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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1240
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Val Grati, den Bartholomeus Pissenus wegen eines früher seiner frau zustehenden und nach deren tode ihm verliehenen lehen sichern zu lassen. Ibid. nr. 52 und 105, W. 654.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, erhebungen über den zustand des angeblich wahnsinnigen Codinus de Rocca anzustellen, dessen bruder Richard die vormundschaft verlangt. Ibid. nr. 50 und 103, W. 652.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie er siegreich die mark Ancona durchzogen und Ravenna nach sechs tagen eingenommen habe; wie er dann, obwohl er zunächst die belagerung von Bologna ins auge gefasst, sich gegen das zwischenliegende Faenza gewandt und von demselben nicht ablassen werde, bis er es durch sturm oder ergebung in seine gewalt gebracht habe, so dass er nun unter aufhebung des zeltlagers häuser um die stadt habe erbauen lassen; wie nun nach der rückkehr von vier städten der mark zum gehorsam alles nöthige im überfluss aus seinem königreiche herbeigebracht werden könne, so dass ihn alles ungemach des winters von seinem vorhaben nicht abhalten werde, zumal die Faentiner ihn schon früher auf dem Römerzuge (vgl. nr. 1192a ) und bei einem spätem zuge durch iene gegend (vgl. nr. 1605b ) schwer beleidigten. Succedentes cotidie‒conculcetur. Huill. 5,1050. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. tröstet den (Thomas) grafen von Acerra über den tod des einzigen sohnes (Adenulf), den er als er kaum der mutterbrust entwöhnt war, zu sich genommen und der nun in seinem dienste gefallen; weist darauf hin, dass ihm zwei enkel verblieben, welchen er den verdiensten des vaters und grossvaters entsprechend seine gnade zuwenden wird. Qnod de nimis‒meruerunt. Petr. de Vin. 4,6. ‒ Einreihung sehr unsicher. Adenulf wird 1240 märz 22, Huill. 5,859, zuletzt erwähnt; nach Exc. Massil., W. 718, war in den frohem zeiten 1243 graf Thomas vormund für die minderiährigen enkel. Thomas selbst wird nr. 3109, 3131, 3212 beim kaiser genannt, bis er 1242 iuni, vgl. Rich. Sang., als legat nach Syrien geht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Erste Hälfte des Briefes in Hs. Vat. lat. 14204,4v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 14 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 341.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet einem herzoge, dass er sich der besten gesundheit erfreue, dass er nachdem er die verhältnisse der Lombardei nach seinem wunsche geordnet habe, nach Tuscien gegangen sei, wo man seine ankunft ersehnte, allseitig zu seinem dienste bereit war und wo er nach schlichtung der bürgerlichen zwistigkeiten nun allseitigen frieden wiederhergestellt habe. Vota tua‒destinare. Martene Coll. 2,1148 mit duci Londoie; Huillard 5,652 vermuthet Lovanie; in anderer hs. das nicht passende Bawarie.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem B. von Assisi, welcher die rebellische stadt verliess, um ihm die treue zu bewahren, zum ersatze seines schadens und zur entlohnung seiner dienste: de aliquo competenti regimine providere, quod sue conveniat qualitati. Ad maiestatis‒existat. Petr. de Vin. 5,60. ‒ Möglicherweise schon aus dieser zeit, da die feindliche stellung von Assisi zwar erst beim zuge iuni 1241 ausdrücklich betont wird, aber schon für den zug im ian. 1240 nicht zu bezweifeln ist.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. bekundet dass er dem inhaber dieses O. (V. bürger von Ferrara) und dessen brüdern G. und T., welche wegen ihrer treue gegen ihn aus Ferrara veriagt wurden, erlaubniss ertheilt habe, alle ungetreuen des reichs zu wasser oder zu lande gefangen zu nehmen; ebenso getreue wie ungetreue, welche lebensmittel und waaren zu den rebellen (von Ancona) oder andern orten der rebellen fuhren, Universis etc. Notum etc. ‒ extendant. Petr. de Vin. 5,90 mit varianten aus Huillards nachlasse. ‒ Wahrscheinlich nicht lange nach dem verluste von Ferrara 1240 iuni 2 ausgestellt.