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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1232
AbstractFriedrich II. antwortet den Genuesen, dass er über das was sie (durch erwählung eines potesta aus einer zum bund der Lombarden gehörigen stadt) gegen ihn begangen haben hinweg sehen wolle, und demnach befehl gegeben habe die in seinem königreich festgehaltenen Genuesen mit ihren sachen wieder frei zu lassen. Recepit excellentia‒processisse. Muratori Script. 6,467. Lünig Cod. It. 2,2091. Huill. 4,391. Mon. Germ. Scr. 18,180. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck und Erläuterung: Chiocci, Per una lettera di Federico II S. 15.

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Date: 1232
AbstractFriedrich II. erlässt verordnungen nach welchen die bürger in ihren orten bei einfuhr und ausfuhr von waaren nicht mehr als das hergebrachte zahlen sollen, und eine reihe angeführter abgaben theils im alten ausmasse beibehalten, theils aber ermässigt werden. Rich. Sangerm. mit dem bemerken, dass dieselben im oct. zu San Germano publicirt wurden.

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Date: 1232
AbstractFriedrich II. meldet denen von Pistoja, dass er den Florentinern rechtlichen austrag ihrer klagen gegen Siena angeboten habe, befiehlt ihnen bei strafe von fünftausend mark silber, iene gegen dieses nicht zu unterstützen, und beglaubigt bei ihnen den richter Pelegrin von Caserta. Ficker Ital. Urk. 371 extr., eingerückt in die beurkundung der übergabe des kaiserlichen schreiben durch Pelegrin zu Pistoja, oct. 3.

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Date: 1233 ian. 26
AbstractFriedrich II. verbietet allen seinen beamten im reich Sicilien die zoll- und mauthfreiheit der carthause S. Bartholomeo di Trisulto irgendwie zu beeinträchtigen. Tromby Storia del ord. Cartus. 5,131. Huill. 4,420. ‒ [Huill. ergänzt das Bar. bei Tromby mit Bari, wohl veranlasst durch die notiz zum 6 febr. Dann aber wäre der kaiser von Bari wieder rückwärts nach Canosa gegangen, was um so weniger anzunehmen ist, als der pabst schon am 10 febr. wusste, dass der kaiser auf dem wege zur insel war; vgl. Huill. 4,423.]

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Date: 1233 feb. 00
AbstractFriedrich II. nimmt das kloster Salem mit besitzungen und personen in seinen besondern schutz, bestätigt demselben alle von ihm oder seinen vorfahren erhaltene privilegien, besonders dasienige seines sohnes könig Heinrichs (d. d. Ueberlingen 23 oct. 1229) wegen steuer- und dienstfreiheit der klosterleute. Lünig Reichsarchiv 19,512. Huill. 4,424. Wirtemb. Urkkb. 3,324. Pressel Ulm. Urkkb. 1,54. ‒ Der ausstellort ist Canosa am untern Ofanto südwestlich von Barletta wo die vorhergehende urk. ausgestellt wurde. Verbesserungen und Zusätze: v. Weech Cod. dipl. 1,205.

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Date: 1233 märz 00
AbstractFriedrich II. verleiht und giebt seinem sohne Conrad in perpetuum die stadt Gaeta mit zubehör, desgleichen genannte vasallen die bei seinem streit mit der römischen kirche der letztern angehangen hatten et usque hodie sub forma pacis existunt (vgl. oben nr. 1798), unter vorbehalt des seiner curie gebührenden dienstes et salvo mandato et ordinatione nostra. Böhmer Acta 265. Huill. Roul. de Cluny 89. Balan Greg. IX 2,279. ‒ Am 23 iuni übersandte der pabst an Gaeta abschrift des der stadt erwirkten friedens und iuni 30 erklärte diese die annahme; vgl. Huill. 4,439. 440. Im iuli leistete dann die stadt dem kaiser und dessen sohne den treueid. Der kaiser liess darauf den stadtrath aufheben und eine dogana herrichten. Rich. Sangerm. Vergl. auch unten zu iuni 21. Verbesserungen und Zusätze: *Wohl aus dem anfange des märz, da der pabst sich schon märz 24 (s. o. nr. 6946. 47) darauf zu beziehen scheint, und vielleicht nur entwurf. |:Da die ursprüngliche kaiserliche fassung dem pabste nicht genügte, wurde sie allerdings durch eine andere (s. nr. 14718) ersetzt. Aber dafür, dass sie dem pabste in förmlicher ausfertigung vorgelegt worden war, möchte doch ihre aufnahme in die Roul. de Cluny sprechen.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Zur Ü.: Battelli, Transunti di Lione 356 Nr. 5 (unten). MGH. Constit. II, 550 Nr. 420 -- MGH. Epp. selectae 4,89 Nr. 5 und 95 Nr. 8 II (2. Fassung ohne Vasallenübertragung und mit verkürzter Vorbehaltsklausel).

