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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1245 iuli 00
AbstractFriedrich II. verleiht dem Imbert herrn von Beaujeu (nordwestlich von Lyon) wegen der von ihm geleisteten und zu leistenden dienste hundert mark silber als lehen iährlich zu pfingsten aus seiner cammer zu zahlen, bis er ihm ein entsprechendes leben an grund und boden zugewiesen. Abschr. Huillards aus dem archive zu Paris. Winkelmann Acta 336. ‒ Diese beziehungen zu einem in der gegend von Lyon gesessenen französischen kronvasallen sind gerade in dieser zeit besonders beachtenswerth. Verbesserungen und Zusätze:*Huillard Titres de la maison de Bourbon 53.

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Date: 1245 aug. 5
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Böhmen gleichlautend mit nr. 3495. Cause nostre‒subministrat. Archiv der Gesellsch. 10,662 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 360 Nr. 262. s. BF. 3495.

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Date: 1245 aug. 5
AbstractFriedrich II. bestätigt den verkauf der orte Sti Martini di Stella und Gorra durch die templer an die gemeinde Chieri. Durandi Saggio della lega Lomb. 148 extr. Huill. 6,338 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopien (vollständiger Text ohne Tagesdatum) 14. Jh. in Chieri, Archivio comunale, art. 24 § 1 Nr. 1 und von 1385 in Libro rosso f. 50 v -- 51 r.

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Date: 1245 aug. 00
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen anzeige dass er das heer bereit habe, um die sabbati (xxi) presentis mensis augusti in das gebiet der rebellen von Camerino einzufallen und ihnen die letzten weinberge und bäume zu zerstören, nachdem sie ohnehin durch die kaiserliche besatzung zu San Severino nahezu ausgehungert seien; fordert ihn auf die angelegenheit bald zu erwünschtem abschluss zu bringen; belobt ihn wegen des über die rebellen von Ancona mitgetheilten; meldet ihm auf seine anzeige, dass mehrere getreue aus der Mark von den Venetianern beraubt seien, wie er darauf denken werde, da er eben eine feierliche botschaft dorthin sende. Recepit excellentia‒convenire. Petr. de Vin. 5,62 (capitaneo). Huill. 6,343 ‒ Camerino war 1243 abgefallen, während es 1246 apr. 6 vom generalvicar und im mai vom kaiser wieder zu gnaden aufgenommen wurde. Das macht einreihung zu 1245 am wahrscheinlichsten, obwohl da samstag auf aug. 19 fiel; aber eine ungenauigkeit greift iedenfalls ein, da es auch 1244 aug. 20 und 1243 aug. 22 heissen müsste. Auch passt die erwähnung einer botschaft nach Venedig besser zu 1245; vergl. vorher. Generalvicar der Mark war in dieser zeit Friedrich von Antiochien, vgl. dessen regesten. Doch wird das schreiben nicht an ihn gerichtet sein, da Friedrich wenigstens im iuli beim heere Enzios im Placentinischen war, dann auch kaum eine andeutung fehlen würde, dass der empfänger des kaisers sohn sei. Am. wahrscheinlichsten war es an Robert von Castiglione gerichtet, der später Friedrichs nachfolger in der Mark war, und dort ietzt während dessen abwesenheit befehligt haben mag. Sollte das schreiben aug. 1244 zu setzen sein, so wäre als empfänger der damalige generalvicar Jacob von Morra anzunehmen.

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Date: 1245 aug. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem grafen Peter von Blandrate auf dessen bitte den sechsten theil castri de Lanceo wie er denselben von weiland Guillermus de Lanceo überkommen hat, und ertheilt ihm und dessen erben damit die belehnung um solchen sechsten theil fortan von ihm und dem reich zu tragen. Bethmann ex copia de 1769 zu Turin. Huill. 6,338 extr. Winkelmann Acta 336.

