useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 3138
Signature: RI V,1,1 n. 3138
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1240, ....
Friedrich II. schreibt dem bischofe von Ostia dass er überzeugt sei, derselbe und dessen brüder seien auf heilung des zwiespaltes bedacht, wenn sie auch um zwiespalt zu vermeiden zunächst dem pabste nachgaben; dass er zu seiner verwunderung gehört habe, der pabst habe, trotzdem derselbe noch öffentlicher gegner des reichs und sein todfeind sei, ohne sein wissen des friedensgeschäftes wegen, wenn dasselbe auch nicht genannt sei, ein concil berufen (am 9 aug.), welches doch zweifellos nicht dem frieden dienen könne, dum non a vobis vel saltem communiter electe persone, sed ab inimico nostro et nonnulli nostri culminis inimici vocantur; prius igitur tractari pax inter nos debuit et tractata firmari, quam a tam remotis partibus pacis suffragia quererentur; denn er werde seine feinde nicht scheuen, wenn er frieden mit dem hätte, welchen er, si datum esset desuper, auf erden als seinen vater zu achten hätte. Illam pro firmo‒terris. Baluze Miscell. 1,468. Huill. 5,1028. ‒ In den überschriften auch an alle oder einige cardinäle gerichtet; dem inhalte nach wohl nur an den bischof von Ostia. Die klagen des kaisers stehen zweifellos in näherem zusammenhange mit vorschlägen, die bei den im iuni gerührten friedensverhandlungen gemacht wurden, welche der kaiser bis dahin wohl noch nicht als endgültig abgebrochen betrachtete. Der kaiser wird dabei auf den von ihm sogleich nach der excommunication gemachten vorschlag eines auch von den weltlichen fürsten zu beschickenden, aber freilich nicht vom pabste, als der einen partei, sondern von den cardinälen zu berufenden concils zurückgekommen sein; vergl. nr. 2432. Nach dem folgenden schreiben des kaisers wäre es früher der pabst gewesen, welcher auf das concil nicht eingehen wollte; vgl. insbesondere auch das schreiben unten nr. 3144. ‒ Dass auch gegner des kaisers die art der berufung des concils missbilligten, ergibt das schreiben eines ungenannten bei Huillard 5,1083.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 3138, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1240-00-00_2_0_5_1_1_4279_3138 (XML)
x
Places
  • ....
    Persons
    • Friedrich II.
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.