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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2238
Signature: RI V,1,1 n. 2238
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1237 apr. 00, ap. Wiennam
Friedrich II. nimmt die stadt Wienerisch Neustadt ganz gleichlautend wie vorher Wien unter seine und des reichs herrschaft und giebt ihr genannte privilegien. Mit goldbulle und zeugen wie vorher. Hormayr Archiv 1828 s. 313. Hugo Die Mediatisirung 287. Huillard 5,59. Vergl. Winter Urkundl. Beitr. zur Rechtsgesch. 9. ‒ Diese identität der beiden urkk. macht die letztere, welche gar elend abgedruckt ist, verdächtig, während die nachricht des Herm. Alt. dass der herzog in Neustadt sich gehalten habe, in verbindung mit den von herzog Friedrich der Neustadt (1239 iuni 5) gegebenen privilegien die überzeugung gewähren, dass sie unächt sein müsse. [Jene identität wird dadurch noch bedenklicher, dass der kaiser 1247 apr., vgl. unten, abermals Wien und Neustadt gleichlautende bestätigungen dieser urkk. gegeben haben soll. Nun wäre es wenigstens denkbar, dass 1247 das privileg für Wien auch in einer umschreibung auf Neustadt ausgefertigt wäre, ohne dass dieses 1237 wirklich ein solches erhalten hätte. Ganz entscheidend gegen die echtheit beider urkk. scheint mir aber zu sein, dass auch noch ein angebliches privileg könig Rudolfs von 1281 feb. 27 für Neustadt vorliegt, welches wieder wörtlich mit einem privileg desselben tages für Gratz stimmt. Was vereinzelt nur auffällt, wird bei solcher wiederholung doch zweifellos kennzeichen der fälschung. Dann aber wird auch die annahme der echtheit der bestätigung Otokars von 1251, vgl. Lorenz Deutsche Gesch. 1,351, Wiener Sitzungsber. 89,65, kaum noch haltbar erscheinen; es ist bei solchem sachverhalt wahrscheinlich, dass auch diese und der auf sie bezügliche zeugnissbrief dreier bischöfe, Sitzungsber. 11,190, auf grundlage uns nicht erhaltener gleichlautender verbriefungen für Wien entstanden sind. Es kommt hinzu, dass sich im stadtarchive keine originale dieser verdächtigen urkk., wohl aber die bis 1239 zurückreichenden sonstigen privilegien im orig. erhalten haben. Vgl. Winter Urkundl. Beitr. s. XII. und Oesterr. Archiv 60,96. 100. 112.]
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Regest: Hohenlohisches UB. 1,95 Nr. 167 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 673.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2238, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1237-04-00_2_0_5_1_1_3212_2238 (XML)
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abstracts
  • Hohenlohisches UB
Places
  • ap. Wiennam
    Persons
    • Friedrich II.
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