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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1244 apr. 18
AbstractFriedrich II. gebietet der stadt Mantua dass sie seinen dienern Georg Volcmar Lupold Dietrich und Ulrich, die in seinem dienst nach Deutschland gehen, sicheres geleit gebe. Ex copia sec. 13 zu Mantua. Huill. 6,189.

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Date: 1244 apr. 00
AbstractFriedrich II. gestattet auf bitte des grafen Otto von Vlotho (an der Weser) dass dessen reichslehen in Friesland nach seinem tod von dessen ehefrau Sophia und dessen tochter lebenslänglich besessen werde. Niesert Beitr. zum Münst. Urkb. 1b,11. Huill. 6,182. Wilmans Westf. Urkb. 3,225. Verbesserungen und Zusätze:Wilmans Kaiserurk. 2. 388. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Osnabrücker UB. 2,358 Nr. 451.

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Date: 1244 apr. 00
AbstractFriedrich II. nimmt nach dem beispiel seiner vorfahren das hospital zu Altopascio sammt dessen genannten besitzungen in seinen besondern schutz. Mit goldbulle. Z.: Friedr. sohn des königs v. Castilien sein neffe, Manfr. markgraf Lancia, Tebald Franciscus, Pandulf de Fasanellis reichsvicar in Tuscien, Pet. v. Vinea u. Thad. v. Suessa grosshofrichter, Peter v. Calabrien meister des kaiserlichen marstalls. Lami Mon. eccl. Flor. 1,486. Rena e Camici Serie 6,66. Huill. 6,178. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Lucca, Archivio di Stato, Diplomatico Tarpea. Beschreibung: Philippi 88. Insert in D. Karls IV. von 1369 II. 20 (B.-Huber 4714; Or. in Lucca, Archivio di Stato). Zum Einfluß der VU. Friedrichs I. und Heinrichs VI. auf den Inhalt Schneider, Nachlese in Toscana, in: QuF. 22 (1930/31), 50 Anm. 2 (S. 52), 53 Anm. 1 und 54 Anm. 2 und 3.

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Date: 1244 mai 00
AbstractFriedrich II. schenkt den leuten von Gubbio wegen der ihm bewährten treue die zwei castelle Cantiano (nördlich von Gubbio) und Colmatrano. Ughelli It. sacra 1,645. Reposati Della zecca di Gubbio 1,402. Huillard 6,191. (Gentile) Disamina di Pergola 104. Sarti De episc. Rug. 150 giebt varianten zu Ughellis abdruck. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Gubbio. Archivio comunale, perg. dipl. imp. Nr. 6 in busta I. Regest: QuF. 29 (1938/39), 187 Nr. 74 (Hagemann).

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Date: 1244 iuni 00
AbstractFriedrich II. verleiht denen von Lucca die orte Motrone Montefegatesi und Lugliano in der Garfagnana, gestattet ihnen leute aus der Garfagnana zu bürgern aufzunehmen, und den gemeinden der Garfagnana podestaten und rectoren aus Lucca zu nehmen. Per m. magistri Thome de Sugio not. Z.: B. kaiser v. Constantinopel, R. gr. v. Toulouse, Rich. graf v. Caserta generalvicar in der Mark, dem Herzogthume u. von Amelia durch die ganze Maritima, Tibald Franciscus, P. de Calabria marestalle mag., mag. Petr. de Vinea u. Tadd. v. Suessa grosshofrichter. Huill. 6,195. ‒ Da sämmtliche vier friedensunterhändler unter den zeugen sind, so wird die urk. am wahrscheinlichsten vor den beginn der verhandlungen zu Narni fallen; doch sind auch später noch alle zweimal am hofe gewesen; vgl. Huill. 6,220. 221. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Lucca, Archivio di Stato, Capitoli II. Hirsch, Erläuterungen zu den Kaiserurkunden für Stadt und Kathedralkirche zu Lucca etc., in: Schlern-Schriften 9 (1925), 348.

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Date: 1244 iuli 7
AbstractFriedrich II. schreibt der stadt Mantua dass er über den unglaublichen übergang des pabstes zu des reichs rebellen (,so nannte der kaiser die flucht des pabstes dem er nun schon seit seinem regierungsantritt sein land vorenthielt, dessen prälaten in seinen gefängnissen schmachteten!‘), so wie über die ehre des reichs und die erhaltung des friedens mit seinen getreuen berathung zu pflegen beabsichtige, weshalb sie ihre machtboten bis zum 1 aug. nach Pisa, wohin er ietzt sich begebe, senden möge. Cum super‒representent. Ex copia sec. 13 zu Mantua. Huillard 6,201. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 340 Nr. 251.

