Charter: Oberösterreichisches Urkundenbuch, weltlicher Teil (540-1399) 1377 X 23
Signature: 1377 X 23
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23. Oktober 1377, Gundramsdorf
Stefan, Georg und Andreas Gebrüder, die Maisenberger von Gundramsdorf verkaufen Heinrich dem Chlammer ihren Hof zu Gundramsdorf, Hof „auf dem Scheit bei dem Tor", der des Chlammers Lehen ist.Source Regest: OÖUB 9 (Wien 1906), S. 344, Nr. 269
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Coburg'sches Schloßarchiv Greinburg (Grein)
Coburg'sches Schloßarchiv Greinburg (Grein)
1. Schildsiegel von lichtbraunem Wachs. Auf Dreiberg eine Meise. „+ S. Stefan Maisenperger." 2. Siegel ausgerissen.Material: Pergament
Condition: Mit mehreren ausgefressenen Stellen ( . . . )
Ich Stephan, Ich Jörg vnd ich Andre gebrüder die Maisenperger von Gundramstorf, vnd alle vnser Erben, wir vergehen —, Das wir — mit vnsers Lehen Herren Hant, des edeln erbern Herren Hern Hainreichs des Chlammer, verchoufft haben vnsern Hof gelegen ze Gundramstorf zenechst Hansen Hof auf dem Scheit bey dem tor, —, Vmb zway vnd dreyzzig phunt wienner phenning, —, dem vorgenanten . . . Herren Hern Hainreichen dem Chlammer —. Vnd sein auch . . . obgenant ich Stephan, ich Jörg vnd . . . schaidenlich des vorgenanten Hofs —, des vorgenanten Hern Hainreich . . . cht gewer vnd scherm — —, vnd sullen auch Si das hab . . . vnd auf allem vnserm güt, das wir haben in dem Lannd ze Österrich, —, vnd das der kouff furbas also stet vnd vnczebr . . . mb so geben wir Jn den brief ze einem . . . vrkund der sach versigilten mit meins obgenanten . . . des Maysenberger angehangem insigil . . . it meins Ohaims insigil Albrechts des Med . . . der der sach geczeug||
ist mit seinem insigil im . . . en, vnd wand ich obgenanter Jörg vnd ich Andre sein bruder aigen insigiln nicht haben, So ver . . . wir vns mit vnsern trewn angeuerd vnder des vorgenanten vnsers bruder insigil alles das stet z . . . vnd ze laisten, das vor an dem brief geschriben stet. Der geben ist ze Gundramstorf nach kristi gebu . . . evczehen hundert iar,||
darnach in dem Siben vnd . . . benczgistem iar des nechsten freytags vor sand S . . . n vnd sand Judas tag der Heiligen zwelifpoten.
ist mit seinem insigil im . . . en, vnd wand ich obgenanter Jörg vnd ich Andre sein bruder aigen insigiln nicht haben, So ver . . . wir vns mit vnsern trewn angeuerd vnder des vorgenanten vnsers bruder insigil alles das stet z . . . vnd ze laisten, das vor an dem brief geschriben stet. Der geben ist ze Gundramstorf nach kristi gebu . . . evczehen hundert iar,||
darnach in dem Siben vnd . . . benczgistem iar des nechsten freytags vor sand S . . . n vnd sand Judas tag der Heiligen zwelifpoten.
Source Fulltext: OÖUB 9 (Wien 1906), S. 344-345
Original dating clause: Freitag vor Simon und Judas
Language:
Places
- Gundramsdorf
Oberösterreichisches Urkundenbuch, weltlicher Teil (540-1399) 1377 X 23, in: Monasterium.net, URL </mom/OOEUB/1377_X_23/charter>, accessed at 2024-05-02+02:00
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