useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Regesta Imperii V,1,1 RI V,1,1 n. 3239
Signature: RI V,1,1 n. 3239
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1241, ....
Friedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er einst in Deutschland auf allgemeinem hoftage (zu Mainz im aug. 1235) von der gesammtheit der fürsten unter zustimmung aller anwesenden und hülfsanerbietung aufgefordert wurde, Italien der althergebrachten reichshoheit wieder zu unterwerfen; wie er demgemäss unter verwendung der schätze seines mütterlichen erbreiches und keine persönliche mühen scheuend ienem rathe gemäss vorgegangen sei ohne die fürsten in person und sachen in anspruch zu nehmen, von einzelnen abgesehen die im eifer für die ehre des reichs seine mühe theilten; wie er ohne die aufforderung der fürsten sich nicht darauf eingelassen haben würde; wie er sich um so mehr darüber zu beklagen habe, dass einzelne männer, die er erhöht, denen er sich und das reich anvertraut, seine getreuen und seine besitzungen mit feuer und schwert schädigten und die fürsten, wenn auch vergeblich, von der treue gegen ihn abwendig zu machen suchten; fordert daher ihn und die andern fürsten auf seinem sohne dem könige C. gegen iene mit ganzen kräften beizustehen, ehe die kunde von der innern zwietracht die Tartaren erreiche und zum angriffe anreize; kündigt seine absicht an nach Deutschland zu kommen, da er Italien durch die von ihm bestellten regiere und in kurzem ein pabst gewählt sein werde, der ihm und dem reiche als träger des andern schwertes ein genosse sein werde. Olim existentes‒faciamus. Huill. 6,3. ‒ Am 10 sept. schlossen die erzbischöfe von Mainz und Cöln ein bündniss, auf welches der von den Ann. S. Pantal. ohne genauere zeitbestimmung gemeldete verwüstungszug beider gegen das reichsgebiet in der Wetterau, den der kaiser zweifellos im auge hat, erst gefolgt sein wird. Der brief kann danach nicht schon in den sept. fallen, muss aber andererseits vor ende oct. geschrieben sein, da der kaiser die am 25 oct. erfolgte pabstwahl noch nicht kennt. Es wird ein rundschreiben an die deutschen fürsten sein, da persönliche beziehungen fehlen.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 994.
Source Regest: Regesta Imperii, hg. v. Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz: Friedrich II. – RI V,1,1 n. 3239, http://www.regesta-imperii.de/cei/005-001-001/sources/1241-00-00_1_0_5_1_1_4404_3239 (XML)
x
abstracts
  • Dobenecker, Reg
Places
  • ....
    Persons
    • Friedrich II.
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.