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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einigen (von Ariccia?) welche sich erboten hatten, ihm ihre stadt zu übergeben oder dieselbe zu verlassen, belobt sie wegen ihres eifers für die sache des reichs, überlässt es aber, da er sie nicht in gefahr bringen will, ihrer einsicht, ob sie sich stark genug fühlen, ihm die stadt zu unterwerfen, in welchem falle ihnen sein beistand nicht fehlen wird. Grata est in conspectu‒consumetur. Aus mehreren abschriften in der samml. der Mon. Germ. und Huillards nachlasse. In den hss. durchweg nur mit: quibusdam; in einer Münchner hs. mit: quibusdam civibus Aretemi. Da Arezzo nicht passt, so ist vielleicht an Ariccia zu denken, in welchem falle die ietzige sachlage durchaus entsprechen würde.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän wie ihm nun als er sich nach der unterwerfung so vieler länder der ruhe erfreute, seine gemahlin entrissen sei; befiehlt ihm bei strafe seiner ungnade in dessen gerichtsbezirke die exequien derselben mit läuten der glocken insbesondere von den clerikern und bewohnern der städte feiern zu lassen. Latentis hostis‒concupisti. Petr. de Vin. 4,2. Huill. 6,15. Verbesserungen und Zusätze:*Heumann De re dipl. imperatricum 276. |:Den tag dec. 2 giebt Cod. Panorm. Mss. F. 69 p. 405.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 47 (Schaller) Deutsche Übers.: Heinisch S. 336.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala die kirchenschätze an gold und silber ieglicher form, an edeln steinen und werthvollen seidenen und vergoldeten gewändern wegen dringender angelegenheiten des reichs an die kaiserliche cammer zu schicken, nachdem dieselben abgeschätzt und iedem prälaten ein darüber gefertigtes instrument übergeben sein würde. Erwähnt in mandat des Andreas vom (aug.) 1231, Del Giudice Del cod. dipl. Ang. apologia 60. ‒ Vgl. oben 3203. Nach Rich. Sang. wurden die schätze im aug. nach S. Germano und das, was nicht eingelöst wurde, weiter zum kaiser nach Grotta ferrata geschickt. ‒ Entsprechende befehle müssen auch an den capitän von Porta Roseti durch Calabrien und Sicilien ergangen sein; vergl. reichssachen zum sept. 1241.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet denen von Mantua dass er den M. markgrafen Lancia zu seinem und des reichs generalvicar von Pavia abwärts ernannt habe, wie das genauer aus dem demselben übersandten offenen schreiben zu ersehen, und fordert sie zum gehorsam gegen denselben auf. Confidentes de‒possimus. Winkelmann Acta 321. ‒ Nach den Ann. Plac. wurde Manfred ernannt, als der kaiser nach dem tode des pabstes in das königreich zurückkehrte. Beim fehlen besonderer beziehungen wohl ein rundschreiben, wie das spätere vom 3 mai 1242. Wurden diese auch an Mantua gesandt, welches 1240 zu den feinden des kaisers stand, vgl. nr. 3118a , auch in den folgenden iahren Verona und Ezelin bekriegte, so muss dasselbe doch nicht als entschieden aufständig betrachtet oder gebannt gewesen sein; auch 1243 und 1244 standen der kaiser und könig Enzio noch mit der stadt in verkehr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), Nr. 112 (Gabotto).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem (Hubert) Palavicini den empfang des schreibens, durch welches derselbe ihm seine glücklichen erfolge in einnahme der burgen der rebellen anzeigte, belobt ihn höchlich wegen seiner tapferkeit, umsicht und ergebenheit, fordert ihn zu fortgesetzten anstrengungen auf und versichert ihn seiner erkenntlichkeit. Experta claruit‒ostendemus. Winkelmann Acta 325. ‒ Bezieht sich höchst wahrscheinlich auf die einnahme von Zolascho bei Levanto und anderer genuesischer burgen in der zeit nach der seeschlacht; vgl. Ann. Jan.