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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1230
AbstractFriedrich II. schreibt einem könig wie er am 28 august vom kirchenbanne losgesprochen worden sei und darauf am 1 sept. mit dem pabst eine ganz befriedigende besprechung gehabt habe, indem er zugleich hinzufügt dass er allen welche dem pabst gegen ihn beigestanden verziehen, und als treuer sohn der kirche allen wünschen des pabstes entsprochen habe. Cum frequenter‒iocundum. Mon, Germ. 4,275. Huillard 3,227. Balan Greg. IX 2,117. ‒ Wohl so an alle könige ergangen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 181 Nr. 147 -- MGH. Epp. selectae 4, 79 Nr. 20. Deutsche Übers.: Heinisch S. 223.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Genua, dass er wegen wichtiger, für die getreuen erfreulicher, für die rebellen verderblicher unternehmungen ihrer hülfe bedürfe und dass sie ihre gesammte schiffsmacht bei Finale bereit halten sollten, um auf die nächste botschaft unmittelbar zu kommen. Quia quedam‒veniendi. Huill. 5,207. ‒ Einreihung sehr unsicher. Sicher nicht mit Huill. zu 1238, wo das verhältniss zur stadt ein sehr gespanntes; vergl. beim märz 1238 das zur besetzung von Savona bemerkte. Spätestens dürfte das schreiben um ende 1232 fallen, wo der kaiser zuletzt in näheren beziehungen zu Genua erscheint; vgl. unten zu 1232 iuli 18 und sept. Die sammlung bei Finale würde zunächst auf einen zug gegen westen deuten und wäre dann etwa an die ächtung von Marseille 1225, vgl. nr. 1562, auch 1752, zu denken; aber beziehung darauf ist doch sehr unwahrscheinlich. Hier eingereiht wegen der folgenden stylübung, für deren inhalt allerdings iede bestätigung fehlt, die aber doch kaum so entstanden sein würde, wenn man nicht wusste, dass der kaiser für die unternehmung gegen Gaeta auf Genua rechnete.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. befiehlt allen baronen und hafenmeistern an der maritima von Apulien, bis zum kommenden feste des h. Petrus die Venetianer käse, öl, fleisch und andere waaren ausser lebensmittel für das, was sie zur zeit könig Wilhelms zahlten, ausführen zu lassen. Excerpta Massil. nr. 172. Winkelmann Acta 604. ‒ Dieses und das folgende stück, beide ohne zeitangaben, folgen in den Exc. auf datirte stücke vom aug. 1238, wohin diese wegen der damals schon feindlichen stellung von Genua nicht mehr gehören können. Dagegen gehen sie einer reihe undatirter stücke voran, welche sich nach dem inhalte sicher von aug. 1230 bis ian. 1231 einreihen. Wegen erwähnung des Petersfestes (iuni 29, vielleicht aug. 1), dann wegen des zur folgenden urk. bemerkten, werden diese stücke in die früheren zeiten des iahres 1230 zu setzen sein. ‒ Ueber die von nun an reiches material bietenden Excerpta Massiliensia registrorum Fridericianorum vgl. die einleitung von Winkelmann zu dessen ausgabe in den Acta 599 ff., weiterhin nur mit W. und der seitenzahl citirt, unter hinzufügung der für die einreihung der undatirten stücke vorzugsweise massgebenden nr., welche dem stücke nach der von W. auf grundlage der anordnung in der hs. vorgenommenen zählung zukommt. Ich benutzte die wichtige quelle 1877 nach der abschrift Arndts in der sammlung der Mon. Germaniae und bearbeitete sie dann zunächst auf grundlage meiner damals gefertigten auszüge. Für eine nochmalige überarbeitung stand mir das druckfertige manuscript W's zur verfügung; für eine letzte revision bereits der druck. Da bezüglich der besonders wichtigen und massgebenden stücke W. und ich überwiegend von vornherein zu demselben ergebnisse bezüglich der zeitbestimmung gelangt waren, bezüglich einzelner sich wenigstens nach austausch unserer ansichten übereinstimmung herstellte, und ich auch nachträglich insbesondere nur wegen nr. 118, vgl. zum oct. 1236, meine ansicht glaubte ändern zu müssen, so stimmt meine chronologische anordnung im wesentlichen mit der W's überein. Nur freilich dass ich beim festhalten an der sonstigen behandlung undatirter stücke mich genöthigt sah, mich bestimmter für einreihung zu dieser oder iener zeit zu entscheiden, als das bei der ausgabe W's erforderlich war. In dieser richtung wird zu beachten sein, dass die mehrzahl der undatirten stücke an und für sich keinerlei haltpunkt für die einreihung geben, dass sich diese dann lediglich auf die stellung vor oder nach datirten oder doch zeitlich genauer bestimmbaren stücken stützt und es dabei ungewiss bleibt, ob das vorher oder nachher einem nur kurzen, oder aber einem längeren