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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 203
Signature: RI V,1,1 n. 203
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1198, ....
Otto IV. Fürsten und barone Deutschlands, geistliche und weltliche, schreiben dem pabst, dass sie nach mancherlei berathungen und wahlversuchen endlich Otto, den sohn herzog Heinrichs von Sachsen, zum römischen könig gewählt, ihn in Achen gekrönt, ihm gehuldigt und ihre lehen von ihm empfangen haben, worauf dann Otto die rechte der kirche aufrecht zu halten versprochen und auf das spolienrecht verzichtet habe. In dessen folge bitten sie nun den pabst, dass derselbe die wahl und weihe bestätigen und die kaiserliche krönung verheissen, auch die dieser wahl widerstrebenden fürsten und barone durch kirchliche censuren zur anerkennung nöthigen möge, indem sie sich zugleich dafür verbürgen, dass der könig die rechte der römischen kirche unverletzt erhalten werde. Cum placuisset ‒ fideiubemus. Unterschrieben von Adolf erzbischof von Cöln, Gerhard abt von Inden, Heribert abt von Werden, Heinrich herzog von Brabant (aber der soll ia damals abwesend gewesen sein!), Heinrich graf von Kuk, Bernard bischof von Paderborn, Thietmar bischof von Minden, Widikind abt von Corvei, wobei es von iedem heisst: elegi et subscripsi, ausser bei dem von Kuk: consensi et subscripsi, und bei dem bischof von Minden: elegi et consecrationi cooperatus fui. Reg. Imp. ep. 10 ed. Bal. 1,689, ed. Migne 3,1003. or. Guelf. 3,266. Mon. Germ. 4,204. Bonquet 19,362. Rymer (mit abweichungen in den Unterschriften). Schaten Ann. Paderb. zu 1198 (angeblich ex or. zu Rom) und danach Hartzheim Conc. 3,470 (wo nur aus versehen die Unterschrift des von Kuk fehlt). ‒ Der pabst hat zwar erst am 20 mai 1199 hierauf schriftlich geantwortet, indessen ist doch nicht zu zweifeln, dass dieser und die folgenden briefe schon deshalb, weil spätere ereignisse darin nicht erwähnt sind, in der zweiten hälfte des iuli zu Achen geschrieben wurden, noch ehe die zur krönung Ottos versammelten fürsten wieder auseinander gegangen waren. [Doch fällt auf dass die Unterschriften insbesondere der bischöfe von Strassburg und Utrecht fehlen, obwohl diese auch 9 aug. noch zeugen sind. Andererseits ist unwahrscheinlich, dass man bis zu diesem tag mit der anzeige an den pabst gewartet haben sollte. Wahrscheinlich beziehen sich die zeugen der urk. vom 9 aug. auf einen frühern zeitpunct]
Verbesserungen und Zusätze:
Goldast Const. 1,287. — Die aus der wunderlichen reihenfolge der unterschriften der wähler Ottos, wie die drucke sie geben, von Harnack Kurfürstencolleg 21 und Quidde Kurfürstencolleg 86 gezogenen schlüsse sind hinfällig, da nach Westf. Urkb. 5. 75 die unterschriften in der hds. des Reg. de neg. imp. ganz anders geordnet sind, die der geistlichen in zwei columnen und die der weltlichen unter der linken, so dass sämmtliche wähler aus Franken und Lothringen links, die aus Sachsen rechts (vom beschauer) stehen.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Druck: MGH. Constit. II, 24 Nr. 19 -- Kempf, Regestum Innocentii III. S. 23 Nr. 10. Regest: Knipping, Reg. der EB. von Köln II. Nr. 1553.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Otto IV. – RI V,1,1 n. 203, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1198-00-00_2_0_5_1_1_395_203 (XML)
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abstracts
  • Knipping, Reg
Places
  • ....
    Persons
    • Otto IV.
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