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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1143
Signature: RI V,1,1 n. 1143
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1220 iuli 13, apud Nuremberch
Friedrich II. schreibt dem pabst Honorius III durch mündliche mittheilungen habe er vernommen wie iener über die erhebung seines sohnes nicht wenig betroffen worden, weil dies früheren versprechungen gänzlich zuwider und die päbstliche heiligkeit nicht einmal davon benachrichtigt worden sei; indem er nun die wahrheit vorlegen wolle, könne er allerdings nicht leugnen, dass er für die erhebung seines sohnes bisher nach möglichkeit, obwohl ohne erfolg, sich bemüht habe; als aber auf dem allgemeinen hoftag zu Frankfurt, den er zur beurlaubung der fürsten vor seiner romfahrt gehalten, sich plötzlich zwischen dem anwesenden erzb. von Mainz und dem gleichfalls anwesenden landgrafen von Thüringen ein alter streit mit heftigkeit erneuert habe, der bei seiner bevorstehenden abreise grosse übel zur folge hätte haben können, da hätten unerwartet die anwesenden fürsten, und zumeist die welche früher dagegen waren, ohne sein wissen und in seiner abwesenheit seinen sohn erwählt; davon in kenntniss gesetzt habe er einzuwilligen verweigert (‚das ist nicht wahr, vgl. beim 26 april‘) und als bedingung seiner genehmigung ausgesprochen dass die päbstliche heiligkeit sich die wahl gefallen lasse; zu diesem ende habe erst einer der fürsten und als sich derselbe geweigert sein hofcanzler mit den wahlacten an den päbstlichen hof reisen sollen, welcher letztere aber durch krankheit abgehalten worden sei; nachdem er nun noch weiter betheuert wie sehr es ihm angelegen sei Sicilien und das römische reich nach dem wunsche des päbstlichen stuhls getrennt zu halten, führt er als ursache des aufschubs seiner fahrt (‚unbedeutende‘) streitigkeiten mit dem grafen Egeno von Urach und das von dessen bruder dem cardinal bischof Conrad von Porto dabei eingehaltene benehmen [vergl. zum 6 sept. 1219], so wie die gefährdung einiger reichsbesitzungen durch die heirath des sohnes der gräfin von Champagne mit der witwe des herzogs von Lothringen an, meldet dann schliesslich dass er im marsch begriffen sei, und beglaubigt beim pabst den meister Peter von Salerno seinen notar. Quamquam per ‒ adhibere. Pertz abschriftlich aus den päbstlichen Regesten. Raynald § 12 hat nur die hauptstellen. Raumer Gesch. der Hohenstaufen, Ed. II. 3,185 extr. Huill. 1,802 unvollst. Künftig bei Winkelmann. ‒ ‚An diesen wichtigen brief ist nun zur beurtheilung Friedrichs der maasstab der ehre treue und redlichkeit zu legen.‘ [Vgl. nr. 1097a .]
Verbesserungen und Zusätze:
Doeberl Mon. Germ. selecta 5,31.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Verfasser vorerst nicht näher bestimmbar. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,156 Nr. 180. Regest: Cod. dipl. Saxoniae I. 3, 202 Nr. 276 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae II. Nr. 1897 -- Nürnberger UB. 1, 118 Nr. 187. Deutsche Übers.: Heinisch S. 52.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1143, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1220-07-13_1_0_5_1_1_1808_1143 (XML)
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abstracts
  • Cod
Places
  • apud Nuremberch
    Persons
    • Friedrich II.
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