zeitraume entspricht, während doch beim mangel iedes sonstigen haltpunktes nichts erübrigt, als einreihung unmittelbar vor oder nach dem als halt dienenden stücke, obwohl oft wahrscheinlich ist, dass es von diesem durch einen grössern zeitraum getrennt war. Bei so bestimmten stücken wird also die einreihung zunächst nur den zeitpunkt bezeichnen, aufweichen das stück spätestens oder frühestens trifft, wenn auch nach der ganzen gestaltung der Exc. nicht anzunehmen ist, dass der mögliche fehler ein sehr bedeutender sei. Misslicher sind dann freilich einzelne fälle, wo auch die zeitbestimmung des als halt benutzten stückes nicht zweifellos ist, oder wo es fraglich scheint, ob das undatirte stück, wie gleich in diesem falle, einem vorhergehenden späteren oder einem nachfolgenden früheren stücke anzuschliessen ist, wie das bei einer gestaltung der Exc. mehrfach zutrifft, welche zwar sichtlich bei den einzelnen massen die zeitfolge einhält, diese massen selbst aber weder in zeitlicher aufeinanderfolge gibt, noch äusserlich kenntlich von einander scheidet. Kleine verschiebungen in der folge der tage werden allerdings nach massgabe der datirten stücke, vgl. insbesondere zu 1231 iuni 7 bis 12, vorgekommen sein.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Philipp Zunculus und dem grosshofrichter magister Simon de Tocco, den Johann Poli grafen von Alba anzuhalten das castrum Torano (nördlich von Tagliacozzo) dem Andreas de Pontibus zurückzustellen, da eine durch den magister iustitiarius Heinrich de Morra und dessen beisitzer veranstaltete inquisition ergeben habe, dass dasselbe nicht zubehör der grafschaft Alba sei. Ib. nr. 180, W. 607. ‒ Johann von Poli erhielt 1230 sept. die grafschaft Alba, vgl. nr. 1823.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. dieselben beurkunden (nahezu wörtlich übereinstimmend) nur das die verzeihung, das land der kirche und ihre verpflichtung betreffende. Per presens‒satisfecerit. Valentini Liber poteris 58; vergl. M. Germ. 4,276. Huill. 3,245. ‒ So vom pabste am 10 oct. an die Lombarden mitgetheilt. Der genauere anschluss an nr. 1797 scheint zu ergeben, dass das stück sich nicht aus blosser kürzung des vorhergehenden für den nächsten zweck so gestaltet hat, sondern einer besondern originalausfertigung entsprach. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 173 Nr. 131 -- MGH. Epp. selectae 4, 61 Nr. 5 -- UB. der Babenberger 2, 117 Nr. 283.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. bestellt Agneus de Matuscio und Sancton de Montefusculo zu provisoren der burgen im Principat, Terra di Lavoro und Benevent, befiehlt ihnen ein dreifaches inventar anzufertigen und schäden an den befestigungen zwangsweise durch die herstellen zu lassen, durch welche das zur zeit Rogers und Wilhelms II zu geschehen pflegte. Ib. nr. 179, W. 606. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Die Bauten der Hohenstaufen in Unteritalien. Erg.-Bd. 1 (1914), 128 Nr. 1.(Sthamer) -- Cod. dipl. Salernitano 1, 156 Nr. 78.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. macht kund, dass dieienigen, welche bereit sind, ihm kriegsdienste zu leisten, von andern diensten frei sein und bezüglich der waffen und pferde auf seine kosten dienen sollen. Rich. Sangerm., wonach das schreiben im febr. durch den notar Wilhelm von Capua nach S. Germano gebracht wurde. ‒ Ich denke, dass es sich dabei zunächst um die belagerung von Gaeta handelte, und reihe daher auch die bezüglichen stylübungen hier ein.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. macht dem grafen Heinrich (von Malta) vorwürfe, dass er sich nicht mit vierzig galeeren zu Neapel eingestellt und dadurch die unternehmungen gegen Gaeta aufgehalten habe; befiehlt ihm, dieselben in Apulien und zu Messina ausrüsten zu lassen und sich damit am 8 iuni vor Gaeta einzustellen. Oesterr. Archiv 14,53 extr. ‒ Vgl. nr. 1773. Der graf entschuldigt sich darauf mit der schwierigkeit, die schiffe aufzubringen; doch komme er ietzt eilig mit zwanzig galeeren. ‒ Graf Heinrich wird anderweitig im nov. 1228, Huill. 3,83, zuletzt genannt; doch steht nichts der annahme im wege, dass er um diese zeit noch lebte und admiral war. Verbesserungen und Zusätze: *Graf Heinrich (von Malta) wird doch auch noch 1229 mai 1 genannt, s. o. nr. 1753aVerbesserungen und Zusätze (1983):Stilübungen. Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 34b. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 13 und 14. Druck: MGH. Epp. selectae 4, 107 Nr. 8,9.

