Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 201
Date: 99999999
Abstract: 214. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bo- jarn Dinul Kantakusino,
gew. gr. Schänk, Jsprawnik in Kämpul- lung. Georg, Jgumen, und der ganze Verein des
Klosters Mol dowiza klagen gegen Basil Negurä, Lupul Jskiriz und gegen andere von ihren
beuten, die sich inmitten der Felder, wo sonst niemals ein Herd einer Siedlung gewesen,
Niederlaßungen gemacht haben und im Gute Wämä großen Schaden anrichten. Kantakusino soll
demnach dies ernstlich untersuchen, sie, falls es so wäre, aus der Mitte der Felder
unfehlbar versetzen und nach Wämä oder Kam- pul-lung, wo alle Leute leben, übersiedeln. V.
J. 7264/1756, Juli 1. —
Charter: 274
Date: 99999999
Abstract: 292. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, schreibt an Se.
Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Moldowiza: wegen der Abmarkung des Gutes
Berkischestie haben sich die Slatiner und Woronezer beklaget, daß ihnen hiebet Unrecht
geschehen sei, und auch vor Sr. Hochheiligkeit eine andere Untersuchung begehret. Demnach
soll man den allfälligen Zehent von den strittigen Gründen besonders legen, alle sich
einen Fristtag festsetzen, an dem sie mit den Schriften vor Sr. Hochheiligkeit in Jass'
erscheinen, wo alsdann diese Strittigkeit entschieden werden wird. V. J. 7LW/1774, Sept.
25. — Gregor G i k a. Gabriel, Metropolit der Moldau. O«X«III. Thun zu wißen durch diese
Schrift unsrer Metro polie, daß sich in verwichenen Tagen, im Monate Juli, Se. Ehr würden
Hr. Benedikt, Egumen des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes des Klosters Berkeschestie
beschweret habe, nachweisend, wie dieses Gut seit langer Zeit her nicht untersucht worden
sei, insbe- sonders, wienach, da darauf keine seßhaften Leute seien, es von den andern
zwei Gütern, mit denen es rainet, nämlich: vom Gute Ka- pul-Kodrului des Klosters Woronez
und von Todorestie des Klosters Slatina Eingriffe leide. Da nun der Egumen deshalb den
Wunsch äußerte, daß man dieses Gut nach den alten Urkunden, die das Klo ster habe, abmarke
und sonore,, so haben wir auf seine Bitte zwei Egumnen: Se. Ehrwürden Meftodi, Egumen von
Solka, und Ma- kari, Egumen vom heil. Eliä, zur Abmarkung beordnet. Diese haben sich auf
unsern Befehl zu den genannten Gütern begeben und die Leute, die sich da einfanden,
beigezogen, wobei auch die drei Guts anrainer gegenwärtig waren. Nach Vornahme einer
gründlichen Untersuchung, wie es nach den Grundzeichen und nach den Beweisen der Urkunden
mit Recht und Fug befunden worden, haben die Ge nannten das Gut Berkeschestie des Klosters
Moldowiza abgemarkt und von den Gütern der Klöster Slatina und Woronez gesondert, auch an
den für geeignet anerkannten Stellen Marksteine gesezt, wie die genannten Jgumnen in dem
Markbriefe, den sie in die Hände Sr. Ehrwürden, des Egumen von Moldowizä, gegeben, selbst
weit läusig angeben. Dieses Zeugnis wurde auch uns vorgelesen, und, — 190 — nachdem es
ganz den alten Urkunden, die das Kloster hat, und worin die Markzeichen dieses Gutes
Berkäschästie angegeben werden, gemäß ist, siehe! — so bewilligen wir durch diese unsere
Schrift Sr. Ehr würden dem Jgumen von Moldowizä, daß er nach dieser Abmar kung das
genannte Gut, wie das Gemärke in dem in seinen Händen besindlichen Markbriefe weiset,
beherrsche. Wenn aber die Klöster Slatina und Woronez meinen, daß ihnen Unrecht geschehen
sei, so können sie entweder andere Abrainer zur neuerlichen Abmarkung nehmen, oder sich
einen Fristtag setzen, wann die Egumnen mit ihren Schriften zugleich mit dem von Moldowiza
hieher kommen wollen. Und nachdem wir diese Strittigkeit nach den Schriften werden unter
sucht haben, wird sie, wie es für Recht befunden, durch eine Ent scheidung beendet werden.