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen bitte, er möge den Ranucius bürger von Imola (Ravenna), der gegenwärtig in regimine Ferrariensium Ravenne existentium fidelium nostrorum (nicht passend: Ferrariensium et Ravennatum, qui in nostre fidelitatis constantia perseverant), wie in anderen angelegenheiten der Romagna sehr nützlich sein könne, aber mit seinem schwiegervater auf kaiserlichen befehl sich im königreiche aufhalte, von dort entlassen, dass er darüber durch C. seinen willen kund thun werde. Solita benignitate‒voluntatis. Petr. de Vin. 5,30 vgl. mit varianten in Huillards nachlasse. ‒ Vgl. nr. 3253.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo, dass er zwar sehr viel geld bedürfe, dass er aber um die bewohner des königreichs nicht zu überbürden den früher erhobenen betrag der collecte mindern wolle, und befiehlt ihm in gegenwart des capitän und magister iustitiarius Andreas de Cicala in seinem iustitiarat in angegebener weise den betrag von 4800 unzen einschätzen zu lassen. ‒ Ebenso an (R.) de Montenigro iustitiar von Terra di Lavoro und Molise über 7000; ‒ an B. de Fasanella iustitiar von Principato und Benevent über 7200; ‒ an L. de Franco iustitiar von Terra di Bari und Terra d'Otranto für iene über 8000, für diese über 5600; ‒ an Goffrid de Montefuscolo iustitiar a porta Roseti usque Farum (presente Rogerio de Amico) über 7200; ‒ an Petrus Rusus de Calabria iustitiar in Sicilien über 12200 unzen. Exc. Massil. nr. 195a, W. 665.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem herzog Boleslaus von Schlesien (Liegnitz) auf dessen ihn an dessen ihm werthen grossvater Heinrich († 1238) erinnerndes schreiben, versichert ihn dass dasselbe seinen zweck erreichte, sagt ihm wohlwollende aufnahme der in aussicht gestellten botschaft zu, bietet ihm an was in seinem kaiserreiche und seinen königreichen demselben wünschenswerth ist. Devotionis pure‒maiestatem. Huill. 6,900. Stenzel Script. Sil. 2,463. Vgl. Cod. dipl. Silesiae 7,223. ‒ Anscheinend nicht lange nach dem regierungsantritte des herzogs, nachfolger des 1241 apr. 9 gefallenen herzog Heinrich, geschrieben.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf anfragen bezüglich der von kirchen ererbten und erkauften güter, der ohne erlaubniss des kaisers verheiratheten barone und anderer angelegenheiten. Ib. nr. 69, W. 659.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt entsprechend an Andreas de Cicala mit denselben geldsätzen für die einzelnen iustitia rate, wo ausserdem Capitanata und Basilicata mit 8800 unzen aufgeführt werden; ‒ ebenso an Roger de Amico wegen Sicilien und dem iustitiarat des Gr. de Montefuscolo. Ib. nr. 195b W. 666.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala, nachforschen zu lassen, was an kirchenschätzen vorhanden, und die prälaten zu verhalten, diese oder deren werth in gelde dem kaiser zu leihen. Nach erwähnung eines prior mandatum in mandat des Andreas vom (aug.) 1240, Del Giudice Del codice dipl. Ang. apologia 60, in verbindung mit der angabe bei Rich. Sangerm.: Menge iunii prelati de regno vocati ab Andrea de Cicala capitaneo et magistro iustitiario apud Melfiam ad eum vadunt. A quibus thesauri ecclesiarum suarum tam in auro argento quam vestibus sericis et lapidibus preciosis in commodato pro principe exiguntur. Vgl. darüber auch die absetzungssentenz vom 17 iuli 1245.