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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter259
Date: 99999999
Abstract 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr. Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. — — 179 -

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Charter162
Date: 99999999
Abstract 172. Schreiben Gregor Gika's, des Woewoden, an Scherban Kantakosino, gr. Truchseßen, wegen der Hälfte des Dorfes Korläzel. Ueber die Beschwerde Tofan's, Archimandriten und Jgumens von Moldowizä, soll der gr. Truchseß die Untersuchung pflegen, warnm Hr. Georg Kantakusino, Schwertträger, in die Gründe Korläzels eindringe. Gleichfalls soll er auf die Wämer, Hörige des Klosters, Acht nehmen, daß sie nach, ihren Verträgen den Zehent vollständig ab tragen und, damit das Kloster nicht in Schaden bleibe, auch die Schänken ihre Giebigkeit entrichten. V. 7246/1738, Jäner 11. —

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Charter91
Date: 99999999
Abstract 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J. 7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter258
Date: 99999999
Abstract 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben, ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln, sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist, anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen, auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten, und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771, Juli 30. -

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Charter121
Date: 99999999
Abstract 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J. 7142/1634, Mai 20. — - 107 —

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Charter208
Date: 99999999
Abstract 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —

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Charter153
Date: 99999999
Abstract 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen. Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J, 7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,

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Charter42
Date: 99999999
Abstract 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April 18. —

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Charter263
Date: 99999999
Abstract zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen, brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen. Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber, hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild, um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10. August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.

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Charter125
Date: 99999999
Abstract 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen: Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard, und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa; und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes; d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril, Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d. V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr. Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d. Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul, Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird, der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler, im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —

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Charter167
Date: 99999999
Abstract 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie, Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen, und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —

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Charter47
Date: 99999999
Abstract 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter145
Date: 99999999
Abstract 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —

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Charter73
Date: 99999999
Abstract 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J. 7103/1595, Mai 18. Sr.

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Charter194
Date: 99999999
Abstract 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

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Charter56
Date: 99999999
Abstract 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —

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Charter272
Date: 99999999
Abstract 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk, wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt, vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —

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Charter146
Date: 99999999
Abstract 154. Nikolaus Alerander, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza die Strafgelder von allen Dörfern des Klosters, daß sie der Jgumen nach altem Brauch einhebe. V. J. 7223/1715, Jäner 8. — Michael Rakowiz.

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Charter71
Date: 99999999
Abstract 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —

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Charter2
Date: 99999999
Abstract 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist, mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben, und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —

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Charter150
Date: 99999999
Abstract 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge, und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —

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Charter226
Date: 99999999
Abstract 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono, Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter, namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15. -

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Charter269
Date: 99999999
Abstract 285. Se. Heiligkeit Vater Paisi, Eltest des Klosters Drago- mirna, ersucht Se. Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen des — 184 — Klosters Moldowiza, brieflich, daß er eine Zigeunerin Moldowiza's, Namens: Joanna, Tochter des Zigeuners Joann, dem Zigeuner Andrä, Sohn des Zigeuners Emanuel von Dragomirna, gebe, woge gen er nach dem Klosterbrauch für diese Zigeunerin schuldbar bleibe. Der Brief aber soll als Verschreibung gelten.

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Charter186
Date: 99999999
Abstract 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs, Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni: daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe, so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J. 7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn, unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa, habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum, so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften, die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.

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Charter27
Date: 99999999
Abstract 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge, ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —

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Charter98
Date: 99999999
Abstract 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.

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Charter93
Date: 99999999
Abstract 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde, die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman . . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat, aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern, Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J. 7117/1609, Mai 10. Sr.

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Charter136
Date: 99999999
Abstract 144. Jch, Jon Jordake, mache mit dieser meiner Schrift zu Handen des Vaters Joaniki, Jgumens, und des ganzen Verein's des heil. Klosters Moldowiza, zu wißen: wienach ein Dorf, Na mens Bälzaz im Zinut Kärligätura dem Hr. Nene verkauft wurde. Bei seinem Tode hat mir nun Hr. Nene gesagt, daß ich das Dorf Bälzaz an das Kloster Moldowiza geben möge, und er hat dies auch so in seinem lezten Willen geschrieben. — Deshalb hat nun das Gebeth der Jgumen zu mir geschickt, daß ich die Urkunden des obangedeuteten Dorfes abgebe. Da ich aber keine Schriften zu Handen hatte, so habe ich diese Schrift Sr. Heiligkeit ausgestellet, auf daß er das Gut besitze, bis wir ihm auch die Urkunden geben. Und zur beßer'n Beglaubigung habe ich mich unterfertiget, auf daß man es glauben möge. V. J. 7197/1689, Juli 20. — Konstantin Duka.