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Bartholomeus bürger von Siena aus den einkünften des bisthums Volterra, dessen güter für die curie verwaltet werden, 50 pfund zu zahlen, welche derselbe dem verstorbenen bischof P(aganus) geliehen hatte. Bartholomeus civis‒defraudari. Petr. de Vin. 5,94. ‒ Die ungefähre zeit ergibt sich daraus, dass Paganus 1239 aug. noch lebte, während 1241 nov. Roger de Pizo vicar für Colle und das bisthum Volterra war; Ficker Ital. Urkk. 394. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Empfänger und Datierung s. Schneider, in: QuF. 9 (1906), 283 Anm. 1.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. meldet dem capitän (von Amelia bis Corneto?) dass die auf seinen befehl zu Capua weilenden geisseln aus Montefiascone ihn um auswechslung gegen andere, ihnen verwandte personen ersuchten; befiehlt ihm, sich bei der gemeinde zu erkundigen, ob damit der curie dieselbe sicherheit geboten sein würde, und darüber zu berichten. Supplicarunt excellentie‒maiestatem. Petr. de Vin. 5,57. ‒ Frühestens um diese zeit; wie vorher. Vgl. auch das unvollständige schreiben: Universis hominibus de Monte Flascone et eius capitanie‒quid etc., Petr. de Vin. 5,67, in welchem der ort als specialis nostra camera bezeichnet wird. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 3,397.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet dem herzog von Oesterreich den empfang der boten und schreiben desselben, woraus er zu seiner freude die ergebenheit desselben und die unwahrheit der über denselben ausgesprengten gerüchte entnommen, wie er denn auch nicht glauben könne, dass nach der geschehenen aussöhnung irgendwelche bitterkeit in dessen herzen zurückgeblieben sei; erinnert denselben an seine frühere güte gegen ihn und wie er ihn zwar väterlich gezüchtigt, es aber verweigert habe gegen ihn in perpetuam (ab)iudicationem persone, honoris ac terrarum tuarum durch urtheil der fürsten vorzugehen und ihn aus der reihe der fürsten auszustossen; theilt ihm mit dass die friedensverhandlungen mit der kirche schon so weit gediehen, dass deren abschluss in nächster zeit zu erwarten sei, er aber auch im falle einer hinderung den boten des herzogs wie anderer könige und fürsten die erlaubniss zum pabste zu gehen gewähren werde; versichert dass die befürchtungen des herzogs, er sei noch immer auf dessen verderben bedacht, ganz grundlos seien und fordert ihn auf, einen seiner vertrauten zu schicken, um sich davon zu überzeugen. Accedentes ad presentiam‒commovere. Huill. 5,1006.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. ertheilt (demselben) einen entsprechenden befehl bezüglich der besitzungen des mit hinterlassung von schwestern verstorbenen Petrus de Ofeno. Ib. nr. 63, W. 655.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) an H. und D., welche aus treue gegen ihn Ferrara verliessen und ihm dann erwünschte dienste leisteten, aus der collecte der kirchen seiner iurisdiction, welche nach seinem befehle schleunig einzusammeln ist, zu Ravenna tausend pfund Ravennater zu zahlen. Cum H. et D. ‒ recepturus. Petr. de Vin. 1,105. ‒ Frühestens um diese zeit; vgl. nr. 3133c und 3166; passt bis zum wiederabfall von Ravenna am 6 mai 1248.