useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1238 oct. 00
AbstractFriedrich II. (‒) beurkundet auf ansuchen des patriarchen Bertold von Aglei und der genannten machtboten der stadt Capo d'Istria (Justinopolis) einen zwischen diesen beiden theilen abgeschlossenen friedensvertrag, betreffend ernennung eines rectors der stadt durch den patriarchen auf vorschlag der bürger, ausübung der hohen gerichtsbarkeit des patriarchen in der stadt durch seinen gastaldio, befugniss des patriarchen den rechten der markgrafschaft und der regalien zuwiderlaufende statuten zu beseitigen, freiheit der bürger statt bestellung eines rectors drei rathmannen zu bezeichnen um die befehle des patriarchen zu empfangen. Ex copia coaeva zu Wien. Huillard 5,242. Kandler Codice Istriano. ‒ [Vergl. die erwähnung dieses privileg in schiedsspruch des grafen von Görz vom 3 iuli 1239, Joppi Aggiunte al cod. Istr. 29.]

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 oct. 00
AbstractFriedrich II. (in castris) verordnet auf die von dem patriarchen Bertold von Aglei, den er in gränzenloser hingebung immer und überall zu seinem dienst bereit gefunden hat, vorgebrachte klage, dass dessen vasallen in Friaul und Istrien wegen den mansen die sie von der kirche zu Aglei tragen, oder unter dem vorwand der vogtei, oder weil sie die mansen mit ‚allem recht‘ inne haben, was sich nur auf deren zugehörungen bezieht, sich der criminalfälle diebstähle prügeleien und anderer vergehen, die zum blutgericht oder merum et mixtum imperium gehören, anzunehmen und darüber anmasslich zu erkennen sich nicht unterfangen, sondern dergleichen dem patriarchen und dessen ordentlichen amtleuten überlassen sollen. Rubeis Mon. Aquil. 698. Muratori Script. 16,103. Huillard 5,241. Kandler Codice Istriano. [Identisch damit wird die urk. entsprechenden inhaltes sein, welche im Thesaurus eccl. Aquil. ed. Bianchi 340 mit 1228 angeführt wird. ‒ Mit dem patriarchen war damals auch der bischof von Triest vor Brescia; vgl. Oesterr. Archiv. 21,388. Dass er nicht zeuge ist, wird daraus zu erklären sein, dass er nicht reichsunmittelbar war.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 473.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 oct. 00
AbstractFriedrich II. nimmt auf bitte der bürger von Apt deren stadt, personen, güter und rechte in seinen schutz und bestätigt ihnen ihre guten bräuche und hergebrachten gewohnheiten. Huill. 5,248. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 65. Or. in Marseille, Archives dép.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 oct. 00
AbstractFriedrich II. erneuert dem Stefan von Villars die eingerückte urk. Heinrichs VI d. d. apud Theysonacum 23 iuli 1188 belehnung des Humbert von Thoire mit zollen zu Embrun und Trevoux betr., und belehnt ihn nach empfangenem treu- und huldeid mit den darin genannten lehen. Z.: J. erzb. v. Arles, Wilh. erw. v. Valence, der bisch. v. Vercelli, U. markgraf Pallavicini, M. markgraf Malaspina, G. gr. v. Lomello. Guichenon Hist. de Bresse 250. Huill. 5,245. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 7645.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 6
