B. d. Hr. Stancul Ponic; d. B. d. Hr, Koste Andronikowic; d. B. d. Hr, Tador Waskowic; d. B. d. Hr. Jwan Shulic; d. B. d. Hr. Oance, Kanzlers; d. B. d. Hr. Porka, Mundschänks; und die Beglaubi gung all unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hospodar unseres Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsern Brüdern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott, es zu sein, auserwählen wird, der soll ihnen unsere Schenknis nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen; denn wir haben dies, wie wir oben beschrieben, unserm Kloster aus unserm guten Willen gegeben. Und zu mehr Bekräftigung all dies Obbeschriebenen, — haben wir unserm getreuen Hr. Michail, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Lnka, der Schreiber, hat's zu Sucawa geschrieben im Jahre 6955/1447, im Monate Hornung, am 11. Tage. Sr. (H. P-) Peter.

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Charter212
Date: 99999999
Abstract (ÜOXXVIIM. Wir Johann Theodor, Woewod, von Gottes Gna den Hospodar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen Brief meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor — 159 — meine Herrschaft unsere Bether, die Väter Kälugär aus dem heil. Kloster Moldowiza gekommen und haben uns vor unseren Bojaren Basil Baschot, gr. Beckenhälter, Stefan Popäskul, Thorwarden, und Konstantin Länä, Beckenhälter, über ein im Sucewaer Zenut, am Fluße Moldowa, unterhalb Kämpul-lung liegendes und unten mit Stiulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, angrän- zendes Gut, Wama, einen im J. 7264/1756, am 16. Juni aus gestellten Markbrief vorgewiesen. Aus diesem Zeugnisse erhellt, daß die Kälugär des Klosters Woronez in einen Grundtheil des moldo- wizischen Gutes Wamä, um es in ihre Herrschaft zu nehmen, ein gedrungen, und daß in der Streitigkeit, welche die moldowizer Kä lugär mit jenen von Woronez vor Sr. Hochheiligkeit, dem Metropo liten Hr. Hr. Jakob und vor dem Hr. Kanzler, Johann Bogdan, gehabt, angeordnet worden: daß die obbenannten Bojeren als Ab marker abgehen, um auf Grund der für Woronez vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, ausgestellten und auch vom Moldowizer Jgumen als echt anerkannten Urkunde, worin alte Gränzmale und Rainzeichen des Gutes Woronez aufgezeichnet sind, die Abmarkung vorzunehmen; falls jedoch diese Schrift vom Stefan Wodä nicht vorkäme, sollen sie nach der Urkunde von Mol dowiza, d. i. nach der des Woden Alexander, Stifters des Klosters Moldowiza, welche auch die Markzeichen beschreibt, und wie sie von den Greisen der Umgegend vergewißert werden, die Abmarkungs- zeichen bestimmen. Als sich nun die obgenannten Abmarker in Be gleitung der Egumnen und der Kälugär beider Klöster dorthin be geben, auch andere alte Leute der Umgegend da versammelt haben, wurde der Woronezer Egumen aufgefordert, den Brief des Woden Stefan für das Kloster Woronez vorzuweisen. Er erwiderte, daß diese Urkunde verloren gegangen und nicht mehr vorhanden sei, su. s. w.^. Da nun meine Herrschaft diesen Markbrief von jenen obgenannten Bojern (Abmarkern) gesehen, und sich überzeugt hat, daß diese Abmarkung gut, vollkommen gerecht und auf vollständige Be weise begründet sei, so haben auch meine Herrschaft dem heil. Klo ster Moldowizä die Herrschaft auf das Gut Wama und den Berg Toderesk mit dieser Schrift meiner Herrschaft bekräftiget, auf daß dies dem heil. Kloster Moldowizä ein Gut und eine Bestätigungs urkunde sei, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Meine Herr schaft bitten überdies die andern erlauchten Herrn, welche Gott als — 160 — unsere Nachfolger mit der Herrschaft dieses Landes, entweder aus unseren Söhnen oder aus einem andern fremden Geschlechte, begnä digen wird, daß sie besonders die Herrschaft des heil. Klosters zu ihrem eigenen Gedenknis bekräftigen. Wir Johann, Woewod, Jm Jahre 7267/1759, am 27. Juni. (P. P.) Stefan Russet, gr. Kanzler. hat es durchlesen. Emanuel Bogdan, dritter Kanzler, hat es durchlesen. R.

