Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 259
Date: 99999999
Abstract: 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr.
Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da
sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit
verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr
widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. —
— 179 -
Charter: 162
Date: 99999999
Abstract: 172. Schreiben Gregor Gika's, des Woewoden, an Scherban Kantakosino, gr.
Truchseßen, wegen der Hälfte des Dorfes Korläzel. Ueber die Beschwerde Tofan's,
Archimandriten und Jgumens von Moldowizä, soll der gr. Truchseß die Untersuchung pflegen,
warnm Hr. Georg Kantakusino, Schwertträger, in die Gründe Korläzels eindringe. Gleichfalls
soll er auf die Wämer, Hörige des Klosters, Acht nehmen, daß sie nach, ihren Verträgen den
Zehent vollständig ab tragen und, damit das Kloster nicht in Schaden bleibe, auch die
Schänken ihre Giebigkeit entrichten. V. 7246/1738, Jäner 11. —
Charter: 91
Date: 99999999
Abstract: 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen
frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann
solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J.
7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 258
Date: 99999999
Abstract: 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den
Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der
Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster
gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft
nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche
Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und
Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen
Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben,
ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach
Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner
Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den
Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem
Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln,
sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den
Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug
haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist,
anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger
und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch
gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern
ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es
ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch
Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen,
auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen
sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den
Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen
Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das
Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten,
und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist
die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771,
Juli 30. -
Charter: 121
Date: 99999999
Abstract: 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst
absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus
Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu
nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J.
7142/1634, Mai 20. — - 107 —
Charter: 208
Date: 99999999
Abstract: 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in
Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben
gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage
vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich
herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und
abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter
zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke
verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden
ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke
des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —
Charter: 153
Date: 99999999
Abstract: 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des
Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen.
Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J,
7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,
Charter: 42
Date: 99999999
Abstract: 48. Urkunde des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza, des Inhaltes: Jhr
Vater Abraham, Jgumen des heil. Klosters, habe sich sehr bemüht und angestrengt seit in
den Tagen seiner Jgu- menie die neue heil. Kirche, so wie das ganze Kloster begonnen und
beendet worden; ebenso auch vieles andere, als: silberne Kirchen gefäße, kostbare
Kirchenkleider, viele Kelche und Kandeln, klein und groß, silbern und versilbert, so wie
viele Gefäße von reinem Zinn beigeschafft. Ob nun zwar diese Mühe und Obsorge ihm Gott nur
allein vergelten könne, haben sie jedoch in Anbetracht dessen insge samt beschioßen, ihm
jährlich, so lange diese heil. Kirche bestehen wird, am Sonntage der Einbalsamerinen ein
Gedenknis zu halten; gegen jene aber, die es versuchen sollten, diesen ihren Beschluß zu
zernichten, wurde ein großer und schrecklicher Fluch ausgesprochen. V. J. 7061/1553, April
18. —
Charter: 263
Date: 99999999
Abstract: zu ihrem Lebensunterhalte haben, den Zehent geben werden. Da wir nun
gleichfalls wegen des Ausschankes nachgeforschet, ob sie im klösterlichen Dorfe ohne des
Egumens Willen Wein verkauft, stellten sie in seiner Gegenwart auch nicht in Abrede, daß
sie im heurigen Winter sechszehn Faß Wein verkauft haben. Ohne den Egumen zu befragen,
brachten sie den Wein von unten herauf, und begannen ihn in ihren Häusern zu verkaufen.
Dies haben sie nicht verhehlet. Als der Egumen den Verkauf gesehen und sich nicht zu
helfen ge wußt, sei er in seiner Noch zum Hr. Truchseßen Basil Balsch, welcher Herr damals
Schultes war, gegangen, und habe da mit ihnen, je nachdem sie Wein verkauft, einen
Vergleich geschloßen, daß sie je vom Faße Wein einen Löwengulden bezahlen. Einige haben
nun bezahlt, andere nicht. In dieser Uebereinkunft sei auch festgesezt worden, daß sie
ohne des Egumens Vorwißen in Hinkunft nicht mehr verkaufen werden. Wegen der Berge aber,
hinsichts deren der Egumen sich beklaget, daß sie ohne Anfrage bei ihm in das Weichbild,
um Schafhürden aufzustellen, gehen, und das Gras vertreten, haben wir gleichfalls erhoben
und befunden, daß Gregor Bädale und Joniz Saßul, Hürden auf dem klösterlichen Berge Mägura
errichtet und weder den Egumen befraget, noch die im klösterlichen Weichbilde bestehende
Giebigkeit entrichtet haben. Da sie anwesend waren, haben sie nicht geläugnet, daß sie
Niemanden befragt, sondern haben angegeben, daß sie im Vorjahre eine Hürde gehabt, und
auch izt eine aufgestellt haben. Und dem Befehle gemäß haben wir diese und zwar jeden mit
fünfzig Stockstreichen auf die Fußsohlen abgestraft, und ange ordnet, daß sie die
Berggiebigkeit nämlich achtzehn Wadra Schafkäse entrichten, indem andere noch mehr
gegeben, besonders da sie mit ihren Schafen auch andere Heuwiesen des Klosters vertreten
haben. Nach diesem Allen, wie wir es in Wahrheit befunden, haben wir unsern Rechtsspruch
in des Egumens Hände gegeben. Auch haben sie den Rückstand aus der früheren Zeit dem
Egumen nach der Bürg schaft des Schultes von Kämpul-lung vollständig abzutragen, 10.
