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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1246
AbstractFriedrich II. dankt dem könige Ludwig von Frankreich für dessen bemühungen um seine angelegenheiten, wie dieselben ihrer alten freundschaft entsprechen; fordert ihn auf sich von den überbringern berichten zu lassen, welchen werth pabst und cardinäle auf das von des königs boten bei denselben geltend gemachte bündniss zwischen dem kaiserreiche und dem französischen könige legen, wie dieselben ihre vereinten bitten unbeachtet liessen, so dass sie nun die gemeinsam erlittene unbill vereinige; spricht seinen festen entschluss aus, bei aller ehrfurcht vor der römischen kirche in geistlichen dingen, seine weltlichen rechte zu vertheidigen und dem könige in der vertheidigung der seinigen beizustehen, und die erwartung, dass sie bei gemeinsamem vorgehen ihre und aller fürsten sache vor schädigung bewahren werden. Etsi causam‒planetarum. Martene Coll. 2,1143. Huillard 6,472. ‒ Der pabst antwortete am 5 nov. auf die erwähnte botschaft des königs von Frankreich; der brief dürfte danach frühestens in den dec., vielleicht erst später fallen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 20r, (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 408 Nr. 68 (Schaller).

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. antwortet dem (grafen Walter von Manupello) dass es bezüglich der angelegenheit des Jacob de N. zunächst bei dem, was er früher geschrieben, sein bewenden haben solle; belobt ihn dass er seinem befehle gemäss seine tochter dem markgrafen von Hohenburg zur frau gegeben habe. Benignitate solita‒maiestati. Petr. de Vin. 3,50 (cuidam nobili). Huill. 6,784 (auch; duci Bawarie). ‒ Der empfänger ist sicher Walter, da 1258 seine tochter Thomasia urkundlich als marchionissa de Hoemburg bezeichnet wird; Gattola Accessiones 301. Von den vier brüdern von Hohenburg war Berthold mit einer tochter des Manfred Lancia vermählt; Nic. Jamsilla ap. Mur. 8,574. Otto war ian. 1251 bei könig Conrad in Deutschland und ist schwerlich vorher schon in Italien gewesen. Ludwig wird überhaupt zuerst bei könig Conrad in Italien erwähnt. Ist die möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass er schon bei lebzeiten des kaisers in Italien war, so trifft die erwähnung doch am wahrscheinlichsten Diephold. Dieser war als valet des kaisers anfang 1240 krank in Unteritalien, nr. 2832; 1243 ist er in Deutschland, Ried Cod. Rat. 1,402, also wohl noch kaum verheirathet. Erst im iuli 1247, nr. 3637, wird er wieder in Italien genannt; dann überhaupt zuletzt ian. 1248, nr. 3662, so dass er bald darauf gestorben sein dürfte. Melden die Ann. Parm. zweifellos irrig, dass zu Vittoria der marchio Lancea tödtlich verwundet gefangen wurde, so ist es möglich, wie Schirrmacher Hohenst. 427 vermuthet, dass eine verwechslung mit dem markgrafen Diephold vorliegt. Ist die einreihung ganz unsicher, so ist das schreiben danach doch wahrscheinlicher um diese zeit, als mit Huill. zu 1250 zu setzen.

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. befiehlt (dem generalvicar oder vicar) auf bitten der bewohner von (Città della Pieve) bezüglich der besoldung der podestaten, welche dort fortan von der curie aufgestellt werden, dieselben zu verhalten, sich mit der besoldung zu begnügen, welche der dortige podesta in dem iahre erhielt, als er von der Lombardei her durch Tuscien zog und dort den verräther Pandulf von Fasanella zum vicar bestellte (1240 ian.); oder in dem iahre in dem der ort sich zur treue gegen ihn wandte. Pro parte universitatis‒devenisse. Petr. de Vin. 5,35. Huill. 6,482. ‒ Bei Petr. de Vin. für das castrum de N., welchem der schlussabsatz besser entspricht, da Città della Pieve dem kaiser wohl immer treu blieb, vgl. nr. 3407; ist das mandat zur formel gestaltet, so sollte von den beiden zeitbestimmungen am schlusse wohl ie nach lage des falles die eine oder andere als anhalt dienen. ‒ Für die unsichere einreihung dieses und der folgenden stücke ergibt sich kein bestimmterer haltpunkt, als die bezeichnung Pandulfs als verräther.

