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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1249 ian. 12
AbstractFriedrich II. (apud ecclesiam sancti Petri in Celo aureo) Notariatsinstrument wonach der kaiser durch den stab den Martin de Sancto Epiphanio (von Pavia) mit dem amte eines notar investirt, welcher ihm den bezüglichen eid leistet. Z.: Gotfr. de Campexio, Carlinus Botus, Rich. de Parona. Jacomus Thomatus imp. not. scripsi. Robolini Not. 4a,141 extr. Winkelmann Acta 360 vollst.

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Date: 1249 ian. 13
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Manfred Lancia capitän von Pavia aufwärts bis Asti, dem kloster Ciel d'oro zu Pavia eine wiese, deren dasselbe die stadt seit zwei iahren eigenmächtig entwert hatte, zu restituiren, um dann über die ansprüche im wege rechtens zu entscheiden. Robolini Not. 4a,141 extr. Winkelmann Acta 361 vollst. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), 132 Nr. 128 (Gabotto).

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Date: 1249 ian. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt den brüdern Rufin, Wilhelm, Otto und Gotfrid, söhnen des weiland Gozius von Biandrate, und deren in der treue gegen ihn verharrenden erben alle güter welche einst die grafen Guido und Ubert von Biandrate und deren söhne im Val Sesia, zu Biandrate und überhaupt diesseits der Dora an besitzungen und vasallen kraft rechts der grafschaft Biandrate besassen, so dass sie dieselben unmittelbar vom reiche zu rechten lehen haben und davon dem reiche die schuldigen dienste leisten sollen. Scr. per Joh. de (Capua). D. per mag. P. de Vinea etc. Aus neuerer abschr. in der königl. privatbibl. zu Turin. Winkelmann Acta 359. ‒ Mit 1248, ind. 7, Sic. 50; nach ietziger zählung der canzlei entsprechen die regierungsiahre der ind. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Mor, Carte Valsesiane 112 Nr. 45, in: Biblioteca Subalpina 124 (1933).

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Date: 1249 ian. 00
AbstractFriedrich II. ertheilt an 67 namentlich aufgeführte fischer und bürger von Pavia die befugniss, im Tessin und Po und in den andern gewässern der Lombardei ebenso zu fischen, wie das andere fischer der stadt gewohnt sind, doch so dass sie verhalten sein sollen ihm und seinen nachfolgern im kaiserreiche beim durchzuge durch die stadt Pavia und deren gebiet fische im werthe von zehn pfund Papiensern zu liefern. Scr. per Jacobum de Papia not. D. per man. Petri de Vinea etc. Robolini Notizie di Pavia 4a,452. Huill. 6,687. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 19. Jh. in Lodi, Biblioteca comunale, Documenti per la storia delle località poste su le rive del Po, Ms. des A. Riccardi busta I. Die Kopie 17. Jh. in Pavia, Ms. Paves. 48 fehlt jetzt.

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Date: 1249 ian. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt der kirche St. Peter ob Judenburg auf bitten des ihm ergebenen und um ihn sehr verdienten Witigo notarius Stirie das ihm von diesem vorgelegte und wörtlich eingerückte privileg weiland herzog Friedrichs von Oesterreich d. d. Tobel 1242 iuli 12. D. per m. mag. Petri de Vinea etc. Winkelmann Acta 361. Verbesserungen und Zusätze:Wegen Witigo notarius Stirie s. Zusatz zu nr. 3805: "Der rector der kirche des h. Bartholomäus dürfte Witigo (vgl. nr. 3759), rector ecclesie S. Barth. in Pelis Salzburg. dioc., sein, nach Innoc. IV 1249 mai 25, s. o. nr. 8180..."

