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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1250 mai 00
AbstractFriedrich II. spricht den Ludwig erstgebornen des herzogs (Otto) von Baiern auf dessen bitte von den versprechungen bürgschaften und sicherheiten los, welche derselbe nicht freiwillig sondern gezwungen aus furcht für sein leben den bürgern von Worms, als sie freventlich gegen ihn aufstanden und ihm und den seinigen beleidigungen zufügten, dahin geleistet hatte, dass er dieses nicht rächen werde. M. Boic. 30a,307. Huill. 6,768. ‒ Den vorgang auf welchen sich dies bezieht, kennen wir nun genau durch die Ann. Worm. ap. Böhmer 2,185 u. M. Germ. 17,50. Verbesserungen und Zusätze:Mon. Wittelsbach. 1,104 ex or. Boos Urkb. 1,504. — Vgl. nr. 11575. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in München, Geh. StA., U. Nr. 2374. Beschreibung: Philippi 89.

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Date: 1250 iuni 28
AbstractFriedrich II. (in campis) befiehlt dem bruder Benedict procurator der güter des verräthers Peter von Vinea, dem kloster Monte Cassino ein stück landes zu San Pancrazio bei Capua zurückzustellen, welches das kloster ienem verräther verliehen hatte, der es dann dem grafen Walter von Manupello gegen ein demselben inzwischen zurückgestelltes haus zu San Germano vertauschte. Huill. 6,777. ‒ Der ausstellort liegt westlich von Melfi. Verbesserungen und Zusätze (1983):Besserer Druck: Tabularium Casinense S. 104 nach Insert in Urk. von 1250 VII. 1.

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Date: 1250 iuli 26
AbstractFriedrich II. (in castris) befiehlt dem Gervasius de Martina iustitiar der Capitanata unter anderm, das haus des heil. Johannes zu Jerusalem, das kloster Monte Vergine und das haus des heil. grabes an ihren hospitälern und deren besitzungen zu Troia nicht zu belästigen, aber nicht zu dulden, dass sich mönche oder brüder in denselben aufhalten. Huillard 6,781 aus originaltranssumpt. ‒ Das in castris dürfte doch versehen statt in campis sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Text ohne Titel und Adresse. Kopie von 1250 VIII. 2 in Montevergine, Klosterarchiv, Nr. 2006. Druck: Cod. dipl. Barese 21 (Martin, Les chartes de Troia 1), 431 Nr. 157. Regest: Cartulaire général de l'ordre de S. Jean 2,693 Nr. 2529 -- Mongelli, Regesto-di Montevergine Nr. 2003.

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Date: 1250 sept. 00
AbstractFriedrich II. (in campis) bestätigt salvis in omnibus et per omnia iure imperii, fidelitate, mandato et ordinatione nostra. et heredum nostrorum der stadt Fermo aufgezählte rechte und freiheiten, über welche Walter von Palearia graf von Manupello, generalvicar des reichs in der Mark, mit ihr übereingekommen war. Per Nicolaum de Rocca not. Documenti di storia Ital. 4,387 extr. Winkelmann Acta 366 ex or. ‒ Mit 1250, ind. 9, imp. 29, Jer. 25, Sic. 51. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Fermo, Archivio di Stato, Archivio dipl. perg. Nr. 561. Bei Sthamer, Studien über die sizilischen Register Friedrichs II., in: SB. der preuß. Ak. der Wiss. zu Berlin, Philos.-hist. Klasse 1925, 172 f. irrtümlich als Fälschung bezeichnet; gilt für BF. 2834.