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. überweist einem ungenannten (dem Friedrich von Antiochien?) die entscheidung einer (bei) dem verräther Pandulf von Fasanellis, einst generalvicar von Tuscien eingebrachten appellation gegen ein urtheil des B. de Turi damals podestaten von Città di Castello, wodurch dieser auf klage des B. de N. (Simon) den Theodericus Rubeus wegen eines messerstichs zu fünfzig pfund verurtheilte. Causa appellationis‒expedire. Petr. de Vin. 5,27 vgl. mit abschr. in Huillards nachlasse.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. urkundet für den patriarchen Bertold von Aglei. Citat aus Fontaninis papieren zu Udine in der samml. der M. Germ. Nicht mehr nach Ottenthal im Otium Forijulii ms. 43,42. ‒ Mit 1246 ind. 4, also spätestens im aug., der nach dem itinerar am wahrscheinlichsten.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. ernennt einen ungenannten zum generalvicar (in der Lombardei von Pavia abwärts), ihm zugleich das officium presidatus übertragend. Ad extollenda‒exprimatur. Petr. de Vin. 5,1. ‒ Da die urk. durchweg wörtlich mit der vorgehenden übereinstimmt, aber ihr inhalt auf das vicariat von Pavia abwärts nicht passt, so scheint hier die bestallungsurk. Friedrichs von Antiochien unter willkürlicher änderung der örtlichen beziehungen wiedergegeben zu sein; vgl. Ital. Forsch. 2,521.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten wesentlich dasselbe, wie vorher, angebend, dass er sich nun zunächst gegen die rebellischen Anconitaner wenden wolle, wie das der über die von Perugia und Assisi erfochtene sieg erleichtere, und fordert sie auf, bezüglich der stellung von truppen den befehlen des R. generalcapitän der Romaniola zu gehorchen. Cum nonnullis‒prosequatur. Huill. 6,409. ‒ Robert von Castiglione, auf den Huillard die sigle bezieht, war 1246 generalcapitän der Mark; der der Romagna ist uns nicht sicher bekannt; wahrscheinlich war es Thomas von Materia; vgl. Ital. Forsch. 2,510.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. antwortet (dem könige Enzio) auf den durch dessen boten Petrus von Sora überbrachten brief, belobt denselben wegen der umsicht mit welcher derselbe den kaiserlichen podesta von Parma, Masnerius de Burgo (aus Cremona), gefangen nahm; meldet dass der gefangene nebst dessen familiaren W. von ienem boten seinem marstall übergeben sei, während nach angabe des boten ein anderer familiar G. als unschuldig von demselben von Casale zurückberufen sei. Devotionis tue‒iniunxisti. Petr. de Vin. 5,58. Huill. 6,460. ‒ Mit der adresse: capitaneo. Da damals das generalvicariat von Pavia abwärts unmittelbar dem legaten Enzio unterstand, so ist nicht abzusehen, wer sonst zu der anscheinend nicht vom kaiser anbefohlenen gefangennahme des podesta befugt gewesen sein sollte. Auch steht der annahme nichts entgegen, dass Enzio in der ersten hälfte des aug., in welche nach Ann. Parm. die gefangennahme fallen muss, zu Parma war.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste dass er, da er auf dem concil der ketzerei verdächtigt sei, sich vor dem erzbischof von Palermo, dem bischof von Pavia, den äbten von Cassino, Cava und Casanova und den predigerordensbrüdern Rolandius und Nicolaus in den glaubensartikeln prüfen liess und vor denselben seinen glauben beschwor, indem er dieselben zugleich zu seinen procuratoren bestellte, um dasselbe in seine seele zu beschwören, und zu erklären, dass er bereit sei sich wegen dieses verdachtes vor dem pabste an geeignetem orte zu reinigen. Mit goldbulle, Nur bekannt aus der inhaltsangabe in briefen des pabstes vom 23 mai 1246 und 18 apr. 1248. Huill. 