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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter201
Date: 99999999
Abstract 214. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bo- jarn Dinul Kantakusino, gew. gr. Schänk, Jsprawnik in Kämpul- lung. Georg, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Mol dowiza klagen gegen Basil Negurä, Lupul Jskiriz und gegen andere von ihren beuten, die sich inmitten der Felder, wo sonst niemals ein Herd einer Siedlung gewesen, Niederlaßungen gemacht haben und im Gute Wämä großen Schaden anrichten. Kantakusino soll demnach dies ernstlich untersuchen, sie, falls es so wäre, aus der Mitte der Felder unfehlbar versetzen und nach Wämä oder Kam- pul-lung, wo alle Leute leben, übersiedeln. V. J. 7264/1756, Juli 1. —

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Charter274
Date: 99999999
Abstract 292. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, schreibt an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Moldowiza: wegen der Abmarkung des Gutes Berkischestie haben sich die Slatiner und Woronezer beklaget, daß ihnen hiebet Unrecht geschehen sei, und auch vor Sr. Hochheiligkeit eine andere Untersuchung begehret. Demnach soll man den allfälligen Zehent von den strittigen Gründen besonders legen, alle sich einen Fristtag festsetzen, an dem sie mit den Schriften vor Sr. Hochheiligkeit in Jass' erscheinen, wo alsdann diese Strittigkeit entschieden werden wird. V. J. 7LW/1774, Sept. 25. — Gregor G i k a. Gabriel, Metropolit der Moldau. O«X«III. Thun zu wißen durch diese Schrift unsrer Metro polie, daß sich in verwichenen Tagen, im Monate Juli, Se. Ehr würden Hr. Benedikt, Egumen des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes des Klosters Berkeschestie beschweret habe, nachweisend, wie dieses Gut seit langer Zeit her nicht untersucht worden sei, insbe- sonders, wienach, da darauf keine seßhaften Leute seien, es von den andern zwei Gütern, mit denen es rainet, nämlich: vom Gute Ka- pul-Kodrului des Klosters Woronez und von Todorestie des Klosters Slatina Eingriffe leide. Da nun der Egumen deshalb den Wunsch äußerte, daß man dieses Gut nach den alten Urkunden, die das Klo ster habe, abmarke und sonore,, so haben wir auf seine Bitte zwei Egumnen: Se. Ehrwürden Meftodi, Egumen von Solka, und Ma- kari, Egumen vom heil. Eliä, zur Abmarkung beordnet. Diese haben sich auf unsern Befehl zu den genannten Gütern begeben und die Leute, die sich da einfanden, beigezogen, wobei auch die drei Guts anrainer gegenwärtig waren. Nach Vornahme einer gründlichen Untersuchung, wie es nach den Grundzeichen und nach den Beweisen der Urkunden mit Recht und Fug befunden worden, haben die Ge nannten das Gut Berkeschestie des Klosters Moldowiza abgemarkt und von den Gütern der Klöster Slatina und Woronez gesondert, auch an den für geeignet anerkannten Stellen Marksteine gesezt, wie die genannten Jgumnen in dem Markbriefe, den sie in die Hände Sr. Ehrwürden, des Egumen von Moldowizä, gegeben, selbst weit läusig angeben. Dieses Zeugnis wurde auch uns vorgelesen, und, — 190 — nachdem es ganz den alten Urkunden, die das Kloster hat, und worin die Markzeichen dieses Gutes Berkäschästie angegeben werden, gemäß ist, siehe! — so bewilligen wir durch diese unsere Schrift Sr. Ehr würden dem Jgumen von Moldowizä, daß er nach dieser Abmar kung das genannte Gut, wie das Gemärke in dem in seinen Händen besindlichen Markbriefe weiset, beherrsche. Wenn aber die Klöster Slatina und Woronez meinen, daß ihnen Unrecht geschehen sei, so können sie entweder andere Abrainer zur neuerlichen Abmarkung nehmen, oder sich einen Fristtag setzen, wann die Egumnen mit ihren Schriften zugleich mit dem von Moldowiza hieher kommen wollen. Und nachdem wir diese Strittigkeit nach den Schriften werden unter sucht haben, wird sie, wie es für Recht befunden, durch eine Ent scheidung beendet werden. Bis dahin aber soll Moldowiza ohne Beeinträchtigung herrschen, wie es abgerainet worden. Dies. 1774, Sept. 30. Gabriel, Metropolit der Moldau. R.