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Date: 1250 sept. 00
AbstractFriedrich II. schreibt seinem schwiegersohne Johannes Ducas (Vatazes) kaiser der Griechen über die neuerdings wider erwarten errungenen erfolge: dass am 18 aug. markgraf Ubert Pallavicini, den er zum hauptmann seines und des heeres der stadt Cremona bestellte, mit unterstützung der von Pavia, Bergamo und Lodi, der Deutschen und der getreuen Parmenser die rebellischen Parmenser (besiegte und) verfolgte, so dass er, wenn diese nicht die brücken gebrochen hätten, mit ihnen in die stadt eingedrungen wäre, nun aber vor den thoren lagernd nicht abstehen werde, bis er die stadt zerstört oder zum gehorsam gezwungen habe; dass am 20 aug. graf Walter von Manupello, sein familiar und kriegshauptmann in der Mark, den ort Cingoli eroberte, aus dem sich der cardinal Petrus Capocius nur durch nächtliche flucht retten konnte, so dass die ganze Mark, das Herzogthum und die Romaniola sich zum gehorsam wandten; dass er zur zeit als iener sieg erfochten wurde, die verwüstung des gebiets von Parma befohlen hatte, dass dann als seine getreuen nach überschreitung des Taro vor Parma lagern wollten, die Parmenser voll übermuth mit ihrem carroccio dieselben angriffen, aber nach mehrstündigem kampfe zur flucht gezwungen wurden unter zurücklassung des caroccio und mit verlust von über 2000 todten ausser den ertrunkenen und an 1200 gefangenen; dass gesandte der reste der rebellen im Herzogthume und der Romaniola kamen und um gnade ersuchten; dass um den ersten tag des laufenden september zwölf galeeren, welche er unter Peter von Gaeta nach Savona sandte, siebzehn schiffe der ungetreuen Genuesen mit der mannschaft nahmen. (Cum sincero‒congaudenti.) Wolff Vier griech. Briefe 26 griech. u. deutsch. Huillard 6,791 latein. ‒ Anscheinend ein rundschreiben, dessen auffallende anordnung daraus zu erklären sein wird, dass der erste theil des briefes concipirt, vielleicht an einzelne auch schon abgesandt war, als nachträglich genauere nachrichten über den sieg bei Parma einliefen, die dann mit anderen neuigkeiten einfach angehängt wurden. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Festa, Le lettere greche, in: Arch. stor. Italiano V ser. 13 (1894), 17 (griechisch und lateinisch) -- Merendino, Quattro lettere greche, in: Atti-di Palermo, ser. 4, vol. 34. 2,336--341 Nr. IV (mit italienischer Übers.).

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Date: 1250 oct. 11
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Richard de Rocca iustitiar der Capitanata, dass er occasione mandati nostri de exhabitatione Troie pridem emissi die mönche oder boten des klosters Monte Cassino wegen der besitzungen des klosters zu Troia nicht belästige, doch so dass wegen der verwaltung derselben kein bewohner von Troia oder kein daher gebürtiger dort zurückbleiben darf. Gattola Hist. Cass. 1,280. Huillard 6,796. ‒ Der ausstellort ist Venosa östlich von Melfi. Ein aufenthalt zu Melfi, der sich aus nr. 3834 ergibt, lässt sich wegen des langen aufenthaltes in dieser gegend nicht genauer bestimmen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Insert von 1250 X. 20 in Montecassino, Klosterarchiv. Regest: Leccisotti 6,39 Nr. 81.

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Date: 1250 oct. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt der gemeinde des ortes San Elpidio (nördlich von Fermo) aufgezählte rechte und freiheiten, deren bestätigung durch den kaiser ihr Walter von Palear graf von Manupello und generalvicar der Mark (1250 iuni 00) versprochen hatte. Per Rodulfum de Podiobonizi not. Winkelmann Acta 367 ex or. ‒ (Das oben nr. 964 zu 1219 eingereihte privileg für S. Croce di Chienti bei S. Elpidio, vgl. ietzt Winkelmann Acta 368, soll nach mittheilung Ottenthals aus derselben quelle 1249, 12 dec., ind. 7, Capue, datirt sein, während auch erwähnung der imperialis protectio gegen 1219 spricht. Aber 1248, wozu die ind. stimmen würde, war der kaiser zu Vercelli und hat dort schwerlich für ein kloster in der Mark geurkundet. Auch 1249 passt das itinerar nicht, während da überdies iene gegend im aufstande war. Die datirung, welche ursprünglich auch keinen tag genannt haben wird, scheint sehr stark corrumpirt zu sein.) Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in S. Elpidio, Archivio comunale, perg. capsa I Nr. 18, Druck: Hagemann, Studien und Dokumente zur Geschichte der Marken, in: QuF. 44 (1964), 132 Nr. 9.