6,426. 615. ‒ Da bemerkt ist, dass ein instrument über iene prüfung durch einen notar aus Lucca aufgenommen wurde, so ist um so sicherer anzunehmen, dass das schreiben vor den abzug des kaisers aus Toscana fällt. Der schritt des kaisers sollte zweifellos dazu dienen, die bemühungen des königs von Frankreich beim pabste, vgl. vorher, zu unterstützen. ‒ Der pabst verwarf iene prüfung, sicherte aber dem erzbischofe, bischofe und andern boten des kaisers zu, dass er demselben gehör schenken werde, wenn er persönlich infra tempus legitimum unbewaffnet und mit geringem gefolge vor ihm erscheine. Verbesserungen und Zusätze:Nach Huill. 6,421 war der abt noch mai 21 und iuni 11 im kaiserlichen dienste aus seinem kloster abwesend, und nach Huill. 6,455 auch aug. 31 noch nicht zurück. Vgl. nr. 3559.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. meldet dem Ezelin (dem könige von Sardinien) dass er nach dem nuper über die verschwörer davongetragenen siege ihm wiederum günstige nachrichten senden könne; dass wenn ihn auch vorzüglich die unterwerfung der verschwörer im königreiche zurückhielt, doch ausserdem der aufstand der Saracenen auf Sicilien mitwirkte, welche sich auf die gebirge zurückzogen; dass dieselben aber nuperrime um gnade ersuchend vom gebirge herabgekommen seien; dass damit iedes hinderniss entfallen sei, nun auf die vernichtung der reste der rebellen (in Italien) bedacht zu nehmen. Qualiter post intendamus. Petr. de Vin. 2,12. Huill. 6,471. Verci Ecelini 3,303. ‒ Vergl. Ann. Sic.: Anno domini (1245) ind. quintae de mandato imperatoris comes Ricchardus de Caserta eiecit omnes Saracenos de Sicilia et misit illos apud Noceriam in Apulia.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt einem ungenannten dass er, wenn derselbe auch neider am hofe habe, an dessen erprobter treue nicht zweifle; beglaubigt bei ihm bezüglich angelegenheiten seines dienstes den Gentilis de Rotom. Vestre sinceritatis‒curetis. Samml. der Mon. Germ. aus Cod. Vatic. 4957; vergl. Archiv der Gesellsch. 5,378. ‒ Beziehung ganz ungewiss; nur des verwandten inhalts wegen dem vorhergehenden angereiht. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,60. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 4r. (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 12 (Schaller).

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. urkundet für Ecelin de Romano. Edendaher.

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem podesta (von Città della Pieve) die bewohner nicht zur zahlung einer grössern besoldung zu verhalten, als sie ihren frühern podestaten zu zahlen pflegten. Pro parte communis‒aggravari. Petr. de Vin. 5,36 (für castrum N.). Huill. 6,483.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne Friedrich von Antiochien generalvicar in Tuscien und von Amelia bis Corneto und durch die Maritima, dass er allen sich in der fremde aufhaltenden bewohnern des königreichs straflose rückkehr in dasselbe gestatte mit ausnahme derienigen, welche theil hatten an dem kürzlich (nuper) gegen seine person geplanten verbrechen oder sonstigem hochverrathe, welche verdächtig seien wegen ihrer haltung in dem früheren oder dem ietzigen streite mit dem pabste, oder welche wegen anderer verbrechen bei hartnäckigem ungehorsam der forbannitio verfielen. Innata cordi‒publicare. Petr. de Vin. 3,48 (ohne adresse). Huillard 6,481. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 8v--9r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 403 Nr. 32 (Schaller).