AbstractFriedrich II. beauftragt den bischof Landolf von Worms iährlich von neuem in der stadt Worms vier dienstmannen und acht bürger zu bestellen welche nebst ihm oder seinem stellvertreter die städtische verwaltung führen sollen. Schannat Hist. Worm. 374 im text. Huill. 5,259. ‒ Vergl. Ann. Worm. ap. Böhmer 2,166, Mon. Germ. 17,45, wo erzählt wird, dass die feinde des bischofs ihn mit diesem von ihnen ausgewirkten schreiben vergeblich hätten in versuchung führen wollen seine eide gegen die stadt zu brechen. Aber der bischof war ia damals selbst noch am kaiserlichen hof! ‒ [Vgl. Hesselbarth in den Forsch. zur deutschen G. 16,371, welcher insbesondere auf die Ann. gestützt, die echtheit der urk. in frage stellt. An äussern gründen gegen dieselbe fehlt es durchaus und bei der verwirrung, die in diesem theile der annalen nicht zu verkennen ist, wird auf die sich in denselben ergebenden widerspruche gegen die urk. kaum viel gewicht gelegt werden dürfen. Insbesondere auch nicht darauf, dass nach den Ann. die urk. in abwesenheit des bischofs ausgestellt sein müsste. Dieser ist nach den beiden folgenden urkk. im nov. noch beim kaiser, und könnten beide möglicherweise, wie Hesselbarth annimmt, in die ersten tage des monats gehören, so ist doch sicher nicht anzunehmen, dass der kaiser dem bischofe unmittelbar nach seiner abreise die urk. nachgeschickt haben sollte.] Verbesserungen und Zusätze:Boos Urkb. 1,133 nach dem durchaus unverdächtigen orig. in Darmstadt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Darmstadt, StA. Beschreibung: Philippi 87.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 18
AbstractFriedrich II. (Cremone) Hofgerichtssitzung, in welcher die grosshofrichter Rofrid von S. Germano und Peregrin von Caserta erklären, dass sie, als sie zu Parma zu gerichte sassen, dem capitel von Verona einweisung in den besitz der güter genannter von Breguzzo, Bondo und Bolbeno zuurtheilten, weil dieselben peremtorisch geladen (vergl. nr. 2386) sich im hofgerichte nicht stellten. Per m. Angeli magne imp. curie not. Ficker Ital. Urk. 387. ‒ Mit actum Cremone, während nach dem ganzen zusammenhange der im texte genannte ort derselbe sein muss. Sollte das versehen nicht der von mir benutzten neuern abschr. zur last fallen, sondern auf das or. zurückgehen, so liegt die annahme, dass man zu Parma noch irrig Cremona schrieb, näher, als die umgekehrte. Es ist mir daher wahrscheinlicher, dass der hof an diesem tage schon zu Parma angekommen war. ‒ Vergl. auch Ital. Urkk. 388, wonach der kaiserliche podesta von Trient dec. 7 auf befehl des kaisers und der grosshofrichter einen boten zur besitzeinweisung bestellte.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 21
AbstractFriedrich II. (Cremone) antwortet dem Ecelin de Romano, dessen treue er belobt, dass er sich über das betragen des markgrafen von Este um so mehr wundere, weil dessen vater Azo ihm iederzeit treulichst zur seite gestanden habe, im krieg wie im frieden, sowohl damals da er in den ersten iahren die rebellen in Apulien bezwungen, als später da er in Deutschland manche gefahren bestanden, und zuletzt noch da er die zwistigkeiten der lombardischen städte beschwichtigt habe, indem er ihm zugleich meldet dass er nach Epiphania (ian. 6) abzureisen und um Pauli Conversio (ian. 25) in die mark zu kommen gedenke. Si diligenti‒faciemus. Muratori Script. 8,224 und Mon. Germ. 19,70 im Rolandin. Lünig Cod. It. 3,1957. Verci Storia degli Ecel. 3,270. Huillard 5,268. ‒ An den angeführten stellen geht der brief Ezelins vorher auf den hier geantwortet wird. ‒ [Die datirung ist schwerlich richtig. Denn 1) ergibt dieselbe ein ganz unwahrscheinliches itinerar; 2) lassen die Ann. Plac. den kaiser im nov. nach Parma und ‚inde‘ in die mark gehen; 3) ist die datirung nur mit incarnationsiahr und tagesangabe nach römischer zählung sicher nicht die ursprüngliche; war der brief datirt, so würden indiction und durchgezählter monatstag zu erwarten sein. ‒ Damit erhebt sich die frage nach der echtheit des schreibens, welche mir auch nach dem inhalte unhaltbar scheint. Des markgrafen vater Azzo war