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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1049
Signature: RI V,1,1 n. 1049
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1219 sept. 6, ap. Hagenowe
Friedrich II. antwortet dem pabst Honorius III auf dessen durch magister Alatrinus überbrachtes und beschwerden enthaltendes schreiben, bittet den pabst sein ohr vor denen die ihn verleumden zu verschliessen, und vertheidigt sich dann über einzelne puncte: wohl habe er an die städte der Lombardei ein umlaufschreiben erlassen, aber seinen boten ausdrücklich befohlen in Ferrara die rechte der römischen kirche zu achten und dort keinen huldeid zu verlangen, wie dies vor dem genannten päbstlichen boten der bischof von Turin und der markgraf von Montferrat (das waren also die machtboten Friedrichs in der Lombardei) auf ihren eid betheuert haben; das herzogthum Spoleto habe er keinem verliehen und wenn ein desfallsiger belehnungsbrief vorgezeigt werden sollte, so sei er ihm unbekannt und erschlichen; in Medicina habe er den Deutschordensbrüdern auf deren bitte nur die von einem bürger Bolognas ihnen vermachten güter angewiesen, indem er nicht gewusst habe dass diese villa der römischen kirche gehöre; davon dass er lehen in Montefiascone vergeben haben solle, wisse er nichts; wenn briefe von ihm an päbstliche städte in derselben form wie an reichsstädte ergangen seien, so beruhe das auf entschuldbarem irthum seiner aus Sicilien stammenden und in dortigen gegenden nicht bekannten schreiber; bittet schliesslich den pabst wegen dergleichen ohne sein wissen von ihm erschlichenen dingen ihm seine gunst nicht zu entziehen, indem er aufs eindringlichste seine achtung vor der kirche und seine dankbarkeit gegen dieselbe betheuert, und alle verfügungen widerruft welche er über das herzogthum Spoleto, das land der gräfin Mathilde und andere besitzungen des heiligen Petrus möchte getroffen haben. Was sonst durch den boten verlangt worden sei, suche er ebenfalls zu erfüllen. Literarum tenor ‒ mancipare. Pertz abschriftlich aus den päbstlichen Regesten. Raynald § 25 hat nur den schluss. Huill. 1,674 unvollst. [Vollständige abschriften dieses und vieler andern, bisher nicht vollständig veröffentlichten stücke aus den päbstlichen regesten finden sich auch in Huillards nachlasse.] Künftig bei Winkelmann. ‒ Blos mit ind. 8. [Dem hier und später als boten des pabstes beim könige erscheinenden subdiacon und päbstlichen caplan Alatrin hatte der pabst im iahre 1219 iuli 6 die erledigte probstei an der kirche S. Castor zu Coblenz verliehen. Mittelrhein. Urkkb. 3,98.147.]
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Kopie 16. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, D 320 inf. f. 72'. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1, 145 Nr. 167. Deutsche Übers.: Heinisch S. 45.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1049, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1219-09-06_3_0_5_1_1_1703_1049 (XML)
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Places
  • ap. Hagenowe
    Persons
    • Friedrich II.
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