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Charter169
Date: 99999999
Abstract 179. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Kloster Säkul eine nach dem Rainbriefe v. J. 7247/1739, Hornung 28. aber ausführ licher verfaßte Urkunde, die alle Streitigkeiten und Abrainungen Dmnbräwizä's und Räciuleni's umfaßt und jenen achten Theil Deleu's, den dieser dem Kloster Säkul geschenkt hat. Die Urschrift ist im Kloster Säkul. V. J. 7248/1740, März 27. — Konstantin Nikolaus.

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Charter225
Date: 99999999
Abstract 241. Verschreibung Basils, Enkels der Gapina, und seiner Brüder, auch Enkel der Gapina, vom Priester Johann Kelesch her, sowie auch ihres ganzen Geschlechtes, gegeben in die Hände des Hr. Stefan Bode: wienach sie verkauft haben ihr wahrhaftes Gut, sechs Tagwerk eines halben Weingartens, zu vier einem halben Löwen gulden das Tagwerk; und Hr. Bode hat ihnen alles Geld ganz aus bezahlt. Der Weinberg liegt aber beim obern Kreuz, und geht längs — 165 — dem Gemärke des untern Kreuzes hinauf an dem Antheile des Nikoar Gänska, (Bruder Zachiriä's,) der von Straße zu Straße anrainet, und zwar: gegen Osten bis an die Spitze der Felder abermals an der Straße. Diese Weingärten haben sie verkauft dem Stefan Bode im J. 7271/1763, Jan. 29. —

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Charter88
Date: 99999999
Abstract 95. Simon Mogila, Woewoda, besiehlt den Eltesten von Kowur infolge Beschwerde des Jgumens und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza: daß sie keine Geldstrafen auch weder Eltesten- Geld noch Mordbuße von dort abnehmen, sondern dies Alles die Kälugär nach der Schenknis und Begnädigung, die sie von andern Landesherrn haben, erheben. V. J. 7115/1607, Jäner 7. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter79
Date: 99999999
Abstract 86. Jeremiä, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach die Diener Sr. Hoheit, Gregor Gälzul, und seine Neffen mit den Kälugärn des Klosters Moldowiza wegen eines See's bei Koworul vor Sr. Hoheit gerechtet, und die Kälugär sie mit einer Schenkungs-Urkunde des alten Peter, Woewoden, über wiesen haben. Deshalb hat auch Se. Hoheit dem Kloster diesen Urtheils- und Beherrschungsbrief gegeben. V. J. 7105/1597, Mai 31. Sr.

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Charter174
Date: 99999999
Abstract 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben, zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -

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Charter87
Date: 99999999
Abstract 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.

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Charter114
Date: 99999999
Abstract 121. Schrift Miron Barnowski's, des Woewoden, des Jn haltes: — 105 - Die Jgumnen sämtlicher Klöster haben sich beklaget, wienach sie Sklaven (Zigeuner) beseßen, die ihnen die früheren Landesherrn ge schenkt haben, diese aber izt von der Zeil an nicht mehr leben können, seit die Hetmansdiener und Zigeuner-Richter umhergehen, und Stie fel (?) und auch Geldstrafen für den landesherrlichen Tisch jährlich einfordern. Deshalb haben sich viele Klosterzigeuner zerstreut und in fremde Länder begeben. Se. Hoheit hat sich daher erbarmet, die Klosterzigeuner von allen diesen Abgaben ausgenommen, wie auch das heil. Kloster Moldowiza. Diesem hat er anch die Herrschaft über dessen wahrhafte Sklaven-Zigeuner bestätiget als: Michael mit Weib und Kindern, Koshan mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Georgi mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Gerasim mit Weib und Kindern, Adam mit Weib und Kindern, Trifan mit Weib und Kin dern, Konstantin mit Weib und Kindern, Marko mit Weib und Kin dern, Demeter mit Weib und Kindern, Konstantin Jgorc'a mit Weib und Kindern und Nikolai mit Weib und Kindern. Und von nun an in Hinkunft sollen weder die Hetmansdiener noch die Zigeuner richter von einem Klosterzigeuner etwas zu fordern noch mit dem selben etwas zu schaffen haben, sondern die Klöster sie beherrschen ewiglich. Auch sollen sie den Kälugärn allein dienen, diese sie rich ten und nach ihrem Verschulden bestrafen. V. J. 7135/1627, Mai 5. Sr.

