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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1240 oct. 11
AbstractFriedrich II. wiederholt dem provisor castrorum in Abruzzo einen seinem amtsvorgänger ertheilten befehl, oben nr. 2805. Reg. Frid. ed. Carc. 345, Huill. 5,747.

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Date: 1240 oct. 00
AbstractFriedrich II. (in castris) gestattet auf bitte des Bertold von Horburg dass in ermanglung von söhnen dessen töchter ihm in seinen reichslehen zu Rumoldesheim und Sorheim nachfolgen. (Lang) Materialien zur Oetting. Gesch. 2,224. Huill. 5,1049. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wallerstein, Fürstlich Oettingensches Archiv. Regest: Dertsch-Wulz, Die Urk. der Fürstl. Oettingischen Archive 5 Nr. 12.

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Date: 1240 dec. 7
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Roger de Amicis dem abte und convente von S. Stefano de Bosco zum ersatze für die auf seinen befehl für die curie genommene besitzung Mutari die kirche Sti Georgii de Bubalino mit dem ihm bisher zustehenden patronate, aber unter vorbehalt aller sonstigen leistungen an die curie zu übergeben. Capialbi Mem. della chiesa Militese 155. Huill. 5,1066.

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Date: 1240 dec. 21
AbstractFriedrich II. antwortet denen von Como auf deren botschaft, dass die burg Sessa (zwischen dem Langensee und Luganersee östlich von Luino) durch die dortigen capitane zu hüten sei, gegen stellung von geisseln an ihren podesta Masnerius de Burgo dafür, dass sie die burg iederzeit unweigerlich der curie zur verfügung stellen; dass diese geisseln dem Rainald von Acquaviva generalvicar von Pavia abwärts bis Modena und podesta von Cremona zu übergeben seien; dass zu den kosten der hut von Monte Cenere (südlich von Bellinzona) und Bellinzona die gemeinden Blegno und Leventina zu gleichen theilen mit ihnen beitragen sollen; dass die besatzung von Como aus Deutschen bestehen soll, de quorum experta militia specialiter confidentiam gerimus, und dass er seinem sohne Conrad bezügliche weisungen habe zukommen lassen; wegen der hut von Lecco und dessen küste, Blegno und Leventina habe er dem dortigen cäpitän Johann de Andito geschrieben; dass die Mailändern in ihrem gebiete zustehenden einkünfte für sie verwandt werden sollen; dass es ihrem recht nicht abträglich sein soll, wenn sie ihre ansprüche auf Mandello (am see von Lecco) auf seinen wunsch vorläufig beruhen lassen; dass er ihre bei ihm weilenden ritter nach der eroberung von Faenza entlassen werde. Huill. 5,1069. Mon. patriae 16,428. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,196 Nr. 421.

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Date: 1240 (dec. 00)
AbstractFriedrich II. schreibt dem iustitiar von Abruzzo, wie einst nach dem abfalle vieler städte und orte von Mailand und nach dem siege in offenem felde die rebellen sich sicher unterworfen hätten, wenn nicht durch den widerstand des pabstes der bereits erstorbenen rebellion wieder leben eingeflösst sei; wie er aber von vielen der cardinäle um frieden ersucht wegen des diesen versprochenen waffenstillstandes von der verwüstung Campaniens abgelassen und weniger der bekämpfung als der begnadigung der rebellen wegen nach Italien gezogen sei; wie der pabst dann dadurch sicherer geworden tractate pacis oblitus die Faentiner, welche schon angefangen mit ihm um erlangung seiner