August 1772. Jonaki Kantakusino, Truchseß. Georg Kanano, Beckenhälter. R.
Charter: 125
Date: 99999999
Abstract: 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der
unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu
Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm
guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes
Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n
und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde
seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr
des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das
Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken
zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen:
Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem
kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort
hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard,
und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa;
und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum
kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge
nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften
gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir
Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die
Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes;
d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril,
Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d.
V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr.
Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d.
Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul,
Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen
und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin
dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird,
der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und
bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu
mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm
getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und
unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler,
im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —
Charter: 167
Date: 99999999
Abstract: 177. Ausweis über eine Zigeuner-Vertheilung, welche die Klö ster Moldowiza uud
Solka im Beisein beider Jgumnen und ihrer Zigeuner auf landesherrlichen Befehl vorgenommen
haben, u, z. Theil des Klosters Moldowiza: Toader mit seinen Kindern. — Tudoska, eine
große Dirne. Dokia mit einem Kinde. — Gasiza, Schwester der Dokia. Theil des Klosters
Solka: Andronik mit seiner Zigeunerin Maria, die dem Kloster Mol dowiza gehörte; statt ihr
blieb Frosina, Andronik's Schwester, die Bolanic gehalten. Lupul mit der Zigeunerin Marie,
Konstantin's Tochter, welche dem Kloster Moldowiza gehöret; statt ihr blieb Anna, Tochter
Jon s Mieräuz, aus Solka, die Jon Peter's Sohn gehalten. Anna, Andronik's Schwester, aus
Solka. - 126 — Das Verzeichnis ist gefertiget von Scherban Kantakusino, gr. Truchseßen,
und von Jsaia, Jgumen von Solka. V. J. 7247/1739, Mai 1. —
Charter: 47
Date: 99999999
Abstract: 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem
Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie
dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda
Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.
Charter: 145
Date: 99999999
Abstract: 153. Johann Nikolaus, Woewod, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine
Schrift: daß es ihm frei stehe, das Gut dieses Klosters im Zinut Kowur's, Namens:
Schäläestie mit der Hälfte des Dorfes Balacana zu besitzen und zu beherrschen, den Zehent
von Allem, also auch von den Fischlachen, zu nehmen. V. J. 7222/1714, Juli 25. —
Charter: 73
Date: 99999999
Abstract: 80. Stefan, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza die Bestätigung und die
Herrschaft über zwei Mühlen in der Stadt Baja, eine inmitten, die andere am Rande der
Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häusern mit Leibeigenen, auf daß sie das
Klo ster beherrsche ewiglich, da all' dies eine Schenknis und Begnädigung vom Woewoden
Alezander dem I, ist, eine Bestätigung vom Woe woden Johann und andern Landesherrn. V. J.
7103/1595, Mai 18. Sr.
Charter: 194
Date: 99999999
Abstract: 207. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem heil. Kloster
Moldowiza eine Urkunde: daß die Geldstrafer, Mord rächer, Pärkälaben und Schulzen in die
Dörfer des Klosters nicht ein treten, um abzustrafen, sondern nur der Jgumen soll da
untersuchen, richten und strafen, ausgenommen bei Todschlag eines Menschen und bei
Diebstahl, die nach den alten Schriften, die das Kloster hat, bei dem landesherrlichen
Staatsrate zu urtheilen sind. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der
Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer
Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine
Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft
über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —
Charter: 272
Date: 99999999
Abstract: 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk,
wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt,
vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein
anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem
Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er
geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung
dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —
Charter: 146
Date: 99999999
Abstract: 154. Nikolaus Alerander, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza die
Strafgelder von allen Dörfern des Klosters, daß sie der Jgumen nach altem Brauch einhebe.