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Date: 1245 aug. 00
AbstractFriedrich II. giebt der gemeinde von Chieri, welches seine und des reichs besondere cammer ist, ein privileg in bezug auf die auflösung und nunmehrige nichtigkeit der verbündniss- und vertragsverhältnisse in welchen sie früher mit andern städten und herrn gestanden hat. Durandi Saggio della lega Lomb. 148. Huill. 6,339. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. Zusatz zu nr. 2328: "Ueber das verhältniss des kaisers zu Cuneo, Savigliano, Chieri und den piemontesischen städten überhaupt s. Calligaris Di tre diplomi (s. nr. 2328. 2407. 3497, dazu nr. 14730bis) di Fed. II, in Atti dell'accad. di Torino 26 (1891), 898 ff." Nach Calligaris 911 n. 1 mit dem controlzeichen des Philippus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Chieri, Archivio comunale, Art. 6 § 21 Nr. 1.

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Date: 1245 sept. 22
AbstractFriedrich II. schreibt allen in Frankreich wie einige der letzten päbste und der gegenwärtige ihn und andere könige und fürsten wider recht dadurch verletzt hätten, dass sie sich die befugnisse anmassen kaiser könige und fürsten ein- und abzusetzen, ihrer würden und ehren zu entkleiden, auch die eide der unterthanen zu lösen, wenn gegen deren herrn nur erst die excommunication ausgesprochen worden ist, dass sie bei streitigkeiten zwischen herren und vasallen oder zwischen benachbarten grossen über anrufen nur einer partei unterwerfung unter ihren schiedsspruch verlangen, sich der einen partei zur herstellung des friedens verpflichtend, und zum schaden der gerichtsbarkeit der könige und fürsten auf bitten von clerikern und laien rein weltliche sachen an die geistlichen gerichte ziehen; weshalben er nun um dies näher nachzuweisen den magister Peter von Vinea seinen grosshofrichter und Walter von Ocra seinen cleriker an den könig Ludwig (den heiligen) abordne mit folgenden aufträgen: dass der könig vor den zu berufenden pairs und edeln seines reichs die darlegung seiner rechte anhören, oder doch wenn er sich der sache nicht annehmen wolle wenigstens nicht als gegner wider ihn auftreten möge; dass aber wenn der könig die rücknahme der neulich in Lyon gegen ihn gefassten beschlüsse bewirken wolle, er ihm die entscheidung seines streites mit dem pabst gänzlich anheimstelle, und dann nach wiedererlangtem frieden und nach unterwerfung der Lomharden an dem kreutzzug selbst oder in der person seines sohnes könig Conrads kräftigsten antheil nehmen, aber auch unter allen verhältnissen den könig und seine kreutzfahrer mit schiffen und lebensmitteln nach möglichkeit unterstützen wolle. Mit goldbulle. Cum per aliquos ‒ ordinatum. Joinville ed. Ducange 56. Goldast Constit. imp. 1,306. Lünig Reichsarchiv 4,165. Lünig Cod. It. 2,907. Mon. Germ. 4,355. Huill. 6,349. Teulet Trésor des chartes 2,584. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Nicolaus de Rocca. Zinsmaier, Reichskanzlei 162 Anm. 111. Or. mit Goldbulle in Paris, Archives Nationales, Tresor des chartes J 419 Nr. 1. Beschreibung: Philippi 88. Druck: MGH. Constit. II, 369 Nr. 264. Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 186--189 -- Heinisch S. 605 (teilw.). Regest: Sainte-Chapelle, Saint Louis. Exposition organisée par la direction générale des Archives de France. Paris 1960. S. 80 Nr. 152.

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Date: 1245 sept. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem Albert herrn von La-Tour -du-Pin in anbetracht der dienste, welche derselbe ihm leistete, ietzt leistet und in zukunft leisten kann einen reichslehnbaren aus der erbschaft seines vaters herrührenden zoll in dem land La-Tour und Coligni. (Valbonnais) Hist. de Dauph. 1,189. Vergl. Chevalier Docum. hist. 2,4. ‒ [Da La-Tour südöstlich von Lyon an der strasse zum Mont Cenis liegt, so hatte die verbindung mit dessen herrn, wie mit dem grafen von Savoi, ietzt erhöhte bedeutung.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 8187.

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Date: 1245 sept. 00
AbstractFriedrich II. beurkundet auf bitte der stadt Parma welcher er das castell Grondola geschenkt hat die gränzen desselben sammt allem zugehör, wie er solche durch genannte beauftragte hat untersuchen und feststellen lassen. Affo Storia di Parma 3,381. Huill. 6,355.