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Date: 1233 mai 8
AbstractFriedrich II. gebietet dem Robert Malerba dem pfleger seiner burgen im fürstenthum, auf die von dem abt Leonhard von La Cava vorgebrachte beschwerde, die leute dieses klosters zur befestigung der Rocca Pimontis widerrechtlich nicht zuzuziehen. Pertz ex transsumpto de 1336 zu La Cava. Huill. 4,427. ‒ Während der kaiser in diesem frühiahr die mauern von Troia abreissen liess, liess er Lucera die stadt der Saracenen und die castelle in Trani Bari Neapel und Brindisi nach Rich. Sangerm. befestigen. Ohne zweifel war die massregel noch allgemeiner und daher auch die obige klage.

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Date: 1233 mai 00
AbstractFriedrich II. ertheilt auf bitte des deutschordensbruders Symboiton und auf briefe des erzbischofs von Bremen dass diesem dergleichen sehr erwünscht sein werde, den bürgern (burgensibus) von Stade in der ganzen dioces Bremens zollfreiheit für alle Sachen und waaren die sie kaufen und verkaufen im gehen und kommen. Mit goldbulle. Z.: die erzbb. B. v. Palermo u. J. v. Capua, markgr. Manfr. Lancia, Conr. gr. v. Pheyngen, Heinr. v. Lupfe, Heinr. v. Choffesberch, Wilhelm markgr. (mar.) v. Prosuynch, Conr. v. Ulm genannt Havender, L. kaiserl. hofcämmrer. Or. Guelf 3, zu 666 facs. und bulle. Pratje über Bremen und Verden 6,111. Huill. 4,430.

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Date: 1233 iuni 15
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabst das er zwar geglaubt habe durch Verbrennung der schuldigen die ketzerei ausgerottet zu haben, nun aber erfahre dass dergleichen in seinem königreich noch verborgen seien, weshalb er nunmehr in allen theilen des landes durch einen iustitiar in verbindung mit einem prälaten nachforschungen anstellen lasse um die schuldigen aufzufinden und zur strafe zu ziehen, und bittet schliesslich den pabst um seine mitwirkung da er dieselbe massregel auch über Italien und das kaiserreich auszudehnen gedenke. Ut regi regum‒assumunt. Pertz ex reg. Greg. IX. 4,70. Höfler Friedrich II s. 344 unrichtig zum 15 iuli. Huill. 4,435. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 243.

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Date: 1233 iuni 21
AbstractFriedrich II. übergiebt seinem sohne Conrad die stadt Gaeta und erlässt ein desfallsiges schreiben an diese stadt. Mitgeth. von Pertz. ‒ Mit ind. 6. Vgl. oben nr. 2017. [So von B. nachgetragen. Aber es findet sich kein entsprechendes stück in der Sammlung der Mon. Germ. Dennoch möchte ich kaum annehmen, dass lediglich ein versehen, etwa verwechslung mit dem schreiben des pabstes vom 22 iuni, eingegriffen hat, da der ort zum tage stimmt.]

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Date: 1233 iuni 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem basilianerkloster S. Salvator zu Messina die privilegien seiner genannten vorfahren. Per m. Jacobi de Leontino not. Mit goldbulle. Pirro Sic. sacra 2,982. Huill. 4,438. Verbesserungen und Zusätze (1983):Bestätigt D. Constanzes I. von 1196 I., Ries Nr. 30. Ü.: Registrum von S. Salvatore in Rom, Vatikan. Bibliothek, Cod. Vat. lat. 8201 f. 7 und f. 297 nach E. Battifol, in: Römische Quartalschr. 2 (1888), 62. Druck: Arch. stor. Italiano ser. V. tom. 33 (1904), 402 (Garufi).