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Date: 1250 oct. 00
AbstractFriedrich II. befreit den Ubert markgraf Pallavicino, welcher sich in diesen zeiten vor andern seinen getreuen durch kriegerische thätigkeit auszeichnet, so wie dessen erben und nachkommen und die leute auf ihren besitzungen, aus kaiserlicher machtvollkommenheit von allen diensten, real- und personallasten, von allen zöllen accisen steuern und auflagen, so wie von allen beschwerden und belästigungen unter welchem namen die auch genannt und welcher orten sie eingefordert werden. Affo Storia di Parma 3,387 aus dem archiv der markgrafen Pallavicini. Huill. 6,798. ‒ [Mit 1250, ind. 8; die letztere würde für 1249 sprechen, wo auch das itinerar stimmt; aber nach dem inhalte scheint es sich um belohnung für den sieg vom 18 aug. zu handeln. Ob die urk. sich in ursprünglichem wortlaute erhalten, scheinen manche zunächst dem sprachgebrauche des vierzehnten iahrhunderts entsprechende formeln zweifelhaft zu machen. Vergl. oben nr. 3774. ‒ Wenn Salimbene 164 vom kaiser sagt: ultimum eius infortunium fuit quando audivit, quod Hubertus marchio Pelavicinus melius habuerit dominium Lombardorum, quam ipse unquam habere potuit, so könnte man daraus schliessen, es sei ihm bestimmteres über eifersucht des kaisers gegen Hubert bekannt gewesen. Aber der ganzen sachlage nach wird man darin nur das ergebniss einer persönlichen späteren erwägung des Salimbene zu sehen haben, bei der dieser nicht beachtete, dass die weitere ausdehnung des machtkreises des markgrafen erst nach den tod des kaisers fällt.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Per Rodulfum de Podio Bonizi. Kopie 16. Jh. in Mailand, Biblioteca dell'Accademia di belle arti di Brera, A 2 XVI, 18. f. 32 rv. und 17. Jh. in Parma, Archivio di Stato, Archivio Pallavicini, in Kopie von Herzog Max. Sforza von 1513 IV. 12. Druck: Bibliothèque de l'école des Chartes 50 (1889), 672 nach Or., das -- 1889 noch vorhanden -- jetzt an unbekanntem Ort aufbewahrt wird.

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Date: 1250 oct. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt ebenso der gemeinde des ortes Fabriano die ihr von Walter von Palear (1250 sept. 12) zugesicherten rechte und freiheiten. Per Rodulfum de Podio Bonizo. Ciavarini Collez. Marchig. 2,188.