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Date: 1245 sept. 00
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich über das vorgehen des pabstes gleichlautend mit dem schreiben vom 31 iuli, abgesehen von einigen entsprechenden änderungen. Etsi cause‒subministrat. Petr. de Vin. 1,3 ohne datirung. Pipini Chron. ap. Mur. 9,653. Huill. 6,348, der aber zunächst dem schlechtem texte bei Petr. folgt. ‒ Wird gleichzeitig mit dem folgenden schreiben ausgefertigt und von den dort genannten boten überbracht sein. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,44 mit angabe der doch nicht unerheblichen abänderungen von nr. 3495. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 360 Nr. 262. Regest: Hohenlohisches UB. 1, 148 Nr. 50. Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 15r -- 16r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 54 (Schaller). Deutsche Übers. (Zusammen mit BF. 3495): Heinisch S. 603.

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Date: 1245 sept. 00
AbstractFriedrich II. verspricht dem grafen Amadeus von Savoi die rückgabe des zu seiner reichslehnbaren grafschaft gehörigen castells Rivoli (westlich von Turin) sobald dasselbe in seine gewalt kommen werde, als worauf er hinwirken will. Mit goldbulle. Mon. Patr. Taur. Chart. 1,1378. Huill. 6,356. ‒ Statt des unverständlichen: et restitutionem, heisst es im or. zu Turin: restituemus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1245 sept. 00
AbstractFriedrich II. giebt und verleiht der wegen ihrer unerschütterlichen treue kriegsbereitschaft und diensteifrigkeit herrlich gelobten stadt Parma, und für dieselbe annehmend deren potesta Tebald Franciscus, das castel Grondola (auf der südseite des Apennin nordwestlich von Pontremoli) mit allem zugehör. Mit goldbulle. Z.: des kaisers sohn Heinr. könig v. Sardinien generallegat des reichs in Italien, Ric. gr. v. Caserta, Manfred markgr. Lancia, Pet. v. Calabrien, Ubert markgraf Pallavicini, mag. Pet. v. Vinea u. Tadd. v. Suessa grosshofrichter. Affo Storia di Parma 3,381. Huillard 6,352. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Sforza, Memorie-di Pontremoli 2,292 Nr. 22.

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Date: 1245 nov. 00
AbstractFriedrich II. schreibt den bürgern von Regensburg, er habe zwar auf dem zu Ravenna (im ian. 1232) gehaltenen hof auf andringen der deutschen erzbischöfe und bischöfe in allen städten Deutschlands die gemeinderäthe bürgermeister und andere amtleute, die von den bürgergemeinden ohne einwilligung der erzbischöfe und bischöfe gesetzt werden, für nichtig erklärt und cassirt, vergünstige ihnen aber nunmehr, nachdem bischof Sifrid von Regensburg, einst sein canzler, wegen seines verraths (dum lateri nostro familiariter assistens et privatis nostris communicando consiliis ad partem contrariam declinavit adversario nostro pape contra nos proditorie adherendo) ienes privilegs unwürdig geworden, wegen ihrer erprobten treue fortan zur ehre des reichs und zum nutzen der stadt einen stadtrath zu setzen und bürgermeister und andere beamte zu verordnen, ohne rücksicht auf ein entgegenstehendes privileg, indem er vielmehr iene seine dem gedachten bischof super infringendis iuribus et libertatibus vestris (welche andere sprache als vor dreizehn iahren!) gegebene handfeste cassire und für nichtig und wirkungslos erkläre. Ried Cod. Rat. 1,408. Mon. Boic. 31a,582. Huill. 6,366. ‒ [Im diplomatar, auf das die abdrücke zurückgehen, mit mens. novembr. iiii. idus, was Huill. zweifellos richtig in iiii. ind. gebessert hat.] Verbesserungen und Zusätze:Doeberl Mon. Germ. selecta 5,157.