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt seinem neffen Alfons erstgebornen des königs von Castilien wörtlich, wie vorher (nr. 3565) und fügt zur steigerung der freude am schlusse hinzu, dass die aufständischen Saracenen Siciliens von den bergen in die ebene hinabkamen und sich unterwarfen; dass der erwählte Conrad mit bedeutender heeresmacht den landgrafen von Thüringen angegriffen, den fliehenden verfolgt und dessen land bis zum letzten winkel verwüstet habe. Detestabile‒devastavit. Winkelmann Acta 339. ‒ Mit Dat. Neapoli 1246. Wohl ganz kurz nach nr. 3565 geschrieben. Zur unterstützung der nach der nächstfolgenden datirung bedenklichen ortsangabe liesse sich etwa geltend machen, dass der kaiser von den in die verschwörung verwickelten frauen mehrere zu Neapel verbrennen liess; vgl. Huillard 6,919. Es wäre möglich, dass er zu Neapel strafgericht hielt und dann rasch zum osten ging. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 1353.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. fordert alle völker des erdkreises und insbesondere die könige und fürsten auf, doch endlich einmal die augen zu öffnen und sich von der herrschsucht, geldgier, glaubenslosigkeit, genusssucht und andern lastern der geistlichkeit zu überzeugen. Utinam totus‒veritate. Samml. der Mon. Germ. aus Cod. Berol. lat. 188 f. 3. ‒ Beim mangel iedes haltes für genauere zeitbestimmung dem vorhergehenden verwandten inhaltes angereiht. Verbesserungen und Zusätze:Utinam totus — veritate. Winkelmann Acta 2,52. Die verfälschung der stelle 1 Corinth. 5,8 am ende macht es mir wahrscheinlich, dass das schriftstück nicht aus der kaiserlichen kanzlei, sondern aus den kreisen der extremsten kirchlichen opposition hervorgegangen sein mag, obwohl es die rubrik hat: Invectiva imperatoris Friderici. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 263--266.

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. beauftragt den (Friedrich von Antiochien general)capitän von Tuscien mit der untersuchung der von G. und V. von Chiusi eingebrachten klage, wonach diese und ihre voreltern grundstücke an der gränze völlig abgabenfrei besassen, während dann der verräther Pandulf von Fasanella, damals generalvicar, auf den vorwand einer früher von procuratoren des demanium vorgenommenen inquisition den vierten theil nahm. Porrecta G. et V. ‒ representent. Petr. de Vin. 5,65; ergänzt aus Cod. Phillipps nach Huillards nachlasse.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt einem edeln aus dem königreiche, dass es ihm wohl gehe, dass von den verräthern einige bereits zu schimpflichem tode verurtheilt, die übrigen auf der burg Capaccio so eingeschlossen und bedrängt seien, dass sie sich der drohenden vergeltung nur durch selbstmord durch das schwert oder sturz vom felsen entziehen können; dass er nun nach genügender ordnung der angelegenheiten des königreichs zur bekämpfung der rebellen nach Italien zurückzukehren denke; fordert ihn, der sich durch keine verführung und versprechung in der angebornen treue wankend machen liess, zur freude über seine bevorstehende ankunft auf. Super eo‒solemnisa. Petr. de Vin. 2,52. Huill. 6,408. ‒ [In einigen hss. mit der unpassenden adresse: comiti Campanie. Der brief wird an einen in Italien zurückgebliebenen Sicilianer gerichtet sein.]