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Date: 1249 feb. 15
AbstractFriedrich II. befiehlt dem iudex Amicus von Sulmona, die brüder Friedrich und Pepo von Siena auf den dreisigsten tag an seinen hof zu laden behufs entscheidung der appellation, welche sie vor iahresfrist gegen ein zu gunsten des klosters S. Salvatore in Monte Amiate von den hofrichtern gesprochenes urtheil eingelegt hatten. Ficker Ital. Urk. 424.

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Date: 1249 feb. 20
AbstractFriedrich II. bekundet dass er einst (vergl. oben nr. 2289) dem ritter Otto von Camerana, der um ihm zu dienen mit vielen Lombarden seine heimath verliess und nach Sicilien überfuhr, zuerst den ort Scupello, dann aber statt dessen das gebiet von Corleone im thale Mazzara anwies; dass er nun aber das letztere, da es überaus reich, bevölkert und zur abwehr feindlicher angriffe geeignet sei, zum königlichen demanium zurückgenommen habe; dass er daher dem ihm gegenwärtig treu dienenden ritter Bonifacius de Camerana, sohne Ottos, auf dessen bitte für ihn und dessen erben die wegen kinderlosen absterbens der von Lentini der curie heimgefallene besitzung Militello (westlich von Lentini) im Val di Noto mit allem zubehör ausser dem holzrecht, bergwerken, salinen, forsten, und unter vorbehalt des weiderechts für die curie verliehen, so dass er und seine nachkommen dafür als unmittelbare vasallen nach brauch des königreichs dienen sollen, nämlich zwanzig unzen für ieden bewaffneten reiter, und dass sie einwohner des königreichs sind und nach fränkischem rechte leben, so dass der älteste den iüngern brüdern und den schwestern und der mann den weibern vorgeht. Huill. 6,695. Verbesserungen und Zusätze:Docum. per serv. alla storia di Sic. Ser. II vol. 2,115 — hier mit unzureichenden gründen für unecht erklärt. — Zur sache s. Winkelmann Friedr. (1889) 1,210 a. 3.

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Date: 1249 feb. 00
AbstractFriedrich II. genehmigt und bestätigt den vertrag zwischen den leuten von Casale santo Evasio und denen von Paciliano (vgl. nr. 3717a ) wonach die letztern nach Casale übersiedeln und mit den dortigen einwohnern fortan eine gemeinde ausmachen, so dass sie auch den von der curie für Casale ernannten capitänen unterstehen sollen. Per Jacobum de Podiobonicii not. Muratori Script. 23,386. Huill. 6,694. De Conti Notizie di Casale 2,403. Böhmer Acta 275. ‒ Mit 1248, ind. 7, imp. 29, jer. 24, sic. 51.

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Date: 1249 (feb. 00)
AbstractFriedrich II. meldet (dem capitän des königreichs) dass er kürzlich erfahren, wie der pabst sich mit den angriffen in Italien nicht begnügend nun auch durch predigermönche und minderbrüder briefe ins königreich schickte mit dem befehle die gegen ihn ungerechterweise verhängte sentenz der excommunication und des interdicts zu beobachten; befiehlt alle personen, welche solche briefe bringen, annehmen oder den befehlen gehorchen ohne unterschied des standes, alters oder geschlechts, mit dem feuertode zu bestrafen; gewährt denen straflosigkeit, welche solche verbrecher auf der that ergreifen und an ihnen selbst vergeltung üben, weil sie diese in ihrem eifer durch anrufung der iustitiarii regionum nicht verzögern mögen; fordert ihn auf diesen erlass per iurisdictionem tuam zu veröffentlichen und auszuführen. Pungitive nos‒publicatam. Petr. de Vin. 1,19. Huill. 6,701. ‒ Da die nach nr. 3647 dem Walter von Manupello übertragene gewalt, auch wenn sie noch fortgedauert haben sollte, nur eine militärische war, Richard von Caserta nach nr. 3702 nur die insel verwaltet zu haben scheint, vergl. auch nr. 3780, so dürfte es um diese zeit keinen capitän des königreichs gegeben haben; vergl. Ital. Forsch. 1,366. Wahrscheinlich ist das stück ein rundschreiben an die iustitiare. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 24v (1. H. 14. Jh.).Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 84 (Schaller).