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Date: 1244 aug. 27
AbstractFriedrich II. beauftragt den Pandulf von Fasanella reichshauptmann in Tuscien die gemeinde von Montenero die vicegrafen von Campilio und die grafen von Pytinano vorzuladen binnen sechzig tagen vor seinem hofgericht zu erscheinen, um dem abt des klosters St. Salvator am berg Amiate wegen vorenthaltung der orte Pian Castagnaio, Montenero und anderer rede zu stehen. Abschriftlich durch Gisebrecht. Huill. 6,233.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. spricht auf klage des grafen R. von Toulouse den Geraldus Amici und den P. Amicus, welche gedachter graf dessen vasallen sie waren der stadt Avignon als solche weiter überlassen hatte, nachdem diese stadt nicht nur dem grafen sondern auch dem reiche treulos geworden ist, von der gegen diese stadt tragenden lehenspflicht los, und restituirt sie dem grafen ihrem früheren herrn, dergestalt dass sie von nun an wieder dessen vasallen sein und ihm gehorchen sollen. Ibid. 3,443, ed. Du Mège 6,453. Huill. 6,230. Teulet Trésor des ch. 2,537. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Paris, Archives Nationales, J 303 Nr. 6.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt den bürgern von Achen auf die von deren machtboten Wilhelm vogt von Achen, dessen bruder Heinrich seinem triscämmerer und Dietrich von Orlovesberge vorgetragene bitte das eingerückte [unechte] privileg Friedrichs I d. d. Achen 8 ian. 1166. Mit goldbulle. Z.: Raim. gr. v. Toulouse, Emich Wildgraf, Bert. gr. v. Heiligenberg, Rich. gr. v. Caserta, mag. Pet. v. Vinea, Theob. Franciscus, Gebh. v. Bitengowe. Lünig Reichsarch. 13,53. Ludolf Coll. statut. 417. Quix Cod. Aquens. 1,113. Huill. 6,223. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 148. Or. mit Goldbulle in Aachen, Stadtarchiv, RA A I 4. Beschreibung: Philippi 88 -- H. Loersch, Das falsche Diplom Karls des Großen und Friedrichs I. Privileg, in: G. Rauschen, Die Legende Karls des Großen im 11. und 12. Jahrhundert. 1890. S. 151 ff. Druck: Loersch S. 154 -- Meuthen, Aachener Urkunden 135 Nr. 8.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. nimmt die gemeinde Sarzana wegen ihrer treue und ihren diensten in seinen schutz und verspricht sie iederzeit unmittelbar beim reiche zu behalten, so dass sie nur ihm und seinen vicaren und deren zeitweise in ihrer gegend zu bestellenden beamten unterworfen sein soll. Aus der hs. Magliabecchiana 25,558. Danach Ficker Ital. Urkk. 404; unvollständiger Huill. 2,667; vollständig aber schlecht (Targioni-Tozetti) Relazione d'alcuni viaggi 12,68. Das orig. soll zu Sarzana sein. ‒ [Der aufenthalt zu Lucca muss, wenn er nicht etwa gerade in die letzten tage des monats fiel, den zu Pisa unterbrochen haben.] Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,891 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Sarzana, Archivio comunale, Nr. 3. Druck: Pistarino, Il registrum vetus del comune di Sarzana 13. Abb. ebda. tav. IV (nach S. 68), des Siegels: tav. V.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt den bürgern von Pisa Marco di Roncione, Gerard Ciconie und Jacobo di Roncione verschiedene privilegien, namentlich was sein grossvater ihren voreltern verliehen und die lehen Martiniana und Leccia nebst San Frediano. Z.: Rich. gr. v. Caserta, Pand. v. Fasanella generalvicar in Tuscien, Ubert markgr. Pelavicini, Tegrim pfalzgr. Tusciens, Tadd. gr. v. Montefeltre u. Urbino, mag. Petr. de Vinea grosshofrichter, Tebald Franciscus. Archiv Roncioni zu Pisa. Huill. 6,227. ‒ [Wird nach abreise des grafen von Toulouse ausgestellt sein. Da Thaddeus von Suessa weder hier noch nr. 3438 zeuge ist, so ist zu vermuthen, dass er zu den boten gehörte, welche der kaiser nach Ann. Jan. heimlicherweise von Pisa aus an den pabst sandte.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Pisa, Archivio di Stato, Archivio Roncioni Nr. 305. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. widerruft den weiland dem bischof B. von Viviers verliehenen zoll, da derselbe nur auf zeit gegeben war, und weil dessen nachfolger B. ein übertreter der kaiserlichen befehle ist. (Vaisette) Hist. de Languedoc 3,442, ed. Du Mège 6,453. Huillard 6,231. Teulet Trésor des chartes 2,537. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Paris, Archives Nationales, J 610 Nr. 5. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. ernennt den Nero sohn des Deutesalvius (und eben so auch den Boncambius sohn des Ventura Massolus und den Amator sohn des Scarlattus) zu einem kaiserlichen notar in Cortona. Archivio stor. It. App. 2,465. Huill. 5,233. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Cortona, Archivio comunale, Registro Vecchio f. 96 (mit 1245).

