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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1033
Signature: RI V,1,1 n. 1033
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1219 aug. 1, ap. Norimberg
Friedrich II. verbietet dem schultheiss und den bürgern von Tongern und allen reichsgetreuen, sich auf befehl des bischofs von Lüttich der güter der kirche S. Servaes zu Mastricht zu bemächtigen oder deren canonikern irgendwelchen schaden zuzufügen, da diese von seinen vorgängern gegründete und dotirte kirche ihm und dem reiche gehöre; widrigenfalls werde er ihr gut einziehen und verwüsten. Abschriftlich aus Paris. Huill. 1,656 ex cartulario. ‒ Blos mit ind. 7 [und ohne den titel rex Sicilie, aber zweifellos Friedrich II angehörend. Reihte B. wegen des auffallenden itinerar die urk. nicht ein, so wird dieses doch dadurch unterstützt, dass der könig von Goslar her die richtung auf Nürnberg einschlägt. Vielleicht ist die reise nach Nürnberg daraus zu erklären, dass der könig die reichsinsignien zunächst hieher brachte; da er dieselben nach Chr. Ursp. zu 1221 mit sich nach Italien nahm, so dürfte sich zur unterstützung darauf hinweisen lassen, dass der könig unmittelbar vor antritt des römerzuges im iuli 1220 von Ulm nach Nürnberg und dann wieder zurück nach Augsburg geht.]
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Zu streichen, da irrtümlich von BF. 4340 abgeleitet. Zinsmaier, Untersuchungen 378 und Studien 525 f.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1033, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1219-08-01_1_0_5_1_1_1683_1033 (XML)
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Places
  • ap. Norimberg
    Persons
    • Friedrich II.
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