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Date: 1250 dec. (17)
AbstractFriedrich II. (in Capitanata) macht sein testament. Folgendes ist der wesentliche inhalt: 1) Sein sohn könig Conrad IV ist erbe im kaiserreich und im königreich, im falle erblosen todes treten seine söhne Heinrich (von der englischen Isabelle) und Manfred successiv an dessen stelle; letzterer ist wenn Conrad ausserhalb des königreiches weilt dessen statthalter in Italien und Sicilien mit voller königlicher macht. [Nach einem im übrigen den sonstigen texten entsprechenden auszuge bei Matth. Paris ed. Luard 5,216 hätte die statthalterschaft das imperium a Papia et citra und das königreich umfasst und wäre auf 12 (70 nach der ed. 1640 s. 544) iahre beschränkt gewesen.] 2) Manfred erhält das fürstenthum Tarent, die grafschaft Monte S. Angelo und was ihm im kaiserreiche verliehen ist als von seinem bruder Conrad IV zu tragendes lehen (und 10000 goldunzen). 3) Friedrich sein enkel erhält die herzogthümer Oestreich und Steier und 10000 goldunzen. 4) Heinrich sein sohn erhält entweder das königreich Arelat oder Jerusalem nach der wahl Conrads und 100000 goldunzen. 5) 100000 goldunzen sollen zu seinem seelenheil auf die sache des heiligen landes verwendet werden nach Conrads gutfinden. 6) Alle sequestrirten güter der Templer sollen denselben zurückgegeben werden. 7) Allen kirchen und klöstern sollen ihre rechte zurückgegeben werden. 8) Die leute des königreichs sollen frei sein von allgemeinen steuern wie zu den zeiten könig Wilhelms II. 9) Grafen barone ritter und vasallen des königreichs sollen sich aller vorrechte erfreuen wie zu zeiten könig Wilhelms. 10) Die kirchen zu Lucera und Sora und welche sonst verletzt wurden, sollen restituirt werden. 11) Seine besitzungen zu St. Nicolans de Aufido und deren einkünfte sollen für die dortige brücke verwendet werden. 12) Alle gefangenen sollen frei sein ausser denen aus dem kaiserreich und den hochverräthern aus dem königreich. 13) Manfred soll sein wohlverdientes hofgesinde mit liegenschaften ausstatten. 14) Keiner der hochverräther aus dem königreich soll zurückkehren noch ihre nachkommen ihnen erbfolgen dürfen. 15) Seine schulden sollen bezahlt werden. 16) Der heiligen römischen kirche seiner mutter soll all das ihrige zurückgegeben werden, wenn sie auch dem reich das seinige wieder giebt. 17) In der hauptkirche zu Palermo bei vater und mutter soll er begraben und der kirche sollen 500 goldunzen gezahlt werden. Z.: Berard erzb. v. Palermo, Bertold markgr. v. Hohenburg, Ricc. gr. v. Caserta des kaisers tochtermann, Petr. Rufus v. Calabrien marstallmeister, Ricc. v. Montenero grosshofiustitiar, mag. Joh. v. Otranto, Fulco Ruffus, (Joh. de Ocra), mag. Joh. de Procida (des kaisers arzt), mag. Robert de Panormo grosshofrichter, mag. Nicolaus de Brundusio hofnotar. Bekräftigt durch das kreuzeszeichen des kaisers und die der formel nach durchweg eigenhändigen (nur beim grafen von Caserta und Peter von Calabrien heist es: et me subscribi feci) unterschriften der genannten personen; schliesslich gefertigt durch den notar Nicolaus de Brundusio. Martene Thes. 3,13. Lünig Cod. It. 2,909. Muratori Script. 9,661. Carusius Bibl. Sicula 2,669. Würdtwein Nova Subs. 11,25 aus Vat. 6206. Mon. Germ. 4,357. Huill. 6,805. [So weit in diesen drucken die unterschriften überhaupt gegeben sind, erscheinen dieselben in einer sichtlich willkürlich gestalteten, nicht ursprünglichen fassung. Diese hat sich erhalten in dem auf ein 1251 ian. zu Salerno gefertigtes transsumpt zurückgehenden drucke: Capecelatro Storia del regno di Napoli (ed. Gravier) 1,401, und danach Paesano Mem. della Chiesa Salernit. 2,361, Giannone St. di Napoli (Milano 1845) 3,218. Damit stimmt genau eine gleichzeitige abschrift im archive zu Cremona, vgl. Forsch, zur deutschen Gesch. 12,638; weiter, aber mit starken corruptionen, der text der Ann. Plac. ed. Huill. 228, Mon. Germ. 18,502, auf den der text im Chron. Pipini ap. Mur. 9,661 zurückgehen wird. Diese texte bestimmen keine geldzahlung für Manfred und nennen Johann de Ocra weder unter den zeugen, noch unter den unterschreibenden.] ‒ Dieses testament, mit 1250, ind. 9, aber imp. 32 (33), Jer. 28, Sic. 51, soll an einem samstag und ie nach den verschiedenen überlieferungen am 7, 13 oder 17 dec. ausgefertigt sein. Da nun der letzte monatstag, an welchem die angabe zutrifft, zu spät ist, während die andern auf mittwoch und dienstag fallen, so bleibt der ausfertigungstag vorerst unbestimmt. [Vgl. Hartwig in den Forsch, zur deutschen Gesch. 12,641 und Capasso Hist. dipl. 4, deren annahmen ich mich im wesentlichen anschliessen kann. Die angabe des eingangsprotokoll: die sabati decimo septimo mensis decembris, auf welche im schlussprotokoll mit: actum die predicta, zurückgewiesen ist, scheint mir sichergestellt durch das zutreffen des wochentages und die übereinstimmung der beachtenswerthesten texte, in welchen die tageszahl zudem mehrfach nicht in ziffern, sondern in worten gegeben ist. Der widerspruch mit dem todestage des kaisers dürfte daraus zu erklären sein, dass das testament, wie es uns vorliegt, erst am 17 dec. ausgefertigt sein wird und man dabei übersah, dass der tag des actum zurückzustellen war. Das nöthigt nicht einmal zu der annahme, der kaiser habe seinen letzten willen nur mündlich vor zeugen erklärt, in welchem falle die fassung allerdings eine fälschende sein würde. Es kann eine des protokoll und der unterschriften ermangelnde imbreviatur noch bei lebzeiten des kaisers vom notar gefertigt und vom kaiser unterkreuzt sein. Die annahme einer eigenmächtigen unterschiebung nur durch Manfred (vergl. Thomas Tuscus 518) ist zweifellos ausgeschlossen durch die zahlreichen unterschriften in verbindung mit der transsumirung schon im ian. 1251 nach einem von dem mitunterzeichneten Berthold von Hohenburg vorgelegten original. Auch dieses transsumpt mit Minieri Notamenti 186 für unecht zu halten, fehlt doch ieder grund, zumal Bertold auch im mai 1251 der kirche von Salerno nach bestimmung des testaments eine besitzung zurückstellt, Paesano Mem. 2,372. Es spricht nichts bestimmter gegen die annahme, dass wir den ungeänderten letzten willen des kaisers vor uns haben. Andererseits wird zuzugeben sein, dass, wenn etwa die genannten durchweg dem sicilischen königreiche angehörigen grossen darüber einverstanden waren, es sei in ihrem oder des königreichs interesse, dieses oder ienes zuzufügen oder zu ändern, es durchaus in ihrer hand lag, das zu thun.] Verbesserungen und Zusätze:Testament Friedrichs II. Chron. Sic., Murat. 10,818 mit dec. 17. Matth. Paris., M. G. Ss. 28,322 extr. — Ueber das allmähliche bekanntwerden des todes s. nr. 13782 ff. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Agrigento (Girgenti), Biblioteca Lucchesiana, Hs. Diplomi vol. I. p. 138. P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1899, 302 Anm. 2. Druck: MGH. Constit. II, 382 Nr. 274 -- Wolf, Florilegium testamentorumperductum S. 12 Nr. 4 -- Wolf, Die Testamente Kaiser Friedrichs II., in: ZRG Kanon. Abt. 79 (1962), 318 = Wolf, Stupor mundi S. 698--710. Deutsche Übers.: ebda. S. 793--800 -- Heinisch S. 638 (Anfang). -- Zur kaiserl. Unterfertigung: Schlögl, Die Unterfertigung S. 202f. (S.203: „Testament mit Sicherheit nicht eigenhändig unterzeichnet").