gnade zu unterhandeln, durch seine bösen engel, die Minoriten und Predigermönche, im widerstande bestärkte, und zugleich die Venetianer zur verwüstung des küstenlandes des königreichs anreizte, um so seinen bevorstehenden sieg zu hindern; wie er ietzt vor allem auf die eroberung von Faenza bedacht sei, wo der knoten der ganzen sache liege, welche er bei eintritt des bessern frühlingswetter sicher erhoffe, worauf an der unterwerfung von Bologna und der reste des herzogthums und der mark nicht zu zweifeln sei; wie er nun aber zur vollendung des sieges zu seinem bedauern genöthigt sei, nochmals ihre hülfe in anspruch zu nehmen und eine collecte zu erheben, indem er zugleich anweisung gibt wie dieselbe zu rechtfertigen und durchzuführen ist. Ad compassionis‒compleatur. Petr. de Vin. 2,38. Huillard 5,1058. Exc. Massil. nr. 67, W. 657, ohne adresse. ‒ [Die zeitbestimmung dieses stückes ist wegen des zu nr. 3180 zu bemerkenden für die anordnung sehr massgebend. Rich. Sangerm. sagt zu 1241: Mense ianuarii per totum regnum generalis collecta exigitur. Das würde schon an und für sich eher mit B. auf die zeit der einforderung im königreiche, als auf die ausschreibung durch den kaiser zu beziehen sein. Zweifellos wird das durch die vergleichung mit der entsprechenden angabe zu 1240: Mense ianuarii per predictum capitaneum generalis collecta exigitur, imperatore mandante; überdies wissen wir, dass diese 1239 dec. 25 zu Pisa ausgeschrieben wurde, vgl. nr. 2655; eine frühere 1238 ian. 4 zu Lodi; die folgende 1241 (dec.) 24 zu Apricena. Nach allem muss auch diese ausschreibung noch im dec., oder spätestens anfang ian. erfolgt sein.]

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Date: 1240 dec. 00
AbstractFriedrich II. schreibt allen leuten im thal Schwitz wie er durch ihre briefe und boten mit wohlgefallen vernommen dass sie als freie leute seine und des reichs herrschaft erwählt haben, und nimmt sie in dessen folge in seinen und des reichs besondern schutz, dergestalt dass sie niemals von demselben veräussert werden sollen. Literis et‒maneatis. Tschudi Chron. Helv. 1,134. Huill. 5,1072. Guillimann De reb. Helveticor. 292. Mem. et doc. de la Suisse Rom. 2,397. Or. zu Schwyz; vgl. Anzeiger für Schweiz. Gesch. 1873 nr. 2. ‒ Die gleichlautenden ausfertigungen für Uri bei Schmid Gesch. von Uri 1,212 und für Unterwalden bei Businger Geschichte von Unterw. 1,436 sind nach einer mir von Kopp im oct. 1846 gemachten mündlichen mittheilung dem obigen briefe willkührlich nachgebildet. Näheres darüber [in Kopp Reichsgesch. 2a,327. Huber Waldstaette 53.] Verbesserungen und Zusätze:Geschichtsfreund 41,6. — Das or. hat Fridiricus. — Ueber die betr. verhältnisse P. Schweizer im Iahrb. f. Schweiz. Gesch. 10,1—32. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von kanzleifremder Hand. Or. in Schwyz, StA., Nr. 12. Druck: W. Oechsli, Die Anfänge der schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern 1891. S. 380 Nr. 2 -- Quellenwerk I. 1,197 Nr. 422 -- v. Castelmur, Der alte Schweizerbund S. 21 mit deutscher Übers. -- F. Gallati, Die königlichen Freibriefe für Uri von 1231--1353 und ihre Überlieferung durch Ägidius Tschudi, in: Schweizerische Zs. für Geschichte 3 (1952), 485. Abb.: Oechsli, Die Anfänge etc. Taf. 1 (am Ende) -- v. Castelmur, Der alte Schweizerbund. Zwischen S. 20 und 21 -- Schwarzmaier, Staufisches Land 87. Regest: Steinacker, Reg. Habsburgica I. Nr. 180. Deutsche Übers.: Weinrich 508 Nr. 126.