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Date: 1230
AbstractFriedrich II. befiehlt den Saracenen in Apulien, 15000 wohlgerüstete streiter zur belagerung von Gaeta zu schicken, die umgegend zu verwüsten, und nach erfolgter einnahme die bewohner in angegebener weise zu misshandeln und zu vertreiben und die stadt zu zerstören. Oesterr. Archiv 14,53 extr. ‒ Vgl. vorher. In der angeblichen antwort, ebenda 54 extr., melden die Saracenen, dass sie die truppen geschickt, diese aber, weil die christen sie hassen, mangel leiden, und ersuchen den kaiser, die umliegenden städte zur beistellung von lebensmitteln zu verhalten. Verbesserungen und Zusätze (1983):Stilübung. Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 34b. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 15 und 16. Druck: MGH. Epp. selectae 4, 109 Nr. 10. 11. Deutsche Übers.: Heinisch S. 222.

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Date: 1231 ian. 00
AbstractFriedrich II. erlaubt den bürgern von Lübeck an der Wackenitz eine mühle anzulegen mit dem beding dass sie den der curie von mühlen gebührenden iährlichen zins entrichten. Cod. Lub. I, 1,55. Huill. 3,251. ‒ Mit 1230, ind. 4, imp. 11, Jer. 6, Sic. 32; [zweifellos hier einzureihen, obwohl der ausstellort auch 1230 passen würde.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Lübeck, Stadtarchiv, seit 2. Weltkrieg verschollen. Beschreibung: Philippi 83.

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Date: 1231 ian. 00
AbstractFriedrich II. meldet dem Sanson de Barulo iustitiar der Basilicata, dass nach beschluss der curie bei der fahrt zur hülfe des hl. landes im kommenden märz von den prälaten, qui de regalibus et aliis feudalibus servire tenentur, von den grafen, baronen, rittern und andern belehnten so zu dienen sei, dass der graf oder baron, der zehen oder mehr als zehen lehen hat, oder der reichste unter den besitzern von zehen lehen unter beisteuer der übrigen mit waffen, zwei pferden, einem saumthier und dem corredum unius anni von fünfzig unzen sich spätestens bis mitte märz im hafen von Brindisi zu stellen habe. Exc. Massil. nr. 181, W. 607. ‒ Die allgemeine ausfertigung dieses mandats erwähnt Rich. Sangerm. zum ianuar.

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Date: 1231 ian. 00
AbstractFriedrich II. schreibt dem Stefan de Aglone iustitiar von Terra di Lavoro und beauftragt ihn: 1) dass er genaue untersuchung halte über alles was dem kaiserlichen hofe versprochen worden, so wie dass er alle seit dem kreutzzug unter dem siegel des kaisers oder des herzogs von Spoleto ausgestellte privilegien bis lichtmess am kaiserlichen hofe vorzeigen lasse bei strafe der nichtigkeit; 2) dass er allen von Ravello befehle ihre frauen und familien bis pfingsten dorthin wieder zurück zu schicken bei strafe; 3) dass er die aus veranlassung des streites mit der kirche gestatteten bauten widerrufe bei strafe. Rich. Sangerm. extr.

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Date: 1231 feb. 11
AbstractFriedrich II. schreibt den getreuen in Tuscien und Romaniola dass er den Guiccio de Saxoforti mit wichtigen auftragen dorthin schicke und gebietet ihnen demselben auf verlangen hülfe und geleit zu gewähren. Huill. 3,263. ‒ Der ausstellort Oria liegt zwischen Tarent und Brindisi. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Schneider, Reg. Senense Nr. 845.