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Charter238
Date: 99999999
Abstract 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr. Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -

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Charter89
Date: 99999999
Abstract 96. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit den Geldstrafen und Mordbußen, daß sie der Jgumen von allen Dörfern des Klosters nehme, damit sich die Kälugär Kleider und Beschuhung machen. V. J. 7116/1608, Jäner 7. Sr.

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Charter26
Date: 99999999
Abstract 28. Stefan, Woewodo, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Sängureni in Zinut Kigiac, Brumar's Wiese mit den Quellen, namentlich: den Birkenbron und zwei Quellen oberhalb der versiegten, einen Bienengarten, wo Brumar's Bienen garten gewesen, und am Prut zwei Lachen, Namens: Bleßcat und klein Bleßcat (eine kleine Lache), und noch weiter ober der Lache Bleßcat eine andere Lache Namens: Budoela, — eine kleine Lache, Namens: Sekriul, — einen Bach im Winkel des Prut, der in die Lache fällt, — einen Bach Namens: Bulchans Bach, — einen andern Bach, der aus der Lache heraus kommt, bis zur Brücke hinab, Namens: Budoela und ein Dorf an Kärligäturä, Namens: Belzazi. — Auch Johann Armencin hat dem genannten Kloster die Hälfte des Dorfes Ostäpcana gegeben im Zinut Jassi den untern Antheil, wo Ostapek, Wätäman von Tuna, gewesen. All' dieses soll dem heil. Kloster eine Handveste sein mit allen Einkünften unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Aber das Gemärke von dem obgenannten Dorfe soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein. Auch bittet er die künf tigen Landesherrn, daß sie diese Schenknis und Begnädigung nicht umstoßen. V. I. 7981/1473, Jäner 8. Sr, XXIX./N, Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda. Hos. podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach dieser unser wahr hafte Diener Korlat uns redlich und treu gedienet hat. Da wir nun seinen redlichen und getreuen Dienst gegen uns gesehen, haben wir uns seiner mit unserer besonderen Gnade erbarmet, und ihm in unserem moldauischen Lande sein wahrhaftes und angestammtes Va tergut, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa, eine Topliza, - 69 — eine Mühle an der Topliza und die Wiesmahd Berg'len mit einer Kirche gegeben und bekräftiget, damit all' das Obbeschriebene unserm Diener K.orlat von uns eine Hanvveste sei mit allen Einkünten, ihm, seinen Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seinem ganzen Geschlechtsstamme, wer der nächste sein wird, und soll ihnen unver brüchlich sein für immer in Ewigkeit. Und die Markung dieses Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa ist anfangend vom Birkenmorast zur Bösenfurt; und von dort dem Bache Gogä auf wärts zum Ursprunge; und vom Ursprunge des Gogäbaches mit einem Fahrweg zum Berg'lenbach; und von dort mit dem Bache zu seinem Ursprunge; dann weiter auf der Höhe zum Ursprunge des Runkbaches; und von dort im Bache des Run! abwärts zur Brücke Hasnisch's; und von dieser Brücke gerade zum Ursprunge des Baches Bärkacel; und vom Ursprunge des Baches Bärkacel zum Ursprunge des Wolfsbaches; und mit dem Wolfsbache abwärts zur Furt des Buchenstauderich; und von der Furt des Buchen stauderich gerade quer durch die Moldawa zu Blasi's Steig; und vom Blast Steige gerade an die Mündung des Bjalkoe; und von da hinab diesen Bach zu Toders Wiesfleck; und von dort mit dem Weg mitten dnrch den Wiesfleck, wo der Weg in die alte Furt einer Topliza fällt; und von der Furt mit dem Wege zu Boldä's Wiese quer durch die Moldawa gerade zur Mündung des Rothen bachs, wo der Birkenmorast ist, und wo wir zuerst angefangen haben; damit es ihm mit allen Einkünften gehöre. Und hierauf ist die Beglaubi gung der Herrschaft des Obgenannten: wir Stefan, Woewoda, und die Vgl. der geliebtesten Kinder unserer Herrschaft: Alexander's, Peter's und Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren, d. B. d. Hr. Stanciul und seines Sohnes Hr. Mürsa; d. B. d. Hr. Wlaikul's und seines Sohnes Hr. Dum, Eltesten von Holin; d. B. d. Hr. Boda, Hofrichters; d. B. d. Hr. Sbiarä; d. B. d. Hr. Luka und d. Hr. Bälko, Parkalaben von Wcißenburg; d. B. d. Hr. Njag und d. Hr. Jwaschko, Parkalaben von Kilia; d. B. d. Hr. Ar- bure, Parkalaben von Nemz; d. B. d, Hr. Feta, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Gangur, Parkalaben von Orhei; d. B. d. Hr. Paschko; d. B. d. Hr. Buchta; d. B. d. Hr. Cokerla; d. B. d. Hr. Petric; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Jwaschek Hrinkowic; d. B. d. Hr. Michäu, Schwertträgers, d. B. d. Hr. Jugi, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugi, Kämmerers; d. B. d. Hr. Dashbog, — 70 — Mundschänks; d. B. d.Hr.Tomä, Truchseßen; d. B.d. Hr. Eliä Huru, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres mol dauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis nicht umstoßen, sondern sie ihm bestärken und bekräftigen, weil wir sie ihm für seinen redlichen und getreuen Dienst gegeben haben. Und zu mehrerer Be stärkung und Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toma, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Andreik zu Sucawa, im J. 6981/1473, im Monate Sept. am 13. Tage. Sr. (H. P.)