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Date: 1244 aug. 00
AbstractFriedrich II. verkündigt allen in umfassender darlegung den verlauf seiner verhandlungen mit pabst Innocenz IV seit dessen erwählung bis zu dessen am 28 iuni erfolgten flucht, zu deren beschleunigung er sich zuletzt nach Terni begeben hatte. Assumpto ad‒terminandam. Würdtwein Nova Subs. 12,41. Mon. Germ. 4,346‒352; an beiden orten fehlt ein grosses stück. Vollständig Huill. 6,205‒221. Die angabe des monats im Archiv der Gesellsch. 7,30. ‒ [Vgl. wegen des werthes dieses schriftstückes, der bei weitem wichtigsten quelle für die vorhergehenden verhandlungen, im allgemeinen oben nr. 3372b.] Verbesserungen und Zusätze:Doeberl Mon. Germ. selecta 5,132. — Ein or. im Vatican s. Neues Archiv 14,356. Es ist besiegelt gewesen, hat aber kein datum, s. Philippi zu Kaiserurk. in Abbild. 6,16. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Rom, Vatikan. Archiv. Beschreibung: Philippi 88 -- P. Kehr, in: Neues Archiv 14 (1889), 356 Nr. 22. Druck: MGH. Constit. II, 341 Nr. 252. Deutsche Übers.: Heinisch S. 558.

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Date: 1244 sept. 28
AbstractFriedrich II. gebietet der Stadt Mantua dass sie dem überbringer seinem diener Heinrich von Ulm, den er wegen wichtigen augelegenheiten eilig nach Deutschland sendet, durch ihr gebiet bis Verona sicheres geleit gebe. Ex copia sec. 13 zu Mantua. Huill. 6,236. ‒ [Der ausstellort ist Zungoli im Principat südöstlich von Ariano. ‒ Die urk. für S. Modesto zu Benevent bei Ughelli It. sacra 8,129, Huill. 6,913, mit der nicht passenden datirung ap. Ferentinum, 6 oct., ind. 10, welche Huill. zweifelnd zum 6 oct. 1244 stellt, ist dieselbe mit nr. 1456, ietzt bei Winkelmann Acta 229.]

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Date: 1244 oct. 31
AbstractFriedrich II. fordert den potesta und den rath von Mantua auf, dem überbringer ritter Johann von Lobdenburg, den er nach Deutschland sendet, sicheres geleit zu ertheilen. Ex cop. sec. 13 in Mantua. Huill. 6,241.

