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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1239 dec. 26
AbstractFriedrich II. dem Richard von Pulcaro, dem Henricus Abbas die barke Ischia zur fahrt nach Sicilien zur verfügung zu stellen. Ib. 310, Huill. 636. ‒ Kassirt, weil nicht übergeben und am 8 apr. an die cammer zurückgestellt.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. den beamten in genannten iustitiaraten, alles geld der curie, welches sie in händen haben, dem Maior de Juvenatio (dem Henricus Abbas) zu übergeben. Ib. 310, H. 637.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem Richard de Pulcaro, die nach Neapel kommenden pisanischen galeeren mit getreide nach Sarzana zu verfrachten, um die burgen zu Pontremoli und in der Lunigiana zu verproviantiren und aus dem erlös des übrigen die zur besatzung bestimmten apulischen servientes auf zwei monate zu besolden. Ib. 311, H. 640.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem notar Simon de Petramaiore, mit allem gelde, das er in händen hat, auf dem landwege zu ihm zu kommen, aber vorläufig nur bis San Flaviano, vergl. nr. 1873, zu gehen, dort weitere befehle erwartend. Ib. 311, H. 637.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem secretus von Messina, zwei sättel für den könig Conrad anfertigen zu lassen. Ib. 311, Huillard 638. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 318.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Terra d'Otranto, alles rückständige geld dem Maior de Juvenacio zu übergeben. Ib. 312, H. 643.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. demselben, gegen die verdächtigen in den grafschaften Molise und Fondi vorzugehen. Ib. 312, Huill. 642.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem Andreas de Cicala, ihn belobend, dass er auch ohne ausdrücklichen kaiserlichen befehl ritter, balistarier, Saracenen und geld an den könig Heinrich sandte. Ib. 311, H. 639.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. den früheren hafenmeistern in Apulien, rückständiges geld an den iudex Maior abzuliefern. Ib. 311, H. 639.

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Date: 1239 dec. 27
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Terra di Lavoro, zweihundert servientes aus seinem gebiete, welche aus treuen familien sind und dort brüder oder söhne haben, auf einen monat zu besolden und mit den pisanischen galeeren abzusenden, damit sie die burgen zu Pontremoli und in der Lunigiana nach weisung des dortigen capitän U. Pellavicini besetzen. Ib. 311, H. 641.

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Date: 1239 dec. 28
AbstractFriedrich II. dem secretus von Messina wegen ausgaben für einen falkner. Ib. 313, H. 643.

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Date: 1239 dec. 28
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Terra d'Otranto (der Basilicata), die güter des iudex A. de Pomarico einzuziehen, welchen er wegen seiner übeln aufführung in der Lombardei gefangen setzen liess. Ib. 313, H. 644.

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Date: 1239 dec. 00
AbstractFriedrich II. bewilligt der wegen ihrer treue belobten stadt Avignon auf deren bitte die prägung neuer münzen, welche ieder annehmen soll, wie andere münzen, welche im königreiche Arelat und Vienne im Umlauf sind. Zeugen wie vorher. Huill. 5,543. ‒ Vgl. oben nr. 2479. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco (ohne verlängerte Schrift und Monogramm). Zinsmaier, Reichskanzlei 159. Or. in Marseille, Archives dép.

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Date: 1239 dec. 00
AbstractFriedrich II. thut den grafen Raimund von Provence als offenbaren verräther, welcher die stadt Arles vom reiche abgewendet hat, in die reichsacht, erklärt ihn zum besten des reichs aller besitzungen verlustig, und belehnt den grafen Raimund von Toulouse mit der dadurch erledigten herrschaft Forcalquier. Z.: Ber. erzb. v. Palermo, die bisch. v. Reggio u. Turin, Gebh. v. Arnstein, Thomas gr. v. Acerra, Heinr. v. Morra mag. iustitiarius, mag. Peter v. Vinea u. mag. Tad. v. Suessa grosshofrichter. Bouche Hist. de Prov. 2,245. Mone Anzeiger 1835 s. 134. Huill. 5,541. Teulet Trésor des chartes 2,419. ‒ [Vgl. oben nr. 2477. Sollten nr. 2601 ff. zum 1 dec. gehören, so würden hier ort und monat nicht passen.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco (ohne verlängerte Schrift und Monogramm). Zinsmaier, Reichskanzlei 159f. Or. in Paris, Archives Nationales, J 610 Nr. 4. Beschreibung: Philippi 87. Abb. einer gleichzeitigen Kopie: A. de Boüard, Manuel de diplomatique française et pontificale. 1929. Planche 21 (mit Transscription).