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. belobt die von Tivoli wegen ihrer treue, beklagt die unbilden denen sie wegen der nachbarschaft des feindes fortwährend ausgesetzt sind, verspricht seiner zeit ihren ihm durch briefe und boten vorgetragenen beschwerden abzuhelfen, meldet ihnen dass er nach ordnung der lombardischen angelegenheiten nun in Tuscien sei, wo alles nach wunsch gehe und wo er noch ein wenig verweilen werde, um dann in ihre gegend (ad partes ipsas) zu kommen, und fordert sie zur wachsamkeit auf. Quanta sit‒valeamus. Petr. de Vin. Epp. 2,14. Huill. 5,665. ‒ Aus diesem schreiben wird nicht gerade zu schliessen sein, dass der kaiser, als er noch in Tuscien war, schon den zug in das tuscische patrimonium nach Viterbo im auge hatte; seine absicht wird gewesen sein, von Foligno über Spoleto und Rieti in iene gegenden zu kommen; vergl. nr. 2619 und 2714.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. gebietet dem domcapitel zu Passau, den Albert, der sich gegen die bischöfe von Salzburg Passau und Freising aufgelehnt habe, aus seiner mitte auszuschliessen. Extr. bei Oefele Script. 1,795. Alberts Rel. h. durch Höfler 30. Huill. 5,1130. ‒ [Vielleicht später, aber iedenfalls geraume zeit vor 1241 iuli 24 fallend; vgl. Schirrmacher Alb. 98.]

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten dafür zu sorgen dass dem A(sinus) de N., welcher in der kirche (sti Nicolai Beton.) allein zurückblieb und den gottesdienst besorgt, während die übrigen cleriker als ungetreue nach Perugia gingen, von der gemeinde ienes ortes, welcher er die einkünfte iener und der andern vacanten kirchen überliess, mit dem nöthigen versehen werde. Ad nostre maiestatis‒expedire. Petr. de Vin. 5,38; vgl. mit abschr. aus Cod. Phillipps in Huillards nachlasse. ‒ Der ort wird Bettona südöstlich von Perugia sein. Die erwähnten ereignisse gehören frühestens in die zeit des aufenthalts des kaisers zu Foligno im feb. 1240.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne Conrad und dessen räthen, dass der stolz des pabstes sich beuge und derselbe einer für ihn und das reich ehrenvollen sühne geneigt sei; dass er aber beschlossen habe sub vexillis nostris et victricibus aquilis den gegner gründlich zu beugen und zu diesem zwecke mit einem zahlreichen heere aus seinem königreiche vorrücke; dass Alessandria (mai 18) die verbindung mit Mailand aufgegeben und zur treue gegen ihn zurückgekehrt sei. Etsi pontifices‒votum. Höfler K. Friedr. II. 420. Huill. 5,1003. ‒ Nach B. auch im Romersdorfer bullarium, wo aber zweifellos irrig das commune Bononiense statt der universitas Alexandrinorum genannt ist, während der abschr. noch die bemerkung zugefügt ist: Ad presens alia nova de imperatore non habemus, nisi quod veraciter dicitur quod rex Boemie et dux Bauwarie sint imperiali gratie reformati. Das würde eher auf das folgende iahr deuten, während doch die abfassung des schreibens selbst um diese zeit nicht zweifelhaft sein kann. Und abgesehen davon, dass der zusatz erheblich später gemacht sein kann, war nach briefen des archidiacon Albert, vgl. Huill. 5,1023. 1031, die stellung iener fürsten schon 1240 eine so schwankende, dass sich recht wohl eine derartige nachricht verbreiten konnte, zunächst etwa, als der herzog von Baiern im aug. sich mit den auf seiten des kaisers stehenden bischöfen von Freising und Regensburg aussöhnte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 478.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) dass er denselben aus Ferrara vertriebenen erlauben solle, hundert last getreide aus der Romagna auszuführen und nach Rimini oder sonst an getreue zu verkaufen, so dass dieselben sich ihm durch zeugnissbriefe des betreffenden podesta über den geschehenen verkauf an getreue auszuweisen und der curie die gebührenden abgaben zu zahlen haben. Ad maiestatis‒persolvatur. Petr. de Vin. 5,91. ‒ Vgl. nr. 3168.