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Date: 1249 apr. 16
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Guillelmus Turrionis grosscämmerer von Terra di Lavoro und der grafschaft Molise, dem kloster Monte Cassino ein haus zu San Germano zurückzustellen, dessen sich Taffurus von Capua, als er castellan in Rocca Janule war, widerrechtlich bemächtigte und das dann nach seiner gefangensetzung mit seinem andern gute an die curie kam. Huill. 6,718. Verbesserungen und Zusätze (1983):Besserer Druck: Tabularium Casinense S. 97 aus Urk. von 1249 V. 15. Regest: Leccisotti-F. Avagliano 11 (1977), 11 Nr. 4378.

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Date: 1249 apr. 20
AbstractFriedrich II. (in castro Gremons) erneuert und bestätigt den ministerialen und provincialen von Steier den eingerückten freiheitsbrief herzog Otakars von 1186 und giebt die urk. seinem getreuen Ulrich von Wildonia zur aufbewahrung. Z.: Meinhard graf v. Görz, Poppo v. Peckach, Ezel v. Tervisia, Wezel v. Gratz, Hartnid v. Pettau, Aschwin v. Varrin, Udalrich v. Tewin. Schrötter u. Rauch Oesterr. Gesch. 3, 6. Luschin Steierische Landhandfesten 64. Winkelmann Acta 362. Vgl. Huill. 6,945. ‒ ‚Unächt.‘ [Ebenso von Huill. und Luschin beurtheilt. Dass die urk. nicht aus der kaiserlichen canzlei herrührt, ergeben auch abgesehen von den auffallenden zeugen und der unvereinbarkeit mit dem itinerar die dem canzleigebrauche nicht entsprechenden formeln. Ich habe Beitr. zur Urkkl. 1,225 die vermuthung ausgesprochen, die urk. könnte vom grafen Meinhard als kaiserlichem hauptmann von Steier ausgestellt sein. Ist sie auch mit der an und für sich unpassenden ortsangabe: in castro Cremone, überliefert, so wird Germons das ursprüngliche und auf Cormons westlich von Görz zu beziehen sein. Nach nr. 3759 war der landschreiber von Steier im ian. beim kaiser; es ist möglich, dass durch ihn Meinhard zur bestätigung ermächtigt wurde.] Verbesserungen und Zusätze:*Vgl. G. Schmid Ueber die Bestätigung der Georgenberger Handfeste durch K. Friedr. II 1249. Progr. d. deutsch. Landesoberrealschule zu Prossnitz (1883). Verbesserungen und Zusätze (1983):Nicht kanzleimäßiger Text, besonders kanzleifremd sind Korrobotio und Datierung. H. Pirchegger, Geschichte der Steiermark. 1920. S. 207, der in seinem Urteil früheren Forschern folgt, hält das D. für eine Fälschung. Tangl, in: Neues Archiv 43 (1922), 633 Nr. 234 sieht in dem D. eine „echte Empfängerausfertigung". Nur kopial erhalten. Regest: Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 541 mit genauer Angabe der Kopien und der Drucke.

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Date: 1249 apr. 20
AbstractFriedrich II. überschickt dem Friedrich von Antiochien graf von Alba generalreichsvicar in Tuscien eine klagschrift des abtes von St. Salvator am berg Amiate (gegen die gemeinde castri de Arcidosso, unbefugte errichtung eines iahrmarkts betr.) um darauf zu verfügen was rechtens. Abschriftlich durch Giesebrecht ebendaher. Huill. 6,723.