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Date: 1244 nov. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt den bewohnem von Civitanuova in der Mark auf grundlage einer von Richard von Fasanella früherem (1243) generalvicar der Mark angestellten inquisition und einer daraufhin erfolgten entscheidung seiner grosshofrichter, dass ienen schon zur zeit seines vaters und grossvaters das recht ausschliesslichen kaufs und verkaufs bezüglich der an der küste vom flusse Chienti bis zum flusse Asola (Insula) anlegenden schiffe zugestanden und dass die boten der curie nicht von ienen, sondern von den schiffen angegebene abgaben zu erheben hatten, diese rechte so lange sie in der treue gegen ihn verharren. Z.: Friedr. sohn des königs v. Castilien, Nic. erzb. v. Tarent, Ansald de Mari admiral des kaiserreichs u. des königr. Sicilien, Rich. gr. v. Caserta, mag. Petr. de Vinea grosshofrichter. Marangoni Mem. di Civita Nova 267. Huillard 6,241. ‒ Der erzbischof von Tarent, auch im märz 1245 zu Foggia zeuge, wird zur zeit des concils mit dem von Ravenna als gefangener des kaisers erwähnt, vgl. Huill. 6,284. Vermuthlich war er auf freiem fusse gegen caution, den ort nicht zu verlassen, wie wir das von dem von Ravenna wissen, vgl. Huill. 6,378.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Pandulf von Fasanella generalcapitän in Tuscien die leute von Arcidosso (westlich am Monte Amiate) anzuhalten das kloster San Salvadore de Monteamiato an den ihm von seinen vorgängern verliehenen marktrechten nicht zu beschweren und keine neuen märkte zu errichten. Huill. 6,154. ‒ Ohne zeitangaben, aber wohl kurz vor ian. 19, weil eingerückt in einen inquisitionsbefehl Pandulfs von diesem tage.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. entscheidet nach rath der imperialis curia dass die leute von Arquata (östlich von Gavi an der Scrivia) der stadt Tortona unterworfen sein sollen, lässt ihnen aber mit zustimmung der stadt bann und strafe nach, welche sie durch ihren ungehorsam verwirkten. Costa Cron. di Tortona 89 extr. Huill. 6,183 extr.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. empfiehlt allen seinen getreuen einen ungenannten, qui ab infidelibus progrediens pro fide catholica et Christi gloria ad sanctam sedem apostolicam proficiscitur, und fordert sie auf, ihn auf seiner reise durch sicheres geleit und anderweitig zu unterstützen. Quia talis‒reminisci. Huillards nachlass aus Cod. Phillips 8372 f. 76. ‒ Beziehung ganz unsicher. Möglicherweise für den nr. 3447 erwähnten boten des patriarchen bestimmt. Verbesserungen und Zusätze:Quia talis — reminisci. Winkelmann Acta 2,42.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. antwortet dem bischofe von Worms auf dessen und der andern fürsten ihm durch den erwählten von Bamberg und C. von Hohenlohe vorgetragenes ansuchen um wiederherstellung des friedens mit der kirche, dass der vom pabste Gregor auf andringen der Mailänder voreilig geschleuderte bannstrahl ihm erwünschte gelegenheit geboten habe, die in unrechtmässigem besitz der kirche befindlichen reichslande zurückzunehmen; dass dann der pabst durch dessen legaten G. von Montelongo seine länder mit feuer und schwert habe verwüsten lassen, so dass er berechtigt war der gewalt mit gewalt zu begegnen, dennoch aber seit dem tode des pabstes iederzeit den frieden mit der kirche erstrebte, wie er das durch die freilassung der cardinäle und anderes bewiesen habe; dass er nun nach der wahl eines geeigneten pabstes von den durch den grafen von Toulouse geführten verhandlungen baldigen frieden erhoffe; dass er, damit das was alle angeht auch von allen gebilligt werde, einen allgemeinen hoftag nach Verona zu berufen gedenke; dass er sich demnach bereit halten solle an dem in einem folgenden schreiben zu bezeichnenden termine dort zu erscheinen. Accedentes ad‒compleatur. Mon. Germ. 4,340 irrig zum sept. Huill. 6,168. ‒ Der erwählte von Bamberg und Conrad von Hohenlohe sind im dec. 1243 noch bei könig Conrad zu Nürnberg und dürften nach der folgenden urk. im febr. am hofe des kaisers gewesen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 332 Nr. 244. Regest: Hohenlohisches UB. 1,121 Nr. 212.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten wie ihm wiederholte klagen über die durch schlechte gesellschaft verdorbenen sitten seines sohnes Conrad zukämen, während sie, deren besonderer obhut er ihn anvertraute das nicht beachteten, fordert sie auf die schlechten gesellschafter sogleich zu entfernen und an seinen hof zu schicken, seinem sohne aber tüchtige und zuverlässige dienstmannen des reichs an die seite zu stellen. Fatigatus est‒commoveri. Huill. 6,244. Fontes rer. Austr. II 25,224. ‒ Einreihung sehr unsicher; das von Huill. betonte vorkommen von reichsdienstmannen in urkk. des königs, dass auch nicht erst 1244 beginnt, gibt kaum einen halt. Verbesserungen und Zusätze:Der brief wird doch wohl an die mitglieder des königlichen raths gerichtet sein, da es heisst: quorum eum (Conrad) speciali custodie ac regimini fiducialiter commisimus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 315.