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Date: 1245 dec. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem abt Heinrich von St. Georg im Schwarzwald auf dessen bitte ein eingerücktes privileg Heinrichs V d. d. Mainz 16 iuli 1112, mit der bemerkung dass der abt nur ihn und seine erben zu vögten wählen dürfe, und mit ausnahme der clausel dass ieder bischof oder könig der etwas wider die klosterfreiheit thut, seiner wurde verlustig und ewig verdammt sein soll. Z.: Friedrich sohn weiland Heinrichs röm. königs, Ricc. graf v. Caserta, Pand. v. Fasanella, mag. Tadd. v. Suessa grosshofrichter, Pet. v. Calabrien, Nic. v. Trayna, Nic. v. Cicala. Schöpflin Als. dipl. 1,391. Huillard 6,381. Gerbert Hist. Nigrae silvae 3,286. Winkelmann Acta 337. Vergl. Mone Zeitschr. 11,192. ‒ Mit 1245, ind. 4, imp. 22, Jer. 26, Sic. 47; also imp. und Jer. vertauscht. Verbesserungen und Zusätze:Or. Karlsruhe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Ausfert. I in Venedig, Archivio di Stato, Pacta ser. I n. 26. Unbesiegelt, von kanzleimäßiger Hand; mit Einträgen auf der Vorder- und Rückseite von anderer Kanzleihand. Ausfert. II in Karlsruhe, GLA., KS. D 37, von unbekannter, sicherlich kanzleifremder Hand, mit Gegenzeichnung des Philippus. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1245 dec. 00
AbstractFriedrich II. giebt der gemeinde von Parma wegen deren steter treue und den grossen diensten die sie ihm geleistet hat und noch leisten wird, auf deren bitte ius et potestatem interponendi decreta in alienationibus rerum immobilium pupillorum, et ius dandi tutores et curatores generales minoribus xxv annis, et omnibus aliis quibus de iure dantur, emancipandi, et insinuandi testes qui dantur ad eternam rei memoriam, non obstante quod competat episcopo Parmensi ius predicta faciendi de iure vel ex consuetudine vel ex forma compositionis [von 1221; vergl. Mon. Parm. 1,196] que est inter commune et ipsum episcopum. Affo Storia di Parma 3,383. Huill. 6,377. ‒ Mit 1245, ind. 4, imp. 26, Jer. 22, Sic. 47.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Albert patriarch von Antiochien antwortet dem cardinaldiacon Rainer von S. Maria in Cosmedin, dass er über den inhalt seines schreibens mit dem kaiser, der schon vorausgegangen war, nicht reden konnte, wohl aber mit einigen von den seinigen, welche das bezügliche in abrede stellen oder wenn es gegründet, die schuld den beamten des kaisers beimessen, die gegen seinen willen vorgegangen; dass er, wenn er zum kaiser nach Terni kommt, mit diesem reden und dem cardinal über dessen absichten berichten werde, welche er für dem frieden geneigte halte, was auch geschehen oder behauptet werden möge; dass er hoffe bestimmteres darüber in erfahrung zu bringen nach der rückkehr des Deutschmeisters, welcher nicht, wie der cardinal meine, nur um zeit zu gewinnen an die curie geschickt sei, sondern wegen eines neu aufgetretenen zweifels super quodam facto Lombardorum, den weder pabst noch kaiser bei den bisherigen Verhandlungen erwähnten, während er nicht glaube, dass wegen desselben der pabst oder die Lombarden den frieden würden hindern wollen, und nicht befürchte, selbst wegen desselben hintergangen zu werden, so dass er auf einen guten ausgang hoffe. Recepimus vestras‒pervenire. Winkelmann Acta 565. ‒ Das schreiben (welches obwohl nicht am hofe selbst geschrieben, doch am passendsten hier einzureihen schien) muss einige zeit nach der sendung des Deutschmeister und ehe der kaiser gegen das tuscische patrimonium vorging, also im apr. geschrieben sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1,146 Nr. 42, 43.