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Date: 1249 apr. 20
AbstractFriedrich II. beauftragt den Ticcio de Colle vicar in der grafschaft Siena, dass er in sachen des Manfred abt von St. Salvator am berg Amiate gegen Jacob Baroncelli als procurator der bürger von Siena Friedrich und Pepo, die restitution des castrum Pian Castagnaio betr., die gedachten beklagten, nunmehr appellanten, vor sein hofgericht lade binnen zehn tagen zu erscheinen, und einstweilen auf bitte des abtes der in erster instanz obgesiegt hatte, das fragliche castrum sequestrire. Abschriftlich durch Giesebrecht gleich anderm aus Fatteschis abschrift in der bibliothek des klosters Sta Croce zu Rom cod. 213 und 215. Huill. 6,722. Verbesserungen und Zusätze:*Ticcio de Colle, vicar in der grafschaft Siena, war nach den Consigli di campana von Siena zu märz 5 auch vicar im bisthum Chiusi.

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Date: 1249 mai 25
AbstractFriedrich II. beauftragt den vicar von San Quirico und des bisthums Siena den auf klage des abtes von St. Salvator am berg Amiate gegen Jacob Baroncelli als procurator zweier bürger von Siena über das castrum Pian Castagnajo zu gunsten des abtes ergangenen rechtsspruch, nachdem derselbe in der appellationsinstanz wegen nichterscheinen der beklagten nun appellanten bestätigt worden, nunmehr vollziehen zu lassen. Abschriftl. durch Giesebrecht. Böhmer Acta 277.

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Date: 1249 mai 00
AbstractFriedrich II. verleiht und schenkt dem Ubert markgraf Pallavicino dessen erben und nachkommen viele genannte burgen und ortschaften in den bisthümern Volterra Cremona Parma und Piacenza (darunter sogar Borgo San Donino) mit allem zugehör und unter ausserkraftsetzung aller früheren verleihungen und aller entgegenstehenden gesetze und statuten. Affò Storia di Parma 3,384. Huill. 6,728. ‒ [Die hier in der Lombardei genannten orte bezeichnen ein der spätern herrschaft der Pallavicini entsprechendes zusammenhängendes gebiet vom Po bei Polesine und Zibello bis nach Medesano südwestlich von Parma am eingange der strasse nach Tuscien. Entsprechend dem vorgehen in Piemont, vergl. zu 1248 nov., mochte der kaiser auch hier alles, was zwischen den aufständischen städten Parma und Piacenza im besitze des reichs war, einer erblichen herrschaft unterwerfen, deren eigenes interesse es erforderte, es in unterwürfigkeit zum reiche zu erhalteu. Ob aber die nur aus abschrift im familienarchive bekannte urk., welche iedenfalls auf einer echten vorlage beruht, unverfälscht geblieben ist, mag doch zweifelhaft sein. In dieser richtung wird zu beachten sein, dass die urk. kaiser Friedrichs I von 1174 dec. 27 für die herren von Borgo San Donino uns auch in einer auf die markgrafen Pallavicini lautenden verunechtung bekannt ist, vergl. Ficker Ital. Urkk. 188; dass weiter könig Conrad noch 1251 nov. 23, vergl. unten, und zwar in beisein des markgrafen Ubert den herren von Bargone das privileg kaiser Friedrichs von 1222 apr., vergl. oben nr. 1383, über die reichslehen zu Borgo bestätigt. Vgl. auch die urk. könig Conrads von 1253 iuni.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopien 15. Jh. in Piacenza, Biblioteca Civica, Ms. Vitali 63, und Mailand, Bibl. Nazionale Braidense, AD XVI. 18 in D. Ludwigs IV. von 1327 VII. 2; Kopien 16. Jh. in Parma, Archivio di Stato, Pallavicini 1249--1395, und 17. Jh. in Pallavicini, Kopie von Herzog Max. Sforza von 1513 IV. 12. Regest: 15. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, Hs. ES VI 13 Bd. 1,55 b (182) nach Kalbfuß, in: QuF. 16.1 (1914), 62.