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Date: 1231 feb. 15
AbstractFriedrich II. bestellt den Philipp de Zunculo zum iustitiar vom flusse Trigno und Sora bis zu den gränzen des königreichs (also in Abruzzo) mit einem salarium von 60 unzen iährlich. Ib. nr. 140b extr., W. 608.

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Date: 1231 feb. 15
AbstractFriedrich II. befiehlt dem bischof, clerus, baronen, rittern und allen leuten von Marsico (bischofssitz in der Basilicata am ursprung des Agri), Diano (oder Teggiano westlich von Marsico), Atena und Rocceta, tam demanii quam servicii, dem grafen Thomas de Sancto Severo die sicherstellung (assecuratio) und schuldigen dienste zu leisten. Notarius Stabilis (scripsit.) Exc. Massil. nr. 140a, W. 608. ‒ Das iahr ergibt die den folgenden mandaten zugefügte ind. 4.

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Date: 1231 feb. 21
AbstractFriedrich II. dem Madius de Ammirato, ein bei Trani gescheitertes schiff für den kaiser in besitz zu nehmen und wohl zu bewachen. Ib. nr. 141, W. 609.

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Date: 1231 feb. 22
AbstractFriedrich II. dem Goffridus Busardus iustitiar von Terra d'Otranto, den dienst von den kleineren lehen nach seinem ermessen zu ermässigen. Ib. nr. 142a, W. 609.

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Date: 1231 feb. 28
AbstractFriedrich II. antwortet dem pabste auf dessen mittheilung dass ketzereien in einem grossen theile Italiens und namentlich auch in Neapel und Aversa sich verbreitet haben, wie er fleiss und sorgfalt anwenden werde um solche gänzlich auszurotten. Celestis altitudo‒accingi. Raynald § 19 ergänzt bei Höfler Friedrich II s. 332. Huill. 3,268. Vgl. Rich. Sangerm.

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Date: 1231 feb. g
AbstractFriedrich II. belobt den erzbischof von Trier dass er dem versuch zur verlockung sich gegen ihn aufzulehnen widerstanden und ihm die treue bewahrt habe, ermuntert ihn in so löblicher gesinnung auch ferner zu verharren und verheisst ihm iede gewünschte vergünstigung. Ad excellentiam‒curemus. Ex bull. Romersdorf. sec. 13. Böhmer Acta 262. Mittelrh. Urkkb. 3,332.

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Date: 1231 feb. 00
AbstractFriedrich II. befiehlt seinem statthalter in den überseeischen gebieten, auch von den Genuesern und den leuten ihres gebietes das drictum cathene mit einem zehntel, wie von den nichtprivilegirten, einzufordern. Erwähnt in den Ann. Januenses 176, wo hinzugefügt wird, dass die Genueser die zahlung verweigerten und der statthalter wegen ihrer macht in ienen gegenden nicht darauf zu bestehen wagte.

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Date: 1231 märz 8
AbstractFriedrich II. schreibt dem podesta und rath von Siena, belobt ihre treue die er aus dem bericht des Gebhard von Arnstein seines legaten in Italien vernommen, ermahnt sie zum verharren darin und gebietet ihnen am 25 april ihre machtboten an seinen hof in Terra di Lavoro oder Capitanata zu senden. Huill. 3,272. ‒ Mit dem folgenden eingerückt in das instrument über die am 6 apr. zu Siena erfolgte überreichung durch Enricus Gulfi, boten des kaisers. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 185 Nr. 151. Regest: Schneider, Reg. Senense Nr. 848.

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Date: 1231 märz 10
AbstractFriedrich II. schreibt denselben dass er nun nach beilegung der zwistigkeiten mit der wiederherstellung von frieden und gerechtigkeit besonders in Italien sich beschäftigen wolle, wozu er der städte Tusciens bedürfe, und fordert sie auf ihre machtboten zu senden, wie vorher. Sedata nuper. Huill. 3,273. ‒ Dies ist das allgemeine ausschreiben. [Ob der tag abgehalten, lässt sich nicht bestimmen; vielleicht wurde er verschoben, da der legat Gebhard im iuli beim kaiser zu Melfi ist; vgl. auch das schreiben an Rimini vom 21 iuli. Es handelte sich zweifellos um ein vorgehen gegen die lombardischen städte; vergl. insbesondere das schreiben des pabstes vom 18 mai 1231, worin er den kaiser abmahnt, gegen die Lombarden non iuris ordine, sed virium potestate vorzugehen.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 186 Nr. 152. Regest: Schneider, Reg. Senense Nr. 849.