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Charter246
Date: 99999999
Abstract 262. Zeugnis der Leute von Bärlinzä, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's des Klosters Moldowiza: wienach das Gemärke Oprescheni's bis zum großen Teiche unterhalb der Dorfsstätte gehe. Vom großen Teiche aber hinab sei die Mar kung des Stärcä'schen Gutes, Bärlinzä. V. J. 7276/1768, Juni 19. —

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Charter82
Date: 99999999
Abstract 89. Stefan, Woewoda, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häuser Leibeigener, die er von Kleinschuldigkeiten und der gleichen befreit. V. J. 7108/1600, Jäner 30. —

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Charter151
Date: 99999999
Abstract 160. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewod, schreibt an Konstantin Kanons, Schwertträger, und Konstantin Stamati, Mundschänken, daß sie infolge Klage Georgs, des Jgumens von Moldowizä, abgehen und Säräceni und Mitestie abrainen. V. J. 72— Juli 28. —

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Charter60
Date: 99999999
Abstract 66. Georg Stroeskul, Schultes von Kämpul-lung, — Da Nikoar, Schulz von Wama, mit Miron Roschul von Kämpul-lung wegen einiger Rodungen, die sie am Frumoß auf dem Gute Moldowiza haben, gehadert, habe er nun mittelst Rechtsspruch entschieden, daß beide das alte Gereuth besitzen, die neuen Rodungen aber, da sie ohne Wißen und Willen der Kälugär gemacht und eröffnet wurden, dem Kloster Moldowiza gehören sollen. Auch haben beide, Nikoar und Roschul, dem Kloster den Zehent von dem alten Grundstücke, wenn sie es abmähen, zu geben nach Herkommen. V. J. 7193/1585, Mai 1. -

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Charter40
Date: 99999999
Abstract 45. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des landesherrlichen See's an der Donau, Namens: Kowor und die Hälfte aller Einkünfte von denen, die dort Fische fangen; dann alle Lachen und Bäche auch mit jenem großen s — 82 - Bache, der von Kochlu herkommt und in den Jalpuch mündet; und welch' immer Theil man mit Fischnetzen herausnimmt oder an Zoll wegen Streitigkeiten oder durch Strafen erhält, der soll als Ein kommen ganz dem Kloster gehören. V. J. Sr.

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Charter9
Date: 99999999
Abstract 10. Stefan, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza zum Lebensunterhalt der Väter, daß man ihnen am Tage der Kirch weihe „Maria Verkündigung" jährlich zwei Fuhren Fische gebe, und sie von diesen zwei Fuhren nirgends einen Zoll zu entrichten haben. V. J. 6950/1442, Sept. 21. —

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Charter217
Date: 99999999
Abstract 232. Johann Theodor, Woewoda, an Jnsprawnik in Sucawa. Jnfolge Klage Sr. Heiligkeit, des Jgumen Georg, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gegen die in Fälti- ceni, einem Gute des genannten Klosters, seßhaften Leute, soll der Jsprawnik die Erhebung pflegen: seit wie viel Jahren jene Leute den Löwengulden vom Hause und den Zehent von Allem nicht ab gegeben, so wie auch seit wann jene, die in dem genannten Dorfe Getränke verkaufen, diesen Verkauf ausüben, und der Ausschank des Klosters geschloßen stehe. Und für wieviele Jahre bewiesen wird, daß sie diese Gutseinkünfte dem Kloster vorenthalten haben, für so viele sollen sie entschädigen, damit keine Klage mehr statt habe. Ebenso auch jene, welche Getränke ausgeschänkt haben, soll man packen, und dem Kloster den Schaden von ihnen ersetzen laßen, auch sie verhindern, daß sie ohne den Willen des Jgumens kein Getränk mehr verkaufen, da nur der Ausschank des Klosters dies thun möge. Also soll das Kloster mit aller Gerechtigkeit beruhiget werden. V. J. 7268/1760, Mai 16. —