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Date: 1249 iuni 21
AbstractFriedrich II. gestattet dem grafen Thomas von Savoi in betracht seiner treuen dienste und wegen dem aufwand den er machen muss, zehn provenzalische solidi in der stadt Turin von ieder last (trusellum), mit einrechnung des alten zolls von sieben solidi, so lange zu erheben als diese gnade dauern wird. Abschriftlich ex copia zu Turin durch Bethmann. Huill. 6,742 extr. Winkelmann Acta 363. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 89.

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Date: 1249 iuni 26
AbstractFriedrich II. beauftragt den Wilhelm Tunnono (Turrione? vgl. nr. 3770) cammermeister von Terra di Lavoro und der grafschaft Molise zurückerstatten zu lassen dem Walter von Ocra erwählten von Capua alle iene güter welche Peter von Vinea, der hier ein verräther (proditor) heisst, dessen bruder Tomaso, so wie Taffuro und Angelo von Vinea vormals von der kirche Capuas zu lehen trugen, und welche seitdem der kaiserlichen curie heimgefallen waren. Daniele I regali sepolchri 86 extr. der in dem besitze des verf. gewesenen vollständigen urk. Huill. 6,743 extr. ‒ Sollte denn der nachlass ienes ausgezeichneten historikers, welcher eine geschichte Friedrichs und seiner gesetzgebung in drei foliobänden ausgearbeitet hatte (vgl. dessen leben in der Biographie universelle), nirgends erhalten und wieder aufzufinden sein? [Vergl. Capasso Storia est. delle cost. di Federico II 61.] Verbesserungen und Zusätze (1983):= 14758. Scheffer-Boichorst, in: Neues Archiv 24 (1899), 153 Anm. 2 und P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1903,295 Anm. 2.

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Date: 1249 iuni 00
AbstractFriedrich II. schreibt allen in der Lombardei vom Lambro oberhalb dass er den vorgenannten zu seinem und des reichs generallegat in ihrem lande ernannt habe, zur wiedererwerbung und vertheidigung der rechte und ehren des reichs, zur erhaltung eines guten und friedlichen zustandes, und zur lebhaften bekämpfung der rebellen, mit zufügung des officium presidatus und näher angegebenen befugnissen. Ad extollenda‒extollamus. Guichenon Hist. de Sav. 92. Mon. Patr. Taur. Chart. 1,1399. Huillard 6,741. ‒ [Nach mittheilung von Winkelmann ist diese allgemeine kundmachung im archive zu Tnrin in zwei ausfertigungen vorhanden, beide mit iuni 00. Was dagegen B. nach mittheilung Wurstembergers (vgl. Peter von Sav. 4,121), Cibrario Hist. di Savoia 2,52 und Huillard 6,742 über eine an den grafen selbst gerichtete ausfertigung vom 21 iuni oder 6 iuli angeben, muss auf irgendwelchem versehen beruhen. ‒ Wegen des inhaltes vgl. Ital. Forsch. 2,520.] Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,58 ex or. — Es giebt nur ein orig. in Berlin. Zwar wird auch im Museo dell'arch. di stato di Torino eins mit iuni 6 erwähnt, aber dies ist nach der von Manno gütigst mitgetheilten abschrift eben ienes. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. ursprünglich in Turin, Archivio di Stato, noch vor 1900 in ein Berliner Archiv gelangt, heute verschollen. Nach Mitteilung des Geh. StA. Berlin könnte es sich im Merseburger StA. befinden. Beschreibung: Philippi 89. Druck: MGH. Constit. II, 381 Nr. 273 nach dem Druck bei Winkelmann, Acta imp. 2,58 Nr. 57 -- Biblioteca Subalpina 86 (1916), 133 Nr. 130 (Gabotto).