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Date: 1233 iuni 00
AbstractFriedrich II. ertauscht von dem getreuen erzbischof Berard von Palermo ein haus zu Messina gegen hingabe eines dem Johann Miscitata confiscirten weinberges. Mongitore Bullae Pan. eccl. 103. Huill. 4,436. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zuweisung zur Schriftgruppe des Notars Jacobus de Lentino, die Garufi, in: Arch. stor. Italiano V. 33 (1904), 404 f. vornimmt, unrichtig. Schrift stammt eindeutig von dem Notar Procopius de Matera. Zinsmaier, Reichskanzlei 149 Anm. 62. Or. in Palermo, Archivio storico diocesano. Beschreibung: Philippi 84.

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Date: 1233 iuli 12
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabst auf dessen brief vom 5 iuni d. i. in bezug auf den durch denselben zwischen ihm einer, und den lombardischen städten andrer seite, nach massgabe des compromisses auf Jacob erwählten von Palestrina und O. cardinaldiacon von St. Nicolaus ergangenen schiedsrichterlichen spruch, und die deshalb von ihm und seinem sohn könig Heinrich bis michaelis auszustellenden briefe, dass er vor allen dingen die rückkunft des von dieser angelegenheit genau unterrichteten deutschordensmeisters erwarte und sich dann weiter erklären wolle. Honore debito ‒ possemus. Pertz aus den päbstlichen regesten. Huill. 4,441. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 222 Nr. 179.

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Date: 1233 iuli 12
AbstractFriedrich II. schreibt dem magister R. erwähltem von Ostia und Veletri in ähnlicher weise wie vorher, mit dem vertraulichen zusatz dass er in dem ergangenen schiedsspruch die gebührende genugthuung für so viele von der gegenparthei ausgegangene beleidigungen und beschädigungen, namentlich auch für die verhinderung des reichstags zu Ravenna und die sperrung der pässe gegen seinen königlichen sohn nicht finden könne, dass ihn diese täuschung seiner hoffnungen wenn sie mit des erwählten ansichten übereinstimme wundern sollte, dass er den gegenstand ernstlich überlegen möge, weil wenn dergleichen bekannt werde könige und fürsten sich dem schiedsrichterlichen ausspruche der kirche ferner nicht so leicht unterwerfen dürften. Recepimus nuper ‒ subibunt. Savioli Ann. Bol. 3,134. Höfler Friedrich II s. 345 unvollst. Huillard 4,442. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 222 Nr. 180.

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Date: 1233 iuli 00
AbstractFriedrich II. befiehlt dem bischof von Caserta eine untersuchung bezüglich der ketzereien anzustellen und ihm die schuldigen patarener und deren helfer unter seinem und des iustitiar von Terra di Lavoro zeugnisse anzuzeigen. Rich. Sangerm. extr.

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Date: 1233 iuli 00
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Hector de Montefoscolo iustitiar von Terra di Lavoro (und den andern iustitiaren) die prälaten seines bezirks zu versammeln, ihre klagen anzuhören und nach lage der sachen denselben abzuhelfen oder an ihn darüber zu berichten. Rich. Sangerm. extr. ‒ Vgl. Rich. zum aug. über die ausführung.