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Date: 1240 dec. 00
AbstractFriedrich II. nimmt das kloster S. Galgano cisterzienserordens im bisthume Volterra in seinen besondern schutz und verbietet dasselbe mit angarien, parangarien und andern lasten zu beschweren. Z.: der erzbisch. v. Palermo, der abt s. Joannis in Venere, Marius comes Romanus, Boncontius u. Thaddeus grafen v. Urbino u. Montefeltre. Jongelinus Not. abb. ord. Cist. 7,86. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 584.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. nimmt auf bitten des bruder Heinrich präceptor der häuser der ritterschaft des Tempels in Italien die häuser und brüder des ordens mit ihrem gute in seinen besondern schutz. Per presens scriptum‒munitum. Petr. de Vinea 6,33. Huill. 5,728. ‒ Einreihung ganz unsicher; in ermanglung eines andern haltpunktes dem vorhergehenden mandate zugefügt.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Bartholomeus bürger von Siena aus den einkünften des bisthums Volterra, dessen güter für die curie verwaltet werden, 50 pfund zu zahlen, welche derselbe dem verstorbenen bischof P(aganus) geliehen hatte. Bartholomeus civis‒defraudari. Petr. de Vin. 5,94. ‒ Die ungefähre zeit ergibt sich daraus, dass Paganus 1239 aug. noch lebte, während 1241 nov. Roger de Pizo vicar für Colle und das bisthum Volterra war; Ficker Ital. Urkk. 394. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Empfänger und Datierung s. Schneider, in: QuF. 9 (1906), 283 Anm. 1.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) dass er denselben aus Ferrara vertriebenen erlauben solle, hundert last getreide aus der Romagna auszuführen und nach Rimini oder sonst an getreue zu verkaufen, so dass dieselben sich ihm durch zeugnissbriefe des betreffenden podesta über den geschehenen verkauf an getreue auszuweisen und der curie die gebührenden abgaben zu zahlen haben. Ad maiestatis‒persolvatur. Petr. de Vin. 5,91. ‒ Vgl. nr. 3168.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Rainer und Andreas Petri von Perugia wegen der dienste, welche dieselben ihm leisteten und leisten, fortan alle einkünfte von Montella und Monte S. Maria in seiner iurisdiction zu verfügung zu stellen und denselben ausserdem die castellanie der burg Montella auf drei iahre zu überlassen. Cum pro gratis‒revertatur. Petr. de Vin. 5,109. ‒ Wohl frühestens um diese zeit, zumal wenn es sich um Monte S. Maria südwestlich von dem erst im ian. 1240 wiederbesetzten Città di Castello handelt. Ein Montella ist mir dort nicht bekannt; vielleicht Montale östlich von Chiusi, eine dem dortigen bisthume zustehende burg; vgl. Böhmer Acta 765.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Thomasius de Monte Nigro, den wegen anklage des raubes von ihm aus dem königreiche verbannten Wilhelm Cocus, da ein iahr seitdem verflossen, aber die bannsentenz nicht gesprochen, gegen genügende bürgschaft sich dem gerichte zu stellen, in das königreich zurückkehren zu lassen, cum non anni lapsus sed pronunciacionis sentencia foriudicacionem inducat. Exc. Massil. nr. 49 u. 102, W. 652. ‒ Thomasius ist noch 1240 mai 6 iustitiar des Principato, ist es aber nicht mehr nach einem während der belagerung von Faenza, aber möglicherweise erst gegen deren ende entstandenen schriftstücke, unten nr. 3159, während das mandat doch an ihn als iustitiar gesandt sein wird; 1242 wurde er capitän von Tibur; Rich. Sang. Einreihung dieses und der nächstfolgenden mandate, welche nach nr. 3113 frühestens in diese zeit fallen, sehr unsicher.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Roger de Amicis den bischof Urso von Nicastro, welcher nach erhaltener bestätigung und consecration ihm persönlich den treueid leistete und das relevium zahlte, wegen Rocca Falluce, welches er von der curie zum tausche gegen Nicastro erhielt, und durch die anderen personen, bei denen das herkömmlich, nach brauch des königreichs sichern zu lassen. Ibid. nr. 51 u. 104, W. 653. ‒ Kann an Roger nur in seiner eigenschaft als capitän a porta Roseti seit 1240 mai 3 gerichtet sein. Wann Urso bischof wurde, scheint nicht bekannt zu sein, aber 1241 sept. 24, vgl. unten, erscheint ein anderer bischof gewählt.