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. ernennt den P. sohn des C. von Chiusi nach leistung des treueides und amtseides zum iudex ordinarius im ganzen kaiserreiche. Huill. 6,388. ‒ Ohne irgendwelche zeitangabe.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt einem ungenannten wesentlich dasselbe, wie vorher, mit der aufforderung, alles zur bekämpfung der rebellen vorzubereiten und dieselbe nach empfang eines weiteren befehles zu beginnen. Huill. 6,408 extr. Verbesserungen und Zusätze:Huill. 6,407 ohne den anfang, der doch von dem schreiben apr. 15 nr. 3551 sehr abweicht. Winkelmann Acta 2,54 vollst.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Muricus von Siponto und Lambert Curnientus von Barletta, magistri procuratores in Apulien, sie sollen das Casale ruptum, welches Andreas de Cicala von dem kloster La Cava zu iährlichem zins hatte, für die curie behalten, wenn der convent, da der abt in seinem dienste abwesend sei, mit fortzahlung des zinses zufrieden sei, sonst aber dasselbe dem kloster zurückstellen, da er kirchengut wider willen der kirchen nicht zurückhalten wolle. Huillard 6,421. Undatirt eingerückt in die bezügliche weisung der procuratoren aus Barletta 1246 mai 20. Veranlassung gab zweifellos die einziehung der güter des Andreas in folge der verschwörung.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. klagt bei allen christlichen fürsten über die überhebung der cleriker, welche soweit gegangen dass der pabst in schwerer schädigung aller könige ihn ungeladen und nicht überführt auf einem angeblich allgemeinen conzil für entsetzt erklärte; ermahnt sie, da er nicht der erste sei und nicht der letzte sein werde, nicht diesen schriftgelehrten und pharisäern zu glauben, welche von ihren zehnten und gaben fett und übermüthig geworden seien; verspricht vertrautere mittheilung darüber, zu welchem zwecke die gesammelten schätze verwandt werden, was er über die beabsichtigte wahl eines kaisers gehört, nisi pax, quam per magnos mediatores intendimus reformare inter nos et ecclesiam, saltem superficialiter reformetur, was, wie er erfahren, die curie gegen alle fürsten im schilde führe, welche vorbereitungen er getroffen, um in hoc vere quod instat alle gegner zu unterdrücken; betheuert dass es immer seine absicht gewesen die cleriker zu dem apostolischen leben der ursprünglichen kirche zurückzuführen, so dass sie wieder wie früher durch ihre heiligkeit, nicht aber durch ihre waffen sich die könige und fürsten unterwürfig machen, während es den ietzigen gegenüber, bei denen alle religion in der fülle der reichthümer ersticke, ein werk der liebe sei, ihnen die sie schädigenden mittel zu nehmen. Illos felices‒adhibere. Petr. de Vin. 1,2. Matth. Paris (ed. 1644) 459, ed. Luard 4,475. (Gale) Script. Angl. 2,575. Huill. 6,291. Höfler Albert 79. ‒ Der bestimmte hinweis auf den bevorstehenden frühling wird es nicht gestatten, den brief früher als zu den ersten monaten 1246 zu setzen. Wenn Matth. Paris, der selbst datirte schreiben zu nicht entsprechenden iahren bringt, ihn zu 1245 setzt, so fällt das kaum ins gewicht. Betont Schirrmacher Fr. 4,410 ausserdem die schon im sept. 1245 angesuchte vermittlung des königs von Frankreich, so dauerte diese 1246 fort; und gerade die art der erwähnung dieser vermittlung scheint bestimmter auf ein späteres stadium derselben zu deuten. Bei der ersten zusammenkunft des pabstes mit dem könige von Frankreich ende nov. 1245 zu Cluny war nach Matth. Paris eine zweite in quindena pasche verabredet. Diese, über welche Matth. Paris zu 1246, ed. Luard 4,522, ohne genauere zeitangabe berichtet, muss um ostern stattgefunden haben, da nur hier, wo urkk. vom 4 bis 12 apr. fehlen, die