Bis dahin aber soll Moldowiza ohne Beeinträchtigung herrschen, wie es abgerainet worden.
Dies. 1774, Sept. 30. Gabriel, Metropolit der Moldau. R.
Charter: 238
Date: 99999999
Abstract: 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr.
Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des
Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter
Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide
Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -
Charter: 89
Date: 99999999
Abstract: 96. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza
mit den Geldstrafen und Mordbußen, daß sie der Jgumen von allen Dörfern des Klosters
nehme, damit sich die Kälugär Kleider und Beschuhung machen. V. J. 7116/1608, Jäner 7. Sr.
Charter: 26
Date: 99999999
Abstract: 28. Stefan, Woewodo, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf
Sängureni in Zinut Kigiac, Brumar's Wiese mit den Quellen, namentlich: den Birkenbron und
zwei Quellen oberhalb der versiegten, einen Bienengarten, wo Brumar's Bienen garten
gewesen, und am Prut zwei Lachen, Namens: Bleßcat und klein Bleßcat (eine kleine Lache),
und noch weiter ober der Lache Bleßcat eine andere Lache Namens: Budoela, — eine kleine
Lache, Namens: Sekriul, — einen Bach im Winkel des Prut, der in die Lache fällt, — einen
Bach Namens: Bulchans Bach, — einen andern Bach, der aus der Lache heraus kommt, bis zur
Brücke hinab, Namens: Budoela und ein Dorf an Kärligäturä, Namens: Belzazi. — Auch Johann
Armencin hat dem genannten Kloster die Hälfte des Dorfes Ostäpcana gegeben im Zinut Jassi
den untern Antheil, wo Ostapek, Wätäman von Tuna, gewesen. All' dieses soll dem heil.
Kloster eine Handveste sein mit allen Einkünften unabänderlich für immer, in Ewigkeit.
Aber das Gemärke von dem obgenannten Dorfe soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke
sein. Auch bittet er die künf tigen Landesherrn, daß sie diese Schenknis und Begnädigung
nicht umstoßen. V. I. 7981/1473, Jäner 8. Sr, XXIX./N, Von Gottes Gnaden wir Stefan,
Woewoda. Hos. podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen,
die solchen sehen oder lesen hören: wienach dieser unser wahr hafte Diener Korlat uns
redlich und treu gedienet hat. Da wir nun seinen redlichen und getreuen Dienst gegen uns
gesehen, haben wir uns seiner mit unserer besonderen Gnade erbarmet, und ihm in unserem
moldauischen Lande sein wahrhaftes und angestammtes Va tergut, ein Dorf, Namens:
Berkischestie an der Moldawa, eine Topliza, - 69 — eine Mühle an der Topliza und die
Wiesmahd Berg'len mit einer Kirche gegeben und bekräftiget, damit all' das Obbeschriebene
unserm Diener K.orlat von uns eine Hanvveste sei mit allen Einkünten, ihm, seinen Kindern,
Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seinem ganzen Geschlechtsstamme, wer der nächste sein
wird, und soll ihnen unver brüchlich sein für immer in Ewigkeit. Und die Markung dieses
Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa ist anfangend vom Birkenmorast zur Bösenfurt;
und von dort dem Bache Gogä auf wärts zum Ursprunge; und vom Ursprunge des Gogäbaches mit
einem Fahrweg zum Berg'lenbach; und von dort mit dem Bache zu seinem Ursprunge; dann
weiter auf der Höhe zum Ursprunge des Runkbaches; und von dort im Bache des Run! abwärts
zur Brücke Hasnisch's; und von dieser Brücke gerade zum Ursprunge des Baches Bärkacel; und
vom Ursprunge des Baches Bärkacel zum Ursprunge des Wolfsbaches; und mit dem Wolfsbache
abwärts zur Furt des Buchenstauderich; und von der Furt des Buchen stauderich gerade quer
durch die Moldawa zu Blasi's Steig; und vom Blast Steige gerade an die Mündung des
Bjalkoe; und von da hinab diesen Bach zu Toders Wiesfleck; und von dort mit dem Weg mitten
dnrch den Wiesfleck, wo der Weg in die alte Furt einer Topliza fällt; und von der Furt mit
dem Wege zu Boldä's Wiese quer durch die Moldawa gerade zur Mündung des Rothen bachs, wo
der Birkenmorast ist, und wo wir zuerst angefangen haben; damit es ihm mit allen
Einkünften gehöre. Und hierauf ist die Beglaubi gung der Herrschaft des Obgenannten: wir
Stefan, Woewoda, und die Vgl. der geliebtesten Kinder unserer Herrschaft: Alexander's,
Peter's und Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren, d. B. d. Hr. Stanciul und
seines Sohnes Hr. Mürsa; d. B. d. Hr. Wlaikul's und seines Sohnes Hr. Dum, Eltesten von
Holin; d. B. d. Hr. Boda, Hofrichters; d. B. d. Hr. Sbiarä; d. B. d. Hr. Luka und d. Hr.