allerdings 1212 einer der eifrigsten anhänger des kaisers, und das mochte Rolandin, der im falle der unechtheit wohl selbst verfasser des briefes war, zu der ungenauen ausführung der geleisteten dienste genügen. Wie aber sollte der kaiser selbst dazu gekommen sein, von diensten des 1212 nov. gestorbenen markgrafen in Deutschland und in den lombardischen angelegenheiten zu reden? Damit fällt denn auch um so sicherer die schon von Winkelmann Fr. 1,21 bezweifelte echtheit des briefes Ezelins, für welche Schirrmacher Fr. 3,270 eintritt. Die sachlage ist am wahrscheinlichsten die, dass damals ein briefwechsel entsprechenden inhaltes stattfand, auf den auch die zeitangaben zurückgehen mögen, die briefe in vorliegender fassung aber von Rolandin herrühren, dessen rhetorischer tendenz sie recht wohl entsprechen. Dass der brief Ezelins in durchweg wörtlicher übereinstimmung, aber nicht gegen den markgrafen von Este, sondern gegen Mailand und Brescia gerichtet, sich auch in Malvecius Chr. Brix. ap. Mur. 14,910 findet, möchte ich als weitern grund gegen die echtheit kaum in anschlag bringen; die änderung mag blosse willkür des Malvecius sein.] Verbesserungen und Zusätze:Roland Pat. l. 4 c. 8 — darnach die drucke.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 26
AbstractFriedrich II. erklärt den rath und die gemeinde von Chieri frei und ungebunden von allen vertragen bündnissen und gesellschaften, welche sie mit andern städten herrn oder kirchen möchten abgeschlossen haben, indem er die desfallsigen niederschriften gänzlich cassirt. Cibrario Storia di Chieri 2,104. Durandi Saggio sulla Lega Lombarda 145. Huillard 5,265. ‒ Vergl. oben nr. 2328. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. Zusatz zu nr. 2328: "Ueber das verhältniss des kaisers zu Cuneo, Savigliano, Chieri und den piemontesischen städten überhaupt s. Calligaris Di tre diplomi (s. nr. 2328. 2407. 3497, dazu nr. 14730bis) di Fed. II, in Atti dell'accad. di Torino 26 (1891), 898 ff." Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie von 1801 in Chieri, Archivio comunale, art. 20 § 1 Nr. 14.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 00
AbstractFriedrich II. erneuert dem Aimar de Groslée herrn von Bressieu und Monte Revelli (im Viennois) die von seinen vorgängern verliehenen zollgerechtigkeiten. Huill. 5,1222 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 7653.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 00
AbstractFriedrich II. beurkundet den vor ihm ergangenen rechtsspruch dass kein geistlicher fürst die vom reich rührenden rechte, als zoll münze schultheissenamt weltliches gericht und ähnliches, ohne kaiserliche erlaubniss zu lehen geben könne, indem ieder kaiser wenn er am bischofssitze einen hof angesagt hat und während den vacanzen des bischöflichen stuhles diese rechte ungeschmälert zu geniessen habe, und ruft nunmehr auf bitte des bischofs von Worms alles was dessen vorgänger an dergleichen veräussert haben in das recht und in den besitz seiner kirche zurück. Schannat Hist. Worm. 120. Mon. Germ. 4,329. Huill. 5,260. Verbesserungen und Zusätze:Boos Urkb. 1,134. Lehmann Quellen z. deutsch. Reichs- u. Rechtsgesch. 108 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt von KA. Zinsmaier, Studien 535. Druck: MGH. Constit. II, 285 Nr. 212.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 00