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Date: 1250 dec. 00
AbstractFriedrich II. Der grosshofiustitiar Richard von Montenigro und die grosshofrichter Robert von Palermo, Andreas von Capua und Durandus von Brindisi, vor welchen früher zu Melfi eine klage des Gregorius Mustacius gegen den bischof Philipp von Patti eingebracht war, sprechen nun unter weiterm beisitze des grosshofrichter Johann von Marturana den bischof von der klage los, nachdem Gregorius freiwillig von derselben abgestanden war. Per m. Jacobi de Rocca magne imp. curie actorum not. Pirro Sicilia sacra 2,777. Huill. 6,801. ‒ Vgl. nr. 3780. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Patti, Archivio capitolare. Regest: Girgensohn-Kamp, Urk. und Inquisitionen des 12. und 13. Jhs. aus Patti, in: QuF. 45 (1965), 27 Nr. 76. Zur Ü. auch Schaller, in: Deutsches Archiv 11 (1954/55), 497 Nr. 19.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. dankt dem grafen Walter von Manupello capitän in der Mark dafür, dass er die Mark und insbesondere die stadt Fermo zur treue zurückführte, und fordert ihn auf das glücklich begonnene werk zu ende zu führen. Inter gratitudines‒quiescamus. Petr. de Vin. 3,35 (comiti). Huill. 6,782. ‒ Auch mit: comiti Simoni; aber Simon von Teate, an den zu denken wäre, war nie capitän der Mark.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt dem Michael Comnenus herrn Romaniens, dass er beschlossen habe im kommenden frühlinge ein grosses heer sowohl aus dem kaiserreiche als aus befreundeten ländern zur völligen vernichtung der vom pabste aufgereizten rebellen zu sammeln, wodurch er zugleich die sache der ihm befreundeten Griechen vertrete, welche der pabst trotz ihrer rechtgläubigkeit als ketzer bezeichne; ersucht ihn den ihm vom kaiser Johannes (Vatazes) zu sendenden truppen durchzug nach Durazzo zu gestatten, wohin er schiffe senden werde, um sie nach Brindisi überzuführen. (Valde sincerum‒possint.) Wolff Vier griech. Briefe Kaiser Friedrichs II 22 in griech. u. deutscher übersetzung. Huill. 6,760 in latein. rückübersetzung. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Festa, Le lettere greche, in: Arch. stor. Italiano V ser. 13 (1894), 14 (griechisch und lateinisch) -- Merendino, Quattro lettere greche, in: Atti-di Palermo, ser. 4. vol. 34. 2,318--321 Nr. I (mit italienischer Übers.).