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten dasselbe mit der schlussaufforderung, zu seiner hülfe, wie er das schon mehrfach verlangt, mit ganzer macht so bereit zu sein, dass sie auf ein folgendes schreiben unmittelbar aufbrechen können, um die rebellen von Bologna von allen seiten einzuschliessen. Dirigente domino‒comprimendam. Huill. 5,1030. ‒ Ist wohl die ausfertigung für Modena und andere reichstreue städte westlich von Bologna.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne Conrad und dessen räthen, dass der stolz des pabstes sich beuge und derselbe einer für ihn und das reich ehrenvollen sühne geneigt sei; dass er aber beschlossen habe sub vexillis nostris et victricibus aquilis den gegner gründlich zu beugen und zu diesem zwecke mit einem zahlreichen heere aus seinem königreiche vorrücke; dass Alessandria (mai 18) die verbindung mit Mailand aufgegeben und zur treue gegen ihn zurückgekehrt sei. Etsi pontifices‒votum. Höfler K. Friedr. II. 420. Huill. 5,1003. ‒ Nach B. auch im Romersdorfer bullarium, wo aber zweifellos irrig das commune Bononiense statt der universitas Alexandrinorum genannt ist, während der abschr. noch die bemerkung zugefügt ist: Ad presens alia nova de imperatore non habemus, nisi quod veraciter dicitur quod rex Boemie et dux Bauwarie sint imperiali gratie reformati. Das würde eher auf das folgende iahr deuten, während doch die abfassung des schreibens selbst um diese zeit nicht zweifelhaft sein kann. Und abgesehen davon, dass der zusatz erheblich später gemacht sein kann, war nach briefen des archidiacon Albert, vgl. Huill. 5,1023. 1031, die stellung iener fürsten schon 1240 eine so schwankende, dass sich recht wohl eine derartige nachricht verbreiten konnte, zunächst etwa, als der herzog von Baiern im aug. sich mit den auf seiten des kaisers stehenden bischöfen von Freising und Regensburg aussöhnte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 478.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. ertheilt (demselben) einen entsprechenden befehl bezüglich der besitzungen des mit hinterlassung von schwestern verstorbenen Petrus de Ofeno. Ib. nr. 63, W. 655.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. Der grosshofiustitiar Heinrich von Morra und die grosshofrichter Heinrich von Tocco und Wilhelm von Vinea, auf befehl des kaisers zu gerichte sitzend, entscheiden, nachdem sie dem kaiser über das ergebniss der untersuchung bezüglich des gesuches des Jacob de Tricarico, vergl. nr. 3158, berichteten, zu dessen gunsten. Per m. Petri de Caserta magne imp. curie (not) Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huill. 5,1073. ‒ Da sich von den zeitangaben der nur theilweise erhaltenen urk. nichts mehr findet, als Sic. 43, so lässt sich nicht bestimmen, in welche zeit der belagerung sie gehört.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten dass er allen getreuen verboten habe, irgendwelche waaren zu den ungetreuen Venetianern und Mantuanern zu bringen; dass alle wege auf denen das geschehen könne, bei tage und bei nacht bewacht werden sollen; befiehlt ihm für genügende bewachung des passagium ipsius terre zu sorgen. Cum ad deprimendam‒commendare. Petr. de Vin. 2,37 II, ed. Iselin 1,315. ‒ Höchst wahrscheinlich in die zeit der belagerung von Ferrara gehörend, in der die Mantuaner zuerst, und zwar in verbindung mit den Venetianern (deren erwähnung beziehung auf die zeit der belagerung von Parma 1247 ausschliessen dürfte) als feinde des kaisers auftraten; vergl. zum 2 iuni. Wahrscheinlich an den generalvicar der mark von Treviso gerichtet.