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. meldet ungenannten dass er um den bürgerlichen kriegen endlich ein ende zu machen, seinem sohne Heinrich könig von Sardinien und generallegaten von Italien befohlen habe, von Piemont abwärts durch Lombardien, Tuscien und die mark von Treviso allen grafen, markgrafen, prälaten, städten und gemeinden eine heerfahrt anzusagen, befiehlt ihnen daran theil zu nehmen, und verspricht selbst mit grosser macht zu kommen. Multo iam tempore‒confortemur. Nach abschr. in Huillards nachlasse aus hs. zu Turin f. 66. ‒ Einreihung zu 1245 (neben dem nur 1247 in frage kommen könnte), kaum zu bezweifeln, da das heer, mit dem Enzio im iuni in das gebiet von Piacenza einrückte, aus ganz Italien zusammengezogen war. Vgl. Ann. Plac.; dann regg. Friedrichs von Antiochien zum 3 iuli 1245. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,43.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. meldet dem podesta ven Mantua dass boten des herzogs von Oesterreich, dilecti principis et affinis nostri, pro magnis et arduis nostris et imperii negociis zu ihm kommen und fordert denselben auf alles vorzukehren, quod nuncii ipsi apud Cremonam te precipue procurante salubriter et secure valeant pervenire. Cum nuncii‒pervenire. Briefsammlung sec. 13 zu Mantua. Winkelmann Acta 334. ‒ Es ist nicht gerade gesagt, dass die boten den kaiser zu Cremona treffen sollten; die ortsangabe mag nur den punkt bezeichnen, bis wohin Mantua für das geleit einzustehen hatte. Aber auch dann kann es sich nicht wohl um eine zeit handeln, wo der kaiser im süden war, da dahin der weg von Oesterreich nicht über Cremona führte. Die iahre 1242 bis 1244, welchen die meisten datirten schreiben der sammlung angehören, und die früheren monate von 1245 scheinen dadurch ausgeschlossen zu sein. Da eine botschaft des herzogs nicht lange nach der zusammenkunft zu Verona in keiner weise befremden kann, so ist mir die der vorgesehenen reiserichtung der boten durchaus entsprechende einreihung um diese zeit am wahrscheinlichsten. Erweislich waren boten des herzogs 1239 beim kaiser im Mailändischen, vgl. nr. 2511; einreihung zu dieser zeit ist mir weniger wahrscheinlich, da der kaiser vor völliger wiederherstellung des einvernehmens das freundliche verhältniss zum herzoge kaum so bestimmt betont haben würde.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. beglückwünscht den könig von Frankreich zur genesung von seiner (bis zum 10 ian. dauernden) krankheit und drückt ihm seine freude darüber aus, dass derselbe das kreuz genommen. Pervenit ad‒mirifica etc. Chron. de Mailros ap. Gale Rer. Angl. scr. 1,211. Huill. 6,261. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Melros., M. G. Ss. 27,141. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 589.