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Charter97
Date: 99999999
Abstract 104. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt Sr, Heiligkeit Efrem, Bischof von Rädäuz, und dessen Wätäman des Dorfes Schäläestie im Zinut Koworul die Macht und Gewalt, jene Leute zu besitzen und aufzuhalten, welche aus diesem Dorfe entfliehen wollen. V. I. 7118/1610, Aug. 25. —

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Charter52
Date: 99999999
Abstract 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —

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Charter224
Date: 99999999
Abstract 239. Gregor Johann Theodor, Woewod, an Georg, gew. gr. Zeltwart, Jsprawnik von Sucawä: Der Jgumen vom Kloster Moldowizä habe gegen den Becken- hälter Joniz Baschota geklagt, daß er es sich seit beiläusig sechs Jahren zur Gewohnheit gemacht habe, seine Stutterei ohne Hirten zu laßen, wodurch dem Kloster Getreide und Heu weggefreßen, und großer Schaden zugefügt worden. Der Jsprawnik soll daher den Baschota vor Gericht bringen, in Furcht Gottes mit ihm die Unter suchung vornehmen und, wenn es sich erweise, daß er dem Kloster Schaden zugefügt habe, denselben von ihm vollständig ersetzen laßen. Ueberdies sei dem Baschota auch einzubinden, bei dem Gestütte einen Hirten zu halten. Sollte jedoch der Jsprawnik diesem Auftrage nicht nachkommen, und der Jgumen abermals zu klagen haben, so wird ein landesherrlicher Dienstmann von ihm selbst allen Schaden für das Kloster einbringen. V. J. 7270/1762, Jäner 8. — N* - 164 - 240/A. Jch Endesunterfertigter mache durch mein gegenwärtiges Schreiben zu wißen, daß ich zufällig bei der Safta, Häshdäu's Tochter, einen Theilungsbrief des Georg Häshdäu, gefunden, womit er seine Güter unter seine Kinder, als: Basil Häshdäu, — Maria, verehelichte Bainski, — Ruxanda, verehelicht an Zachariä, und Safta getheilet hat, in welchem Briefe er schreibet, daß er Jordanestie seiner Tochter Maria, — dem Sohne Basil Nihoreni, — der Tochter Ruxanda Peschkeuz mit dem halben Dorfe Tulbureni, — der Safta aber den Theil von Medresche gegeben habe. Die den Genannten zufallen den Theile jedoch von Schini, Buneni und Schendreni sollen sie unter einander geschwisterlich theilen. Dieser Theilungsbrief ist mir zu Moskowiter Zeiten, da wir von denselben ausgeplündert wurden, entnommen worden. Derohalben gleichwie ich gewißenhaft weiß, und mich erinnere, den Theilungsbrief wegen der obgenannten Güter ge schrieben gesehen zu haben, also habe ich auch gegenwärtigen Zeu genbrief in die Hände Gregors, Sohns des Basil Häshdäu, Enkels Georgs Häshdäu, gegeben. Den 28. Sept. 7270/1762. Sandul Häshdäu. Gregor Häshdäu. Ich Konstantin, Beckenhälter, habe es auf Geheiß Sandul's geschrieben und bin Zeuge, Der Sandul Häshdäu hat das nämliche vor uns vorgebracht, was der obbemeldete Zeugenbrief enthält. Stursa, gr. Kanzler; — Andre Russet, Kanzler; — Emanuel Kostaki, Hofrichter; — Bartholome, Archimandrit zu Putna, bezeugen. Pachomi, Jgumen von Putna; — Anton, LKKIssiaroK von Putna; — Basil Buhuiesku, gew. gr. Thorwarden, bezeugen. Lupul Hadrimbu, Thorwarden. Stefan Stirc'a. R.