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Cremona unter lobsprüchen auf ihre treue dass er, damit seine lange anwesenheit im königreiche, wohin er zurückzukehren genöthigt war, die rebellen nicht ermuthige und die lange nichtverwirklichung ihrer hoffnungen die getreuen nicht verstimme, nun im begriffe sei mit schätzen und truppen wohl versehen nach Italien zurückzukehren, und fordert sie auf bis zu seiner ankunft auf die schädigung der feinde bedacht zu sein. Etsi utilium‒valeamus. Petr. de Vin. 2,26. Huill. 6,505. Martene Coll. 2,1214. ‒ Im letztgenannten drucke und sonst könig Conrad zugeschrieben, was nicht passt. Von Huillard vor den zug im frühiahr 1247 eingereiht, wo aber eine frühere rückkehr aus dem königreiche nicht wohl erwartet werden konnte und nur ein durchzug durch Italien nach Deutschland in aussieht genommen war; vgl. nr. 3608a .

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt einem getreuen dass die ietzigen zeitläufe noch grössere dienstwilligkeit erfordern, als gewöhnlich; dass er beschlossen habe sich persönlich (in das kaiserreich) zu begeben, um seine bedrängten getreuen zu belohnen und die durch seine abwesenheit übermüthig gewordenen rebellen zu zerdrücken; dass ihm kürzlich sein schwiegersohn der griechische kaiser Caloiohannes bogenschützen und andere truppen sandte. Plenam dant‒resurgant. Petrus de Vin. 2,9 (cuidam comiti). Huill. 6,761 (cuidam capitaneo, duci Carentino).

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. antwortet seinem sohne Conrad und beglückwünscht ihn wegen dessen siegreichen erfolgen, durch welche derselbe (im august) den grafen von Holland und dessen anhänger zu schimpflicher flucht genöthigt habe. Grata litterarum‒calcitrare. Huill. 6,794. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 634.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten (in Tuscien), dass obwohl die ausführung seines bezüglichen vorsatzes sich dringender angelegenheiten wegen verzögert habe, er doch ietzt, wo die zeit bereits zur kriegsführung geeignet sei, mit geld wohl versehen zur völligen niederwerfung der rebellen alsbald ins kaiserreich zurückkehren werde; fordert sie auf ihre ritter und schützen so zu rüsten, dass sie auf einen folgenden befehl zu ihm stossen können, und beglaubigt bei ihnen den iudex Amicus de Sulmona, welchen er dieser angelegenheit wegen in ihre gegend schicke. Conceptum iamdiu‒iniungendum. Winkelmann Acta 365. ‒ Das schreiben fällt spätestens anfang febr., da nach den Consigli di campana zu Siena bereits am 18 febr. in anwesenheit des Amicus (der 1246 bis 1249 mehrfach als richter des Friedrich von Antiochien erwähnt wird) über das von ihm überbrachte ersuchen des kaisers verhandelt wird; man erklärt, für den kaiser zu allem bereit zu sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert mit geringer Abweichung auch in Hs. Vat. lat. 14204, 19rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 407 Nr. 65 (Schaller).