Bälko, Parkalaben von Wcißenburg; d. B. d. Hr. Njag und d. Hr. Jwaschko, Parkalaben von
Kilia; d. B. d. Hr. Ar- bure, Parkalaben von Nemz; d. B. d, Hr. Feta, Parkalaben von
Neuenburg; d. B. d. Hr. Gangur, Parkalaben von Orhei; d. B. d. Hr. Paschko; d. B. d. Hr.
Buchta; d. B. d. Hr. Cokerla; d. B. d. Hr. Petric; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr.
Jwaschek Hrinkowic; d. B. d. Hr. Michäu, Schwertträgers, d. B. d. Hr. Jugi,
Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugi, Kämmerers; d. B. d. Hr. Dashbog, — 70 — Mundschänks; d.
B. d.Hr.Tomä, Truchseßen; d. B.d. Hr. Eliä Huru, Marstallers und die Beglaubigung all'
unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar
unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott
auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres mol dauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis nicht umstoßen, sondern sie ihm bestärken und bekräftigen, weil wir sie ihm für
seinen redlichen und getreuen Dienst gegeben haben. Und zu mehrerer Be stärkung und
Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toma, Kanzler,
befohlen, zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben
hat's Andreik zu Sucawa, im J. 6981/1473, im Monate Sept. am 13. Tage. Sr. (H. P.)
Charter: 97
Date: 99999999
Abstract: 104. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt Sr, Heiligkeit Efrem, Bischof von Rädäuz,
und dessen Wätäman des Dorfes Schäläestie im Zinut Koworul die Macht und Gewalt, jene
Leute zu besitzen und aufzuhalten, welche aus diesem Dorfe entfliehen wollen. V. I.
7118/1610, Aug. 25. —
Charter: 52
Date: 99999999
Abstract: 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza
eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster
gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese
Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —
Charter: 224
Date: 99999999
Abstract: 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von
Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota
geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine
Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und
großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen,
in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem
Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei
dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der
Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so
wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster
einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache
durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's
Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter
seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an
Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie
seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem
halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den
Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter
einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da
wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich
gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge
schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände
Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762.
Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's
geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was
der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; —
Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi,
Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden,
bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen,
Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner
12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen
Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters
Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet,
auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr
gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die
sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind
ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die
klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des
Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die
Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich
auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach
der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen
Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände
derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des
Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie
sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu
verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 —
meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J.
7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.
Charter: 173
Date: 99999999
Abstract: 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger,
Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die
Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber
Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem
Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die
Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und
ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes
Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle
Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —
Charter: 226
Date: 99999999
Abstract: 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono,
Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage
Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter,
namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe
geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15.
-
Charter: 24
Date: 99999999
Abstract: 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die
Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen
und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören.
Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in
dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe
überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu
zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen,
noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr.
Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige
Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster
Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.
Charter: 98
Date: 99999999
Abstract: 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut
Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten
belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.