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. verdankt dem erzbischof von Capua die übersandten geschenke, welcher er lieber von ihm noch bei lebzeiten, als vom testamentsexecutor oder erben entgegengenommen; hofft dass derselbe wiedergenese, da wie er höre nicht iede hoffnung entschwunden sei. Recepit nostra‒opportunam. Martene Coll. 2,1176. Huill. Pierre 368. ‒ Vgl. ebenda 1177 u. 367 ein bezügliches schreiben des Petr. de Vinea: Renitente consilio‒vita. ‒ Einreihung unsicher. Erzbischof Jacob ist 1240 mai, nr. 3109, zuletzt beim kaiser nachweisbar; die annahme, dass er 1242 gestorben, scheint auf blosser vermuthung zu beruhen.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt einem iustitiar, da magister Petrus de Vinea wegen dringender geschäfte an den hof berufen, seine consors nova unter dem schutze der schwiegermutter zurückliess, diese mit ihren besitzungen und kindern in besondern schutz zu nehmen. Vocatus ad‒defendas. Petr. de Vin. 5,19. Huillard Pierre 330. ‒ War eine tochter des Petrus schon bei dessen lebzeiten nach Petr. de Vin. 4,10. 11, Huill. Pierre 329 heirathsfähig, so fällt die bezügliche heirath wohl vor 1230, wahrscheinlich erheblich früher. In diese zeiten reicht die sammlung durchweg nicht zurück; auch andere gründe machen eine beziehung auf so frühe zeit höchst unwahrscheinlich, wenn man auch den angaben, wonach der kaiser während der belagenmg von Parma dem Petras veranlassung zum zweifel an der treue seiner frau gab, vgl. Huill. Pierre 67, kein gewicht beilegen will. Ist überhaupt eine zweite ehe anzunehmen, so dürfte dieselbe am wahrscheinlichsten in die nächstvorhergehende zeit fallen, in welcher der vorher wieder genannte Petrus nach nr. 3207 nicht am hofe gewesen zu sein scheint, während dort in der einleitung von nuptiae die rede ist, freilich in so unklarer weise, dass die beziehung sehr unsicher ist.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt weitläuftiger wie vorher über die einnahme von Faenza am 14 april, über den seesieg und die gefangennehmung der prälaten (am 3 mai); meldet dass er seinen entschluss gegen Bologna zu ziehen aufgegeben habe, und dass er sich nun zu wichtigerer entscheidung nach Romwende; berichtet dass die unter führung des legaten G. von Montelongo gegen Pavia ausrückenden Mailänder von den Papiensern, deren ritter sie noch auf einem zuge gegen Genua wähnten, [am 11 mai zwischen Pontelungo und Campo Morto westlich von Landriano] vollständig geschlagen und 350 ritter gefangen, auch die schlüsselfahnen und die fahne der gemeinde erbeutet seien, während man noch nicht wisse, was aus dem legaten geworden sei. Adaucta nobis‒triumphi. Petr. de Vin. Epp. 1,8. Albertus Bohemus von Höfler 55. Huillard 5,1126. Savioli Ann. Bol. 3,193. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 77 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän (duci Spoletano) dass der convent von S. Paul zu Rom ihn ersuchte, demselben gehörige grundstücke bebauen und nutzen zu dürfen, welche im gebiete der auf kaiserlichen befehl zerstörten castra Cortoroli (Kartorilli, Curculli), sti Juliani (sti Galli), Longezae (Ligni) et Lose (Losse) liegen, zumal die curie von denselben keinen nutzen habe; befiehlt ihm das zu gestatten gegen sicherheit, dass ihm oder seinen getreuen daraus kein schaden erwachse. Pro parte conventus‒feratur. Petr. de Vin. 5,85 mit varianten aus Huillards papieren. ‒ Die erstgenannte burg ist vielleicht Corcello südwestlich von Tivoli zwischen den bächen della Mola und S. Angelo; die andern sind mir nicht bekannt. Die zerstörung fällt doch am wahrscheinlichsten in den aug. 1241; vgl. nr. 3223a ; dem generalcapitän von Spoleto, falls das schreiben an diesen gerichtet, können Tivoli und anderes, was im patrimonium besetzt blieb, in dieser zeit unterstanden haben; märz 1242 erhält Tivoli einen eigenen capitän, der dann als generalvicar von den gränzen des königreichs bis Narni selbstständig gewesen sein muss. Vgl. Ital. Forsch. 