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Date: 1245?
AbstractFriedrich II. gestattet dem B. und M. kaufleuten von (Rimini), güter der rebellen von Ancona, so lange diese in der rebellion beharren und so weit diese güter nicht für die curie mit beschlag belegt sind, zu lande und zu meere an sich zu nehmen bis zum ersatze des schadens, den sie dadurch erlitten, dass die Anconitaner ihnen ein nach Venedig bestimmtes schiff wegnahmen. Universis etc. Fidelitati‒extendant. Petr. de Vin, 5,48 ergänzt aus Huillards nachlasse. ‒ Frühestens um diese zeit nach wiederherstellung friedlicher beziehungen zu Venedig; vor dem abfall der städte der Romagna im mai 1248.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. den magistri camerarii von Val Crati, Terra Jordana und Calabrien, dem provisor massariorum Philipp de Logotheta de Regio den sold für einen notar und vier berittene zu zahlen. Ibid. nr. 81, W. 687.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dem magister camerarius Siciliens diesseits des Salso, dem provisor castrorum den sold für notar und läufer zu zahlen. Ib. nr. 80, W. 686.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Grosshofgerichtssitzung bei welcher vor den grosshofrichtern Heinrich de Tocco, Roffrid de S. Germano, Wilhelm de Vinea, Johann de Marturano und Martin de Padua vom abt Maifred von St. Salvator am berg Amiate gegen Bonagratia procurator des Friedrich und Pepo von Siena auf herausgabe von Pian Castagnajo geklagt wird. Erwähnt im endurtheil vom märz 1247, Ficker Ital. Urkk. 418. ‒ Die einreihung um diese zeit, wie sie sich schon aus der erwähnung eines zweimaligen aufenthaltes zu Foggia ergibt, ist durch das folgende mandat sichergestellt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Siena, Archivio di Stato. Abb. in: Kaiserurkunden in Abbildungen, Lief. VI. Taf. 19 a. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt einem ungenannten über den verlauf der heerfahrt: dass er bei Abbiate so nahe den feinden lagere, dass sie nur durch den fluss Ticinello getrennt seien, der wohl an einer furt zu überschreiten sei, aber nicht in geordneter schlachtreihe; dass er kaum glaube, dass die feinde ihm entrinnen werden, obwohl das fehlen einer gut überschreitbaren brücke zwischen ihnen eine flucht erleichtern werde (dahin möchte die anscheinend corrumpirte stelle zu verstehen sein); dass, damit ihm die Mailänder um so leichter in das netz gingen, könig H. von Sardinien und (E.) von Romano mit unzählbarem heere schon bis Lodi Vecchio gekommen seien, um da sie dort keinen widerstand finden werden, das gebiet der feinde mit feuer und schwert zu verwüsten, so dass er hoffe dass die einem kampfe ausweichenden feinde in die mitte genommen bald nur die wahl zwischen niederlage oder schleuniger flucht haben würden. Felicium prosperitas‒abscedant. Huillard 6,364. ‒ Eine etwas abweichende und kürzere ausfertigung: Felicium‒avertant, Fontes rer. Austr. II 25,368, mag vielleicht etwas früher, ehe der kaiser wusste, dass Enzio bei Lodi vecchio stand, geschrieben sein, wenn die auslassung der angabe nicht willkür eines abschreibers ist, der die zu hülfe ziehenden als duo reges N. et N. bezeichnet. ‒ Ezelin, dessen theilnahme nur hier erwähnt wird, kehrte nach Rolandin am 30 sept. von Mestre nach Padua zurück. Die stellung bei Lodi vecchio lässt wohl auf die absicht schliessen ebenso, wie der kaiser im sept. 1239, den Lambro zu überschreiten und durch den südlichen theil des gebiets von Mailand in den rücken des feindlichen heeres zu gelangen; möglicherweise könnte damit die sonst zu dieser heerfahrt nicht passende angabe der Ann. Mantuani zusammenhängen: Et facta fuit obsesio Mediolani per imperatorem super Lambrum. Steht Enzio dann am 4 nov. weit aufwärts an der Adda bei Cassano, so muss er seinen plan wegen unthunlichkeit der überschreitung des Lambro oder aus anderm grunde geändert haben.