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Charter16
Date: 99999999
Abstract 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals; sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.

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Charter242
Date: 99999999
Abstract 258. Bericht Georg Kantakosino's, Schwertträgers, an den Woewoden: Auf erlauchten Befehl Sr. Hoheit sei er (Kantakosino) auf das Gut des Klosters Moldowizä, nach Sworästie, abgegangen. Hier, bei Abforderung der Schriften, habe der Jgumen eine Abschrift der Urkunde des Woewoden Stefan des alten vorgewiesen, woraus erhellet, daß Se. Hoheit vom Georgi den untern Theil von Swo rästie gekauft habe, in welcher Schrift auch alles Gemärke ringsumher namentlich angegeben ist. Nachdem man nun die angegebenen Zeichen nachgesucht, habe man keine andern aufsinden können, als nur eine Furt, die in der Schrift an der Mündung Sworästie's, am Ufer des Siret, bezeichnet wird. Da nun keine andern Zeichen vorge funden wurden, habe man eine Klafter von acht landesherrlichen Spannen gemacht, und das ganze Gut abgemeßen. Und es waren vorgefunden 3069 Klafter. Bei Abmeßung des klösterlichen Theiles von der in der Schrift angegebenen Furt Jsworästie's bis zum Ge- märke Schärbänestie's seien 1054° und im Antheile des Zeltwarts Keschko bis zum Gemärke Samostie d. i. im obern Antheile 2015° befunden, und nach dieser Abmeßung auch Marksteine gesezt worden. Einen Markbrief haben sie jedoch dem Jgumen nicht ausgehändiget, weil Peter Keschko seine Schriften nicht vorgewiesen hatte, angebend: daß sie nicht bei ihm seien. Auch hat er Sr. Hoheit abermals eine Klage überreicht, des Jnhaltes: daß man ihm mit dieser Abgränzung sein Gut verkürzt habe. Dies alles hat Kantakosino, der Schwert träger, in seiner Schrift ausführlich sehr gründlich und mit großen Beweisen gezeigt, worin auch bewiesen und bewahrheitet wird, daß der untere Theil des Dorfes Jsworästie das aufrechte Gut des Klosters Moldowiza sei, und Keschko mehr als das Kloster be herrscht habe. V. J. 7275/1767, Dec. 12. —

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Charter183
Date: 99999999
Abstract 195. Markbrief der Bojaren: Basil Baschotä, Beckeuhälter, und Konstantin Ciudin, Beckenhälter. Ueber die Klage Sr. Heilig keit des Jgumens von Moldowiza: daß die Markung Räciuleni's — 134 — deshalb beaugenscheinigt werde, weil die Bäjer mit ihrem Gemärke dort eingedrungen, haben sich auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, obige zwei Bojaren dorthin begeben, die Schriften des genannten Klosters durchgangen und so die Handveste Bogdan, des Woewo den, v. J. 7222/1514, so wie die Schrift des Woewoden Alexander v. J. 7066/1558, Mai 30. Tag eingesehen. Aus diesen Urkunden habe sich nun herausgestellt, daß sieben Theile vom Dorfe Räciuleni das Kloster Moldowiza habe, der achte Theil jedoch dem Geschlechte des Hofrichters Ureke gehöre, welcher diesen Antheil auch ringsumher bezeichnet und mit Marksteinen besezt hat. Die abrainenden Bojaren haben nun diesen achten Theil Ureke's mitten durch die Markung abgemeßen und neunzehn Odgoanen — den Odgoan zu zwölf Klafter — und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen — befunden. Auch die sieben Theile des Klosters, wurden sodann berechnet, auf jeden Theil neunzehn Odgoanen, was zusammen hundert dreiunddreißig Odgoanen ausmacht. Und das Gemärke kam darnach unterhalb der Räcinlener Kirche aus der Schanze hervor, die auf die Moldowa gehet; und es ward gerade mitten durch die Markung quer nach oben hin gemeßen, wo dann der Rand der Markung oben bei der Furt, die Rädeschener Furt genannt, heraus gekommen. Statt des Marksteines aber war dort eine Grube ge macht. Also haben diese zwei Bojaren abgegränzt. V. J. 7257/1749, Mai 20. -

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