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. dankt denen von Avignon für die seinem generalvicar gegen den grafen von Provence geleistete hülfe; meldet dass er den grafen geladen habe sich binnen dreissig tagen vor ihm zu verantworten, widrigenfalls er alle vasallen desselben vom eide der treue lösen und die grafschaft Forcalquier und markgrafschaft Provence einziehen werde; fordert sie auf nach ablauf des termins gegen den grafen als verräther und feind des reichs vorzugehen. Gaudemus fidei‒voluntates. Huill. 2,405.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. anwortet dem könige von Navarra, drückt ihm sein bedauern aus dass derselbe in veranlassung seines zuges nicht persönlich zu ihm gekommen, meldet ihm dass er nichtsdestoweniger seine bitte gewähre und die beamten des königreichs angewiesen habe, seine wünsche zu erfüllen, ersucht ihn um einen besuch bei der rückkehr. Per nuncium ‒ congaudere. Martene Coll. 2,1172. Huill. 5,396. ‒ Der könig fuhr im aug. von Marseile in das hl. land. Rich. Sang. Das schreiben wird doch vorher, nicht erst mit Huill. zum sept. zu setzen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers. (teilw.): Heinisch S. 447.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. fordert den iustitiar von Terra di Lavoro (ebenso wohl die andern beamten im königreiche) auf, falschen von seinen feinden in umlauf gesetzten gerüchten keinen glauben zu schenken, meldet dass er nach sicherung der Trevisaner mark, wo die niederlage der in untreue zurückgefallenen vorbereitet sei, gebiet und burgen der Bologneser verwüstet und zerstört und seinen sohn H. mit grossem heere in die Romagna zur bekriegung derienigen, welche sich dort kürzlich empörten, gesandt habe, während er selbst sich gegen Mailand wende. Intelleximus vos‒faciemus. Huill. 5,379.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. Deutsche geistliche fürsten schreiben dem pabste, dass sie, als priester der kirche und zugleich fürsten des reichs zur vermittlung vorzugsweise berufen und gerade beim ausbruch der zwietracht beim kaiser anwesend, sich sogleich zu diesem begeben hätten, um ihn zur rückkehr zur kirche zu bewegen; dass sie nachdem ihnen der kaiser die klagen des pabstes (vgl. zum 28 oct. 1238) und seine antworten wegen deren er ermahnt und angeblich excommunicirt sei, vorgelegt und sich bereit erklärt habe, etwaige mängel nach ermessen der fürsten zu bessern, ihm rathen müssen, den kaiser nicht zu erbittern und damit den glauben in grosse gefahr zu bringen; dass der behauptung des kaisers, der pabst sei nur im interesse der Mailänder und ihrer verbündeten gegen ihn vorgegangen, die allgemeine meinung zur seite stehe, und so wenig sie auch glauben möchten, quod vicarius veritatis rebellium sediciosorum imperii manifestam calumpniam tueretur, es doch ein sehr bedenkliches anzeichen sei, dass der zu Mailand weilende legat G. von Montelongo in ieder weise die getreuen zur untreue gegen das reich zu verleiten suche, wie der kaiser das durch briefe und zeugen erhärten könne; dass sie ihrerseits trotz ihrer ergebenheit gegen die römische kirche ohne verletzung ihrer treue gegen das reich den kaiser nicht wurden verlassen können; dass er sich nicht durch falsche vorspiegelungen einzelner, nur ihren eigenen vortheil verfolgender fürsten solle bestimmen lassen. In lapide angulari (Fundatam ecclesiam) ‒ paratos. Hahn Coll. Mon. 1,232. Huill. 5,398. Vollständiger Böhmer Acta 671. ‒ [Von Huillard zum sept. eingereiht, aber zweifellos in diese zeit gehörend. Aussteller sind wahrscheinlich zunächst der erzbischof von Salzburg, die bischöfe von Passau und Freising und der abt von Tegernsee, da andere geistliche fürsten in dieser zeit am hofe nicht nachzuweisen sind. Die schlussbemerkung durfte gegen die erwählten von Cöln und Lüttich (Valence) gerichtet sein, welche damals zu Rom vom pabste confirmirt wurden; vgl. Ann. S. Pantaleonis, Aegid. Aur. Vallis ap. Chapeaville 2,263.] Verbesserungen und Zusätze:Doeberl 5,127. — Aus Cod. Vatic. 4957 nr. 34 bedeutend zu verbessern. Der anfang auch im Cod. Fital. Panorm. f. 72. — Ob nicht doch auf dem concile zu Mainz iuli 2, s. o. nr. 11229b, entstanden? Verbesserungen und Zusätze (1983):Von K. Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands 4 (1913), 828 Anm. 3 als Stilübung bewertet. Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 212 (*490) sieht keinen zwingenden Grund für diese Annahme.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Castilien, beglückwünscht ihn wegen des guten standes seiner gesundheit und des über die rebellen erfochtenen sieges, dankt für die geschenkten pferde; meldet dass er das gebiet von Bologna mit feuer und schwert verheerte und sich nun gegen Mailand wende. Sinceritate quam‒peroptatis. Huill. 5,370. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 67 Nr. 28 -- Heinisch S. 451.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. (‒) ertheilt verschiedene das königreich betreffende befehle, mit dem bemerken, dass er wegen der lombardischen angelegenheit geld sehr nöthig habe. Ib. Carc. 419, Huill. 427.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. erlässt, da es ihm während der inanspruchnahme durch die angelegenheiten totius reipublice nostre gleichsam eine erholung sei, auf die ordnung der zustände seines königreichs bedacht zu haben, eine constitution, worin er die zahl der beamten bestimmt, welche von nun an nur auf ein iahr zu bestellen sind, und verschiedenes bezüglich ihrer amtsführung und verantwortlichkeit verfügt. Occupatis nobis‒terminare. Const. Sic. 1,95. Huill. 4,186. Der eingang bis: duximus, auch Petr. de Vin. 5,136. ‒ Diese constitution steht aller wahrscheinlichkeit nach in näherm zusammenhang mit der von Rich. Sangerm. zum sept. 1239 berichteten massregel: iustitiarii omnes et castellani de regno mutantur. Das erhält seine bestätigung durch das mandat vom 14 nov. 1239, worin es heisst, dass zu Salerno edicti nostri novissimi super creatione annalium iudicum fructus non servatur; vgl. auch Exc. Massil. nr. 89, unten nr. 2683. Dem gegenüber scheint es nicht zulässig, die constitution mit Capasso Storia est. delle cost. 32 vor sept. 1238 zu setzen, weil sich Petr. de Vin. 6,23, Huill. 2,55, eine formel für bestellung eines iudex per totam proximam praesentem duodecimam indictionem findet. Die ziffer mag überhaupt eine willkürliche sein; und wenn nicht, so mag der kaiser in einzelfällen schon früher richter für ein iahr bestellt haben, oder aber es kann die formel zu 1253 gehören, da nichts auf ausstellung gerade durch den kaiser deutet. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 36 Nr. 8.