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Date: 1233 aug. 14
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste Gregor, dass er für sich und seinen sohn den in folge des von den apostolischen legaten J. von Palestrina und O. sancti Nicolai in Carcere Tulliano entgegengenommenen compromisses vom pabste bezüglich der zwischen ihm und einigen de universitatibus Lombardie bestandenen zwistigkeiten gefällten schiedsspruch genehm halte und demgemäss den betreffenden lombardischen gemeinden (nach dem schiedsspruche Mailand, Brescia, Bologna, Piacenza, Padua, Como, Mantua, Ferrara und Faenza), welche dafür durch zwei iahre fünfhundert ritter für das heilige land zu halten haben, und dem markgrafen von Montferrat alle beleidigungen, welche sie ihm durch hinderung der zum tage nach Ravenna ziehenden fürsten und seines sohnes zufügten, verzeihe, die verwirkten strafen erlasse und ihre inzwischen vorgenommenen handlungen für rechtskräftig erkläre. Per m. Jacobi not. Böhmer Acta 266 aus Platinas privilegienbuche der römischen kirche. Huillard Rouleaux de Cluny 91. Balan Greg. IX 2,282. Valentini Liber poteris 67. ‒ [Während in den bezüglichen päbstlichen schreiben immer von der societas Lombardie, Marchie ac Romaniole die rede ist, spricht der kaiser hier und sonst nur von einzelnen städten. Vgl. die bemerkung zu nr. 1693. An der echtheit der urk. ist natürlich nicht zu zweifeln, wie schon Winkelmann 1,426 gegen Schirrmacher 2,425 bemerkt. Die von B. zu aug. 4 angeführte urk. ist mit dieser identisch.] Verbesserungen und Zusätze: In dem Liber poteris von Brescia bei Valentini ist bemerkt, dass der pabst das mit goldbulle versehene orig. bei sich behalten zu wollen erklärte. Es ist und zwar als litterae patentes noch ietzt im Vatican, s. Neues Archiv 14,355. Verbesserungen und Zusätze (1983):Schriftgleichheit mit BF. 2020 und 2030, die Garufi, in: Arch. stor. Italiano V. 33 (1904), 404 behauptet, besteht nicht. Schriftzuweisung zu Notar Jacobus de Lentino unbegründet. Schreiber, in Kaiserurkunde nicht mehr vorkommend, gehört im Hinblick auf den hohen Empfänger „sicherlich zum Aussteuerpersonal". Zinsmaier, Reichskanzlei 149 Anm. 62. Or. (offener Brief) in Rom, Vatikan. Archiv. Beschreibung: Philippi 84 -- P. Kehr, in: Neues Archiv 14 (1889), 355 Nr. 19. Zur Ü. der Kopien: Battelli, Transunti di Lione 358 Nr. 2. Druck: MGH. Constit. II, 223 Nr. 182.

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Date: 1233 aug. 00
AbstractFriedrich II. befiehlt dem grossiustitiar, die vorstadt (burgum) von Capua zu zerstören. Rich. Sang. extr.

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Date: 1233 sept. 00
AbstractFriedrich II. (in urbe felici) erneuert dem bischof Urso von Girgenti das seiner kirche von könig Wilhelm II verliehene privileg iährlich dreihundert salmen getreide aus dem hafen von Girgenti ausführen zu dürfen, da ienes verloren, aber durch glaubwürdige zeugen seiner curie erwiesen sei, dass die kirche das privileg besessen habe. Per m. Jacobi not. Pirro Sic. sacra 1,703 und Huill. 4,453 unvollst. ‒ Mit 1232 ind. 5, imp. 13; [nach letzterm und itinerar wahrscheinlich hier einzureihen.] Verbesserungen und Zusätze: Or. im domarchive Girgenti. Den drucken fehlt nur die arenga. Verbesserungen und Zusätze (1983):Benützung einer VU. aus der sizilischen Königszeit Friedrichs II. für Invokatio, Arenga und Korroboratio (vgl. BF. 593 für den Bischof von Patti). Datierung nicht kanzleimäßig. Geschrieben von unbekannter kanzleifremder Hand. Gleichheit der Schrift mit den in BF. 2020 und 2029 auftretenden Händen, die Garufi, in: Arch. stor. Italiano V. 33 (1904), 404 behauptet, trifft in keiner Weise zu. Die Zuweisung zur Schrift des Notars Jacobus de Lentino ist völlig unbegründet. Zinsmaier, Reichskanzlei 149 Anm. 62. Or. in Agrigento (Girgenti), Archivio capitolare, pergamene nro. 19. Druck: Garufi, L'archivio capitolare di Girgenti. I documenti del tempo Normanno-Svevo etc. in: Arch. stor. Siciliano 28 (1903), 128 -- Collura, Le più antiche carte dell’archivio capitolare di Agrigento. S. 109 Nr. 55. Abb.: ebda. tav. VII.

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Date: 1233 oct. 12
AbstractFriedrich II. (‒) bestätigt der stadt Palermo ihr hergebrachtes recht dass kein bürger von den beamten ausserhalb der stadt vorgeladen werden und kein beamter mit allgemeiner oder besonderer inquisition von amtswegen oder auf denunciation vorgehen darf, so wie alle alten und bewährten, von den zeiten könig Wilhelm des iüngern hergebrachten gewohnheiten, so dass bezügliche neue constitutionen dem nicht entgegenstehen sollen. Nach der inschr. im dome zu Palermo bei Vio Privil. Panorm. 15 und Amatus De princ. templo Panorm. 118 ohne den schluss. Huill. 4,454 mit der datirung.