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Date: 1249 (iuni 00)
AbstractFriedrich II. ermahnt (etwa im iuni) die Bologneser in betrachtung der wandelbarkeit des glückes seinen sohn Entius mit den Cremonesern den Modenesern und den andern welche sie (am 26 mai) gefangen haben wieder freizulassen, verspricht sie dann vor andern städten der Lombardei zu erhöhen, widrigenfalls aber will er sofort gegen sie ausziehen und sie belagern. Varios eventus‒eternum. Petr. de Vin. Epp. 2,34. Huill. 6,737. Campanacius Bellum Mutinense 53. Cod. dipl. Sardinie 1,361 unvollst. Etwas abweichend: Etsi fortuna‒irreparabiliter, in Savioli Ann. Bol. 3,242. ‒ Vgl. die antwort der Bologneser bei Savioli 3,243. Huill. 6,738. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. in Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, cod. II. IV. 312 (Magliabecchiana XXV 341, 55) (Schneider in QuF. 18, 1926, 204 Nr. 14) und in Paris, Bibliothèque Nationale, Nouv. Acqu. 1445. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vat. lat. 14204, 3 v. Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 8 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 627.

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Date: 1249 aug. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt der gemeinde Macerata auf deren ihm durch ihre boten vorgetragene bitte und in ansehung ihrer treue und vielfachen schädigung durch die rebellen den inhalt eines derselben vom könig Heinrich von Sardinien reichslegaten in Italien (1239 nov.) ertheilten privileg. Per Belprandum de Cusentia not. Compagnoni La reggia Picena 111. Huill. 6,750. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. und Kopien von 1262 und 1368 in Macerata, Archivio priorale, perg. cass. IV. litt. Mazzatinti, Gli archivi d'Italia 3,262.

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Date: 1249 oct. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt eine in seinem namen vom grafen Meinhard von Görtz an den grafen Hermann von Ortenburg um 600 pfund silber vorgenommene verpfändung. Mitgetheilt von Pertz. Fontes rer. Austr. II 1,20. Huill. 6,752. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 11576 und Zusatz zu nr. 3805. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Innsbruck: Landesreg.-Archiv. Druck: UB. des Herzogtums Steiermark 3, 117 Nr. 58. Regest: Mon. hist. duc. Carinthiae 4,378 Nr. 2425 -- Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 546.

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Date: 1249 oct. 00
AbstractFriedrich II. bekundet dass er, als er den grafen Meinhard von Görtz zu seinem hauptmann in Steiermark setzte, denselben ermächtigte, alle güter einzuziehen welche der patriarch von Aglei, der erwählte von Salzburg und andere prälaten, welche die treue gegen ihn verletzt haben, in Steiermark und Kärnthen besassen, und an solche zu verpfänden, welche wieder zur treue zurückkehren wollen. Chmel Oestr. Geschichtsforscher 1,570. Huill. 6,751. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 89. Druck: UB. des Herzogtums Steiermark 3, 116 Nr. 57 -- Urkunden- und Regestenbuch des Herzogtums Krain 2,129 Nr. 165. Regest (genauer): Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 547.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich einen brief wesentlich desselben inhaltes. Semper hactenus‒opportuna. Petr. de Vin. 3,23. Huill. 6,748.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. schreibt dem Ezelin wie er wisse, dass bei demselben das altern des körpers der iugendlichen frische des geistes keinen eintrag thue; antwortet auf dessen anfrage nach seinem befinden, dass es ihm wohl gehe und er sich im königreiche von den kriegerischen anstrengungen erhole, ohne doch die sorge für seine getreuen und die unterdrückung der reste der rebellion aus den augen zu verlieren. Scimus et longi‒curemus. Petr. de Vinea 2,25. Verci Ecelini 3,304. ‒ Zweifellos zum letzten aufenthalte im königreiche gehörend und wohl vor die zeit, wo der kaiser einen zug nach Italien wieder bestimmter ins auge gefasst hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 632.