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. befiehlt einem institiar, sich zu überzeugen, ob die originalprivilegien des Deutschorden, welche der curie nur in transsumpten vorgelegt wurden, mit diesen stimmen, und dann für einhaltung derselben insbesondere auch bezüglich der freien verschiffung aber den Faro und nach Syrien (vgl. nr. 1309. 1310) zu sorgen, nur so, dass sie sich daraufhin keine feudalia oder burgensatica anmassen, weil darin einfach von bestätigung des rechtlich erworbenen die rede ist, ohne erwähnung seiner und seiner vorgänger constitution, welche religiösen häusern den erwerb iener ohne seine besondere erlaubniss verbietet; während das von andern kirchen erworbene ihnen bleiben soll. Exposuerunt et‒sustinere. Martene Coll. 2,1183. Huill. 4,227. ‒ Für die einreihung um diese zeit lässt sich geltend machen, dass eines der bezüglichen privilegien von 1221, oben nr. 1310, sich in den Exc. Massil. zwischen den beiden vorhergehenden stücken eingetragen findet, demnach wohl in dieser zeit zu irgendwelchem zwecke der curie in abschrift eingereicht war; dass weiter nach dem zu nr. 2439 bemerkten gerade 1239 der rechtliche erwerb des liegenden gutes des orden geprüft wurde. Doch wäre noch genauer zu untersuchen, ob der inhalt mit der annahme einer entstehung erst nach Const. 3,29, oben nr. 2439, zu vereinigen ist. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 2439 u. Zusatz dazu.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. meldet dasselbe, wie vorher, in anderer fassung, aber vielfach wörtlicher übereinstimmung einem ungenannten, die grafschaften, deren bewohner seine ankunft ersehnen und welche er in kürze an das reich zurückzubringen denkt, als die von Sersana (oder Sarsana; Seprio?) und Martesana bezeichnend. Felices successus‒accessisse. Winkelmann Acta 315.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. dankt (denen von Lecco?) dafür dass sie, wie er aus ihrem schreiben ersehe, ietzt wo seine macht in der nähe sei, das unwillig ertragene ioch abgeschüttelt und zur treue gegen ihn zurückgekehrt seien; fordert sie auf, ietzt ieden deckmantel ihrer treue abzuwerfen und sich offen gegen die bisherigen unterdrücker zu erheben, welche ihrem geschicke nicht mehr entgehen können, und verspricht ihnen persönlich zu hülfe zu kommen. Non minus ylariter‒gaudeamus. Huill. 5,153. ‒ Von Huill. zu ian. 1238 eingereiht und auf Vercelli oder Novara bezogen, bei denen die sachlage nicht passt. Das schreiben ist zweifellos ziemlich gleichzeitig mit dem vorhergehenden, und scheint schon der fassung nach nicht an bisherige bündner, sondern an unterthanen von Mailand gerichtet zu sein. Daher ist mir mit rücksicht auf nr. 2459 und die nachricht der Ann. Plac., dass sich mit Como auch Lecco, Mandello und Varena gegen Mailand auflehnten, am wahrscheinlichsten, dass das schreiben an bewohner der Mailänder grafschaften, zunächst wohl der grafschaft Lecco gerichtet war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 453.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. drückt denen von Ravenna sein erstaunen darüber aus, dass sie die einst dem reiche so ergeben waren, demselben so unerwartet untreu geworden seien; meldet ihnen: pro liberatione vestra personaliter eisdem partibus vicinamur, premittentes dilectum filium nostrum H. illustrem regem Turrium et Galluri, legatum in Romaniola generalem; fordert sie unter versicherung vollständiger verzeihung auf zur treue zurückzukehren, und seinem sohne in allem zu gehorchen. Cum publicam‒consurgatis. Martene Coll. 2,1155. Huill. 5,372. Tarlazzi Appendice 1,175. ‒ Dieses und das folgende schreiben gehören wohl in die früheren zeiten des iuli, da Enzio noch nicht legat in Italien heisst und der kaiser schwerlich lange mit versuchen wartete, Ravenna wiederzugewinnen. Die urk. vom 25 iuli setzt anwesenheit Enzios beim kaiser natürlich nicht voraus, welche vielmehr dadurch, dass er in nr. 2457 nicht zeuge ist, unwahrscheinlich wird. In mehreren schreiben aus dem aug., unten nr. 2463 ff., sagt der kaiser dann ausdrücklich, dass er Enzio mit einem grossen heere in die Romagna geschickt habe. Enzio wird anfangs nur zum legaten für die Romagna bestimmt gewesen sein; mit dem ihm hier gegebenen titel stimmt es, dass es eine unvollständige, übrigens mit der vom 25 iuli übereinstimmende ernennungsurkunde gibt, in der vom comitatus Romaniole statt von Italien die rede ist; vgl. Mon. Germ. 4,330. Es ist überdies nicht zu verkennen, dass die allgemeine fassung der urk. vom 25 iuli viel mehr einer ernennung nur für eine einzelne provinz, als für ganz Italien entspricht; sie wird erst nachträglich auf dieses geändert sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Ernennung des Sohnes Heinrich (Enzio) zum Generalvikar in der Romagna. Druck: MGH. Constit. II, 299 Nr. 216.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. schreibt dass er nach der zerstörung von Piumazzo auch Crevalcore belagert und am tage vor Marien himmelfahrt eingenommen habe; dass wenn er sich nun gegen Mailand wende, deshalb die bekämpfung von Bologna nicht eingestellt werde, zumal er seinen sohn H. mit einem heere in die Romaniola gesandt habe, um es von dieser seite zu bedrängen; hofft bald über niederlagen der Mailänder berichten zu können. Desideriis tuis‒triumphum. Huill. 5,367.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. nimmt seine ihm besonders treu anhängenden fürsten, den erzbischof von Salzburg und die bischöfe von Regensburg und Passau mit ihren kirchen in seinen und des reichs besondern schutz, verbietet sie an ihren hiemit bestätigten rechten und freiheiten irgendwie zu kränken, verbietet deren dienstmannen und eigenleuten sich ohne erlaubniss ihrer herren in irgendwelchen anderen dienst als den des römischen kaisers oder königs zu begeben, bestätigt ihnen alle ihre rechte und besitzungen in den ländern Oesterreich, Steier, Kärnthen und Baiern und verspricht dieselben baldmöglichst unter ihre herrschaft zurückzubringen, ohne rücksicht darauf ob ihnen durch einige mächtige vermittelst gewalt oder drohungen etwas abgepresst ist, was er für nichtig erklärt, dagegen alle von den genannten fürsten gegen die anmasser gesprochenen urtheile bestätigt. Quanto nos‒persequemur. Huill. 5,1132. ‒ Bei Huill. und Schirrmacher Alb. von Possemünster 103 zu 1241 mit rücksicht auf die damaligen vorgänge in Baiern. Schon das voranstellen von Oestreich und Steier deutet wohl darauf, dass es sich zunächst um diese handelte; also wohl vor der ende 1239 erfolgten aussöhnung des kaisers mit herzog Friedrich und am wahrscheinlichsten in diese zeit gehörend, wo zwei der bischöfe erweislich am hofe waren. Auffallen muss dann freilich, dass als dritter nicht der bischof von Freising, sondern der von Regensburg genannt ist. Verbesserungen und Zusätze:zu streichen, als von kg. Rudolf 1274 aug. 4 herrührend. Mon. Boica 29b,510. Baerwald Baumgartenb. Formelb. 300.