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten cardinälen dass er, obwohl der pabst unter zurückweisung des aufrichtig angetragenen frieden ad partes ultramontanas gegangen sei, nach wie vor zur herstellung des friedens und zur genugthuung bereit sei, dass er compositionis modum bezüglich aller artikel ihrer entscheidung überlasse, nur so dass die würde des reichs nicht gemindert oder ihm bei der genugthuung beleidigendes zugemuthet werde; ersucht sie ihm über die gesinnung des pabstes und ihrer brüder durch vermittlung des überbringers, welchen er de latere nostro an sie sende, zu berichten. Licet pater‒remittatis. Martene Coll. 2,1137 (quibusdam cardinalibus). Mon. Germ. 4,353 (cardinalibus, ungenau). Huill. 6,222. ‒ Wegen der partes ultramontanas nicht mit Huill. zum aug. einzureihen, sondern frühestens ende 1244 geschrieben. Andererseits nicht mehr passend, nachdem seit märz 1245 die friedensverhandlungen wieder bestimmtere gestaltung gewonnen hatten. Als überbringer liesse sich an den patriarchen von Antiochien denken, der etwa um ende des iahres auf der reise zur curie beim kaiser war; vgl. zum märz. Doch deutet der ausdruck de latere wohl auf iemanden vom hofe des kaisers; iedenfalls dürfte er den nr. 3447 erwähnten boten des patriarchen ausschliessen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 353 Nr. 254.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. ermahnt seinen sohn Conrad sich güter sitten zu befleissigen, nicht auf zweizüngige diener und schmeichler, sondern auf den rath weiser männer zu hören, sich immerhin an der iagd, doch ohne zu grosse vertraulichkeit mit den iägern zu vergnügen, ihm und den von ihm bestellten räthen zu gehorchen und sich des traurigen ausganges seines ungehorsamen brüder Heinrich zu erinnern. Gloria genitoris‒sapiente (incrementum). Hahn Coll. 1,254. Huillard 6,245. Würdtwein Nova Subs. 11,10. ‒ Zeit unsicher. Verbesserungen und Zusätze:[Auch Cesare Manfredi 1,16.] — Bei Winkelmann Acta 2,43 eine in den anderen drucken fehlende schlussermahnung an Conrad IV (— desideres et doceri) den unterricht zu benützen, sub preceptoris ferula gehorsam zu sein und eifrig zu lernen. Das macht doch einreihung zu früheren iahren wahrscheinlich, da Conrad 1244 schon 16 iahre alt wurde. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch bis auf die letzten Worte in Hs. Vat. lat. 14204, 5r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 401 Nr. 17 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 316.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne dem römischen könige Conrad dass die insbesondere durch den grafen von Toulouse geführten friedensverhandlungen nun zum abschlusse gelangt seien; dass nach bereinigung aller streitpunkte der graf und die hofrichter Peter und Thaddeus am gründonnerstage seine unterwerfung unter die gebote der kirche secundum disciplinam ecclesiasticam beschwuren; dass ihn dann der pabst in seiner vor vielen tausenden gehaltenen predigt tanquam de votum ecclesie filium et tanquam catholicum principem admisit ad omnimodam ecclesie unitatem; dass derselbe das in ganz Deutschland verkündigen lassen solle; dass er zuerst zum pabste zu gehen beabsichtige, um den segen der kirche zu erhalten, dann aber in die Lombardei; dass derselbe, wie er ihm schon früher geschrieben, sich bereit halten solle, nach empfang eines weitern schreibens auf den zu Verona angesagten hoftag (vergl. nr. 3412) zu kommen. Dum vellet divina‒presentetis. Huill. 6,176. De Cherrier (ed. 2) 2,457. ‒ Auch in ausfertigungen an alle getreue und an den bischof von Meissen (Breslauer hs.) erhalten. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 338 Nr. 249. Deutsche Übers.: Heinisch S. 553.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Bergamo auf deren durch eine botschaft vorgetragenen wunsch, dass er in ihre gegend kommen möge, dass ihn davon bisher die verhandlungen über den frieden mit der kirche abgehalten habe; dass der friede nun abgeschlossen sei und er sich gegen die rebellen, wenn diese in ihrem widerstande verharren, wenden könne, da er entschlossen sei den widerstand der Ligurer zu brechen; dass er noch zurückgehalten werde durch die angesagte und, wie er sicher voraussetze, zu stande kommende zusammenkunft mit dem pabste, auf welcher ihm der apostolische segen ertheilt werden werde, da es sich nicht zieme, ohne diesen, da er dem pabste so nahe sei, weiterzuziehen; dass er inzwischen den generallegaten könig Heinrich mit ihrem schutze beauftragt habe, nach der sprache mit dem pabste aber und empfang dessen segens selbst kommen werde; dass er wegen der ihrigen, die von den Mailändern gefangen gehalten werden, an könig Heinrich geschrieben habe. Nuntios vestros‒gratum. Hahn Coll. 1,244. Huill. 6,193. ‒ Das schreiben wird kaum früher als ende mai oder anfang iuni zu setzen sein, als der pabst zugesagt hatte nach Narni zu kommen, dann aber von Rom am 7 iuni aufbrechend nur nach Civita Castellana kam; wahrscheinlicher wegen der betonten nähe, obwohl diese mit rücksicht auf einen zug in die Lombardei immerhin auch dem abstande von Rom und Acquapendente entsprechen möchte, erst im laufe des iuni geschrieben, als der pabst zu Civita Castellana und der kaiser zu Terni war, während die zusammenkunft wohl immer im auge behalten und auch vom pabste noch unmittelbar vor der flucht zugesagt war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Abschrift mit: Acquapendente (1244) IV. 10 in Briefcodex 13. Jh. in Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, Landau-Finaly 17. QuF. 19 (1927), 381 Nr. 20 (Davidsohn).