V. J. 7223/1715, Jäner 8. — Michael Rakowiz.
Charter: 71
Date: 99999999
Abstract: 78. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Mol dowiza in der
Stadt Baja die Herrschaft über zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt,
mit der Bierbrauerei, — 95 — einer Malze und vier Häuser mit Leibeigenen. Dies Alles ist
eine Schenknis, Begnädigung und Bestätigung von Peter, dem Woewo- den, und Johann, dem
Woewoden. V. J. 7103/1595, Mai 17. —
Charter: 2
Date: 99999999
Abstract: 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine
Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist,
mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben,
und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung
begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch
soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser
Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a
vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —
Charter: 150
Date: 99999999
Abstract: 159. Sandul Krupinski, gew. Beckenhälter, gibt dem Vater Jgumen und allen
Kälugärn von Moldowiza eine Schrift des Jn haltes: Es habe sich begeben, daß sein Zigeuner
Jon eine Zigeu nerin des Klosters Moldowiza zum Weibe genommen, nämlich die Zigeunerin
Maria. Da nun die Kälugär diese Zigeunerin rück- nehmen wollten, so habe er sich mit ihnen
besprochen und dem Jgu men diese Schrift gegeben, daß er (der Beckenhälter) diese Zigeu
nerin mit ihrem Theil, wenn dies Söhne sind, eigenthümlich besitze. - 119 - Jn der Folge,
und zwar wann es beliebig, soll mit den Kälugärn Abrechnung gehalten werden, und wienach
es festgesezt, wird er da mals dieses Schreiben zurücknehmen, jedoch auch den Kälngärn
eine Schrift ausstellen. V. J. 7231/1723, Nov. 26. —
Charter: 226
Date: 99999999
Abstract: 242. Gregor Johann, Woewod, beauftragt die Bojaren: Kon stantin Kanono,
Mundschänk, Gabriel Adam, Schlußler, und Konstantin Stamati, Zeltwart, wegen der Klage
Makari's, Jgumens von Mol- dowizä, welches Kloster in der Botäschaner Umgegend zwei Güter,
namentlich: Mitestie und Serasinestie hat, in deren Gemärke von den Räseschen Eingriffe
geschehen, daß sie sich dahin begeben, und diese Güter abrainen. V. J. 7271/1763, Nov. 15.
-
Charter: 269
Date: 99999999
Abstract: 285. Se. Heiligkeit Vater Paisi, Eltest des Klosters Drago- mirna, ersucht Se.
Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen des — 184 — Klosters Moldowiza, brieflich, daß er
eine Zigeunerin Moldowiza's, Namens: Joanna, Tochter des Zigeuners Joann, dem Zigeuner
Andrä, Sohn des Zigeuners Emanuel von Dragomirna, gebe, woge gen er nach dem Klosterbrauch
für diese Zigeunerin schuldbar bleibe. Der Brief aber soll als Verschreibung gelten.
Charter: 186
Date: 99999999
Abstract: 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs,
Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni:
daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den
Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe,
so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J.
7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn,
unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner
Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza
beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa,
habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere
Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb
ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei
bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum,
so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften,
die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da
sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls
sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung
alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft
jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke
gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein
Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung
versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit
geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster
bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.
Charter: 27
Date: 99999999
Abstract: 30. Der Bojar Jgnaz Jog, gr. Schatzmeister, und Johanna, Tochter des Woewoden
Stefan, haben dem heil. Kloster Moldowiza drei roth damastene, goldgeblümte Thürvorhänge,
ein Kelchtuch, ein paar Armstützel desselben Stoffes, ein silbernes Rauchfaß, ein Pferd
und fünfundzwanzig Ungar-Gulden (A) gegeben zu ihrem Gedenk- nis für immer in Ewigkeit. Am
Tage des heil. Blutzeugen De meter soll Mittwoch Abends ein Seelenamt, Donnerstags aber
das heil. Hochamt sein für seine Seele und die Seelen seiner Gemahlin Anastasia und seiner
Kinder: Michael, Draga und Sosia. v. J.? —
Charter: 98
Date: 99999999
Abstract: 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut
Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten
belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.
Charter: 93
Date: 99999999
Abstract: 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde,
die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes
Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von
Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman
. . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und
bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten
Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden
gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den
vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von
Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil
sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das
Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat,
aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget
ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib
und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt
Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt
Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib
und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib
und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern,
Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern,
Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern,
Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die
Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J.
7117/1609, Mai 10. Sr.
Charter: 136
Date: 99999999
Abstract: 144. Jch, Jon Jordake, mache mit dieser meiner Schrift zu Handen des Vaters
Joaniki, Jgumens, und des ganzen Verein's des heil. Klosters Moldowiza, zu wißen: wienach
ein Dorf, Na mens Bälzaz im Zinut Kärligätura dem Hr. Nene verkauft wurde. Bei seinem Tode
hat mir nun Hr. Nene gesagt, daß ich das Dorf Bälzaz an das Kloster Moldowiza geben möge,
und er hat dies auch so in seinem lezten Willen geschrieben. — Deshalb hat nun das Gebeth
der Jgumen zu mir geschickt, daß ich die Urkunden des obangedeuteten Dorfes abgebe. Da ich
aber keine Schriften zu Handen hatte, so habe ich diese Schrift Sr. Heiligkeit
ausgestellet, auf daß er das Gut besitze, bis wir ihm auch die Urkunden geben. Und zur
beßer'n Beglaubigung habe ich mich unterfertiget, auf daß man es glauben möge. V. J.