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Edit charter (old editor)
Date: 1239
AbstractFriedrich II. befiehlt den revocatoren des iustitiarats Abruzzo, den Bartholomeus von Tortoreto, der nie zum demanium gehörte, sondern mit seinen vorfahren seit mehr als fünfzig iahren in den gebieten der grafen und barone wohnte, nicht zu belästigen, si non fuerit revocatus tempore constitucionis nostre dudum edite apud Fanum (vergl. nr. 2089), nec inter revocatos scriptus, neque locus sibi fuerit designatus, ad quem debeat domicilium suum et bona transferre. Exc. Massil. nr. 184, W. 644.

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Date: 1239
AbstractFriedrich II. befiehlt (seinen beamten im königreiche) alle prälaten und cleriker seines bezirks zu versammeln und ihnen in gegenwart der predigermönche und minderbrüder durch einen geeigneten redner erklären zu lassen, dass die öffentliche abhaltung des gottesdienstes sein dringender wunsch sei, dass niemand zum celebriren gezwungen sein solle, dass aber bei weigerung die von seinen vorgängern den kirchen geschenkten weltlichen güter zum demanium eingezogen werden wurden. Inter cetera que sollicitudinis‒revocari. Petr. de Vin. 1,23. Huillard 3,51. ‒ Bei Huill. zu 1227; wahrscheinlicher zu den ietzt im königreiche getroffenen massregeln gehörend. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 159.