Charter: 234
Date: 99999999
Abstract: 250. Gregor Alexander Gika, Woewod, schreibt an Karp, Obersten und gr.
Hauptmann von Ropcä, und Simon Täutul, Ma- silen: daß sich der ehrwürdige Anton, Jgumen
von Moldowiza, beschwert habe, daß in die Güter Proworotia, Oprischeni und Swo- restie von
einem und dem andern Räseschen und umliegenden An rainern Eingriffe geschehen. Die
Genannten sollen sich daher auf diese Güter begeben, sie durch Abscheidung gegen andere
abmarken, — 168 — wo es nöthig, auch Marksteine setzen, und einen Markbrief aus stellen.
V. J. 7274/17«6, Juli 10. -
Charter: 92
Date: 99999999
Abstract: 99. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von
Rädäuz, und dem Wätäman des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß sie fremde Leute aus
allen christlichen Völkern sammeln, und im Dorfe Schäläestie, im Zinut Kowurul, eine
Freiung machen. Derlei Leute haben dann durch fünf Jahre keine Art Steuer zu geben, oder
andern Leistungen nachzukommen, auch weder Suls für Kühe oder Schafe, noch Berggeld für
Schweine oder Schafe, noch Zehent von Bienenstöcken zu entrichten. V. J. 7117/1609, Apr.
24. Sr.
Charter: 117
Date: 99999999
Abstract: 124. Moise Mogila, Woewod, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza das Dorf Wäkulestie im Zinut Härläul vermöge Schenknis und Begnädigung, die es
von Alexander, dem Woewoden, und andern Landesherrn gehabt. Deshalb hat auch in den Tagen
Sr. Hoheit das Dorf Wäkulestie keinen Rauchschoß an die Landesherrschaft, so wie auch kein
Frongeld noch andere Ab gaben, so viele auf andern sind, zu zahlen, sondern, so wie den
Rauchschoß, so haben sie auch das Frongeld dem Kloster jährlich zu entrichten. Gegen jene
aber, welche diese Schenknis zernichten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7139/1631, Sept.
25. —
Charter: 256
Date: 99999999
Abstract: 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist,
noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —
Charter: 242
Date: 99999999
Abstract: 258. Bericht Georg Kantakosino's, Schwertträgers, an den Woewoden: Auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit sei er (Kantakosino) auf das Gut des Klosters Moldowizä, nach
Sworästie, abgegangen. Hier, bei Abforderung der Schriften, habe der Jgumen eine Abschrift
der Urkunde des Woewoden Stefan des alten vorgewiesen, woraus erhellet, daß Se. Hoheit vom
Georgi den untern Theil von Swo rästie gekauft habe, in welcher Schrift auch alles Gemärke
ringsumher namentlich angegeben ist. Nachdem man nun die angegebenen Zeichen nachgesucht,
habe man keine andern aufsinden können, als nur eine Furt, die in der Schrift an der
Mündung Sworästie's, am Ufer des Siret, bezeichnet wird. Da nun keine andern Zeichen vorge
funden wurden, habe man eine Klafter von acht landesherrlichen Spannen gemacht, und das
ganze Gut abgemeßen. Und es waren vorgefunden 3069 Klafter. Bei Abmeßung des klösterlichen
Theiles von der in der Schrift angegebenen Furt Jsworästie's bis zum Ge- märke
Schärbänestie's seien 1054° und im Antheile des Zeltwarts Keschko bis zum Gemärke Samostie
d. i. im obern Antheile 2015° befunden, und nach dieser Abmeßung auch Marksteine gesezt
worden. Einen Markbrief haben sie jedoch dem Jgumen nicht ausgehändiget, weil Peter
Keschko seine Schriften nicht vorgewiesen hatte, angebend: daß sie nicht bei ihm seien.
Auch hat er Sr. Hoheit abermals eine Klage überreicht, des Jnhaltes: daß man ihm mit
dieser Abgränzung sein Gut verkürzt habe. Dies alles hat Kantakosino, der Schwert träger,
in seiner Schrift ausführlich sehr gründlich und mit großen Beweisen gezeigt, worin auch
bewiesen und bewahrheitet wird, daß der untere Theil des Dorfes Jsworästie das aufrechte
Gut des Klosters Moldowiza sei, und Keschko mehr als das Kloster be herrscht habe. V. J.