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet einem herzoge, dass er sich der besten gesundheit erfreue, dass er nachdem er die verhältnisse der Lombardei nach seinem wunsche geordnet habe, nach Tuscien gegangen sei, wo man seine ankunft ersehnte, allseitig zu seinem dienste bereit war und wo er nach schlichtung der bürgerlichen zwistigkeiten nun allseitigen frieden wiederhergestellt habe. Vota tua‒destinare. Martene Coll. 2,1148 mit duci Londoie; Huillard 5,652 vermuthet Lovanie; in anderer hs. das nicht passende Bawarie.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) an H. und D., welche aus treue gegen ihn Ferrara verliessen und ihm dann erwünschte dienste leisteten, aus der collecte der kirchen seiner iurisdiction, welche nach seinem befehle schleunig einzusammeln ist, zu Ravenna tausend pfund Ravennater zu zahlen. Cum H. et D. ‒ recepturus. Petr. de Vin. 1,105. ‒ Frühestens um diese zeit; vgl. nr. 3133c und 3166; passt bis zum wiederabfall von Ravenna am 6 mai 1248.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, erhebungen über den zustand des angeblich wahnsinnigen Codinus de Rocca anzustellen, dessen bruder Richard die vormundschaft verlangt. Ibid. nr. 50 und 103, W. 652.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten getreuen über die bisherigen erfolge: dass er Tuscien durchziehend dort alles nach seinem wunsche ordnete; weiter Città di Castello, welches von der kirche unerlaubterweise besetzt war, unter seine hoheit zurückführte, ebenso die städte und orte des herzogthums Spoleto, welche überwiegend seine ankunft ersehnten, wenige ausgenommen, zu deren unterwerfung er einen capitän mit grossem heere zurückliess, während er selbst sich andern gebieten zuwandte, welche von andern gewaltsam innegehalten die reichsherrschaft herbeiwünschten; dann nach unterwerfung von Orta sich zur kaiserlichen kammer Viterbo wandte, wo er alles zu treue und gehorsam bereit fand; ebenso bei allen diesseits der thore Roms und in der Maritima, so dass die boten zur entgegennahme der unterwerfungen kaum ausreichten; dass die Anconitaner mark sich ihm durch seinen sohn H. könig von Torre und Gallura unterwarf, welchen er schon lange dorthin vorausgesandt hatte, mit ausnahme weniger städte, welche mit der unterwerfung bis zu seiner eigenen ankunft warten wollten, während dieselbe der könig, welcher ihn kürzlich verliess, jetzt zweifellos erlangen werde; dass ihm ietzt um seine schmäher zu schanden zu machen, nur erübrige dem wunsche des ganzen römischen volkes gemäss als triumphator in die stadt Rom einzuziehen. Qualiter felices‒attentos. Huill. 5,762. ‒ Das schreiben ist sichtlich nicht unmittelbar nach der ankunft zu Viterbo erlassen, andererseits aber wohl früher, als der kaiser von dem am 22 feb. zu Rom erfolgten umschwunge kunde hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 469.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet dem herzog von Oesterreich den empfang der boten und schreiben desselben, woraus er zu seiner freude die ergebenheit desselben und die unwahrheit der über denselben ausgesprengten gerüchte entnommen, wie er denn auch nicht glauben könne, dass nach der geschehenen aussöhnung irgendwelche bitterkeit in dessen herzen zurückgeblieben sei; erinnert denselben an seine frühere güte gegen ihn und wie er ihn zwar väterlich gezüchtigt, es aber verweigert habe gegen ihn in perpetuam (ab)iudicationem persone, honoris ac terrarum tuarum durch urtheil der fürsten vorzugehen und ihn aus der reihe der fürsten auszustossen; theilt ihm mit dass die friedensverhandlungen mit der kirche schon so weit gediehen, dass deren abschluss in nächster zeit zu erwarten sei, er aber auch im falle einer hinderung den boten des herzogs wie anderer könige und fürsten die erlaubniss zum pabste zu gehen gewähren werde; versichert dass die befürchtungen des herzogs, er sei noch immer auf dessen verderben bedacht, ganz grundlos seien und fordert ihn auf, einen seiner vertrauten zu schicken, um sich davon zu überzeugen. Accedentes ad presentiam‒commovere. Huill. 5,1006.