AbstractFriedrich II. ertheilt dem erwählten bischof Wilhelm von Valence die belehnung mit allen besitzungen und rechten, womit einst Friedrich I dessen vorgänger zu Bisanz am 23 nov. 1157 belehnt hat, insbesondere der stadt Valence, der grafschaft, den abteien, mit markt, zweikampf, münze, zöllen und andern rechten und aufgeführten besitzungen, mit der iurisdictio ordinaria in seinem bisthume und der appellationsgerichtsbarkeit; ertheilt ihm näher angegebene zollgerechtigkeiten; verbietet den bürgern der stadt und den bewohnern des bisthums eidliche einigungen ohne zustimmung des bischofs; erklärt alle ohne diese geschehenen veräusserungen von lehen des kaiserreichs, des königreichs oder des bisthums für nichtig; befiehlt dass niemand neue befestigungen im bisthume anlegen und die ohne kaiserliche genehmigung seit der krönung seines grossvater Friedrich erbauten zerstört werden sollen; bestimmt dass dem bischofe, wenn er auf befehl des kaisers an dessen hof oder zur heerfahrt kommt, von allen belehnten und nichtbelehnten bewohnern des bisthums eine subventio zu zahlen ist; will dass stadt und bisthum von ieder fremden gewalt frei sein sollen. Mit goldbulle. Z.: die bisch. v. Wirzburg Worms u. Vercelli unsere fürsten; dann die bisch. v. Luni u. Cremona, M. markgr. Lancea, T. gr. v. Acerra, S. gr. v. Theate, gr. B. v. Loreto, mag. P. de Vinea grosshofrichter, O. markgr. Malaspina. Columbi Opusc. 268 und Huill. 5,261 mit unvollst zeugenreihe. Gallia christ. 16,113. ‒ [Die in der urk. angeführte urk. Friedrichs I (vgl. auch die urk. Philipps vom 27 ian. 1205) ist keineswegs einfach wiederholt, wenn auch viele stellen ihrem wortlaute nach beibehalten sind. Vgl. oben zu aug. 24.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Wiederholt wörtlich mehrere Bestimmungen des D. Friedrichs I. von 1157 XI. 23 (St. 3790; DF. I. 196). Or. in Valence, Archives dép. Regest: Bulletin de la société d'archéologie de la Drôme 1912, 31 f. -- Bulletin philologique 1925 (1927), 58 Nr. 22.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238 nov. 00
AbstractFriedrich II. verleiht dem Thomas von Baczano die güter seines verwandten Alexander Randifius. Erwähnt im Reg. Frid. ap. Carcani 265, ap. Huill. 5,497.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste dass er aus dessen briefe gern gesehen, dass derselbe sich der dinge in der Provence besonders annehmen wolle; dass er aber nicht zugeben könne, dass der bischof von Palestrina dorthin gesandt werde, der, wie er genugsam erfahren habe, überall nur unruhe stifte, und am wenigsten ietzt, wo er die unterwerfung der rebellen erwarte, welche iener zu hindern suche; dass er auch im eigenen interesse desselben sicheres geleit versagen müsse, da die seinigen annehmen würden, dass dasselbe nicht aufrichtig gewährt sei, und leicht gegen seinen willen die gelegenheit benutzen könnten, an ienem die ihm und dem reiche angethane unbill zu rächen; dass er daher entschuldigen möge, wenn er diese seine bitte nicht gewähren könne. Studiosi pastoris ‒ efferentes. Aus Huillards nachlasse. Winkelmann Acta 310. ‒ Vgl. das folgende schreiben.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt den bürgern von Die achttausend solidi für die ritter zu zahlen, welche Joachimus (Nicolinus; vgl. nr. 2334) Spinola ihm auf befehl ihres bischofs zur belagerung von Brescia zugeführt hat. Huill. 5,237 extr. nach Columbus De reb. gest. Valent. et Diens. ep. 106. Vergl. Huill. Intr. 258. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 7640.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt (dem Walter von Palear grafen von Manupello, reichsvicar in der Romaniola) dass er den Paul Traversaria von Ravenna, weil derselbe sich weigerte gefangene aus Faenza ienem rar das reich auszuliefern und den angedrohten bann bezüglich der entziehung der privilegien verachtete, nun aller privilegien und reichslehen verlustig erklärt habe, und fordert ienen auf, denselben als gebannten des reichs zu verfolgen. Gravis et intolerabilis ‒ offendendum. Huill. 