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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2199
Signature: RI V,1,1 n. 2199
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1236, ....
Friedrich II. schreibt dem senator und dem volke von Rom, wie sie durch ihre mehrfach an ihn gesandten boten erfahren haben würden, dass es seine absicht sei Rom zur alten würde wieder zu erheben und römische grosse und bürger theils in hofämtern, theils als statthalter der provinzen und in andern ehrenvollen ämtern zu verwenden; fordert sie daher auf zu diesem zwecke ihre proconsuln, den grafen Napoleon Johannis Gaetani, den Johann de Polo, Otto Frangipani und Angelus Malabranca, ohne verzug zu ihm zu schicken, damit dadurch eine unlösliche verbindung zwischen dem römischen reiche und den Römern hergestellt wird; beglaubigt bei ihnen seinen hofrichter Theothimus (Cyprianus). Ardens semper ‒ fideliter. Petri de Vin. Ep. 3,72. Huill. 5,761. ‒ Bei Huill. zum feb. 1240, wo schwerlich eine erwähnung, dass der kaiser nun in der nähe von Rom sei, fehlen würde. Aber auch die von Winkelmann in den Forsch. zur deutschen Gesch. 12,287 vertretene einreihung zu 1239 scheint mir nicht zuzutreffen, Denn 1) ist mir nicht wohl denkbar, dass der brief nach dem offenen zerwürfnisse mit dem pabste geschrieben sein sollte, da iede anspielung auf dasselbe fehlt. 2) Die Orsini, zu welchen Napoleon gehört, standen 1239 und weiter durchaus auf seiten des pabstes; vgl. Gregorovius Gesch. der St. Rom (3. ausg.) 5,195 ff. 3) Johann Poli war früher allerdings eifriger anhänger des kaisers, vgl. nr. 1823; aber seit mai 1237 senator wird er im iuli gerade von der kaiserlichen partei unter Johann de Centio bekämpft. Das schreiben schon vor 1230 zu stellen, verbieten die von Winkelmann a. a. o. geltend gemachten gründe. Sind wir auf die zeit vor mitte 1237 angewiesen, so dürfte einreihung etwa in dieser zeit, wo boten der Römer beim kaiser waren, am wahrscheinlichsten sein. Und damit stimmt, dass der kaiser auch nach anderen zeugnissen gerade um diese zeit bemüht war, in Rom anhang zu gewinnen. Der pabst erwähnt in schreiben an den kaiser vom 23 od., Huillard 4,921, die stadt Rom: quam sparsis in ea pecuniis nobis turbare moliris. Und Rich. Sangerm. sagt zu ende 1236, dass in diesem iahre Petras Frangipani pro parte imperatoris unruhen gegen den pabst und den senator erregte, welche bis zum apr. 1237 dauerten; vergl. auch Vita Gregorii ap. Mur. 3,581. ‒ Ein hofrichter Theotimus ist nicht bekannt. Sollte es sich um Petrus sohn des Theodinus handeln, so Hesse sich als unterstützung für die einreihung geltend machen, dass dieser im feb. 1237, wo er von Rom zurückgekehrt sein könnte, beim kaiser zu Wien war; vgl. unten. Bestimmter noch entspräche Cyprian; dieser machte erweislich, vergl. Maurisius ap. Mur. 8,43, den zug 1236 mit und wird nach 1237 nie mehr genannt.
Verbesserungen und Zusätze:
Ardens semper — debeatis (fideliter). [Goldast Const. 3,397.] Winkelmann Acta 2,28. — Ein mandat des hofrichters Cyprianus de Theate (daher die variante Theotimus) 1237 iuni 10, s. o. nr. 13229, und ein doch wohl erst 1239 oder später geschriebener brief desselben bei Huill. 5,762, s. o. nr. 13303.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Mit abweichendem Explicit und Hofrichter Cyprianus statt Theotinus in Briefcodex 13. Jh. in Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, Landau-Finaly 17. Erwähnt in QuF. 19 (1927), 378 Nr. 6 (Davidsohn). Nach der eingehenden Begründung von Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 1931. Exkurs VI. S. 283 ff. und 289 zum Frühjahr 1238 (März oder April) zu datieren (statt Herbst 1236). Deutsche Übers.: Heinisch S. 377.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2199, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1236-00-00_2_0_5_1_1_3156_2199 (XML)
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