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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 1817
Signature: RI V,1,1 n. 1817
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1230 aug. 28, apud Ceperanum
Friedrich II. (apud sanctam Justam) Der erzbischof von Arles und die bischöfe von Winchester und M. von Beauvais (und gleichlautend der erzbischof von Salzburg und der bischof von Regensburg, dann wieder in besonderm schreiben die bischöfe von Reggio, Modena, Mantua und G. erwählter von Brescia) bekunden dass die cardinallegaten Johann und Thomas dem kaiser aus veranlassung seiner absolution auferlegten: dass er die freiheit der wahlen postulationen und bestätigungen der kirchen und klöster im königreich ferner nicht hindere, dass er den grafen von Celano und den söhnen des Reinald von Aversa in dem genugthue, wofür sich die kirche verbürgte, dass er den templern hospitalbrüdern und andern geistlichen personen ersatz leiste, dass er der kirche nach deren eigner auswahl binnen acht monaten aus den fürsten grafen und herrn Deutschlands und den städten markgrafen grafen und herrn Lombardiens, Tusciens, der Mark und der Romaniola geschworne bürgen für den vollzug und die handhabung des friedens stelle, wohlverstanden dass dabei alles vorbehalten sei was er vordem in bezug auf das heilige land versprochen hat, und dass dem pabste vorbehalten bleibt, was sie etwa aus unachtsamkeit aufzuerlegen vergessen; dass die cardinallegaten weiter erklärten, dass der pabst ersatz der kosten verlange, welche die kirche ausserhalb des königreichs für erhaltung der kirchlichen freiheit und des patrimonium des hl. Petrus zu machen genöthigt war; dass dieselben endlich schon letzt die excommunication über den kaiser für den fall der verletzung des friedens aussprachen. Mon. Germ. 4,273. Huill. 3,218. ‒ Der zweite, die sicherheitsleistungen betreffende theil der gebote der legaten als besonderes actenstück bei Valentini Liber poteris 59; vgl. M. Germ. 4,276. Huill. 3,245. ‒ [Danach scheint bezüglich der kosten noch keine einigung erfolgt gewesen zu sein. Nach der Vita Greg. 577 hätte der kaiser ersatz derselben im betrage von 120000 (pfund?) denare versprochen; nach den Ann. Plac. Gib. hätte er 32000 pfund Priviniensium (von Provins in der Champagne) wirklich gezahlt. ‒ Der bischof Peter von Winchester, durch den kreuzzug in nähere beziehungen zum kaiser gekommen, soll einen hauptantheil an dem friedenswerke gehabt haben. Matth. Paris 3,490. Ann. de Theokesberia 76. Bischof Milo von Beauvais, gleichfalls nicht ohne frühere beziehungen zum kaiser, vergl. oben nr. 1638, war dem pabste mit mannschaft zu hülfe gekommen und wurde nun von diesem zu rector des Herzogthums bestellt. Rich. Sang., Vita Greg. 577. ‒ Vgl. auch was in der absetzungssentenz vom 17 iuli 1245 bezüglich der nichteinhaltung der ietzt eingegangenen verpflichtungen behauptet wird.]
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Druck: MGH. Constit. II, 177 Nr. 141 -- 143 -- MGH. Epp. selectae 4,70 Nr. 12--14.
Verbesserungen und Zusätze:
Doeberl 5,65.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 1817, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1230-08-28_2_0_5_1_1_2661_1817 (XML)
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Places
  • apud Ceperanum
    Persons
    • Friedrich II.
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