5,223. Adresse nach abschr. aus dem cod. Vatic. Palat. nr. 953 in der samml. der M. Germ. ‒ Traversaria hatte nach Ann. Caesenat. ap. Mur. 14,1096 in den frühern zeiten des aug. Faenza auf kurze zeit besetzt und dort den Acharisius und andere zu gefangenen gemacht, welche er multis diebus apud Cavalinum in haft hielt, sie postea aber den boten des kaisers übergab, welche sie nach Rimini und Cesena brachten. Das schreiben fallt danach iedenfalls in dieses iahr und etwa um diese zeit. Für amtsführung des Walter in der Romagna schon in diesem iahre fehlt zwar ein anderes zeugniss, doch scheint ihr auch nichts im wege zu stehen; denn die annahme von Huill., Simon von Theate habe 1238 die Romagna verwaltet und das schreiben sei an ihn gerichtet, beruht auf irriger voraussetzung. Vergl. Ital. Forschungen 2,164. 510. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 2413. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 21 rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 74 (Schaller).

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. meldet (dem generalvicar Manfred Lancia?) dass die von Genua, obwohl er früher den durch ihre boten angetragenen huldeid gnädig entgegengenommen habe, nun seinen dorthin geschickten boten ihre versprechungen nicht gehalten haben, sondern in ihrer rebellion verharren; befiehlt ihm daher ieden verkehr mit ihnen abzubrechen, ihnen als reichsfeinden durch besondere boten fehde anzusagen, und sie an sachen und personen zu schädigen, Venientibus ad presentiam ‒ vindictam. Petr. de Vin. 3,85. Huill. 5,237. ‒ Mit der adresse: Vicario; vielleicht nicht an den generalvicar selbst, sondern an den von diesem bestellten vicar der Riviera gerichtet. ‒ Vgl. oben nr. 2354.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt dem S. de Archis iustitiar von Val Grati und Terra Jordana, den forbannirten aber nicht foriudicirten Nicolaus de Cutrono nach geleisteter bürgschaft, sich dem gerichte zu stellen, aus dem banne zu ziehen. Exc. Mass. nr. 169, W. 639.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. belobt die bürger (von Savona?) dass sie wie seine früheren boten, so nun auch seinen getreuen T. de ... wohl aufgenommen und ihm stadt personen und güter zur verfügung gestellt haben, verspricht zur wiedererhebung ihrer stadt, quam nostram specialem cameram reputamus, baldmöglichst selbst mit truppenmacht zu kommen, und sie in den schutz und die freiheit des reichs zu nehmen; ermahnt sie mit rücksicht auf seine baldige ankunft drohungen und schaden nicht zu scheuen, versprechend alles genehm zu halten, was sein bote T. ihnen versprechen wird. Nota (est) ex antiquo ‒ comprobetis. Huill. 4,456. ‒ Von Huillard auf die sendung des Thomas von Aquino nach Cremona 1233 bezogen, wo aber die verhältnisse dem inhalte durchaus nicht entsprechen; vgl. Böhmer Acta 668. Es ist mir nicht unwahrscheinlich, dass das schreiben in dieser zeit an Savona oder Albenga oder beide gerichtet wurde. Vergl. oben nr. 1697, wozu der ausdruck specialis camera recht wohl passen würde, der sich mehrfach gerade für orte in entsprechender stellung, wie etwa Sarzana und Imola, und gerade in dieser zeit für Chieri, vgl. nr. 2321 und 2328, gebraucht findet. Der bote des kaisers könnte etwa Thadeus de Suessa sein; doch ist auf die siglen in den briefsammlungen wenig zu geben.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt nach laut seiner constitution (3,20?), wonach den an den hof entbotenen prälaten eine beisteuer gebührt, allen vasallen der abtei S. Vicenzo di Volturno dieselbe dem abte Oderisius zu leisten, den er zu sich entboten habe. Ib. nr. 165, W. 637.