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Date: 1245?
AbstractFriedrich II. schreibt dem dogen von Venedig und dankt ihm für die zuvorkommende aufnahme, welche seine durch Venedig ziehenden gesandten bei ihm und den Venetianern gefunden. Presto nobis‒protendamus. Petr. de Vin. 3,34. ‒ Einreihung unsicher. Nach nr. 3500a und 3501 wohl frühestens aus den letzten monaten 1245.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dem Moricus von Siponto und dem Nicolaus Freczia von Ravello, hafenmeistern von Apulien, dass von allem, was die curie für ihren bedarf ausführt oder andern von derselben geschenkt sei, kein plateaticum zu entrichten sei, also insbesondere auch nicht von dem getreide der curie, welches sie auf seinen befehl an den patriarchen B. von Aglei und an Simon Grillus (von Genua) schicken sollten. Ib. nr. 83, W. 687.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. legt dem könige und den baronen von Frankreich den verlauf seines streites mit dem pabste und dessen vorgängern vor, sich bereit erklärend alles urkundlich zu erweisen: wie einst Innocenz (III) gegen sein recht seinen gegner Otto krönte und zu seinem schaden den Gr. von Brienne in das königreich schickte; wie dann Gregor, der vorgänger des ietzigen pabstes, ihn bannte, weil er wegen krankheit nicht überfahren konnte, und sich des königreichs bemächtigte, ihm gegen den frieden Città di Castello vorenthielt, mit den Römern, gegen die er ihm beigestanden, ohne sein wissen frieden schloss, heimlich den fürsten befahl keinen sohn des kaisers zum nachfolger zu wählen, den bischof von Palestrina als legaten schickte, der ihm Piacenza entfremdete, die Lombarden schützte u. s. w. Ut iustitiam‒cogerentur etc. Petr. de Vin. 1,20. Huill. 6,389. ‒ Da sich von dem wichtigen schriftstücke leider nur der anfang erhalten, lässt sich nicht mit sicherheit bestimmen, ob es vor oder nach der absetzung erlassen. Es mit Huill. erst zu 1246 zu setzen, ist kein grund. Am wahrscheinlichsten ist mir, dass dasselbe den beiden vorhergehenden schreiben als nähere ausführung beigegeben wurde. Verbesserungen und Zusätze (1983):Unvollständig überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 24v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 85 (Schaller). Druck: MGH. Constit. II, 371 Nr. 265. Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 190--193.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dankt dem herzoge von Ostesterreich für dessen vorschlag, mit demselben und anderen fürsten zu Villach zusammenzukommen; meldet dass er sich ietzt von der Lombardei nicht entfernen könne, um über die Alpen zu gehen, zumal er beschlossen habe um den beginn des iuni (iuli) vor dem reif werden der saaten diese den rebellen zu verwüsten, damit die noth sie zur unterwerfung zwinge; befiehlt demselben daher mit dessen nichte seiner künftigen gemahlin zu ihm nach (Verona) zu kommen, wohin er auch iene fürsten als zeugen der feierlichen übergabe einlade, um dann weiter über die reichsangelegenheiten zu verhandeln. Grate valde‒procedamus. Huill. 6,274. Hormayr Taschenbuch 1812 s. 40. Fontes rer. Austr. II 25,367. ‒ Dass iuni zu lesen sei, wie das an und für sich kaum zu bezweifeln, bestätigt sich dadurch, dass zwar nicht der kaiser selbst, aber Enzio mit dem aus ganz Italien zusammengezogenen kaiserlichen heere am 11 iuni den verwüstungszug in das Placentinische begann; vergl. Ann. Plac. Andererseits wird das schreiben nicht sehr lange vorher zu setzen sein, da der herzog erst ende iuni zu Verona eintraf. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 592.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Grosshofgerichtssitzung, wobei von den grosshofrichtern Heinrich de Tocco, Rofrid de S. Germano, Wilhelm de Vinea, Johann de Marturano, Leonard von Spoleto und Jacob von Pisa auf aufforderung des vor ihnen erschienenen abtes Mainfred von S. Salvatore in Monte Amiate wegen ungehorsam der beklagten gemeinde Montenero auf besitzeinweisung des abtes und conventes erkannt wird. Per man. Peregrini de Caserta magne imp. curie in iust. not. Ficker Ital. Urk. 405. ‒ Mit unleserlicher monatsangabe, 1245, ind. 3, imp. 25, Jer. 21, Sic. 47. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 13528ab.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. tadelt den magister camerarius der Capitanata darüber, dass er nach bericht des Moricus de Siponto und Nicolaus Freczia, der hafenmeister von Apulien, auch von dem, was die curie kauft, verkauft oder verschenkt, das plateaticum erheben lasse, wie das durch Hugo de Lilla und seine andern amtsvorgänger nicht geschehen sei; befiehlt ihm das abzustellen unter androhung eventuellen schadenersatzes. Exc. Massil. nr. 79, W. 686. ‒ Wegen der zeitbestimmung für Exc. nr. 79 bis 84 vergl. Winkelmann, wonach dieselben iedenfalls zwischen märz 1244 und mai 1246, wahrscheinlich ende 1245 oder anfang 1246 fallen.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Castilien wie dessen sohn Friedrich uneingedenk der väterlichen ermahnungen und der ehren und wohlthaten, die er demselben an seinem hofe erzeigte, heimlich zu den rebellen entflohen sei, und fordert ihn auf sich von den überbringern dieses schreibens, bisherigen genossen seines sohnes, die wahrheit berichten zu lassen. Vellemus potius‒informent. Petr. de Vin. 3,26 (mit irriger nennung des H. sohnes des kaisers). Huill. 6,340. ‒ Friedrich, zuletzt zeuge in nr. 3482, scheint auf dem zuge von Cremona nach Pavia oder von hier aus nach Mailand geflohen zu sein; vgl. oben. Lässt Gualv. Flamma ap. Mur. 11,681 ihn de carceribus Papie nach Mailand flüchten, so ist das zweifellos unrichtig. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Hs. Vat. lat. 14204, 19v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 407 Nr. 66 (Schaller). Kopie 18. Jh. in Agrigento (Girgenti), Biblioteca Lucchesiana, Hs. Diplomi vol. I p. 110. P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1899, 302 Anm. 1. Deutsche Übers.: Heinisch S. 339.

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