2,519.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. lädt den Roffred von Benevent ein nun nach der unterwerfung der stadt Benevent zu ihm zurückzukehren und versichert ihn gnädiger aufnahme. In recuperatione‒sacerdotum. Martene Coll. 2,1157. Huillard 5,1115. ‒ Vergl. das schreiben des Petr. de Vin. an Roffred: Adventum vestrum‒remitti etc. Petr. de Vin. 3,81. Huillard Pierre 347.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er einst in Deutschland auf allgemeinem hoftage (zu Mainz im aug. 1235) von der gesammtheit der fürsten unter zustimmung aller anwesenden und hülfsanerbietung aufgefordert wurde, Italien der althergebrachten reichshoheit wieder zu unterwerfen; wie er demgemäss unter verwendung der schätze seines mütterlichen erbreiches und keine persönliche mühen scheuend ienem rathe gemäss vorgegangen sei ohne die fürsten in person und sachen in anspruch zu nehmen, von einzelnen abgesehen die im eifer für die ehre des reichs seine mühe theilten; wie er ohne die aufforderung der fürsten sich nicht darauf eingelassen haben würde; wie er sich um so mehr darüber zu beklagen habe, dass einzelne männer, die er erhöht, denen er sich und das reich anvertraut, seine getreuen und seine besitzungen mit feuer und schwert schädigten und die fürsten, wenn auch vergeblich, von der treue gegen ihn abwendig zu machen suchten; fordert daher ihn und die andern fürsten auf seinem sohne dem könige C. gegen iene mit ganzen kräften beizustehen, ehe die kunde von der innern zwietracht die Tartaren erreiche und zum angriffe anreize; kündigt seine absicht an nach Deutschland zu kommen, da er Italien durch die von ihm bestellten regiere und in kurzem ein pabst gewählt sein werde, der ihm und dem reiche als träger des andern schwertes ein genosse sein werde. Olim existentes‒faciamus. Huill. 6,3. ‒ Am 10 sept. schlossen die erzbischöfe von Mainz und Cöln ein bündniss, auf welches der von den Ann. S. Pantal. ohne genauere zeitbestimmung gemeldete verwüstungszug beider gegen das reichsgebiet in der Wetterau, den der kaiser zweifellos im auge hat, erst gefolgt sein wird. Der brief kann danach nicht schon in den sept. fallen, muss aber andererseits vor ende oct. geschrieben sein, da der kaiser die am 25 oct. erfolgte pabstwahl noch nicht kennt. Es wird ein rundschreiben an die deutschen fürsten sein, da persönliche beziehungen fehlen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 994.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts seine verwunderang aus, dass er zögerte ihm die auflösung des heeres der Genueser und deren niederlage mitzutheilen. Cum scias‒delectarent. Petr. de Vin. 5,77 (capitaneo). Huillard 6,897. ‒ Wurde in den iahren 1241 und 1242 mehrfach passen; am wahrscheinlichsten dürfte beziehung auf den gemeinsamen angriff durch Marino, Pallavicini und Ansaldus de Mari im aug. 1241 sein. Vgl. Ann. Januens., Ann. Plac.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. erlässt eine verordnung wonach die wahl der podestaten (in Tuscien) fortan nur noch auf besondern befehl und erlaubniss des kaisers und seines capitän erfolgen soll. Erwähnt als imperiale mandatum et edictum nuper per Tusciam factum in urk. des generalcapitän Pandulf von Fasanella vom 27 nov. 1241 bei Pecori Storia di S. Gimignano 597. Rena e Camici 6c,56. Wahrscheinlich auch für die andern generalvicariate erlassen. Vgl. Ital. Forsch. 