regesten des pabstes eine für die zusammenkunft zu Cluny ausreichende lücke zeigen. Der kaiser bot angeblich durch den könig vergeblich an, er wolle gegen seine lösung zeitlebens in das hl. land gehen, um dasselbe in ganzem umfange für die christen wiederzugewinnen, während statt seiner seinem sohne Conrad die kaiserliche wurde zu übertragen sei. Erst nach dieser erfolglosen zusammenkunft ergingen am 21 apr. die entscheidenden weisungen zur wahl des gegenkönigs. Das stimmt so genau zu der betreffenden stelle des briefes, dass dieser auch danach zwischen beiden zusammenkünften und wahrscheinlich erst dann, als die zweite schon in näherer aussicht stand, geschrieben sein wird. Verbesserungen und Zusätze:Illos felices — adhibere. Huill. 6,391. Matth. Paris., M. G. Ss. 28,269. Winkelmann Acta 2,49 (das. 696 die vervollständigte antwort des pabstes: Eger cui lenia nr. 7584). — Ficker hat seine ansicht, von der ausgehend er diesen brief etwa zum feb. 1246 einreihte, dass nämlich um ostern 1246 noch eine zweite zusammenkunft des pabstes mit dem könige von Frankreich stattgefunden habe, in nr. 7605a fallen gelassen, aber an der einreihug von nr. 3541 festgehalten. Sie ist an sich möglich, mir aber deshalb nicht wahrscheinlich, weil dieser brief zusammen mit nr. 3495 von 1245 iuli 3 und nr. 3510; vom sept. in der päbstlichen antwort nr. 7584 berücksichtigt wird, also auch wohl zeitlich letzteren nicht allzu fern stand. Die annahme einer entstehung desselben im herbste 1245 würde auch durch den hinweis auf die beabsichtigte grosse heerfahrt in hoc vere, quod instat, nicht ausgeschlossen werden. — Die mächtige wirkung der kaiserlichen äusserung wird in dem bunde der französischen grossen und ihren beschlüssen gegen den clerus (s. nr. 11496. 97) ersichtlich, die sich zum theil wörtlich an nr. 3541 anlehnen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in London, Public Record Office, Liber rubeus Scaccarii, f. 172--174. Hampe, in: Neues Archiv 22 (1897), 653. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Biblioteca Vat., Cod. Vat. lat. 14204, 2v--3r. Deutsches Archiv 19 (1963), 399 Nr. 6 (Schaller). Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 194 -- v.d. Steinen, Staatsschriften 91 Nr. 43 -- Heinisch S. 605.

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. ersucht den Caloiohannes (Vatazes) kaiser der Griechen zu gestatten, dass frau und kinder eines seiner getreuen, welche in dessen lande sich aufhalten, ungehindert zu ihm kommen dürfen oder denselben wieder in seine gnade aufzunehmen. Scire potest‒revocetis. Petr. de Vin. 3,29. Huill. 6,937. ‒ Zeit ganz ungewiss, nur wegen gleichheit des empfängers zu nr. 3600 gestellt.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. antwortet ungenannten unter belobung ihrer treue, berichtet ihnen gleichlautend mit dem schreiben vom 15 apr. über die unterwerfung von Sala und die einschliessung von Capaccio; fügt hinzu dass er nach der bald zu erhoffenden übergabe auf die verhältnisse Italiens bedacht haben werde. Transmissas nostro‒acquirat. Huill. 6,410. ‒ Eine wenig abweichende, inhaltlich ganz übereinstimmende ausfertigung: Eorum que‒peragenda, Winkelmann Acta 338. Müssen wegen der nichterwähnung späterer ereignisse vor dem schreiben vom 15 apr. ausgefertigt sein. ‒ Die erste burg bezeichnete B. als westlich von Salerno halbwegs nach Castelamare belegen, dachte also wohl an Scala über Amalfi, das doch kaum gemeint sein wird. Allerdings scheint es in den hss. überwiegend Scala zu heissen; aber in der von Winkelmann benutzten Sala, was richtiger sein und sich auf Sala Consilina südöstlich von Polla, wo die Sanseverini viele besitzungen hatten, oder auf Sala di Gioi südöstlich von Capaccio im gebirge beziehen dürfte.