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Charter134
Date: 99999999
Abstract 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner 12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet, auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 — meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J. 7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.

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Charter173
Date: 99999999
Abstract 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger, Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —

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Charter226
Date: 99999999
Abstract 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono, Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter, namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15. -

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Charter24
Date: 99999999
Abstract 25. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über folgende Zigeuner, als: Haraman, Vera, Bad und Koman mit all' ihren Söhnen und all' ihrem Ge schlechte, auf daß sie mit allen Einkünften dem Kloster zugehören. Gleichzeitig wird dem klösterlichen Dorfe Borginestie die Freiheit ertheilt, daß in dasselbe keine Geldstrafer, Rußschoßnehmer oder Fuhrenansager eintreten. Das Dorf habe überdies bei landes herrlichen Mühlen nicht zu fronen, landesherrlichen Wein nicht zu zuführen, Bienen- und Schweinszehent nicht zu geben, auch weder Räuberspuren zu verfolgen, noch bei der Burg Sucawa zu fronen. Nur haben, wenn es erforderlich, die Dörflinge mit Sr. Hoheit zum Kriegsheere zu stoßen, und ander's nichts zu leisten; denn all' der übrige Dienst, sowie das ganze Einkommen von diesem Dorfe Borginestie, hat allein dem Kloster Moldowiza zuzukommen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr.

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Charter98
Date: 99999999
Abstract 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.

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Charter234
Date: 99999999
Abstract 250. Gregor Alexander Gika, Woewod, schreibt an Karp, Obersten und gr. Hauptmann von Ropcä, und Simon Täutul, Ma- silen: daß sich der ehrwürdige Anton, Jgumen von Moldowiza, beschwert habe, daß in die Güter Proworotia, Oprischeni und Swo- restie von einem und dem andern Räseschen und umliegenden An rainern Eingriffe geschehen. Die Genannten sollen sich daher auf diese Güter begeben, sie durch Abscheidung gegen andere abmarken, — 168 — wo es nöthig, auch Marksteine setzen, und einen Markbrief aus stellen. V. J. 7274/17«6, Juli 10. -

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Charter92
Date: 99999999
Abstract 99. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von Rädäuz, und dem Wätäman des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß sie fremde Leute aus allen christlichen Völkern sammeln, und im Dorfe Schäläestie, im Zinut Kowurul, eine Freiung machen. Derlei Leute haben dann durch fünf Jahre keine Art Steuer zu geben, oder andern Leistungen nachzukommen, auch weder Suls für Kühe oder Schafe, noch Berggeld für Schweine oder Schafe, noch Zehent von Bienenstöcken zu entrichten. V. J. 7117/1609, Apr. 24. Sr.