2,529 ff.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. gewährt den P. und R. bürgern und kaufleuten von Todi sicheres geleit durch das kaiserreich und das königreich, doch unter der voraussetzung, dass sie keine briefe des pabstes oder eines von der römischen curie überbringen, aus dem königreiche nur gestattetes ausführen, den ungetreuen nichts verkaufen, mit ihnen nicht verkehren und sich in ihren orten nicht aufhalten. Universis etc. Notum‒maiestati. Petr. de Vin. 5,49. ‒ Einreihung vgl. vorher. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. meldet dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia (aufwärts) dass seine getreuen H. und G. (C. et T. cives Bononie) ihm die vorerwähnte bitte stellten und fordert ihn auf, sich darüber zu äussern. Cum H. et G. ‒ Cum C. et T. ‒ maiestati. Petr. de Vin. 5,31 ohne adresse. Martene Coll. 2,1183. ‒ Wird in die spätern zeiten 1241 oder 1242 fallen, wo Marino vicar war. Vgl. Ital. Forsch. 2,501.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (etwa zu ende des feb.) dem podesta und der gemeinde von Florenz dass er, nachdem er den winter über vor Faenza im lager gelegen, mit dem bevorstehenden eintritt der milderen iahreszeit die belagerung zu ende bringen wolle, dass er deshalb seinen sohn H. könig von Sardinien, personam patris et imaginem representantem, abgeordnet habe um seine getreuen zu versammeln, und fordert sie auf nach dessen verordnung mit ihrem zuzug auf den nächsten ersten april zu erscheinen. Circa obsidionem‒ampliare. Martene Coll. 2,1148. Huill. 5,1093. Rena e Camici Serie 6c,44. ‒ [Ohne nähere zeitangabe melden die Ann. Plac. die sendung des Enzio zunächst nach Pisa wegen der flottenrüstung, welche nach Rich. Sangerm. im febr. im königreiche befohlen wurde, während im märz die flotte nach Pisa kam. Am 17 märz urkundet Enzio zu Siena.] Verbesserungen und Zusätze:*Lünig Cod. Ital. 1,1043. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. den (rationales) Thomas de Brundusio und magister Procop, den hafenbeamten von Puzzuoli bei der rechnunglegung die angewiesene besoldung in abzug zu bringen. Ib. nr. 72, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könig vor Ungarn in bezug auf das drohende herandringen der Tartaren, dass er in den italienischen händeln nach iahre langen harten mühen nahe am ziele stehend, nicht durch ein sofortiges weggehen alles gewonnene wieder aufs spiel setzen könne, dass er iedoch seinen marsch dermalen nach Rom richte und sich dort um frieden bemühe, worauf er mit dem segen der kirche versehen (!) die Tartaren zu besiegen gedenke, indem er den könig auffordert einstweilen mit seinem sohn Conrad IV in gemeinschaft zu handeln. Honor imperii‒veniemus. Petri de Vin. Epp. 1,29. Huill. 5,1143. ‒ Vgl. das zeugniss welches könig Rudolf, der als graf von Habsburg gegenwärtig war, über die damaligen verhältnisse mit Ungarn zu Erfurt am 31 aug. 1290 ausgestellt hat, vergl. Reg. Rud., [wonach der könig sein reich vom kaiser zu lehen nahm, wie sich das insbesondere auch aus dem schreiben des pabstes von 1245 aug. 21 ergibt, durch welches der könig seiner lehnsverpflichtung ledig erklärt wird. Vergl. Sächs. Weltchr. c. 388. Matth. Paris ed. Luard 4,298. Nach Ann. S. Pantal. hätte könig Bela durch den bischof von Waitzen perpetua subiectio versprochen, wenn er durch des kaisers hülfe sein reich wiedergewinne. Die angabe beruht auch hier wahrscheinlich auf dem schreiben vom 20 iuni, wie das für die entsprechende stelle des