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. beglückwünscht die von Florenz dass sie ihre inneren streitigkeiten beilegten und dieselben seiner entscheidung anheimstellten; meldet ihnen dass er als zeichen besonderer gnade seinem sohne Friedrich von Antiochien die regierung ihrer stadt übertrage und demselben zur bestrafung der ungehorsamen weitergehende befugnisse ertheilt habe als anderen reichsbeamten; fordert sie zu gehorsam auf, den ungehorsamen besonders strenge strafe drohend. Speciali quadam‒attentaret. Petr. de Vin. 3,9. Huill. 6,587. ‒ Huillard setzt den brief erst nach die vertreibung der Guelfen aus Florenz um lichtmess 1248. Aber er gehört iedenfalls vor 20 sept. 1246, wo Friedrich schon urkundlich als podesta und Emanuele Doria als sein vicar erscheint; vergl. Hartwig Quellen u. Forsch. 2,204. Man könnte nun, da die podestaten von Florenz am 1 ian. ihr amt antraten und Paolino di Piero bei Tartinius 2,19 das insbesondere auch zu 1246 für Friedrich meldet, geneigt sein, das schreiben schon gegen ende 1245 zu setzen, zumal sich in Florentiner annalen schon zu 1245 die angabe findet: Fredericus imperator supposuit Florentinos; vgl. Hartwig 2,175. Aber wenigstens 1245 iuni 3 war Friedrich noch generalvicar der mark Ancona und ist es höchst wahrscheinlich bis zu seiner versetzung nach Tuscien geblieben; hier aber war noch 1245 dec. 30, also zweifellos auch weiter bis feb. 1246, Pandulf von Fasanella generalvicar, während sicher nicht anzunehmen ist, dass Friedrich schon während dessen amtsdauer solche vollmachten erhielt. Am wahrscheinlichsten ist, dass Friedrich gleichzeitig zum generalvicar und zum podesta von Florenz ernannt wurde und die im schreiben erwähnten weitergehenden befugnisse eben die des generalvicar sind, deren erwähnung kaum mehr passen wurde, wenn die ernennung zum podesta umgekehrt erst einige zeit später erfolgt sein würde. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v--14r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 49 (Schaller).

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Date: 1246?
AbstractFriedrich II. meldet allen bewohnern des orts und der capitanie, dass er den Johann zum castellan von Montefiascone ernannt habe und fordert sie zum gehorsam auf. Cum de prudentia‒observare. Petr. de Vin. 5,72.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. antwortet demselben auf dessen schreiben worin er meldete, dass wie behauptet werde, sein bote P. gegen seinen befehl den Masnerius ungefesselt führte; meldet dass Masnerius gefesselt und in handeisen übergeben sei; versichert demselben, dass er ohne weitere nachrichten von ihm den Masnerius nicht freilassen werde. Solita benignitate‒honori. Petr. de Vin. 5,59. Huill. 6,461. ‒ Masnerius muss nicht in dauernde ungnade gefallen sein, da er 1249 iuli 26 unter den vier von Siena für die podestarie vorgeschlagenen candidaten genannt wird. Consigli di campana zu Siena.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt dem capitaneus regni Sicilie (Andreas de Cicala), dass ihm der zorn iene worte eingegeben, welche denselben beunruhigten und verletzten, dass es ihn um so mehr freue, dass derselbe sich dadurch in seiner treue nicht wankend machen liess, für welche dessen thaten ein zeugniss geben, an welches fremde angeberei nicht heranreicht; dass derselbe ieden groll und zweifel fahren lassen solle, da ia an seinem zutrauen nicht zu zweifeln sei, insofern er ihm beruhigt die sorge für seine angelegenheiten überlasse tanquam alteri parti nostri corporis. Irati satis‒variari. Petr. de Vin. 3,17. ‒ Ist die adresse richtig, so kann der brief wohl nur an Andreas, seit 1242, vergl. nr. 3266, einziger capitän, gerichtet sein und fällt dann am wahrscheinlichsten kurz vor die verschwörung, an der Andreas betheiligt war. ‒ Was der kaiser 1249 an Richard von Caserta schreibt, vgl. Huill. 