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Date: 1233 nov. 00
AbstractFriedrich II. verleiht dem bischof Urso von Girgenti und dessen kirche, von der er trotz ihrer armuth zu seinem dienst bis zum belauf von 7000 tarenen erhalten hat, die besitzungen Mussarum und Minzarum. Per m. Aldoyni not. Pirro Sic. sacra 1,703 und Huill. 2,223 unvollst. Picone Memorie stor. Agrigentine 6a,23 vollst. aus abschr. ‒ Mit 1232, ind. 10 [und dem titel von Jerusalem, womit die einreihung bei Huill. nach der indiction zu 1221 nicht vereinbar; auch würde da das itinerar bedenken erregen, während es hier die bestimmteste unterstützung bietet. Da aber der notar Aldoin wohl 1209 bis 1211, dann 1216, Huill. 1,468, nicht aber später nachweisbar ist, so dürften dieser und die ind. aus einer frühern ausfertigung beibehalten sein.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Fälschung. Arenga, Übergang zur Dispositio und Korroboratio dem von Notar Aldoin hergestellten BF. 640 für die Kirche von Palermo oder einem diesem D. nahestehenden Text entnommen. Sehr wahrscheinlich noch ein anderes von Notar Aldoin verfaßtes D. benutzt. Kopien 17. Jh. in Palermo, Biblioteca comunale, Qq F 69, und 18. Jh. in Agrigento (Girgenti), Archivio capitolare, Privilegi della chiesa Agrigentina 3. Bd. Druck: Collura, Le più antiche carte dell'archivio capitolare di Agrigento 113 Nr. 57 (irrig mit BF. 2030 bezeichnet). Zur Kritik: Collura 114 f. (hier schon aus chronologischen und inhaltlichen Gründen als Fälschung erkannt. Die behauptete Benützung von BF. 2030 als Vorlage unrichtig).

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Date: 1233 dec. 3
AbstractFriedrich II. anwortet dem pabst mit dem er über die gemeinschaftliche bekämpfung der feinde der kirche einig ist, und bezeugt demselben seine freude darüber dass er einige predigermönche schicken will um die Saracenen in Luceria welche italienisch verstehen zu bekehren. Apostolici culminis ‒ decorem. Höfler Friedrich II s. 346. Huill. 4,457. ‒ [Butera liegt im südlichen theile der insel nordöstlich von Licata, also durchaus der richtung von Girgenti auf Syracus entsprechend.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 67.

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Date: 1233 dec. 00
AbstractFriedrich II. (in curia generali) verordnet das niemand aus dem königreich ehen mit auswärtigen eingehen dürfe ohne seine besondere erlaubniss bei verlust des vermögens. Constit. regni Sic. 3,23 § 2 ed. Carcani 179. Huill. 4,459. Rich. Sangerm. extr. mit angabe von zeit und ort. Vergl. nachher. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 235.

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Date: 1233 dec. 00
AbstractFriedrich II. nimmt auf ansuchen des abtes Ulrich das kloster Cappel bei Zürich nebst dessen besitzungen in seinen schutz. Schweiz. Arch. 1,87 extr. Huill. 4,458 extr. Schweiz. Regesten 1c,3 extr. Winkelmann Acta 294 ex or. Verbesserungen und Zusätze: Urkb. v. Zürich 1,360 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 64. Or. in Zürich, StA., Kappel Nr. 18. Beschreibung: Philippi 84.

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Date: 1233
AbstractFriedrich II. befiehlt allen im königreiche seinen geburtstag am feste des hl. Stephanus feierlich zu begehen. Rich. Sang. extr.

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Date: 1234 ian. 00
AbstractFriedrich II. verordnet dass zweimal im iahr am 1 mai und 1 nov. in gewissen provinzen des reichs an genannten orten landtage gehalten werden sollen, auf welchen ieder über die iustitiare und andere beamte beschwerde führen könne vor einem besondern kaiserlichen commissar der die beschwerden aufzeichnen und an das hoflager einschicken soll. Diese landtage sollen iedesmal besucht werden aus den grossen städten von vier, aus den kleinem von zwei der angesehensten, so wie von den prälaten, es sei denn dass sie ursache zur entschuldigung haben. Der landtag soll acht bis vierzehn tage währen, und auch die ketzer sollen auf demselben angezeigt werden. Afflitto Praelectio in constit. Neap. 1,136. Muta Ad capitula reg. Joh. 6,28. Pecchia Storia di Napoli 3,75. Huill. 4,460. Del Giudice Cod. dipl. 1,286. Del Giudice Giudizio di Corradino 123. Vgl. Rich. Sang. extr. ‒ Also im wesentlichen eine beamtencontrolle, die vielleicht durch eine reaction gegen die eingreifendere verwaltung erzwungen war! Verbesserungen und Zusätze: Die landtage im königreiche sollten je für eine oder mehrere provinzen in Piazza, Cosenza, Gravina, Sora, Salerno und Sulmona gehalten werden. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Egildo Gentile, La „curia generale" del regno di Carlo d'Angiò, in: Estratto dal Bollettino Nr. 2 della commissione per la pubblicazione degli atti delle assemblee costituzionali italiane dal medioevo al 1831 (R. accademia dei Lincei. Rom 1917). S. 16.