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. antwortet dem Johannes (Vatazes) kaiser der Griechen auf dessen schreiben, beglückwünscht ihn wegen der glücklichen ereignisse auf der insel Rhodus, drückt ihm seine verwunderung aus, dass der pabst, der doch täglich den kaiser und die ihm unterworfenen Griechen excommunicirt, sich nicht scheute minderbrüder und predigermönche zu verhandlungen mit den geistlichen des kaisers zu senden; erinnert daran wie der pabst ihn wegen der heirath des griechischen kaisers mit seiner tochter, wodurch er in verbindung mit einem häretiker getreten sei, öffentlich verdammte; klagt über die herrschsüchtigen gelüste der priester, welche den hirtenstab mit der lanze vertauschen, von denen der sich herzog, iener markgraf, ein anderer graf nennen lässt, welche die einfalt der menge noch immer als heilige verehrt, obwohl sie raubgierige wölfe sind, in Deutschland, Italien und anderen ländern das blut so vieler ihrer herrschsucht opferten, und kürzlich erst ihretwegen in Aegypten tausende zu grunde gingen; erinnert daran wie der pabst, dessen sachen günstig standen, so lange die von den kirchen erpressten einkünfte vorhielten, eidlich versicherte, dass er gestorben sei, um seine getreuen in Deutschland ihm abwendig zu machen; meldet dass iene brüder, nachdem sie durch ihn von den erfolgen des kaisers gehört, ietzt anders über denselben dächten, aber sichtlich nur gekommen seien, um unkraut zwischen vater und sohn zu säen, und nicht weiter vorgehen wollten, als sie sich überzeugten, dass der kaiser unerschütterlich zum vater stehe; tadelt denselben dass er ohne ihn zu befragen gesandte an den pabst schicken wollte, will aber dennoch dessen ersuchen erfüllen und zur überführung der gesandten desselben sechs schiffe von Brindisi nach Durazzo schicken und einen seiner hofleute, welcher den brüdern bedeuten wird, so lange zu Durazzo zu warten, bis er mit den gesandten des kaisers gesprochen haben werde. (Litteras serenitati‒transvehant.) Wolff Vier griech. Briefe 38, griech. u. deutsch. Huill. 6,772 latein. ‒ Frühestens um diese zeit zu setzen wegen der anspielung auf das unglück der Franzosen. Ein bote des Vatazes war 1249 beim pabste; vgl. Salimbene 148. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Festa, Le lettere greche, in: Arch. stor. Italiano V ser. 13 (1894), 21 (griechisch und lateinisch) -- Merendino, Quattro lettere greche, in: Atti-di Palermo, ser. 4, vol. 34. 2,322--331 Nr. II (mit italienischer Übers.).

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. antwortet dem grafen Walter (von Manupello) capitän der Mark dass er seine gegenwart nur ungern entbehre und ihm nach so viel mühen und kriegerischen anstrengungen gern ruhe gönnen würde, ihn aber vor völliger durchführung des glücklich begonnenen aus iener gegend nicht zurückzurufen beschlossen habe, damit nicht ein anderer den sieg einärnte, den er mit mühe vorbereitet habe. Lectis gratanter‒admittemus. Petr. de Vin. 2,24 (cuidam capitaneo). Martene Coll. 2,1204 (ad comitem). Im eingange abgekürzt: Credere firmiter, Petr. de Vin. 2,33 (capitaneo Marchiae). Huill. 6,783 (comiti Gualterio). ‒ Da Walter nach nr. 3808 und nr. 3812 in den ersten monaten 1250 noch nicht capitän der Mark gewesen zu sein scheint, so wird das schreiben schwerlich vor die erfolge im aug. zu setzen sein, wie das manche angaben sonst nahe legen könnten.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. belobt ungenannte (in Tuscien) dass sie, wie ihm Friedrich von Antiochien berichtete, die durch den richter A(micus von Solmona, vergl. nr. 3810) überbrachte forderung zur stellung von rittern und schützen bereitwillig aufnahmen und ersucht sie um möglichst starke rüstung, da er sieh von tag zu tag bereite mit zahlreichen truppen und grossen schätzen in ihre gegend zu kommen, um dann im künftigen sommer die rebellen gänzlich zu vernichten; beglaubigt bei ihnen seine grosshofrichter die magister B. und R. Ex veridica‒commendetur. Winkelmann Acta 365.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. meldet allen reichsgetreuen dass die von Osimo, einst treuer wie alle in der Mark, durch die verführung des cardinal Petrus Capocci von ihrer treue liessen, nun aber zu derselben zurückkehrten. (Fanciulli) Osservazioni sopra le antichià di Cingoli 2,750, Winkelmann Acta 364, Ciavarini Coll. Marchig. 4,203, überall ohne den schluss und ohne alle zeitangaben. ‒ Vielleicht schon zum febr. gehörend, vgl. nr. 3809. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Osimo, Archivio comunale, Libro rosso Nr. 15.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne Conrad, dass die rebellen in der mark Ancona, welche der apostolische legat Petrus Capocius zur untreue verleitete, als sie unter dem zeichen der schlüssel die Deutschen und anderen getreuen angriffen, mit verlust angesehener gefangener, darunter zweier neffen des cardinal, und angeblich zweitausend todter geschlagen wurden; dass in folge dessen viele städte des landes wieder zur treue zurückkehrten, andere das beabsichtigen, so dass zu erwarten sei, dass das wankelmüthige glück wie in der Mark, so nun auch in andern provinzen sich wieder auf seine seite wenden werde. Quia paterna‒compleantur. Huill. 6,755. ‒ Der cardinal Petrus war vom pabste 1249 apr. 7 zum legaten ernannt und sollte von der mark aus in das königreich vordringen. Macerata unterwarf sich ihm nov. 16, Civita nova nov. 24, vergl. Huill. 6,753, so dass ihn bis dahin kein grösserer unfall betroffen haben wird. Dürfte nr. 3812 durch die niederlage veranlasst sein, so wird dieselbe am wahrscheinlichsten in den ian. fallen.