6,701, könnte auch an diesen denken lassen; doch dürfte dann kaum eine beziehung auf die verwandtschaft fehlen.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt einem (general)capitän dass bei der bestellung von rectoren manche missgriffe geschehen, hochverdiente männer unbedeutenden orten vorgesetzt werden und umgekehrt, wohl auch vom kaiser ein rector bestellt wird und vom vicar, der das nicht weiss, gleichzeitig in demselben orte ein anderer; befiehlt ihm zur bessern ordnung dieser verhältnisse seiner curie ein verzeichniss aller orte seiner iurisdiction, welche vicare oder podestaten haben, und des betrages des salarium einzusenden; dann der personen, welche seit dem beginne seines capitanats vicarien, podestarien und castellanien hatten und mit welchem gehalte; dann der podestaten der orte, que de demanio nostro (non) sunt, mit angabe des gehalts und der zeit, wann sie gewechselt werden; befiehlt demselben weiter ohne seinen ausdrücklichen befehl keine vicare und podestaten mehr zu bestellen. Contigit interdum‒reprehendi. Petr. de Vin. 3,63. ‒ Wohl rundschreiben an alle generalcapitäne. Für die sehr unsichere einreihung war zunächst massgebend, dass noch in einem privileg Friedrichs von Antiochien von 1246 mai 16, Ficker Ital. Urkk. 413, von bestellung der podestaten durch den kaiser und den generalvicar die rede ist, was freilich nicht unbedingt erweist, dass diese verordnung noch nicht vorhanden war. Vgl. Ital. Forsch. 2,526 ff.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. Magister Terrisius schreibt dem grafen Raimund von Toulouse, dass Tibaldus Franciscus, Andreas de Cicala regni capitaneus et magister, Pandolf von Fasanella, Wilhelm de Sto Severino, Jacob de Morra und einige andere, welche er als erste am hofe des kaisers gesehen, welche der kaiser aus der armuth erhoben, als söhne erzogen und denen er alle geschäfte des königreichs wie des kaiserreichs anvertraute, sich gegen das leben desselben verschworen; dass zu Grosseto durch einen eilboten des schwiegersohnes des kaisers, des grafen von Caserta, der davon gehört hatte, die verschwörung nur einen tag vor der beabsichtigten ausführung bekannt wurde; dass die sich schuldig fühlenden sich theils ausserhalb des königreichs, theils in die burg Capaccio flüchteten; dass diese vom beginn des frühiahrs den ganzen sommer hindurch belagert und angegriffen endlich vorzüglich wegen mangel an wasser bedingungslos übergeben werden musste; dass von den verräthern einige geblendet und dann durch pferde zu tode geschleift, andere ersäuft, erhängt oder verbrannt wurden, während andere flüchtig ausserhalb des königreichs umherirren. Mit der aufschrift: Hanc epistolam composuit mag. Terrisius, quam de licentia d. imperatoris misit d. Raymundo comiti Tholosano. Inauditum ab omni‒inclinat. Winkelmann Acta 570. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 613.

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Date: 1246
AbstractFriedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er gehört habe, dass der landgraf von Thüringen der von ihm erhaltenen wohlthaten uneingedenk sich gegen ihn aufzulehnen denke und durch öffentliche und private verschwörungen der fürsten öffentlich seinen schaden betreibe; fordert denselben auf seinem sohne könig Conrad gegen den landgrafen beizustehen. Quorundam fidelium‒reportare. Huill. 6,415. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 1273. Deutsche Übers.: Heinisch S. 609.

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