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Edit charter (old editor)
Charter117
Date: 99999999
Abstract 124. Moise Mogila, Woewod, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie im Zinut Härläul vermöge Schenknis und Begnädigung, die es von Alexander, dem Woewoden, und andern Landesherrn gehabt. Deshalb hat auch in den Tagen Sr. Hoheit das Dorf Wäkulestie keinen Rauchschoß an die Landesherrschaft, so wie auch kein Frongeld noch andere Ab gaben, so viele auf andern sind, zu zahlen, sondern, so wie den Rauchschoß, so haben sie auch das Frongeld dem Kloster jährlich zu entrichten. Gegen jene aber, welche diese Schenknis zernichten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7139/1631, Sept. 25. —

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Charter256
Date: 99999999
Abstract 272. Ein Ausmeßungsbrief vom ganzen Dorfe Jsworestie, der weder gefertigt ist, noch den ausmeßenden Bojarn andeutet. V. J. 7278/1770. —

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Charter242
Date: 99999999
Abstract 258. Bericht Georg Kantakosino's, Schwertträgers, an den Woewoden: Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit sei er (Kantakosino) auf das Gut des Klosters Moldowizä, nach Sworästie, abgegangen. Hier, bei Abforderung der Schriften, habe der Jgumen eine Abschrift der Urkunde des Woewoden Stefan des alten vorgewiesen, woraus erhellet, daß Se. Hoheit vom Georgi den untern Theil von Swo rästie gekauft habe, in welcher Schrift auch alles Gemärke ringsumher namentlich angegeben ist. Nachdem man nun die angegebenen Zeichen nachgesucht, habe man keine andern aufsinden können, als nur eine Furt, die in der Schrift an der Mündung Sworästie's, am Ufer des Siret, bezeichnet wird. Da nun keine andern Zeichen vorge funden wurden, habe man eine Klafter von acht landesherrlichen Spannen gemacht, und das ganze Gut abgemeßen. Und es waren vorgefunden 3069 Klafter. Bei Abmeßung des klösterlichen Theiles von der in der Schrift angegebenen Furt Jsworästie's bis zum Ge- märke Schärbänestie's seien 1054° und im Antheile des Zeltwarts Keschko bis zum Gemärke Samostie d. i. im obern Antheile 2015° befunden, und nach dieser Abmeßung auch Marksteine gesezt worden. Einen Markbrief haben sie jedoch dem Jgumen nicht ausgehändiget, weil Peter Keschko seine Schriften nicht vorgewiesen hatte, angebend: daß sie nicht bei ihm seien. Auch hat er Sr. Hoheit abermals eine Klage überreicht, des Jnhaltes: daß man ihm mit dieser Abgränzung sein Gut verkürzt habe. Dies alles hat Kantakosino, der Schwert träger, in seiner Schrift ausführlich sehr gründlich und mit großen Beweisen gezeigt, worin auch bewiesen und bewahrheitet wird, daß der untere Theil des Dorfes Jsworästie das aufrechte Gut des Klosters Moldowiza sei, und Keschko mehr als das Kloster be herrscht habe. V. J. 7275/1767, Dec. 12. —

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Charter37
Date: 99999999
Abstract 42. Stefan, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Schenkung einer Mühle, gegeben vom Bojar'n Totruschan, Kanz ler, und die Herrschaft über diese Mühle, V. J. 7047/1539, Mai 24. Sr. Peter.

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Charter57
Date: 99999999
Abstract 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin, ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen, welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße, vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa, auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen, daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se. Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert, damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben. Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14. Sr. Peter.

