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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2003
Signature: RI V,1,1 n. 2003
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1232 sept. 00, ....
Friedrich II. (Capue) verleiht dem meister des Deutschorden Hermann, wegen der von diesem überm meere und sonst geleisteten dienste, und dessen nachfolgern die hälfte von Montechielli bei Radicofani, Castellumcellum, dann Fabrica und Crusianum bei Montepulciano, gestattet dem orden den gebrauch von wasser, weide und holz auf den gütern seines demanium und befreit denselben vom strassengeld und sonstigen abgaben zu lande oder zur see durch das ganze reich. Per m. Procopii de Matera not. Huill. 4,392 ex cop. zu Königsberg. ‒ Ein itinerar wonach der kaiser erst nach sept. 19 von Melfi nach Foggia gegangen und dann noch vor ende des monats nach Capua gekommen wäre, muss an und für sich in hohem grade befremden. Kommt nun hiezu dass Rich. Sangerm. doch sichtlich einen längern aufenthalt zu Foggia im auge hat und es gewiss erwähnt hätte, wenn der tag, zu dem der bote von San Germano ging, etwa zu Capua, wie Huill. vermuthet, abgehalten wäre, so zweifle ich nicht, dass hier die ortsangabe den an und für sich nicht zu beanstandenden Zeitangaben nicht entspricht. Die urk. ist nicht selbstständig concipirt, stimmt insbesondere in einzelnen stellen wörtlich mit nr. 1761 vor 1229 aug. aus Barletta, welche auch das recht auf wasser, weide und holz, aber in weitere ausdehnung gewährt, und hier kaum als vorlage gedient haben wird. Es ist mir daher nicht unwahrscheinlich, dass der ort aus einer älteren urk. für den orden, etwa von 1229 dec., entnommen ist, die als vorlage diente oder neuausgefertigt wurde. ‒ Eine gewisse unterstützung scheint sich allerdings darin zu ergeben, dass die Vita Greg. ap. Mur. 3,579 einen aufenthalt des kaisers zu San Germano vor der abreise nach Messina erwähnt. Die an und für sich mindestens ungenaue angabe wird auf einer verwechslung beruhen; es ist nicht wohl denkbar, dass Rich. Sangerm. einen aufenthalt des kaisers in Terra di Lavoro und sogar zu San Germano selbst unerwähnt gelassen haben würde.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Wiederholt weitgehend BF. 1307. Transsumpt in Urk. von 1283 VII. 31 in Wien, Deutschordenszentralarchiv. Regest: Joachim-Hubatsch 2 Nr. 55.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2003, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1232-09-00_1_0_5_1_1_2885_2003 (XML)
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  • Joachim-Hubatsch 2 Nr
Places
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    Persons
    • Friedrich II.
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