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Date: 1234 ian. 00
AbstractFriedrich II. verordnet, dass an sieben orten des königreichs (Sulmona Capua Lucera Bari Tarent Cosenza und Reggio) in bestimmter folge iährlich allgemeine messen sollen gehalten werden, an welchen während ihrer dauer für die betreffende provinz ausschliesslich soll handelschaft getrieben werden können. Rich. Sangerm. extr. ‒ [Wegen des ortes vgl. vorher.]

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Date: 1234 feb. 14
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Matthaeus Marchafaba, dohanae imperialis secreto et quaestorum magistro, eine untersuchung anzustellen über die gerichtsbarkeit, welche der archimandrit von Messina in terra Tucchii beansprucht. Pirro Sic. sacra 2,982 extr. Huill. 4,463 extr. ‒ Im mai soll dann vor dem kaiser entschieden sein, dass die baiuli zu Tucchio in Calabrien vom archimandriten zu bestellen und die dortigen leute vor ihm zu rechte zu stehen haben. Verbesserungen und Zusätze (1983):Datierung: apud Neocastra 15 februarii 7 indictionis. Insert in Urk. von 1234 V.; Kopien in Palermo, Archivio di Stato, vol. Monarchia di Sicilia f. 264--265 und Regiae Monarchiae Liber primus f. 370--373. Weitere Ü. in Historisches Jahrbuch 60 (1940), 498 Nr. 3 (W. Heupel). Druck: Paolucci, Il parlamento di Foggia, in: Atti della R. Accademia di Palermo 3. ser. vol. 4, 40 Nr. XI.

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Date: 1234 apr. 00
AbstractFriedrich II. compromittirt auf zusprache des Johann bischof von Sabina und des Peter von Capua cardinaldiacon von St. Georg in der streitsache mit denen aus der Lombardei, der mark Treviso und der Romaniola die seine gegner sind, sowohl wegen deren vorenthaltung der regalien als anderer unbilden, auf den rath und die beilegung des pabstes und der römischen kirche. Mit goldbulle. Raynald § 33 extr. Savioli Ann. Bol. 3,139. Mon. Germ. 4,303. Huill. 4,466. ‒ Eine ähnliche compromissurkunde stellten die Lombarden u. s. w. aus. Verbesserungen und Zusätze: Die Lombarden haben weder damals noch bis zum oct. eine gleiche compromissurkunde ausgestellt; wahrscheinlich überhaupt nicht, s. o. nr. 7048. 2049] Vgl. die entsprechende bestätigung des pabstes ebenfalls aus Rieti iuli 1, s. o. nr. 7025. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zur Ü.: Battelli, Transunti di Lione 358 Nr. 3. Druck: MGH. Constit. II, 225 Nr. 183.

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Date: 1234 mai 4
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Thomas de Montenigro iustitiar des Principats und des landes Benevent, von den vasallen des abtes von La Cava zu Rocca Boamontis und Nocera, welche nur mit kirchengut beliehen sind, keine abgaben zu fordern, wohl aber in entsprechendem betrage von denienigen welche auch demanialgut innehaben, weiter aber den von ienen beanspruchten betrag so in seinem bezirke zu vertheilen, dass der veranschlagte gesammtbetrag der collecte nicht gemindert werde. Huill. 4,467.

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Edit charter (old editor)
Date: 1234 mai 12
AbstractFriedrich II. Heinrich von Morra grosshofiustitiar erlaubt den richtern und notaren zu Rocca Piemonte, weil es dort bisher an einem öffentlichen notar fehlte, noch nachträglich zur zeit der eindringlinge ausgestellte urkunden gemäss den kaiserlichen constitutionen (2,28) zu erneuern. Aus gleichzeit. transs. zu Neapel.

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