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. berichtet (allen im königreiche) über die gleichzeitigen unternehmungen gegen Brescia und Alessandria, bedauert durch die ligurischen angelegenheiten vom besuche des königreichs abgehalten zu sein, drückt sein missfallen aus dass bei der letzten collecte die reichen zum schaden der armen bevortheilt seien, und fordert sie auf die neue collecte zu zahlen, mit der er die angelegenheiten zu erledigen hoffe. Circa vos nostre‒relinquatis. Petr. de Vin. 2,39. Huill. 5,272. ‒ Es handelt sich um die nach Rich. Sang. im ian. ausgeschriebene collecte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 411.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. verlängert dem markgrafen von Provence, da demselben angeblich die ladung auf mai 1 (nach Verona) zu spät zugekommen sei, die frist bei ihm zu erscheinen bis iuni 1, lehnt es aber ab, ihm eine bestimmte zuzuführende truppenzahl zu bezeichnen, da der graf von Savoien und der markgraf von Montferrat sich bereit erklärt hätten, mit ganzer macht an dem feldzuge gegen die Lombarden im sommer theil zu nehmen. Litteris et nuntio ‒ vidit. Martene Ampl. coll. 2,1168. Mon. Germ. 4,324. Huill. 5,198. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 279 Nr. 208.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt (der stadt Avignon) wie er ihre treue daraus erkannt habe, dass sie vor andern getreuen des arelatensischen königreichs den H. de Rivello, seinen seneschall und vicar ienes königreichs ehrenvoll behandelten, dann im vergangenen iahre den (Torellus de Strata) ritter von Pavia aus seiner familia zu ihrem rector wählten; wie er nun um ihnen einen besonderen beweis seines wohlwollens zu geben, selbst die verwaltung ihrer stadt zu übernehmen entschlossen sei. Pura fides ‒ possitis. Petr. de Vin. 3,75. Huillard 5,160, ‒ Wahrscheinlich hieher gehörend, da Heinrich von Rivello 1237, ende 1238 aber bereits Berard von Loreto vicar des Arelat war. Die form, dass der kaiser selbst die podestarie übernimmt und durch einen vicar versehen lässt, findet sich auch 1239 zu Parma. Ann. Plac. 480.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. dem Hector de Montefuscolo iustitiar von Abruzzo, vasallen seiner iurisdiction, welche gegen das statut der curie das salz nicht von der dogana kaufen, sondern aus dem kaiserreiche und Apulien einführen, nach laut der constitutionen zu strafen. Ib. nr. 163, W. 636. ‒ Vgl. zu 1231 apr. 11 und iuni 12. Die angezogene constitution findet sich nicht im gesetzbuche; denn Const. 1,89 wird mit 1,86 erst zur gesetzgebung vom apr. 1240 gehören.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt demselben den grossiährig geworden Gisulf de Mazzano, falls gegen seine treue nichts vorliegt, aus der vormundschaft seines oheims zu entlassen und nach zahlung der lehensgebühr (relevium) von den einst seinem vater gehörigen leuten sichern zu lassen. Ib. nr. 158, W. 632.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt dem Ezelin de Romano dass ihm seine gemahlin primo die sacre quadragesime, xviii. scilicet instantis mensis februarii, einen sohn geboren habe. Cum ad notitiam ‒ iocundantur. Huill. 5,169. ‒ Da auch in andern notizen, vgl. Huill. 