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten dass er allen getreuen verboten habe, irgendwelche waaren zu den ungetreuen Venetianern und Mantuanern zu bringen; dass alle wege auf denen das geschehen könne, bei tage und bei nacht bewacht werden sollen; befiehlt ihm für genügende bewachung des passagium ipsius terre zu sorgen. Cum ad deprimendam‒commendare. Petr. de Vin. 2,37 II, ed. Iselin 1,315. ‒ Höchst wahrscheinlich in die zeit der belagerung von Ferrara gehörend, in der die Mantuaner zuerst, und zwar in verbindung mit den Venetianern (deren erwähnung beziehung auf die zeit der belagerung von Parma 1247 ausschliessen dürfte) als feinde des kaisers auftraten; vergl. zum 2 iuni. Wahrscheinlich an den generalvicar der mark von Treviso gerichtet.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. erinnert die von Viterbo an ihre alte anhänglichkeit an das reich und daran, wie er einst (vgl. zum 12 apr. 1222) ihnen unter widerspruch des pabstes deutsche truppen zur hülfe gegen ihre feinde sandte, wie er dann ein anderesmal (1234 aug.) ihnen selbst unter grösster persönlicher anstrengung und mit ausserordentlichen kosten zu hülfe kam, während derienige, der dem namen nach ihr schützer war, nichts als worte hatte und ihnen ein massiges darlehen verweigerte; fordert sie auf nun, da es zeit sei, für das reich aufzustehen, ihn als ihren herrn anzuerkennen und für seine ankunft den weg vorzubereiten; beglaubigt bei ihnen den U. de Saxoforti (vgl. oben nr. 2716). Dum conscientie ‒ adimplere. Petr. de Vin. Epp. 1,22. Huill. 5,663. ‒ Spätestens in die erste zeit des aufenthalts zu Foligno, aber auch schwerlich viel früher zu setzen, da bis dahin nichts auf die absicht eines zuges nach römisch Tuscien deutet, welche erst entstanden sein dürfte, als der kaiser sich überzeugte, dass wegen der feindlichen stellung von Spoleto (vgl. nr. 2752) ein vorgehen auf Rieti undurchführbar sei; vgl. zu nr. 2695. Die ganze fassung zeigt, dass der kaiser den ersten schritt thut, nicht etwa eine einladung von Viterbo vorhergegangen war. Vgl. auch nr. 2758. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 43d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 524 Nr. 99. Deutsche Übers.: Heinisch S. 465.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. beglaubigt bei den getreuen des königreichs den Rogerius de Raji (?) den er dorthin schickt, um von allen früheren und ietzigen beamten des königreichs eine subventio nach einem an der curie gefertigten anschlage zu erheben, die dort nicht verzeichneten nach rath von getreuen selbst einzuschätzen und ohne ansehen der person gegen das gut der säumigen und gegen sie selbst vorzugehen. Inter ardua‒possimus. Petr. de Vin. 5,134. ‒ Vgl. Rich. Sangerm. zum iuli: iussu imperatoris ab hiis omnibus quibus per officiales suos aliqua fuere commissa officia, certa exigitur pecunie quantitas; et tunc quidam de Sto Germano per quendam Octavianum Siculum taxati fuerunt in 200 uncias auri. Aehnliches meldet Rich. schon zum apr.; vergl. auch nr. 2983; damals aber war der kaiser selbst im königreiche. Wurde auch 1248 ende iuni ein zwangsanlehen gefordert, so war da der bischof von Patti mit der eintreibung beauftragt Doch mag auch noch in anderen iahren solche forderung gestellt sein, so dass die einreihung nicht sicher ist.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Rainer und Andreas Petri von Perugia wegen der dienste, welche dieselben ihm leisteten und leisten, fortan alle einkünfte von Montella und Monte S. Maria in seiner iurisdiction zu verfügung zu stellen und denselben ausserdem die castellanie der burg Montella auf drei iahre zu überlassen. Cum pro gratis‒revertatur. Petr. de Vin. 5,109. ‒ Wohl frühestens um diese zeit, zumal wenn es sich um Monte S. Maria südwestlich von dem erst im ian. 1240 wiederbesetzten Città di Castello handelt. Ein Montella ist mir dort nicht bekannt; vielleicht Montale östlich von Chiusi, eine dem dortigen bisthume zustehende burg; vgl. Böhmer Acta 765.