Rich. Sangerm. schon die übereinstimmung des wortlautes ergibt. Albericus 939 erwähnt zu 1236, dass der kaiser vom könige von Ungarn den seit dem tode kaiser Friedrichs I nicht gezahlten tribut verlangt habe. ‒ Sollte graf Rudolf von Habsburg, wie B. annimmt, auch weiterhin beim kaiser geblieben sein, in welchem falle die nichtnennung unter den zeugen vom 17 aug. auffallen müsste, so hätten er und graf Richard von Cornwall am hofe des kaisers sich getroffen,] wahrlich ohne ahnden zu können dass sie einst dessen nachfolger sein würden! Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Joachim-Hubatsch I. 1 Nr. 11. Deutsche Übers.: Heinisch S. 509.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem cämmerer von Calabrien, von nun an dem gewählten und bestätigten bischofe von Nicastro die einkünfte aus dem von ihm während der erledigung verwalteten gute der bischöflichen kirche zukommen zu lassen. Ib. nr. 25b, W. 663.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Ecelin wie die bürger von Faenza, durch die belagerung aufs äusserste gebracht, sich ihm endlich unterworfen haben, und wie er sie nunmehr mit milde behandelt. Licet pre-vindicasti. Petr. de Vin. Epp. 2,4. Huill. 5,1113. Verci Ecelini 3,284. ‒ Ebenso an die von Viterbo; vgl. Archiv der Gesellsch. 5,445. ‒ Mit abweichendem, Petr. de Vin. 1,8 entsprechendem eingange: Adaucte nobis‒vindicasti, an einen fürsten. Fontes rer. Austr. II 25,214. ‒ Der kaiser meldete die unterwerfung auch nach Cöln, Ann. S. Pantaleon. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kann nach Ladner, Formularbehelfe, in: MIÖG. Erg.-Bd. 12 (1933), 155 Anm. 2 auch zu Anfang Mai entstanden sein. Weitere Ü. in Hs. Vat. lat. 14204, 7 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 26 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 74 Nr. 33 -- Heinisch S. 499.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän (dem podesta von Pavia, Cod. Guelferb.) fünf schreiben an getreue aus Genua, welche sich zu Savona aufhalten, möglichst rasch durch einen geeigneten boten zu übersenden. Cum pro‒remotis. Petr. de Vin. 5,53. ‒ Vergl. vorher. Passt bis zum tode des kaisers, da sich Savona erst 1251 Genua wieder unterwarf.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem (capitän) Andreas de Cicala, auf verlangen des Stephan de Anglone (iustitiar von Abruzzo) die kämpfer der curie Johann de Adenulfo und magister Tadeus, welche davon lehen haben, aufzufordern für wittwen und waisen einzustehen, wenn diese wegen klage um mord, wo es zum kampfe kommt, den kampf verbürgt haben. Ib. nr. 75, W. 661.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich fast wörtlich, wie vorher, mit einer schärferen aufforderung den umtrieben des pabstes entgegenzutreten, dessen ehrgeiz die unterwerfung aller königreiche unter seine herrschaft erstrebe. Matth. Paris ed. Luard 4,119 extr. Huillard 5,1154 extr. Verbesserungen und Zusätze:Das. 28,212 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vehse, Die amtliche Propaganda S. 232 Anm. 169 dürfte die Schlußfassung „von Mattheus Parisiensis nach Analogie anderer Schreiben Friedrichs II. entworfen worden sein."

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, die güter derienigen einzuziehen, welche sich nach dem tode des vaters vor erlangter erlaubniss des kaisers schwören liessen. Ib. nr. 70, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten die unterwerfung von Faenza und fordert ihn auf dieselbe allen getreuen kund zu geben. Mirabilem obsidionis‒expertes. Huill. 5,1112.

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