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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 972
Signature: RI V,1,1 n. 972
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1219 ian. 12, Hagenowe
Friedrich II. schreibt dem pabst Honorius III dass er dessen brief mit den nachrichten über die lage der dinge im heiligen land erhalten habe, meldet ihm dass er sich diesen gegenstand immer mehr angelegen sein lasse, dass er zu diesem zweck alle kreutzfahrer ermahnt habe sich auf den demnächst zu bestimmenden termin fertig zu machen, dass er nach der falle seiner macht in gegenwart der fürsten welche (im dec.) auf dem hoftag zu Fuld versammelt waren allen fürsten einen allgemeinen reichstag nach Magdeburg auf nächste mitfasten bei verlust von land und würde geboten habe, wo dann über den zeitpunkt des ausmarsches und die person seines regierungsnachfolgers beschlossen werden solle. Bittet nun den pabst alle fürsten herrn und andere kreutzfahrer welche bis auf nächsten St. Johannstag nicht ausgezogen sein würden mit der excommunication zu belegen; ferner das reich und dessen rechte durch offne briefe in seinen schutz zu nehmen, alle fürsten bei strafe des anathems zum gehorsam gegen den von ihm zu ernennenden statthalter anzuweisen, und über alle welche rechte des reichs an sich reissen oder vorenthalten die excommunication auszusprechen; weiter den grafen Heinrich von Braunschweig, wenn er die krone die lanze und die andern regalien nach dem an ihn gestellten ansinnen der fürsten ihm nicht aushändige, durch die bischöfe von Halberstadt und Hildesheim excommuniciren, und die stadt Braunschweig wenn sie nicht gehorcht mit dem interdict belegen zu lassen; endlich keinem der kreutzfahrer das zurückbleiben zu gestatten ausser demienigen, welcher nach seinem und der fürsten willen im reich seine stelle vertreten werde. Dies sei der weg auf dem ein kreutzzug der Deutschen fortgang haben möge, an der nachlässigkeit des pabstes werde es liegen wenn er nicht zu stande komme (superest amodo ut vobis omnimodis imputetur si ex vestro neglectu depereat quod utilitas universitatis exspectat). Der pabst möge hiernach bald schreiben und den fürsten welchem sein schreiben werde eingehändigt werden zum öffentlichen vorlesen desselben auffordern. Receptis devotione ‒ citius expediri. Abschriftlich durch Pertz. Raynald § 5 hat nur den eingang und giebt unrichtig den 13 ian. als datum. Huill. 1,584 unvollst. Künftig bei Winkelmann. Vgl. Raumer Hohenst. Ed. II. 3,174. ‒ ‚Mit diesem briefe, dessen bitten der pabst unterm 8 und 11 feb. (Raynald § 7 und 23) zu Friedrichs dank (vergl. dessen brief vom 16 iuni) erfüllte, beginnt die reihe der mehr oder weniger absichtlichen täuschungen welche sich Friedrich gegen den päbstlichen stuhl erlaubte, und welche dann auf der andern seite misstrauen und erbitterung erzeugten.‘
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,127 Nr. 151. Deutsche Übers.: Heinisch S. 41.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 972, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1219-01-12_1_0_5_1_1_1616_972 (XML)
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Places
  • Hagenowe
    Persons
    • Friedrich II.
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