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem bischofe von Ostia dass er überzeugt sei, derselbe und dessen brüder seien auf heilung des zwiespaltes bedacht, wenn sie auch um zwiespalt zu vermeiden zunächst dem pabste nachgaben; dass er zu seiner verwunderung gehört habe, der pabst habe, trotzdem derselbe noch öffentlicher gegner des reichs und sein todfeind sei, ohne sein wissen des friedensgeschäftes wegen, wenn dasselbe auch nicht genannt sei, ein concil berufen (am 9 aug.), welches doch zweifellos nicht dem frieden dienen könne, dum non a vobis vel saltem communiter electe persone, sed ab inimico nostro et nonnulli nostri culminis inimici vocantur; prius igitur tractari pax inter nos debuit et tractata firmari, quam a tam remotis partibus pacis suffragia quererentur; denn er werde seine feinde nicht scheuen, wenn er frieden mit dem hätte, welchen er, si datum esset desuper, auf erden als seinen vater zu achten hätte. Illam pro firmo‒terris. Baluze Miscell. 1,468. Huill. 5,1028. ‒ In den überschriften auch an alle oder einige cardinäle gerichtet; dem inhalte nach wohl nur an den bischof von Ostia. Die klagen des kaisers stehen zweifellos in näherem zusammenhange mit vorschlägen, die bei den im iuni gerührten friedensverhandlungen gemacht wurden, welche der kaiser bis dahin wohl noch nicht als endgültig abgebrochen betrachtete. Der kaiser wird dabei auf den von ihm sogleich nach der excommunication gemachten vorschlag eines auch von den weltlichen fürsten zu beschickenden, aber freilich nicht vom pabste, als der einen partei, sondern von den cardinälen zu berufenden concils zurückgekommen sein; vergl. nr. 2432. Nach dem folgenden schreiben des kaisers wäre es früher der pabst gewesen, welcher auf das concil nicht eingehen wollte; vgl. insbesondere auch das schreiben unten nr. 3144. ‒ Dass auch gegner des kaisers die art der berufung des concils missbilligten, ergibt das schreiben eines ungenannten bei Huillard 5,1083.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Cremona dass er nach ordnung wichtiger geschäfte im königreiche die ruhe desselben wieder mit den anstrengungen eines sommerlichen lagerlebens vertauscht habe, vor allem besorgt seine getreuen in Italien von den verfolgungen der feinde zu befreien; dass ihn wegen schwäche des körpers und schlechtigkeit der luft eine discrasie befallen; dass er nun aber wiederhergestellt sei, den begonnenen weg fortsetze und gegen die Romaniola vorrücke. Tantus nos amor‒subsequentur. Petr. de Vin. 3,74. Huill. 5,1017. Minieri Notamenti 256. ‒ Ohne den schluss: Tantus ‒ impedire, auch für Deutschland ausgefertigt; vergl. Huillard 5,1017. Verbesserungen und Zusätze:Arch. d. Ges. 5,408; an den grafen Simon von Chieti das. 448 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Text in Neues Archiv 5,445. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 70 Nr. 31 -- Heinisch S. 484.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. nimmt auf bitten des bruder Heinrich präceptor der häuser der ritterschaft des Tempels in Italien die häuser und brüder des ordens mit ihrem gute in seinen besondern schutz. Per presens scriptum‒munitum. Petr. de Vinea 6,33. Huill. 5,728. ‒ Einreihung ganz unsicher; in ermanglung eines andern haltpunktes dem vorhergehenden mandate zugefügt.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige Fernand von Castilien und Leon dass er gesund und siegreich und der eroberung des ganz umzingelten Faenza schon fast gewiss sei; dass es des königs sohne Friedrich wohl gehe und er auf dessen erziehung und bereicherung bedacht sei. Ut serenitatem vestram‒patrem. Martene Coll. 2,1162. Huill. 5,1047. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.