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. belobt (die bürger von Worms) wegen ihrer unverbrüchlichen treue und fordert sie auf sich dem verrätherischen archidiacon zu widersetzen, der von den prälaten und clerikern der stadt und des bisthums Worms ein fünftel der einkünfte erpressen will. Fidei vestre‒obtinere. Huillard 5,1131.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. erklärt sich bereit sich bezüglich der angelegenheit der schon vor beginn des streites mit der kirche rebellischen Lombarden dem schiedsspruche des pabstes so zu überlassen, dass zu ehren desselben und der kirche öffentlich unbedingt und ohne festsetzung einer zeit auf denselben compromittirt wird, wogegen sich der pabst vorher schriftlich zu verpflichten hat, dass er den Lombarden befehlen wird dem kaiser die von ihnen nach dessen siege angebotenen, hier angeführten bedingungen, vgl. oben zu dec. 1237, nr. 2297d, einzuhalten; ‒ oder aber falls sich die Lombarden dazu nicht verstehen würden, wenigstens die vor dem siege angebotenen bedingungen, vgl. oben zu nov. 1237, nr. 2289b, doch so dass die damals verweigerten geisseln nach ermessen des pabstes zu stellen sind; ‒ und dass der schiedsspruch binnen drei monaten nach dem binnen zwei monaten den parteien zu setzenden termin erfolgt. ‒ So weit wörtlich eingerückt in das schreiben des kaisers vom aug., der hinzufügt, dass er ausserdem noch folgendes angeboten habe: die lombardische angelegenheit dem schiedsspruche des pabstes und der cardinäle so zu überlassen, dass vorher iedes versprechen und iede verpflichtung, welche pabst und kirche gegen die Lombarden eingegangen, beseitigt werde, die aufrechthaltung des von den fürsten als unvereinbar mit den rechten des reichs erklärten friedens von Constanz ausser frage bleibe, er zu keiner sicherstellung ausser durch seine söhne, die fürsten und die getreuen Lombarden verhalten werde und der spruch in der angegebenen zeit erfolge; ‒ oder aber dass bei ablehnung des compromisses unter vermittlung des pabstes zwischen ihm und den Lombarden verhandelt werde; ‒ doch so dass er in dem einen wie dem andern falle vorher gelöst, das dunkle und zweifelhafte in dem frieden genügend erklärt, die mandate des pabstes insbesondere bezüglich der erbauung von hospitälern und der leistungen an geld und truppen gesprochen und die ihm bezüglich heeresfolge, parlament, markt und verpflegung im Herzogthum, der Mark und den andern ländern der kirche zustehenden rechte festgestellt werden; ‒ dass er weiter sich bereit erklärt habe, das ganze gebiet welches die kirche besass ehe er von Deutschland in das königreich kam, zu restituiren, an den vorschlägen bezüglich der Lombarden festzuhalten oder auch nach rath der fürsten noch über dieselben hinauszugehen, sich bezüglich seiner rechte in den ländern der kirche mit dem zu begnügen, was den reichsfürsten als kirchenvögten zusteht, und sich bezüglich aller artikel des friedens der entscheidung der cardinalbischöfe Otto von Porto und Petrus von Albano zu unterwerfen, falls der pabst diese ermächtige, ihn nach leistung der zweifellosen und sicherstellung bezüglich der zweifelhaften verpflichtungen zu absolviren; ‒ dass er endlich sich bereit erklärte, einen theil des gebietes sogleich zu restituiren oder überall den krieg gegen das land, welches die kirche inne hat, einzustellen, wenn der pabst nach Campanien gehen wolle.