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Charter268
Date: 99999999
Abstract 284. Zigeuner Andrä, Sohn des Emanuel, Zigeuners aus Drugomirna, stellt dem Jgumen Benedikt und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift aus, daß er von Sr. Heiligkeit einen Klosterzigeuner, Namens: Gabriel, Sohn des Ale- rander Brandabur, auf vier Jahre übernommen, um ihn die ganze Schmiederei, so wie er sie selbst kenne, zu lehren. Nach vier Jahren habe er ihn unterrichtet dem Kloster Moldowiza rückzustelleu, und ihm zugleich das ganze Schmiedewerkzeug und zwei Kälber zu geben. Wenn er aber den Zigeuner im Handwerk nicht vollständig unter richtete, habe er dem Kloster für je ein Jahr fünfzig Löwengulden zu zahlen. V. J. 7281/1773, Aug. 29. —

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Charter182
Date: 99999999
Abstract 194. Zeugnis der unten Angeführten wegen den Gemärken des Gutes Fälticeni, gegeben in die Hände des Vaters Georg, Jgumens von Moldowizä: Toader Butnäreskul bezeuget, daß er aus den Tagen Dukas, des alten Woewoden, den Absteighof in Fälticeni auf der Anhöhe kenne. Infolge Unruhen sei dieser Hof jedoch wüste geworden und, obgleich ihn das Kloster stets beherrscht, bis in die Tage des Woewoden Kantimir öde geblieben. Nach Herstellung des Friedens aber habe Nikolaus, Jgumen von Moldowiza, diesen Hof auf dem alten Platze wieder hergestellt, wie er auch bis izt noch in Fälticeni bestehe. Daniel, der Kälugär, bezeuget, daß er noch aus den Tagen des Woewoden Kantimir wiße, daß das Kloster jenen Grund stets be herrscht habe. — Simon Laßa bezeuget, wienach es fünf und vierzig Jahre seien, seit das Kloster jenen Grund stets beherrsche. Nikolaus, Efrem und Gerasim Zibulka bekennen, daß sie von ihren Aeltern vernommen und diese ihnen erzählt haben, wienach sie bei Erbauung jenes Hofes gefronet haben und wie diesen Hof und auch jenen Grund stets das heil. Kloster Moldowiza be herrscht habe. Priestermönch Joaniki, Vorigumen des Klosters Moldowiza, ward in diesem Kloster eingekleidet, seit welcher Zeit an fünfzig Jahre sind, zehn Jahre war er Jgumen, und immer habe das Kloster jenen Grund beherrscht, und niemand von den Räseschen sich erhoben, zu sagen: daß ihn das Kloster mit Unrecht beherrsche. Also haben alle mit ihren Seelen bezeuget. V. J. 7256/1748, Dec. 29. —

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Charter113
Date: 99999999
Abstract 120. Miron Barnowski Mogila, Woewoda, gibt und erneuert den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, die Bäche zu besitzen und zu wehren, die im Gebirge Suhard in der Markung des Klosters sind, vom Ursprunge der Rußa bis wo sie in das Waßer Bistrizä fällt, aber von dort abwärts an der Bistrizä bis wo die Diaka in die Bistrizä fließt, und von dort bis wo der Bach des kalten Bronnens einmündet, und von dort hinauf bis zum Bronnen (selbst), und von dort über den Berg zur Koschna; wie sie landesherrliche Schriften auch von andern Herrschern haben, die vordem gewesen sind. V. J. 7134/1626, Juni 2. —

