useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2156
Signature: RI V,1,1 n. 2156
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1236 mai 00, ....
Friedrich II. schreibt (dem bischofe von Como) nach einem längeren eingange über die aufgaben des kaiserthums, dass ihm, da die königreiche Jerusalem und Sicilien, wie das mächtige Germanien seinen geboten gehorchen, nur erübrige, das in der mitte liegende und von seinen streitkräften eingeschlossene Italien zur einheit des reichs zurückzuführen, wie das zugleich nothwendige vorbedingung für ausgiebige unterstützung des hl. landes sei; dass er daher in diesem sommer mit seinen fürsten in die Lombardei kommen werde, um dort nach ausrottung der ketzerei die rechte der kirche und des reichs wiederherzustellen, um dort weiter die eintracht herzustellen und den unterdrückten recht zu gewähren, um endlich mit Deutschen und Italienern über wirksame hülfe für das hl. land zu berathen, wie das um so nöthiger sei, als das ende des mit dem sultan abgeschlossenen waffenstillstandes vor der thüre stehe; dass er zu diesen zwecken mit rath der fürsten einen tag zu Piacenza (Parma bei Petr. de Vin.) halten werde, wohin er boten aller städte diesseits Rom lade und wo sich auch gesandte der meisten abendländischen könige einfinden werden, und wo dann, wenn die rebellen in ihrem widerstande verharren, ein urtheil gegen sie gesprochen werden soll, dem die ausführung unmittelbar folgen wird; dass er nach altem brauche des reichs einen seiner fürsten voraussenden werde mit voller gewalt vom banne des reiches zu lösen, wie neue banne zu verhängen; dass er selbst sich zum besuche des tages bereit halten und in seinem namen den podestaten, räthen und gemeinden von (Como), Mailand, Novara, Bergamo, Vercelli, Alessandria, Brescia und Lodi die absendung genügend bevollmächtiger boten zu ienem tage befehlen solle, da es ihm selbst nach rathe seiner fürsten nicht gezieme iene städte durch ein schreiben zu beehren, ehe sie sich gehorsam gezeigt haben, und ihnen seine gnade anzubieten, ehe sie dieselbe erstrebten; dass er nächsten Johannis Baptistae (iuni 24) von Augsburg aufbrechen und dann Jacobi (iuli 25) einen tag abhalten werde. Dum debitorum nostrorum ‒ qui potest. Petr. de Vin. 3,1. Mon. Germ. 4,320. Huill. 4,847 ohne adresse; zum mai und an den bischof von Como: Huillard Chr. Placent. 155. Mon. Germ. 18,473. ‒ Piacenza stand ietzt noch auf seiten des kaisers, während es im iuli in folge der bemühungen des cardinal Jacob von Palestrina abfiel. Ann. Plac. Vergl. das rundschreiben des kaisers vom 20 apr. 1239 und das des pabstes vom 21 iuni 1239; dann Petr. de Vin. 1,20, Huill. 6,390.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 11v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 40 (Schaller). Druck: MGH. Constit. II, 266 Nr. 200. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 46 Nr. 19 -- Heinisch S. 349.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2156, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1236-05-00_1_0_5_1_1_3094_2156 (XML)
x
Places
  • ....
    Persons
    • Friedrich II.
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.