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Date: 1231 märz 11
AbstractFriedrich II. bewilligt dem iudex Leo de Juvenacio und Johann de Gerardino, magistris camerariis Apulie, die einkünfte ihres amtes iuxta assisiam curie für sich, zwei notare, octo scuteriis und duodecim equitaturis. Exc. Massil. nr. 143, W. 609. ‒ Nur mit undecimo eiusdem, während die stücke aus dem febr. vorhergehen, das von apr. 11 folgt. Dass der kaiser märz 10 zu Tarent, märz 11 zu Policoro am ausfluss des Agri geurkundet haben soll, mag auffallen, ist aber kaum unzulässig. Gegen apr. 11 spricht, dass der kaiser sich schwerlich so lange in dieser gegend aufgehalten haben wird, dass er das auch nach dem inhalte der vorhergehenden urkk. kaum beabsichtigte und dass er im apr. in der Capitanata urkundet.

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Date: 1231 apr. 11
AbstractFriedrich II. meldet allen von Siponto bis Tarent die bestellung des Jacob und Urso und gebietet ihnen, fortan nur von diesen salz zu kaufen. Ib. nr. 144b, W. 110. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu verbessern: W. 610 Nr. 773 II.

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Date: 1231 apr. 11
AbstractFriedrich II. befiehlt allen, welche salz haben zu Siponto, Salpi, Cannae, Barletta, Bari, Brindisi und Tarent, dasselbe um angegebenen preis zum behufe der curie an Jacob de Magistro Milo und Urso de Fusco zu verkaufen. Exc. Massil. nr. 144a, W. 109. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu verbessern: W. 609 Nr. 773 I.

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Date: 1231 apr. 22
AbstractFriedrich II. dem Adenulf von Aquino magister iustitiarius Sicilie, denen von Amalfi die ausfuhr von lebensmitteln aus Sicilien zu gestatten gegen bürgschaft, dass sie dieselben nur für sich verwenden. Exc. Massil. nr. 146, W. 610.

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Date: 1231 apr. 24
AbstractFriedrich II. den iustitiaren Senator de Archis und Wilhelm de Spinosa (von Calabrien), den altersschwachen Guido de Petramala (bei Ajello) von persönlichem dienste frei zu lassen und dafür die heersteuer (adohamentum) zu nehmen, welche der curie von seinen lehen gebührt. Ib. nr. 145 extr., W. 610.

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Date: 1231 apr. 30
AbstractFriedrich II. den baiuli Sergius de Barnaba protoiudex und Johann de Nebulano iudex von Sorrent, die bauern ausser der stadt anzuhalten, die ritter und andre in der stadt sicherzustellen nach brauch des königreichs, und alle privilegien auszuliefern, welche sie von der curie erhielten. Ib. nr. 147, W. 611. ‒ Vgl. nr. 1498 und Huill. 2,379.

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Date: 1231 apr. 00
AbstractFriedrich II. erlässt ein allgemeines edict dass wegen der von den raupen (bruci) angerichteten verwüstungen ieder vor sonnenaufgang vier tuminos (mass) derselben sammeln und an vier geschworne des orts zum verbrennen übergeben soll bei strafe von einer unze gold für die person und hundert unzen für den ort. Rich. Sangerm. extr. ‒ Vergl. auch Rich. Sangerm. zu 1230 iuli. Chr. Neritinum ap. Mur. 24,897. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 94.

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Date: 1231 apr. 00
AbstractFriedrich II. verleiht dem Johann de Lauro seinem notar alles was Petrus de Sancto Germano vormals sein hofrichter mittelst seiner verleihung inne hatte in castro Lauri et casali Serignani. Per m. Procopii de Matera not. Huill. 3,275. ‒ [Sollte nr. 1855 zu apr. 11 gehören, so wurde diese urk. erst zu ende des monats einzureihen sein.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Mongelli, Regesto-di Montevergine Nr. 1448, 1993 (irrig zu 1220).

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Date: 1231 mai 1
AbstractFriedrich II. den magistris camerariis Principatus et Terre Laboris, procuratoren zur verwaltung der für die curie zurückgeforderten güter und leute zu bestellen, so dass die castellane nur für die burgen selbst zu sorgen haben. Ib. nr. 148, W. 611.

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