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Charter229
Date: 99999999
Abstract 245. Antrag der groß. Bojaren an Gregor Alexander Gika, Woewoden: — 166 — Sie haben es für gut erachtet, daß die Schänkhäuser vom Klo ster eine Stunde Wegs entfernt seien; auf den Gütern der Klöster nur der Jgumen den Ausschank und Schänkhäuser habe; Fronzufuhren nur jene leisten, welche ein Joch Ochsen haben und zwar: vier Mierzen auf ein paar Ochsen, die Mierza zu sechsund- sechzig Oka im Zinut von Sucewa; von andern Gütern zu drei Mierzen auf ein paar Ochsen und von den Gütern jenseits des Prut zu zwei Mierzen. Nach diesem Antrage hat auch Se. Hoheit, der Woewod, ver ordnet, und auch sein Petschaft beigedrückt. V. J. 7273/1765, Jäner 15. —

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Charter18
Date: 99999999
Abstract 19. Alexander, Woewoda, begnädigt das heil. Kloster Mol dowiza, und bestätiget, daß drei große Lastwägen dieses Klosters im ganzen Lande fahren können, nnd woher immer sie Fische oder Salz beiführen, sie nirgends einen Zoll zu zahlen haben. Auch von dem Honige aus ihren Bienenstätten haben sie keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6961/1453, Jäner 1. Sr.

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Edit charter (old editor)
Charter1
Date: 99999999
Abstract 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.

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Charter29
Date: 99999999
Abstract 33M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der heil. und unzertheilten Dreifaltigkeit. Jch, Diener meines Herrn Jesus Christus. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woe- woda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, die solchen sehen oder ihn vorlesen hören: wie- nach wir unserm heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der heil. Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether und Jegumen Pfaff Josaf ist, gegeben und bekräftiget haben zwei Dörfer im Sucawaer Zenut, namentlich: Proworotia und Oproschinzi, welche dem genannten heil. Kloster an der Moldowiza der Sohn des Bärlic in den Tagen unsers Groß vaters, des Woewoden Alexander, gegeben hat. All' dies Vorbe schriebene soll unserm heil. Kloster an der Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfraun und Gottesgebärerin ist, gehören, auf daß es auch von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Ge- märke der vorgenannten zwei Dörfer benanntlich: Proworotia und Oproschinzi, soll nach dem alten Gemärke sein, wie solches von Ewigkeit her genoßen wurde. Hierauf ist unserer Herrschaft Be glaubigung wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes des Woewoden Bogdan, und die Be glaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Shursh, Hofrichters; d. B. d. Hr, Steful; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben in — 74 — Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dragosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schandru, Parkalaben in Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka, Thorwardens in Sucawa; d. B, d. Hr. Klänäu, Schwert trägers; d. B. d. Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Kosma Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petric, Marstallers und die Beglaubigung all unsrer moldauischen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unsrer Sippschaft, oder wen sonst Gott zum Herrscher unseres Landes Moldau auserwählen wird, der soll unsere Schenknis und Bekräftigung unserm heil. Kloster nicht umstürzen, sondern sie befestigen und bekräftigen. Wer sich aber unterstände, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustürzen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, unserm Erlöser Jesus Christus, dessen reinster Mutter, von den zwölf ersteren Aposteln, Peter und Paul und den übrigen, von den vier Evangelisten, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und allen Heiligen, welche von Ewigkeit her Gott wohlgefallen haben. Derselbe soll gleich sein dem Juda und dem verfluchten Anas, und soll seinen Theil haben mit den Juden, so über Jesus Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es gewesen ist und geschehen wird. Und zu mehrerer Befestigung und Bekrästigung all' des Ob- geschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Teutul, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon Popowic, Schreiber, in Sucaw im I. 7011/1503, im Monat August, den 26. Sr. (H. P-) Bogdan.