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Edit charter (old editor)
Date: 1239
AbstractFriedrich II. meldet getreuen dass die Mailänder vergeblich durch wälle und überschwemmungen sein vorgehen aufzuhalten suchten, dass er über den Lambro in das gebiet von Mailand eingerückt sei, dass die burg (Melegnano?) auf deren festigkeit sie besonders vertrauten, mit andern nächstliegenden festen punkten von den bewohnern verlassen und von der vorhut seines heeres zerstört wurden, dass er ohne widerstand vorschreite und die Mailänder, wenn sie nicht fliehen, sicher zu besiegen hoffe, wenn sie aber, wie wahrscheinlicher, sich in die Stadt zurückziehen, sein lager alles verwüstend vor den thoren der stadt aufschlagen wird. Processus prosperos‒nostros. Huill. 5,389. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 456.

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Edit charter (old editor)
Date: 1239
AbstractFriedrich II. Ein ungenannter klagt unter heftigen schmähungen gegen den pabst darüber, dass dieser im interesse der ketzerischen Lombarden den kaiser ohne dessen vertheidigung zu hören excommunicirt habe; fordert denselben schliesslich auf den kaiser, der obwohl schuldlos um verzeihung nachsuche, wieder in den schooss der kirche aufzunehmen, widrigenfalls der löwe, der zu schlafen scheine, erwachen werde. Collegerunt pontifices‒superborum. Petr. de Vin. 1,1. Huillard 5,309. ‒ Nach der überschrift vom kaiser herrührend, was schon die fassung ausschliesst. Aber wohl gleichzeitig am hofe entstanden. Vgl. Schirrmacher Fr. 3,287. Winkelmann Fr. 2,128. Verbesserungen und Zusätze:*Orig. Guelf. 5,58 unvollst. — petra doli. — |:Vgl. vorher zu nr. 2428b. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 38a. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 521 Nr. 37. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vatikan. Bibliothek, Hs. Vat. lat. 14204, 5r--6r. Deutsches Archiv 19 (1963), 401 Nr. 18 (Schaller). Nach Schauer „ein offener Brief im modernen Sinn", entstanden 1240 Juni. Schaller, Die Antwort Gregors IX. auf Petrus de Vinea I, 1 „Collegerunt pontifices", in: Deutsches Archiv 11 (1954/55), 140 ff. Lit. und Verzeichnis der Drucke: Schaller, in: Deutsches Archiv 11, 141 Anm. 2. Zur Datierung ebda. S. 156 f. Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik 51--58 -- Heinisch S. 442.

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