7275/1767, Dec. 12. —
Charter: 37
Date: 99999999
Abstract: 42. Stefan, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenkung einer
Mühle, gegeben vom Bojar'n Totruschan, Kanz ler, und die Herrschaft über diese Mühle, V.
J. 7047/1539, Mai 24. Sr. Peter.
Charter: 57
Date: 99999999
Abstract: 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin,
ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und
dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so
viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen,
welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei
Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis
gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße,
vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die
Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch
wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben
sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu
schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner
Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die
Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit
den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa,
auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn
von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen
Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren
Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es
nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine
beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf
den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da
bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und
unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen,
daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se.
Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den
Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert,
damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem
heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben.
Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den
Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn
Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach
haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über
diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der
soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14.
Sr. Peter.
Charter: 229
Date: 99999999
Abstract: 245. Antrag der groß. Bojaren an Gregor Alexander Gika, Woewoden: — 166 — Sie
haben es für gut erachtet, daß die Schänkhäuser vom Klo ster eine Stunde Wegs entfernt
seien; auf den Gütern der Klöster nur der Jgumen den Ausschank und Schänkhäuser habe;
Fronzufuhren nur jene leisten, welche ein Joch Ochsen haben und zwar: vier Mierzen auf ein
paar Ochsen, die Mierza zu sechsund- sechzig Oka im Zinut von Sucewa; von andern Gütern zu
drei Mierzen auf ein paar Ochsen und von den Gütern jenseits des Prut zu zwei Mierzen.
Nach diesem Antrage hat auch Se. Hoheit, der Woewod, ver ordnet, und auch sein Petschaft
beigedrückt. V. J. 7273/1765, Jäner 15. —
Charter: 18
Date: 99999999
Abstract: 19. Alexander, Woewoda, begnädigt das heil. Kloster Mol dowiza, und bestätiget,
daß drei große Lastwägen dieses Klosters im ganzen Lande fahren können, nnd woher immer
sie Fische oder Salz beiführen, sie nirgends einen Zoll zu zahlen haben. Auch von dem
Honige aus ihren Bienenstätten haben sie keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J.
6961/1453, Jäner 1. Sr.
Charter: 1
Date: 99999999
Abstract: 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja,
eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur
Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin
einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen.
Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese
der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der
Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein
und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil.
Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem
verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus
gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.
Charter: 29
Date: 99999999
Abstract: 33M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der heil. und
unzertheilten Dreifaltigkeit. Jch, Diener meines Herrn Jesus Christus. Von Gottes Gnaden
wir Stefan, Woe- woda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern
Briefe Allen, die solchen sehen oder ihn vorlesen hören: wie- nach wir unserm heil.
Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der reinsten Jungfraun und
Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether und Jegumen Pfaff Josaf ist, gegeben und
bekräftiget haben zwei Dörfer im Sucawaer Zenut, namentlich: Proworotia und Oproschinzi,
welche dem genannten heil. Kloster an der Moldowiza der Sohn des Bärlic in den Tagen
unsers Groß vaters, des Woewoden Alexander, gegeben hat. All' dies Vorbe schriebene soll
unserm heil. Kloster an der Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten
Jungfraun und Gottesgebärerin ist, gehören, auf daß es auch von uns eine Handveste sei mit
allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Ge- märke der
vorgenannten zwei Dörfer benanntlich: Proworotia und Oproschinzi, soll nach dem alten
Gemärke sein, wie solches von Ewigkeit her genoßen wurde. Hierauf ist unserer Herrschaft
Be glaubigung wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten
Sohnes des Woewoden Bogdan, und die Be glaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Shursh,
Hofrichters; d. B. d. Hr, Steful; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben in —
74 — Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dragosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schandru, Parkalaben in Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka, Thorwardens in Sucawa; d. B, d. Hr.