5,168, angegeben ist, dass die geburt an einem mittwoch zu Ravenna erfolgte, aschermittwoch aber auf den 17 febr. fiel, so wird auf diesen tag mit Winkelmann Fr. 2,145 die geburt zu setzen sein. Schwerlich aber kann die mehrfach überlieferte ziffer 18 verschrieben sein; die kanzlei muss den monatstag falsch berechnet oder, falls die geburt am abende erfolgte, denselben von sonnenuntergang an gezählt haben. Verbesserungen und Zusätze:Ueber die geburt desselben sohnes, von dem er viel hoffe, da er unter glücklichen gestirnen empfangen sei und so viele glückliche ereignisse der geburt vorangingen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 57 Nr. 23 -- Heinisch S. 321.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. antwortet dem erzbischof Sifrid von Mainz dass wenn dessen mit dem herzog Otto von Baiern (wegen Lorsch) geführter krieg auch nicht ohne veranlassung begonnen sei, doch behauptet werde, dass die schuld an ihm liege, wenn es nicht zu gütlichem austrage kam; erinnert in veranlassung der behauptung, dass der erzbischof stärkere beweise des eifers für die sache des kaisers gegeben habe, als der herzog, daran wie er das durch anvertrauung seines sohnes und der reichsverwaltung anerkannt habe; ermahnt denselben den bis nächsten Johannistag geschlossenen waffenstillstand zu verlängern und verlangt dass die entscheidung des streites von beiden parteien seinem schiedsrichterlichen ausspruche überlassen werde; versichert ihn seiner wohlgeneigtheit trotz allem was des erzbischofs widersacher vorbringen; freut sich dass es demselben durch rechtfertigung seiner sache gelungen sei, die freunde des herzogs von hülfeleistung abzuhalten; befiehlt ihm dem bruder H(einrich) von Hohenlohe, dem G. von Hohenlohe, dem C. schenk von Winterstetten und dem C. von Smidevelt mit rath und that beizustehen, welche er beauftragte ihm truppen nach Italien zuzuführen, während er dieselben angewiesen habe ihm zu gehorchen; fordert ihn auf, sich in allem was nutzen und ehre des kaisers betrifft, sich vorzugsweise an den rath der genannten zu halten; meldet dass er für die im sommer beabsichtigte heerfahrt gegen die lombardischen rebellen sich vorzugsweise auf deutsche truppen verlassen möchte und daher behufs anwerbung derselben seinen städten und orten in ganz Deutschland eine bede (precaria) habe auflegen lassen, ihn auffordernd die sammlung der truppen wie der bede möglichst zu fördern. Solita benignitate ‒ lator. Aus einer neuen und schlechten abschrift welche mir 1831 von dem seligen Dahl (dessen kleine schriften über mittelrheinische geschichte noch zu sammeln wären) mitgetheilt wurde. Böhmer Acta 271. Besser aus gleichzeitiger niederschrift: Winkelmann Acta 309. ‒ Aufklärung über den inhalt gewährt folgende stelle: Archiepiscopus Maguntinus pro abbatia de Laurissa contra ducem Ottonem, qui per uxorem suam erat magnus comes de Rheno, guerram habebat. Et expugnavit oppidum Walehuse (im Odenwald nordöstlich von Zwingenberg). Albericus ad 1238. Vergl. auch die päbstlichen schreiben vom 24 märz. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie c. 1300 jetzt in Marburg, StA., Bodmann-Habelsche Urk.-Sammlung. Druck: Hohenlohisches UB. 1, 100 Nr. 180. Regest: Koch-Wille, Reg. der Pfalzgrafen bei Rhein Nr. 240.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. fordert den könig C(onrad) auf, einen (ungenannten) verwandten, der sich vor allen anderen um ihn und um die römische kirche verdient gemacht habe, eine (ungenannte) grafschaft mit allem zubehör zu verleihen, da er inter universos nobiles Italice(?) regionis wegen seiner und der seinigen macht gerade in iener grafschaft die angelegenheit des kaiserreichs sehr werde fördern können. Quia inter‒valeamus. Winkelmann Acta 313. ‒ Statt des unzulässigen Italice ist vielleicht illius zu lesen. Dann würde alles etwa auf Gebhard von Arnstein passen; aber dieser ist noch 1239 mai als legat in Tuscien, vergl. Ital. Urkk. 389, und scheint erst ende 1239 nach Deutschland zurückgekehrt zu sein, vergl. zum dec. 1239, während die fassung dieses schreibens auf die zeit vor dem zerfall mit der kirche deutet.