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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2160
Signature: RI V,1,1 n. 2160
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1236, ....
Friedrich II. schreibt dem könig von Frankreich ausführlich über den bisherigen verlauf seiner streitigkeiten mit den Lombarden; wie dieselben die hoftage zu Cremona und Ravenna hinderten, dann als er zu Rieti (1234 iuli) die entscheidung des streites der kirche überliess, seine getreuen von Modena und (Cremona) angriffen, endlich sich während des compromisses mit seinem sohne verschworen; wie er dann auf dem tage zu Mainz den streit abermals dem schiedsspruche der kirche bis weihnachten, eventuell bis lichtmess anheimgestellt und desshalb den Deutschordensmeister und den legaten Gebhard von Arnstein nach Italien gesandt habe, während die Lombarden unter den augen des meisters ihm Verona abwendig zu machen suchten, dann als seine boten mit dem patriarchen von Antiochien als päbstlichem legaten zu Este waren, den markgrafen von Este, dann auch Ezelin zur beschwörung ihres bundes zwangen, den meister aber bezüglich des zu Bologna angesagten tages täuschten; wie trotzdem seine boten sich an den römischen hof begaben, dann aber nach langem vergeblichen warten auf die gegenpartei von ihm zurückberufen wurden, weil sie ohnehin auf den pabst nicht compromittiren konnten, da dieser weder den vorbehalt der ehre und der rechte des reiches, noch die erwähnung des rathes der fürsten zulassen wollte; wie er dann kürzlich nach rückkehr des Deutschordensmeisters ein schreiben des pabstes (vom 21 märz) erhalten, worin derselbe unter beziehung auf zu Rieti erlassene constitutionen des kaisers vorgehen nach Italien, welches er gehässigerweise als krieg bezeichnet, wegen der sache des hl. landes aufzuschieben ersucht, während es sich doch nicht um einen krieg, sondern um aufrechthaltung des rechtes handle, er ia auch nach erlass iener constitutionen die übergriffe der Römer gegen die rechte der kirche nicht ungestraft gelassen habe und andernfalls daraufhin ieder sich iegliche gewaltthat erlauben könne; wie die sache des heiligen landes nicht darunter leiden könne, da der waffenstillstand mit dem sultan noch drei iahre daure; wie er ihm das alles melde, damit ihm nicht entstellte nachrichten darüber zukommen, und wie sehr ihm und allen königen daran liegen müsse, dass das römische reich durch solche rebellion nicht geschädigt werde. Inviti loquimur ‒ retardet. Matthaeus Paris 3,563 ad 1239 fragm. Huillard 4,873 vollst. Baluze Misc. 1,451 fragm. ‒ Bei Huill. zu ende iuni; aber gewiss schon in diese zeit gehörend, da der kaiser das schreiben vom 21 märz als nuper post reditum magistri angekommen, aber keinerlei spätere thatsache erwähnt. ‒ Ueber das verbot des pabstes, die Lombarden zu bekriegen, vergl. auch das rundschreiben des kaisers vom 20 apr. 1239. ‒ Dieses schreiben gegen die Lombarden wird der kaiser auch an andere herrscher geschickt haben; der könig von England sandte in folge dessen am 30 iuni gesandte und briefe an den pabst und die cardinäle mit dem ersuchen, sich der sache des kaisers gegen die Lombarden anzunehmen; am 5 iuli schrieb in dieser angelegenheit auch der könig von Ungarn an den pabst; vgl. reichssachen. ‒ Nach einem bei Rymer zu dieser zeit eingereihten undatirten schreiben meldet der könig von England dem kaiser, dass er seinen bruder Richard zu ihm schicken werde, und ersucht, den tag der beabsichtigten sprache des kaisers mit dem könige von Frankreich mitzutheilen, zu der er dann gesandte schicken werde. Aber dem inhalte nach wurde dieses schreiben besser zum folgenden iahre passen; vgl. zum 24 iuni 1237.
Verbesserungen und Zusätze:
M. G. Ss. 28,158. — Das erwähnte schreiben des königs von England auch bei Shirley Royal letters 1,474.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Deutsche Übers.: Heinisch S. 356.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2160, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1236-00-00_4_0_5_1_1_3098_2160 (XML)
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