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Charter211
Date: 99999999
Abstract 226. Johann Theodor, Woewoda, an Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen, Jsprawnik des Zinut's Sucewa. Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe wegen des Gutes Sworästie geklaget, daß Peter Keschko gegen alles Recht daselbst Eingriffe mache, und das Kloster noch andere Güter Mitestie und Säräceni habe, die auch von den Rainnachbarn be einträchtiget werden. Se. Hoheit besiehlt demnach dem genannten Bojarn, daß er sich auf jene Güter begebe, die Untersuchung vor nehme, abraine, bei allen Gütern Marksteine seze, und einen Rain brief ausstelle, damit diese Abrainung auch Se. Hoheit bestätige. Sollte aber Kanono nach dem landesherrlichen Befehl nicht abgehen können, so soll er Masilen, verläßliche Leute, dorthin abordnen, die nach Obigem vorzugehen hätten. V. J. 7267/1759, Juni 25. —

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Charter6
Date: 99999999
Abstract 7M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo- dar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem unsern Briefe — 60 - Allen, die solchen sehen oder lesen hören: was maßen vor unsere Herrschaft der getreue Bojar, der Sohn des Bärlic, gekommen und hat aus seinem freien Willen und mit gutem Vorbedacht aus seinem redlichen und getreuen Verdienste, den ihnen sein Vater Bärl durch seine redliche und getreue Dienstleistung von den früher ge wesenen Landesherr'n erworben hat, abgesondert und dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, genannt Moldowiza, gegeben zwei Dörfer, Namens Proworotie und Oproschinzi, auf daß diese Dörfer dem erwähnten Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften, unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieser Dörfer mit all ihren Markungen soll sein, wie solches seit jeher genoßen worden. Und hierauf ist die Beglaubigung (Ver sicherung) des obgenannten wir Alexander Woewoda und die Ver sicherung des allerliebsten Sohnes unserer Herrschaft, Eliä des Woewoden, und die Versicherung all unserer moldauischen Bojaren. Und wer diese Schenknis und Bekräftigung verderben sollte, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dessen reinster Gottesmutter, von allen Heiligen, die Gottes Geboten nachgelebet, izt und in der künftigen Ewigkeit, und soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas. Und zur beßeren Beglaubigung und Bekräftigung all des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Diener Hr. Jsaiä befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Jn dem untern Markt, i. J, 6926/1418, im Monate März, den 17. Sr. (H. P-) Stefan.

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Charter157
Date: 99999999
Abstract 167. Konstantin Nikolaus, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht fremden Leuten aus einem andern Lande, indem er sie von allen Steuern befreit. Wenn sie aber — 122 — steuerverzeichnet werden, so sollen auch dieselben jeder einen Galben (A) zahlen und weiter nichts. V. I. 7243/1735, Horn. 23. -

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Charter190
Date: 99999999
Abstract 203. Kiprian, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Homor geben in die Hände Joaniki's, Jgumen's von Moldowiza, eine Schrift: wienach sie sich verglichen und wegen Streitigkeiten über einige Zigeuner übereingekommen seien, daß Simon Bodai mit seinen Söhnen und zwei Töchtern dem Kloster Moldowiza verbleibe, ausgenommen: Kosma, Sohn des Zigeuners Juzul, der mit allen seinen Söhnen dem Kloster Homor zuzukommen habe; die übrigen Söhne dagegen haben wiederum als Theil dem Kloster Moldowiza zu verbleiben. Auch wegen anderer Ansprüche an Zigeuner-Antheile und an ihre Söhne und wegen eines Zigeuners aus Homor, der sich in Moldowiza entleibte, haben sich beide Klöster vor dem gr. Schänk, Dinul Kantakusino, Lupul Balsch, und Sr. Heiligkeit Nathaniel, Sachwalt von Sucawa, verglichen und geeiniget. V. J. 7260/1752, Juli 27. —

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Charter179
Date: 99999999
Abstract 191. Johann Nikolaus, Woewoda, besiehlt dem Demeter Sbera, gr. Hauptmanne von Dorohoi, Johann Wärnaw, gew. gr. Haupt manne: daß sie sich infolge Klage der Kälugär des heil. Klosters Moldowiza nach Wäkulestie begeben und das Gut dieses Klosters abmarken. V. J. 7254/1746, Juni 8. —

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Date: 99999999
Abstract 113. Alexander Mogila, Woewoda, trägt den Mordrächern des Zinuts Sucawa auf, daß sie von allen Dörfern des Klosters Moldowiza keine Mordbuße nehmen. V. J. 7124/1616, Juli 11. Sr. — 103 — Radul.

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