Klänäu, Schwert trägers; d. B. d. Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Kosma Scharpe,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petric, Marstallers und die
Beglaubigung all unsrer moldauischen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher
unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsrer Sippschaft, oder wen sonst Gott
zum Herrscher unseres Landes Moldau auserwählen wird, der soll unsere Schenknis und
Bekräftigung unserm heil. Kloster nicht umstürzen, sondern sie befestigen und bekräftigen.
Wer sich aber unterstände, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustürzen, der soll
verflucht sein von Gott, dem Herrn, unserm Erlöser Jesus Christus, dessen reinster Mutter,
von den zwölf ersteren Aposteln, Peter und Paul und den übrigen, von den vier
Evangelisten, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und allen Heiligen,
welche von Ewigkeit her Gott wohlgefallen haben. Derselbe soll gleich sein dem Juda und
dem verfluchten Anas, und soll seinen Theil haben mit den Juden, so über Jesus Christus
gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es gewesen ist und geschehen wird. Und
zu mehrerer Befestigung und Bekrästigung all' des Ob- geschriebenen haben wir unserm
getreuen Hr. Teutul, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen
diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon Popowic, Schreiber, in Sucaw im I. 7011/1503,
im Monat August, den 26. Sr. (H. P-) Bogdan.
Charter: 154
Date: 99999999
Abstract: 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die
geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen
Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie
man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet
habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza
und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -
Charter: 54
Date: 99999999
Abstract: 60. Johann, Woewod, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß, so
lange er leben wird, das klösterliche Dorf Wä- kulestie seiner Herrschaft keinen
Rauchschoß zu entrichten, sondern ihn jährlich dem heil. Kloster abzugeben habe, wienach
sie auch Ur kunden haben vom Woewoden Peter und andern Landesherrn, V. J. 7088/1580, Jäner
29. —
Charter: 192
Date: 99999999
Abstract: 205. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an die Jsprawniken und
Steuer-Einheber in den Zenuten. Diese sollen die unleugbar Hörigen und andere
Seitenhäusler, die auf den Gütern des Klosters Moldowiza leben, vorrufen, damit dieselben
nach den HörigZeitssätzen mit dem Kloster bestimmen und wißen, was sie jähr lich zu
leisten haben, — Arbeit oder Geld. V. J. 7261/1753, Jäner 13. —
Charter: 244
Date: 99999999
Abstract: 260. Gregor Johann Kalimach, Woewoda: Anton, Jgumen des heil. Klosters
Moldowiza, habe mit Peter Keschko, dem Zelt wart, und Konstantin Keschko, einem Manne im
Staatsschatze, wegen der Dorfshälfte Jsworestie, untern Theiles, vor dem Staatsrathe
gerechtet. Und nach der Gerechtigkeit und den vom Jgumen vorge wiesenen Beweismitteln: der
alten Schenkungsurkunde des Woewo den Stefan des alten und nach der Herrschaft, die das
Kloster unabänderlich von damals bis izt geübet, sei über Anrath Sr. Heilig keit, des
Vaters Metropoliten, der groß. Bojaren im Staatsrathe und unter Petschaft Sr. Hoheit
beschloßen worden, daß das Kloster Moldowiza gerade die Hälfte des Dorfes, den untern
Theil, die Keschko's aber die Hälfte des Dorfes, den oberen Antheil beherrschen, und diese
sich mit ihrer Herrschaft nicht weiter ausdehnen. Und Se. Hoheit hat zwei Bojaren als
Abmarker bestimmt, daß sie nach Jsworestie abgehen, das Gut genau zur Halbscheid abrainen,
und auf beiden Antheilen auch Marksteine setzen. Der untere Antheil soll dem Kloster
Moldowizä, der obere aber den Keschko's gehören. V. J. 7276/1768, Jäner 24. —
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr.
Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen
einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon
durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der
Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so
herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden
ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,
Charter: 127
Date: 99999999
Abstract: 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen
beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven
(Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der
Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre
Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch
mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder
geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab
gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und
demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan,
Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko,
Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit
Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern
nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu
bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der
Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer
Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine
Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft
über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —
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