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. belobt die von Pavia weil sie in unverbrüchlicher treue allen angriffen der rebellen ausgesetzt stand hielten, aber auch ietzt felicitatis tempore sich nicht etwa lässig zeigten, sondern, wie ihm Manfred Lancia generalvicar von Pavia aufwärts mittheile, mit veriüngten kräften zur zerstörung Alessandrias aufgebrochen seien. Elegantiam fidei ‒ exhibetis. Huillard 5,1002. ‒ Von Huillard auf den zug 1240 mai bezogen, der zur unterwerfung von Alessandria führte. Der im briefe betonte gegensatz scheint bestimmt auf die zeit zunächst nach der schlacht bei Cortenuova und damit auf den ersten zug Manfreds gegen Alessandria im mai 1238 hinzuweisen.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. Petrus de Vinea schreibt dem grossiustitiar es sei nicht gut öl ins feuer zu giessen, et iracundie motum, quem causa non provocat, augeri iustitie colore non expedit; dieienigen (derienige), quibus regni navigium imperiali provisione committitur, hätten sich zu hüten, die leicht erregbare römische curie ohne besondern befehl des kaisers zu reizen, zumal zur ietzigen zeit, quo negocio tocius Ytalie imperiali provisioni commisso posset periculum imminere. Ignis incendium ‒ perturbetis. Martene Coll. 2,1164. Huill. Pierre 340. ‒ Von Huill. zu 1233 gesetzt. Der inhalt scheint mir durchaus der sachlage 1238 und wohl eher vor als nach dem misslingen vor Brescia zu entsprechen. Der grossiustitiar kam nach Rich. Sangerm. im ian. aus der Lombardei wieder in das königreich, gieng dann im mai vom kaiser berufen im iuni wieder in die Lombardei, von wo er im aug. zurückkehrte. Der pabst klagt am 4 märz beim kaiser über dessen beamte im königreiche, welche das der kirche gehörige Acquaviva besetzten und sich gerichtsbarkeit in der mark Ancona anmassten. Beim zutreffen der sonstigen haltpunkte ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich das schreiben darauf bezieht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1, 96 Nr. 167.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. ermahnt seinen sohn Conrad seinen lehrern, denen gegenüber er nicht könig sondern schüler sei, zu folgen, und zu beherzigen dass könige sich weniger durch ihre geburt, als durch weisheit und tugend vor andern menschen auszeichnen sollen. Primatibus orbis‒rectorem. Martene Ampl. Coll. 2,1165. Huillard 5,274. ‒ Für genauere zeitbestimmung fehlen haltpunkte; mag frühestens mit Huill. in diese zeit zu setzen sein, wo der iunge könig im eilften iahre war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. in Reggio nell' Emilia, Archivio di Stato, Frammenti di cronache Reggiane, mazzo II (einzelnes Papierblatt). Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 58 Nr. 24 -- Heinisch S. 314.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt dem magister iustitiarius, die brüder Berard und Johannes in besitz der hälfte von Catiniano zu setzen, welche sie als nächste erben des Eufanius de Casali glauben beanspruchen zu können und wofür sie der curie eine summe zahlen wollen, und ihre leute anzuhalten, ihnen dazu laut der constitutionen(3,20?) und nach ihren kräften beizusteuern. Exc. Massil. nr. 168, W. 638. ‒ Mit dem folgenden zwischen den datirten stücken aus dem iuli und dem aug.; wohl zu letzterm gehörig, da der grossiustitiar nach Rich. Sangerm. erst im aug. vom kaiser zurückkehrte.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1238 - 1238next >