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. befiehlt den prälaten und dem clerus (von Worms) bei strafe des verlustes aller ihrer einkünfte dem verrätherischen archidiaconus Mag(untinus) das auf grund einer gewährung des apostolischen stuhls verlangte und zu seiner und seiner getreuen bekämpfung bestimmte fünftel der kirchlichen einkünfte nicht zu zahlen, ihnen schutz und einschluss in den mit der kirche zu machenden frieden versprechend. Ad notitiam‒eisdem. Huillard 5,1131. ‒ Von Huill. auf den archidiacon Albert von Passau bezogen und zu 1241 eingereiht. Es handelt sich zweifellos um den befehl des pabstes vom 5 mai 1244, wonach alle cleriker der Mainzer provinz dem erzbischofe den fünften theil ihrer iahreseinkünfte zum ersatze seiner kosten für die sache der kirche zahlen sollen. Dieses und das folgende schreiben werden daher frühestens in diese zeit zu setzen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 79 Nr. 35.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. schreibt den grossen Englands dass der pabst ihn mit unrecht als ungehorsam bezeichne, da er bereit sei den geboten des pabstes zu gehorchen, dass der pabst aber unbilligerweise vor der absolution die herausgabe von besitzungen verlange, von denen nicht feststehe ob sie dem reiche oder der kirche gehören, und die freilassung einiger gefangenen, quos tenebat quasi suos seductores; dass er bereit sei sich dem spruche der könige von Frankreich und England und ihrer barone zu unterwerfen; ersucht dem pabste kein geld zu schicken, widrigenfalls er dasselbe für seinen schatz in beschlag nehmen werde; verspricht wenn der könig von England seinem rathe folge, das königreich von dem ihm vom pabste Innocenz III auferlegten tribute zu befreien, während er andernfalls die in seinem reiche ergriffenen unterthanen des königs strafen werde. Matth. Paris (ed. 1644) 434, ed. Luard 4,371, und Huillard 6,260 im auszuge mit dem bemerken, dass das schreiben durch Walter von Ocra und andre boten des kaisers auf das concil nach London gebracht wurden, welche dort zugleich offene briefe des kaiser von Constantinopel und des grafen von Toulouse vorlegten, worin diese bezeugten, dass der kaiser zur genugthuung bereit sei. ‒ Bei Huillard zu 1245 febr. Da aber nach Matth. Paris der brief auf einer versammlung, welche der gegen ende febr. zu London gehaltenen vorherging, vorgelegt wurde, so muss derselbe schon in den letzten monaten 1244 geschrieben sein.

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Date: 1244
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Ungarn (und anderen personen) dass die fortgesetzten verhandlungen über die vollendung des friedens und sein vertrauen auf die beständigkeit des pabstes ihn abgehalten haben, früher über die ereignisse nach dem abschluss des friedens zu schreiben; dass es ihm auch ietzt genüge seine unschuld nachzuweisen ohne andere anzuschuldigen; erinnert an seine bemühungen um die pabstwahl, an die freilassung der prälaten, an die aufhebung der belagerung Roms, wie er dann den frieden zuerst angeboten, während aus dem beiliegenden schriftstück zu ersehen sei, wesshalb die hoffnungen auf den frieden sich nicht erfüllten. Quod ad‒auditum. Petr. de Vin. 1,32 (fidelibus suis; mit einem empfänger niedern ranges entsprechender änderung der ausdrücke). Huillard 6,203. ‒ Ist begleitschreiben zu der obigen denkschrift. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 352 Nr. 253.

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