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Date: 1249?
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten, dass der rector der kirche des hl. Bartholomeus sich bei ihm beklagte, dass iener ihm zu seinem und seines klosters schaden iene kirche gewaltsam nahm, obwohl er sie aus provision des apostolischen stuhls canonisch erhielt und durch mehr als zwanzig iahre besass; befiehlt ienem, falls sich das so verhält, die kirche zurückzustellen, sonst aber binnen zwanzig tagen nach empfang dieses schreibens als erstem, zweitem, drittem und peremtorischem termin sich vor ihm zu rechte zu stellen, mit dem bemerken, dass das schreiben in sein register eingetragen sei. Veniens ad presentiam‒mandavisse. Winkelmann Acta 369. ‒ Eingereiht wie nr. 3802. Verbesserungen und Zusätze:Der rector der kirche des h. Bartholomäus dürfte Witigo (vgl. nr. 3759), rector ecclesie S. Barth. in Pelis Salzburg. dioc., sein, nach Innoc. IV 1249 mai 25, s. o. nr. 8180, und der adressat in diesem falle graf Hermann von Ortenburg (vgl. nr. 11576. 3793). S. Rodenberg in M. G. Ep. pont. 2,540 anm.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. schreibt getreuen dass er theils durch die verschwägerung mit dem grafen von Savoien, dessen tochter dem Manfred, und dem Ezelin von Romano, dessen nichte dem könige H. von Sardinien, seinen söhnen, vermählt sei, theils durch die eide der edeln und städte die angelegenheiten von Ligurien so nach seinem wunsche geordnet habe, dass dort seine anwesenheit nicht mehr nöthig sei, während könig Heinrich und die übrigen beamten fortfahren werden die durch hunger aufs äusserste gebrachten rebellen bis zur unvermeidlichen unterwerfung zu bekämpfen, von denen 170 vornehme aus der vom könige von Sardinien eroberten burg Airola (vgl. Ann. Plac.) in seinem kerker seien; dass er nun nach Tuscien zu gehen gedenke, um sich dann, nachdem er dort seine streitkräfte ergänzt und seine durch den aufwand in Ligurien und die schwierigkeit der verbindung erschöpfte kasse aus den reichen hülfsmitteln seines königreichs gefüllt und die führung der geschäfte in Tuscien seinem sohne Friedrich und in Lombardien dem könige von Sardinien überlassen haben werde, nach Deutschland zu begeben, dem er schon lange seinen besuch zugesagt habe; hofft dass er bei seiner ankunft die bezüglich ihrer in der ferne gehegten erwartungen erfüllt sehen werde. Ut vestre devotionis‒mentem. Huillard 6,703. ‒ Nach den Consigli di Campana von Siena bewilligte die stadt am 12 febr. dem Johannes Palmerius, welcher dem kaiser grosse summen geldes überbrachte, geleit bis Poggibonzi. Verbesserungen und Zusätze:Ut vestre — mentem. Winkelmann Acta 2,57.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. befiehlt dass R. von Pavia, cum ipse de mandato nostri culminis speciali in regimine Parmensium fidelium nostrorum, qui sunt extra terminos Papiensium (Parmensium?), pro nostris servitiis existat ad presens, und die Papienser welche er in ienem amte verwendet, von allen collecten und sonstigen gemeindeleistungen ebenso befreit sein sollen, wie andere Papienser, welche in similibus regiminibus ausserhalb der stadt verweilen. Supplicavit excellentiae‒molestari. Petr. de Vin. 3,57, mit: communi Papiensium, aber nach der fassung wahrscheinlicher, wie nr. 3754, an den bezüglichen reichsbeamten gerichtet. ‒ Wohl nach 1248 märz, wo Nicolaus Mastagius aus Cremona podesta der treugebliebenen Parmenser war, vgl. Ficker Ital. Urkk. 421. Die genauere einreihung unsicher.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. fordert den castellan von Pontremoli auf alles aufzubieten, um den ort zur treue zurückzuführen, indem er genehmigung aller von demselben gemachten versprechungen und eingegangenen verpflichtungen verspricht und seine baldige rückkehr nach Italien in aussicht stellt. Dudum ex zelo‒evanescet. Petr. de Vin. 2,22. Martene Coll. 2,1203. Huill. 6,500. ‒ In einer hs. mit: comiti Novello, was nicht passt. Nach Ann. Plac. war der capitän ein Apulier und mit ihm auch markgraf Bonifaz von Carretto in der burg eingeschlossen. Ende nov. wurde die burg wegen mangel an lebensmitteln gegen freien abzug übergeben.