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt dem Johannes (Vatazes) kaiser der Griechen, dass er, obwohl er ihm ganz kürzlich über seine erfolge berichtete, dem eine neue freudenbotschaft zufüge; meldet ihm wie seine getreuen in der Mark und der Romaniola, dem besten und fruchtbarsten theile Italiens, als sie sich von der lügenhaftigkeit der kirchlicherseits de certitudine mortis nostre ausgestreuten gerüchte überzeugten, zu seiner unterstützung herbeieilten; wie die bewohner der besonders fest gelegenen stadt Fermo, weil sie von einer unzählbaren masse seiner truppen aus den verschiedensten nationen fast ganz eingeschlossen waren, die burg und sich selbst gleichsam als gefangene übergaben, dann andere vom pabste verleitete städte, orte und burgen auf den rechten weg zurückkehrten; wie das obere Italien in der treue gegen ihn befestigt sei, die gegner in Deutschland aber durch die macht seines sohnes könig Conrads siegreich von ort zu ort getrieben würden, so dass er nun das ganze kaiserreich in frieden beherrsche. (Litteras litteris‒gaudium.) Wolff Vier griech. Briefe 54, griech. u. deutsch. Huill. 6,790 latein. ‒ Bezüglich der nach der unterwerfung von Fermo zu bestimmenden einreihung vgl. nr. 3823a . Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Festa, Le lettere greche, in: Arch. stor. Italiano V ser. 13 (1894), 28 (griechisch und lateinisch) -- Merendino, Quattro lettere greche, in: Atti-di Palermo, ser. 4, vol. 34. 2,332--335 Nr. III (mit italienischer Übers.).

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Date: 1250
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Castilien wie der pabst unaufhörlich darauf bedacht sei, ihn zu grunde zu richten, um sich dann um so leichter an andere könige und fürsten machen zu können, wie daraus überall unheil entstehe, wie auch der traurige unfall ienseits des meeres (die gefangennahme des könig von Frankreich am 6 apr.) durch seine und seiner söhne wiederholt angebotene anwesenheit hätte verhindert werden können, wenn ihm der oft erbetene friede gewährt worden wäre; ersucht ihn wohl zu beachten, wie der pabst seine sichel an fremde frucht legt, was er sich insbesondere im königreich Portugal (durch bestellung des bruders des königs als mitregenten) herausnahm; meldet dass er seinem nach Italien zur bekämpfung der rebellen vorausgesandten heere persönlich gefolgt sein würde, wenn er nicht wegen des unfalls seines freundes des königs von Frankreich statim gressus nostros in nostrum regnum providimus revocandos, um hier auf wirksame unterstützung für denselben bedacht sein zu können. Pensantes amoris‒affectu. Petr. de Vin. 1,15. Huill. 6,769. ‒ Dass der kaiser das königreich schon verlassen hatte, ist ganz unwahrscheinlich und auch kaum bestimmt gesagt. Ein gesuch des königs von Frankreich an den kaiser um hülfe ist erwähnt Huillard Pierre 254. Nach Joinville kamen etwa im sept. boten des kaisers zum könige nach Accon, welche derselbe abgesandt hatte, um beim sultan, dessen tod der kaiser noch nicht in erfahrung gebracht hatte, die freilassung des königs zu erwirken. Vgl. Huill. Intr. 319. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,23rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 81 (Schaller).

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