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Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 2758
Signature: RI V,1,1 n. 2758
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1240 feb. 2, ....
Friedrich II. dem erzbischofe von Messina, drückt sein befremden aus, dass er ihn zum frieden mit dem pabste auffordere, der doch der einzige veranlasser des übels sei, indem derselbe, als er im dienste Christi war, vite nostre periculum subdole moliretur, seine rückkehr hinderte und das königreich feindlich besetzte, während er selbst sich dann mit der wiederbesetzung des königreichs begnügte; indem derselbe dann den eingegangenen frieden nur unvollkommen einhielt, weiter als er von ihm gegen die Mailänder und andere rebellen hülfe verlangte, sich ihm offen entgegenstellte und nun, nachdem er als sieger das ruhig ertrug und sich durch den erzbischof und andere boten wiederholt zur erfüllung seines willens bereit erklärte, nur um so ärger gegen ihn wüthete, so dass er nun, da durch geduld und gute nichts zu erreichen sei, beschlossen habe, einen andern weg einzuschlagen und das herzogthum, die mark und die andern dem reiche lange entzogenen länder an das reich zurückzunehmen, und hoffe, bald sein haus zu Anagni näher in augenschein nehmen zu können; habe der erzbischof dann etwas von ihm zu verlangen, so werde er ihm seiner würde und ehre gemäss antworten. Ib. 331, Huill. 707. Undatirt und unvollständig: Licet pure dilectionis‒ecclesiam, Exc. Massil. nr. 194, W. 651. ‒ Das: et terras alias que longo tempore imperio subducte fuerant et subtracte, bezieht sich wohl zunächst auf römisch Tuscien. Das: domum tuam, scheint zu ergeben, dass der erzbischof, der nach Rich. Sangerm. im dec. 1238 nach Anagni ging, dort verblieb.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
E. Sthamer, Eigenes Diktat des Herrschers in Briefen der sizilischen Kanzlei des 13. Jhs., in: Festschrift für Alexander Cartellieri. Weimar 1927. S. 150 ff. bezeichnet als Verfasser des Schreibens den Kaiser selbst. Dieser Auffassung schließt sich auch Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. S. 127 an. Nach Schaller 3, 246 Anm. 203 reicht die Beweisführung iedoch für die Diktatzuweisung nicht aus. Bester Abdruck (nach dem Originalregister): Sthamer S. 151 -- 153. Deutsche Übers.: Heinisch S. 468.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 2758, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1240-02-02_3_0_5_1_1_3865_2758 (XML)
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    • Friedrich II.
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