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Charter154
Date: 99999999
Abstract 163. Der Priestermönch Anastasi, Jgumen des Klosters Agapia, gibt in die geehrten Hände Sr. Heiligkeit Athanasi's, vorigen Bischofs von Roman, nunmehrigen Obsorgers über das Kloster Moldowiza, eine Schrift, worin gründlich beschrieben ist, wie man wegen der Zigeuner Kosma samt seinem Bruder Toader, Söhnen des Simon Herza, gerechtet habe und übereingekommen sei, und wie hiernach — 120 — auch die beiden Klöster Moldowiza und Agapia diese Zigeuner unter sich vertheilt haben. V. J. 7239/1731, März 10. -

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Charter54
Date: 99999999
Abstract 60. Johann, Woewod, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß, so lange er leben wird, das klösterliche Dorf Wä- kulestie seiner Herrschaft keinen Rauchschoß zu entrichten, sondern ihn jährlich dem heil. Kloster abzugeben habe, wienach sie auch Ur kunden haben vom Woewoden Peter und andern Landesherrn, V. J. 7088/1580, Jäner 29. —

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Charter192
Date: 99999999
Abstract 205. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an die Jsprawniken und Steuer-Einheber in den Zenuten. Diese sollen die unleugbar Hörigen und andere Seitenhäusler, die auf den Gütern des Klosters Moldowiza leben, vorrufen, damit dieselben nach den HörigZeitssätzen mit dem Kloster bestimmen und wißen, was sie jähr lich zu leisten haben, — Arbeit oder Geld. V. J. 7261/1753, Jäner 13. —

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Charter244
Date: 99999999
Abstract 260. Gregor Johann Kalimach, Woewoda: Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe mit Peter Keschko, dem Zelt wart, und Konstantin Keschko, einem Manne im Staatsschatze, wegen der Dorfshälfte Jsworestie, untern Theiles, vor dem Staatsrathe gerechtet. Und nach der Gerechtigkeit und den vom Jgumen vorge wiesenen Beweismitteln: der alten Schenkungsurkunde des Woewo den Stefan des alten und nach der Herrschaft, die das Kloster unabänderlich von damals bis izt geübet, sei über Anrath Sr. Heilig keit, des Vaters Metropoliten, der groß. Bojaren im Staatsrathe und unter Petschaft Sr. Hoheit beschloßen worden, daß das Kloster Moldowiza gerade die Hälfte des Dorfes, den untern Theil, die Keschko's aber die Hälfte des Dorfes, den oberen Antheil beherrschen, und diese sich mit ihrer Herrschaft nicht weiter ausdehnen. Und Se. Hoheit hat zwei Bojaren als Abmarker bestimmt, daß sie nach Jsworestie abgehen, das Gut genau zur Halbscheid abrainen, und auf beiden Antheilen auch Marksteine setzen. Der untere Antheil soll dem Kloster Moldowizä, der obere aber den Keschko's gehören. V. J. 7276/1768, Jäner 24. —

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Charter158
Date: 99999999
Abstract 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr. Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,

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Charter127
Date: 99999999
Abstract 134. Vor Georg Gika, dem Woewoden, haben sich sämtliche Kloster-Jgumnen beklaget: wienach ihre Klöster von andern Landes herr'n, die vordem gewesen, Sklaven (Zigeuner) als Schenknis ge habt haben, welche sie jedoch wegen der Plackereien der Hetmans- diener und Zigeuner-Richter nicht erhalten konnten. Da diese näm lich ihre Zigeuner für den landesherrlichen Tisch jährlich mit Geldern bestrafen und überdies auch mit Pfeifenröhren prügeln, so haben sich die Zigeuner zerstreut und in fremde Länder geflüchtet. Se. Hoheit hat sich sonach erbarmet und sämtlichen Kloster-Zigeunern alle Ab gaben erlaßen, gleichwie andere Klöster auch das heil. Kloster Mol dowiza begnädiget und demselben seine wahrhaften Sklaven-Zigeuner bestätiget, namentlich: Michael, Koshan, Simon, Georgi, Drägan, Saba, Jonaschko, Stefan, den andern Saba, Drägan, Soltan, Paschko, Garasim, Adam, Trifan, Konstantin, Marko. Demeter, Kon stantin Jgorce, Nikolai — alle mit Weib und Kindern, so daß diese Zigeuner nichts an die Landesherrschaft leisten, sondern nur den Kälugärn zu dienen, diese sie auch zu richten und nach ihren Thaten auch zu bestrafen haben. V. J. 7166/1658. Sr. Stefan.

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Charter56
Date: 99999999
Abstract 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —

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