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem podesta von Pisa den dortigen bürger V. zu verhalten, ein erkranktes maulthier, welches B. de N. (P. de Capua; Cod. Phillipps) valet seiner cammer bei demselben zurückliess, als er früher aus der Lombardei nach Tuscien kam, dem überbringer zu übergeben, der geschickt wurde, um es zu ienem in das königreich zu bringen. In nostrae maiestatis‒compellas. Petr. de Vin. 5,56. ‒ Passt um diese zeit oder auch nach der rückkehr in das königreich 1249.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Benigna, gegen kaufleute, welche schulden oder depositen nicht zahlen, in angegebener weise vorzugehen. Ib. nr. 64, W. 655.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. meldet dem capitän (von Amelia bis Corneto?) dass die auf seinen befehl zu Capua weilenden geisseln aus Montefiascone ihn um auswechslung gegen andere, ihnen verwandte personen ersuchten; befiehlt ihm, sich bei der gemeinde zu erkundigen, ob damit der curie dieselbe sicherheit geboten sein würde, und darüber zu berichten. Supplicarunt excellentie‒maiestatem. Petr. de Vin. 5,57. ‒ Frühestens um diese zeit; wie vorher. Vgl. auch das unvollständige schreiben: Universis hominibus de Monte Flascone et eius capitanie‒quid etc., Petr. de Vin. 5,67, in welchem der ort als specialis nostra camera bezeichnet wird. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 3,397.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt (einem iustitiar) in veranlassung der excesse, welche sich die minderbrüder und predigerbrüder in seinem königreiche gegen ihn zu schulden kommen liessen, seinen bezirk so zu bewachen, dass keiner iener brüder in denselben eingang finde ohne besonderes, nach datum dieses briefes ausgefertigtes erlaubnissschreiben; auch alle nicht aus dem königreiche gebürtige brüder und conversen des predigerordens, qui conspirarunt olim in necem nostram, und alle sonstigen verräther auszutreiben. Insolentias et‒exitum. Winkelmann Acta 318. ‒ Wegen der zeit vgl. nachher. Wegen des auch nr. 3165 betonten einflusses auf die unversöhnlichkeit des pabstes, welchen man den bettelorden zur last legte, vergl. auch das gedicht bei Huillard Pierre 405. Verbesserungen und Zusätze:Das gedicht gegen die orden auch im Cod. Laurent. XXIX, 8 f. 61 und ein zweites f. 62.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Navarra und den übrigen kreuzfahrern, beglückwünscht sie wegen erreichung des zieles, klagt über den pabst, welcher ihn hindere, seinem wunsche nachzugeben, Jerusalem und das gebiet, so wie es einst war, den ungläubigen zu entreissen, erklärt zur herstellung der mauern von Jerusalem beitragen zu wollen, obwohl die sorge für die wiederherstellung der reichsverhältnisse alle seine mittel in anspruch nehme, und gestattet ihnen, aus dem königreiche auszuführen, was sie bedürfen. Gratanter accepimus‒iocundos. Huillard 5,646.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt (dem iustitiar von Abruzzo), da Jacob de Oer. gestorben und dessen bruder prorsus inutilis sei, die burg Capradosso (unweit der gränze des königreichs südöstlich von Rieti) für die curie zu besetzen und die villa mit den einkünften dem Criscius Amalfitanus, magister procurator curie in Abruzzo, zu übergeben, und für den unterhalt des bruders zu sorgen. Exc. Massil. nr. 62, W. 654. ‒ Dieses und die folgenden mandate werden nach der stellung vor nr. 3165 in die spätern zeiten 1240 fallen.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. tadelt einen capitän, weil derselbe den R., welchen der kaiser wegen der hut des castri clausi (Chiusi?) und der vertheidigung der gebirgsgegenden von Arezzo an seinen hof berief, zurückhielt; befiehlt ihm denselben sogleich zu schicken. Literas tuas ‒ destinare. Petr. de Vin. 3,55. ‒ Am wahrscheinlichsten in die zeit des aufenthalts in dieser gegend gehörend.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Val Grati, den Bartholomeus Pissenus wegen eines früher seiner frau zustehenden und nach deren tode ihm verliehenen lehen sichern zu lassen. Ibid. nr. 52 und 105, W. 654.

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