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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2207
Signature: RI V,1,1 n. 2207
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1236, ....
Friedrich II. schreibt dem pabste dass er zu seinem leidwesen von dem an denselben als boten gesandten richter nach der rückkehr gehört habe, es seien um sie zu entzweien falsche briefe geschmiedet, in welchen er die Römer gegen den pabst aufreize, zu welchen man das siegel seines geleitsbriefes für ienen richter verwandte, während dieser gefangen war; betheuert dass er daran durchaus unbetheiligt und vielmehr ihm und der kirche zu allen diensten bereit sei; fordert denselben zu genauer untersuchung auf damit seine unschuld sich herausstelle. Amarus nuper‒gloriari. Höfler Kaiser Friedrich II 426. Huill. 6,185. ‒ Ist schwerlich mit Huill. zu 1244 apr. zu setzen, da das schreiben, wie das wohl auf dieselben verhältnisse bezügliche schreiben eines cardinal: Mensam vobis, Huillard 6,184, nicht in eine zeit fallen kann, wo der kaiser excommunicirt war; weiter auch nicht die geringste anspielung auf die damals schwebenden friedensverhandlungen enthält. Beziehung auf die dem kaiser vom pabste 1238 und übereinstimmend bei der excommunication 1239 märz 20 vorgeworfenen umtriebe, zweifellos zunächst die nach der Vita Greg. ap. Mur. 3,582 in den sommer 1238 fallenden, ist mir desshalb weniger wahrscheinlich, weil dann der kaiser in seiner beantwortung des klagpunktes, vergl. zum 28 oct. 1238, die hier erwähnten dinge kaum ganz unberührt gelassen haben würde. Möglich wäre beziehung auf die an die erhebung des Johann de Cencio zum senator im iuli 1237, vergl. Rich. Sangerm., anknüpfenden unruhen; nach Vita Greg. hätte der kaiser den Johann bestochen, damit er die rückkehr des pabstes nach Rom hindere. Am wahrscheinlichsten aber ist zusammenhang mit den in den spätern monaten 1236 zu Rom auf den namen des kaisers erfolgten unruhen; vgl. das zu dem schreiben an die Römer oben nr. 2199 bemerkte. Ist dieses richtig eingereiht, so würde der umstand, dass auch in diesem die sendung eines richters nach Rom erwähnt ist, einen bestimmteren halt für unsere annahme bieten. Ist schon in einem schreiben des pabstes vom 20 sept. 1235 von untergeschobenen briefen die rede, so fehlt da im übrigen ieder zusammenhang.
Verbesserungen und Zusätze:
Amarus nuper — gloriari. In Cod. Berol. lat. 188 f. 114 mit dem anfange: Inhumanus nuper.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Nach Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 182 (412) „könnte dieses Schreiben auch in den Herbst 1237 gehören, als Joh. Centhius in Rom Mitsenator war". Deutsche Übers.: Heinisch S. 378.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2207, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1236-00-00_2_0_5_1_1_3176_2207 (XML)
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    • Friedrich II.
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