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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2178
Signature: RI V,1,1 n. 2178
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1236, ....
Friedrich II. befiehlt den Römern (und ebenso allen städten in Tuscien, der Lombardei und der Mark) dass sie gesandte zu ihm in die Lombardei schicken sollen, sobald sie seine ankunft dortselbst in erfahrung gebracht haben werden. Rich. Sangerm. extr. ‒ Es wird sich hier nicht um gleichlautende ausfertigungen von nr. 2156 handeln, trotzdem dort von einer ladung aller städte ab Urbe citra die rede ist. Denn 1) setzt Rich. Sangerm. die versendung des schreibens erst in den iuli; 2) ist in demselben abweichend von nr. 2156 zeit und ort nicht genauer bestimmt; 3) sagt der kaiser in dem unten zum aug. eingereihten schreiben an die Römer ausdrücklich, dass er sie von Augsburg aus zur sendung von boten aufgefordert habe. Diese geänderte form der ladung wurde wohl durch den aus den österreichischen verhältnissen sich ergebenden aufschub veranlasst; die nichtbezeichnung eines ortes kann wenigstens dann nicht schon durch den abfall von Piacenza veranlasst sein, wenn Ann. Plac. diesen richtig in den iuli setzen. Denn das schreiben erst in die spätem zeiten des iuli zu setzen verbietet wohl der inhalt des folgenden schreiben an die Römer.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2178, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1236-00-00_1_0_5_1_1_3120_2178 (XML)
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    • Friedrich II.
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