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Date: 1241 (ian.) 14
AbstractFriedrich II. dehnt die bestimmung seiner constitutionen (3,23), dass alle welche feuda quaternata in capite haben, nicht ohne seine zustimmung sich verehelichen dürfen, auf alle belehnte aus, auch auf die, welche feuda non quaternata, und die, welche von andern lehen haben. Ibid. nr. 61 und nochmals ohne datirung nr. 71, W. 654. ‒ Mit 14 iunii, 14 ind. Der tag passt nicht zum orte. Die an und für sich ganz naheliegende besserung ianuarii wird im allgemeinen dadurch unterstützt, dass auch nach andern haltpunkten die nrr. 62 bis 74 der Exc. zu ende 1240 und anfang 1241 zu stellen sind. Bei einreihung nach der stellung von nr. 61 würde sich aber die schwierigkeit ergeben, dass dann nr. 67, oben nr. 3165, iedenfalls nach ian. 14 und wahrscheinlich nicht unerheblich später zu setzen wäre, was unzulässig scheint. Ist es andererseits sehr bedenklich anzunehmen, es könne iunii etwa statt decembris geschrieben sein, so weiss ich diese schwierigkeiten nur dadurch zu beseitigen, dass ich für die einreihung der andern nrr. der Exc. das vorkommen dieses stückes als nr. 71, nicht als nr. 61, als massgebend betrachte.

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Date: 1241 feb. 15
AbstractFriedrich II. antwortet dem Masnerius de Burgo podesta und capitän und dem rath und der gemeinde von Como bezüglich der bitte, er möge im sommer selbst kommen oder seinen sohn könig Heinrich schicken, dass er diesen mit grossem heere voraussende und dann nach unterwerfung Faenzas selbst zur gänzlichen vernichtung der Mailänder folgen werde; dass bis dahin alle güter der gebannten und die subsidia ecclesiarum des gebiets von Como ihnen zur erleichterung der kosten der hut der burgen zukommen sollen; dass die einkünfte aus Val Blegno und Leventina, welche er vorläufig noch in seiner hand behalten will, zur hut von Bellinzona zu verwenden sind; dass er den Smaliada de Belottis de Cremona zu seinem stellvertreter für die Riviera und Lecco bestellt habe; dass er auf ihre bitte dem podesta Masnerius das amt eines capitän von Como und den angränzenden gebieten ebenso übertrage, wie es früher Bertold markgraf von Fohenburg hatte. Capitula que‒exercere. Huillard 5,1096. Mon. Patriae 16,422. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,204 Nr. 432.

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Date: 1241 feb. 27
AbstractFriedrich II. schreibt dem in Paris versammelten capitel der Dominicaner dass er ihnen gern persönlich vorgetragen hätte, wie sehr ihn der streit mit dem pabste bekümmere und wie viel er sich bemüht habe ihn beizulegen, dass er iedoch durch die belagerung von Faenza aufgehalten werde, während welcher novum nocendi genus invenit ille Romanus pontifex sub velamento concilii rebelles et hostes nostros undique convocando; ersucht sie schliesslich seinen bemühungen beistand zu leisten und nicht gegen ihn zu predigen. Gratanter accepimus‒invitabit. Cod. Vatic. 4957. Bzovius Ann. eccl. 1246 § 8 schlechter abdruck. Huill. 5,1098. ‒ ‚Meine abschrift dieses briefes wurde mir von Monsignor Molza im ian. 1850 wegen der obigen lateinischen worte zurückbehalten.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 32d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 5. Deutsche Übers.: Heinisch S. 493.