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Date: 1249?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem iustitiar, da die rechte seiner unterthanen und sein dienst vielfach durch den mangel von richtern zu schaden kommen, den gemeinden aufzugeben, einen oder mehrere, ie nach bedürfniss des orts, annuales iudices aus denen, welche das amt nicht im vergangenen iahre führten, zu wählen und mit ihren briefen zur curie zu schicken. Contigit interdum‒recepturos. Martene Coll. 2,1185. Huillard 4,55. ‒ Statt der beständigen wurden 1239, vergl. nr. 2475, durch Const. 1,95 iährliche richter, aber ausdrücklich nur einer an iedem orte vorgeschrieben. Also wahrscheinlich zu den letzten regierungsiahren gehörend, da doch längere zeit vergehen musste, bis die üblen folgen des gesetzes hervortraten.

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Date: 1249?
AbstractFriedrich II. erlässt eine constitution, wie das vorkaufsrecht (ius protimiseos) da auszuüben ist, wo mehrere liegendes gut getheilt oder ungetheilt gemeinsam haben. Sancimus amodo‒curia (civitas). Constit regni Sic. ed. Sarayna 371; ed. 1773, 2,132. M. Germ. 4,331. Huill. 4,229. Matth. de Afflictis Tractatus de iure prothomiseos (Spirae 1622) p. 3 und danach Zeitschr. für Rechtsgeschichte 14(1), 125. Ohne den schluss: Sancimus‒fisco: Cujacius De feudis l. 5, t. 13, p. 227. Corpus iuris civ. ed. Beck 2,604; ed. Kriegel 3,882. ‒ Das gesetz geht, so weit es bei Cujacius steht, auf eine novelle des kaiser Romanus senior von 922 zurück. Den dort fehlenden schluss aber, vgl. Brünneck in der Zeitschr. für Rechtsg. 14,129, bezeichnet Matthäus de Afflictis als nicht zum gesetze Friedrichs gehörende aufzeichnung griechischen gewohnheitsrechtes. Das bei Cuiacius als t. 14 folgende stück: Cum omnibus‒sancimus, wird, wie auch Huill. annimmt, ursprünglich einleitung der constitution gewesen sein. Die mehrfach, vergl. auch Capasso Storia est. delle cost. 38, bezweifelte annahme, dass das gesetz vom kaiser Friedrich II herrühre, gründet sich lediglich auf das angehängte: Fredericus imperator; ich weiss dem stücke keinen halt für oder gegen die annahme zu entnehmen. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.

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Date: 1249
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige L. von Frankreich dass er mit grösster theilnahme aber auch besorgniss nachrichten über dessen fahrt entgegensehe, dass er mit betrübniss gehört, wie der sturm (ende mai) die königliche flotte zerstreut habe, und den überbringer sende, um sichere nachricht darüber zu erhalten; dass er bereit sei ihn nach kräften zu unterstützen. Generali qua‒renovetis. Petr. de Vin. 3,22. Huill. 6,745. Fontes rer. Austr. II 25,205. ‒ In den Ann. Stad. heisst es von der kreuzfahrt des königs: quem Fridericus imperator multis dicitur obsequiis adiuvisse. Vergl. auch Matth. Paris ed. Luard 5,70, wonach der könig und seine mutter aus dankbarkeit für die ausschlaggebende unterstützung den pabst gedrängt hätten, dem kaiser wieder frieden zu gewähren.

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