7197/1689, Juli 20. — Konstantin Duka.
Charter: 16
Date: 99999999
Abstract: 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß
dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art
landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch
haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art
landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals;
sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär
sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.
Charter: 242
Date: 99999999
Abstract: 258. Bericht Georg Kantakosino's, Schwertträgers, an den Woewoden: Auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit sei er (Kantakosino) auf das Gut des Klosters Moldowizä, nach
Sworästie, abgegangen. Hier, bei Abforderung der Schriften, habe der Jgumen eine Abschrift
der Urkunde des Woewoden Stefan des alten vorgewiesen, woraus erhellet, daß Se. Hoheit vom
Georgi den untern Theil von Swo rästie gekauft habe, in welcher Schrift auch alles Gemärke
ringsumher namentlich angegeben ist. Nachdem man nun die angegebenen Zeichen nachgesucht,
habe man keine andern aufsinden können, als nur eine Furt, die in der Schrift an der
Mündung Sworästie's, am Ufer des Siret, bezeichnet wird. Da nun keine andern Zeichen vorge
funden wurden, habe man eine Klafter von acht landesherrlichen Spannen gemacht, und das
ganze Gut abgemeßen. Und es waren vorgefunden 3069 Klafter. Bei Abmeßung des klösterlichen
Theiles von der in der Schrift angegebenen Furt Jsworästie's bis zum Ge- märke
Schärbänestie's seien 1054° und im Antheile des Zeltwarts Keschko bis zum Gemärke Samostie
d. i. im obern Antheile 2015° befunden, und nach dieser Abmeßung auch Marksteine gesezt
worden. Einen Markbrief haben sie jedoch dem Jgumen nicht ausgehändiget, weil Peter
Keschko seine Schriften nicht vorgewiesen hatte, angebend: daß sie nicht bei ihm seien.
Auch hat er Sr. Hoheit abermals eine Klage überreicht, des Jnhaltes: daß man ihm mit
dieser Abgränzung sein Gut verkürzt habe. Dies alles hat Kantakosino, der Schwert träger,
in seiner Schrift ausführlich sehr gründlich und mit großen Beweisen gezeigt, worin auch
bewiesen und bewahrheitet wird, daß der untere Theil des Dorfes Jsworästie das aufrechte
Gut des Klosters Moldowiza sei, und Keschko mehr als das Kloster be herrscht habe. V. J.
7275/1767, Dec. 12. —
Charter: 183
Date: 99999999
Abstract: 195. Markbrief der Bojaren: Basil Baschotä, Beckeuhälter, und Konstantin
Ciudin, Beckenhälter. Ueber die Klage Sr. Heilig keit des Jgumens von Moldowiza: daß die
Markung Räciuleni's — 134 — deshalb beaugenscheinigt werde, weil die Bäjer mit ihrem
Gemärke dort eingedrungen, haben sich auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, obige zwei
Bojaren dorthin begeben, die Schriften des genannten Klosters durchgangen und so die
Handveste Bogdan, des Woewo den, v. J. 7222/1514, so wie die Schrift des Woewoden
Alexander v. J. 7066/1558, Mai 30. Tag eingesehen. Aus diesen Urkunden habe sich nun
herausgestellt, daß sieben Theile vom Dorfe Räciuleni das Kloster Moldowiza habe, der
achte Theil jedoch dem Geschlechte des Hofrichters Ureke gehöre, welcher diesen Antheil
auch ringsumher bezeichnet und mit Marksteinen besezt hat. Die abrainenden Bojaren haben
nun diesen achten Theil Ureke's mitten durch die Markung abgemeßen und neunzehn Odgoanen —
den Odgoan zu zwölf Klafter — und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen — befunden.
Auch die sieben Theile des Klosters, wurden sodann berechnet, auf jeden Theil neunzehn
Odgoanen, was zusammen hundert dreiunddreißig Odgoanen ausmacht. Und das Gemärke kam
darnach unterhalb der Räcinlener Kirche aus der Schanze hervor, die auf die Moldowa gehet;
und es ward gerade mitten durch die Markung quer nach oben hin gemeßen, wo dann der Rand
der Markung oben bei der Furt, die Rädeschener Furt genannt, heraus gekommen. Statt des
Marksteines aber war dort eine Grube ge macht. Also haben diese zwei Bojaren abgegränzt.
V. J. 7257/1749, Mai 20. -
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