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Date: 1241 feb. 00
AbstractFriedrich II. erlässt den bürgern von Benevent in anbetracht, qualiter civitas Beneventi et cives eiusdem inexpertum nostrum dominium amplectentes ad fidelitatem nostram devotis et concordibus votis et animis devenerunt, alle abgaben welche sie seiner curie oder den benachbarten baronen und rittern zu leisten hatten, doch nur auf so lange, als sie ihm treu und unter seiner und seiner erben herrschaft bleiben, so dass andernfalls dieses privileg keinerlei kraft haben soll. Per m. Guillermi de Tocco not. Borgia Mem. di Benevento 3,217 u. Huill. 5,1100 extr. Winkelmann Acta 318 ex or. zu Benevent. Vgl. N. Archiv 1,139. ‒ Rich. Sang. setzt die übergabe von Benevent, dessen mauern und thürme dann zerstört werden, ausdrücklich erst in den apr. Ein versehen ist dabei nicht wohl anzunehmen. Die vermuthung von Huill., dass das privileg sich nur auf die kaiserlich gesinnten Beneventaner beziehe, findet im wortlaute keinerlei unterstützung. Nach einem uns genauer bekannten ganz entsprechenden falle, vergl. zu ian. 1247 für Viterbo, wird die erklärung darin zu suchen sein, dass schon letzt über die übergabe unterhandelt und das privileg den unterhändlern für eventuellen gebrauch zur verfügung gestellt sein wird, um die verhandlungen zu fördern. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 157. Or. mit Goldbulle (ab) in Benevent, Biblioteca et Archivio storico provinciali, fondo civico vol. III. Nr. 4.

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Date: 1241 märz 25
AbstractFriedrich II. schreibt dem Friedrich Grilli und dem Johann Streiaporci, hauptleuten der ihm getreuen Genuesen, und verdankt ihre treue; meldet dass die Faventiner aufs äusserste getrieben seien und dass deren übergabe bevorstehe, dass er seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generalvikar in Italien nach Lombardien (vergl. aber nr. 3186) vorausgesendet habe um ein heer gegen Bologna zu sammeln, dass er den Marino de Ebulis reichsvicar von Pavia aufwärts beauftragt habe die rebellischen Genuesen lebhaft zu befehden, dass er gleiches dem markgrafen Obert Pallavicino vicar in Lunigiana geboten habe, dass er nichts destoweniger seine siegreiche flotte zur überwältigung der ungetreuen zu Genua ausrüsten lasse. Ex libro iurium Januae zu Genua. Huill. 5,1108. Lib. iur. Gen. 1,999. Ann. Januens. in Mon. Germ. 18,194. ‒ Im Lib. iur. ist bemerkt: Littere infrascripte invente fuerunt in quodam pane cereo secretissime involute, que mittebantur ab imperatore F. Frederico Grillo et Johanni Streiaporco existente potestate Janue Guilleimo Surdo anno currente m.cc.x.l.i., idem mandato ipsius potestatis in registro scripte. Ebenso erzählen die Ann. Januens. die auffindung und fügen hinzu, dass der brief bis zur abfahrt der flotte geheim gehalten wurde. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Ian., M. G. Ss. 18,194.

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Date: 1241 (märz 00)
AbstractFriedrich II. befiehlt dem secretus Obertus Fallamonachus, dem Ansaldus de Mare bürger von Genua, welchen er zum admiral des königreichs Sicilien bestellt habe, für seine auslagen täglich eine unze gold zu zahlen. Exc. Massil. nr. 73, W. 661. ‒ Wegen der zeit vergl. nr. 3182. War danach die ernennung schon im febr. erfolgt, so dürfte dieses mandat erst nach persönlicher übernahme des amtes, also wohl im märz, erlassen sein.

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