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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 130
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Source Regest: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 130, S. 394
 

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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 130, S. 394

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    x

    Sie hat Blatt 838. die Aufschrift: „Teutsche Confes, sion. 1530", und füllt 46, oder mit dem Titelblatte 4? Blätter, nicht 48, wie Weber angiebt, und zwar die Blatter 338 — 385. lnicht: 386.). Früher hatte diese Abschrift eine andere Zählung der Blatter und zwar 236 — 282. Aber ungeachtet der Berichtigung die» ser Zahlen ist sie bei dem Einbinden des Actenbandes nicht an ihren reckten Ort gekommen, da das vorangehende Blatt die Zahl 125 und das nächste Blatt nach dieser darauf folgenden Abschrift der A, C. die Zahl 126 hat. Weber will nach genauer Collation gefunden haben, daß sie nur Abschrift der zweiten Ansb. Handschrift sey, und daß sie

    Iun. 375

    deshalb keine Stimme in der Kritik habe. Wir habe» diese Hand schrift jetzt vor uns und werden sie wahrend des Druckes der zweiten Ansb. Handschrift nochmals vergleichen. Ihre Varianten werden wir mit „Ansb. 3.» bezeichnen. Die Behauptung Weber's, daß diese Abschrift von derselben Hand geschrieben sey, von welcher die zweite Ansb. Handschrift herrührt, ist übrigens unwahr, da der Ductus der« selben nur zu sichtbar von dem der zweiten Handschrift verschieden ist. —

    5) Die Handschrift Spalatin' s und

    6) die sogenannte erste Ansbach. Handschrift

    haben wir oben S. 310 ff. und S. 343 ff. vollständig mitgetheilt. Ei ist deshalb nicht nothig, die vielen Berichtigungen zu der Varianten? Sammlung Weber's hier zu wiederholen.

    Aller durchleuchtigster, großmechtigster, vnvberwintlichster tayser, aller gmdigster Herr, Alls eur ka>/ M? turzuerschiner Zeit eincn gemeinen Reichstag alhie her ^) gein Augspurg gnedigclichm ^) außgeschrieben mit anzeige vnnd ernstem Hegern, von fachen vnstrn vnd deß christlichen namens Erbsheind denn Thurckm betreffend, vnd wie demselben mit beharrlicher hilff statt, liehen widerstanden, Auch wy der zwispalten halben In dem Hey ligen glauben vnd der Christlichen Religion gehannoelt mug wer« den, zuratslagen vnnd vleis anzuthcren, alle eins yezlichen gut-

    1) „her" steht in unserer Handschrift als Berichtigung über der . Linie, Hess, hat die Lesart der Mainz. Handschrift: „alhier". Müuch. „alhie In" (statt: alhie her gen). 2) „gne<

    digclichen" führt Weber als Variante der Weimar. Hand- schrift und der ersten Ausgabe Melanchthon's an, ohne dieselbe Schreibart in unserer Handschrift zu erwähnen. Die Mainzer Handschrift u. a. haben dafür: „ gnediglich ". Einer solchen Verschiedenheit der Schreibart durfte aber Weber in seiner Varianten «Sammlung durchaus nicht gedenken; durch eine gleichmäßig und streng durchgeführte Aufzeichnung solcher Varianten würde sein Apparat wenigstens noch einmal so stark geworden scyn!

    376 Iun.

    beduncken, opinion vnd Maynung zwischen vnns selbst In lieb und gütigkeit zuhören '), zuuerstehn ') vnd zuerwegen, vnnd dieselben zu ainer Ay'nigm Christlichen warheit zupringen und zu< uergleichen, alles so zu bedenteiln nicht recht außgclegt oder ge< handelt were, abzethon und durch vnns alle «in aim'ge vnd wäre Religion anzunemen vnd zuhalten, vnd wie wir alle vnter einem Chrö sein vnd streiten, Also auch alle ^) In einer gemeinschaft, tirchen vnd Aynigkeit zuleben *), vnd wir die vnden benante ') ChurPrst vnd ") Fürsten sambt vnsern verwanien gleich andem Churfurstcn, Fürsten vnd Stennden darzu erfordert '), So ha< den wir vnns daruf dermassen erhaben ^), das wir sonder Rhu- me ") mit den ersten Hieher komm, vnnd alßdann auch E. '")

    1) zuhörend Münch.: „zuuerh^ren". Z) zuuerstehn)

    Diese Lesart hatte auch Hess. Das Wort ist aber in H.

    . durchstrichen und darüber steht von anderer Hand: „zuersehen".

    3) Also auch alle) Ebenso Münch.; Hess, hat die Lesart

    der Mainz. Handschrift: „ Auch alle also". 4) Nach: „zu

    ,leben" lautete der Text unserer Handschrift zuerst also: „vnd

    von gots gnaden vnns Johanns«», Herzogen zu Sachssen

    vnd Churfursteu, Georgen Marggfen zu Branndenburg ic.,

    Ernsten Herzogen zu Vraunschwcig vnd Lunnenburg «.,

    Philihßen Lanndgrfen zu Hessen, Iohannsen Frid,

    riche», Herzogen zu Sachssen, Franzen, Herzoge» zu

    Braunschweig vnd Lunnenburg, Fürsten Wolffgangen zu

    Anhalt, Albrechten Grauen vnd Herrn zu Mansfeldt vnd oj

    bede gesannten der zweier Stctt Nurmberg vnnd Reut

    lingen ". Diese ganze Stelle 'ist aber als ungültig unterstr i<

    che», und dafür sind die Worte: „ vnd wir — sambt vnser»

    ., . verwanten" unten auf die erste Seite dieses Blattes geschrw

    ben. M/> n ch. hat ebenfalls das Zeichen „ :c." (^nach: leben)

    nicht. 5) „ vnden benanten" steht in unserer Handschrift

    am Rande als Correctur des unterstrichenen Fehlers im Text::

    ^ „vnbenannten". 6) ^,vnd" steht hier als Berichtigung üter

    , ,,. der Linie. ?) vnd wir d. vnden benante — darzu

    - ^ erfordert) fehlt Münch. «) erhaben) Hess,: er-

    .. wogen. 9) Rhu me) Hess, zuerst: „thuu". Diesen

    Fehler bemerkte aber der Schreiber sogleich, strich ., thun « »us,

    und schrieb dahinter: „ rhum ". lu) „ E." ( — Euer )

    fehlt Münch.

    Iun. 377

    tay" M"! zu vnterdenigster volgthuüng ') berurts e. tay" Mt ausschreibens vnnd demselbigen gemeft biser fachen halben den glauben berurend, an Churfursten, Fürsten vnd Stende In ge, mein gnedigclich, auch mit höchstem vleis vnnd ernnstlich begert. Das ein Iezlicher vermuge vorgemelts e. tay" Mt ausschreibens sein gutbeduncken, Opinion vnd Mahnung derselbigen Irrungen, Zwispalten ^) vnd Mispreuch halben «.In ^) Deutsch vnd la< tein In schrift stellen vnd überantworten sollen.

    Darauf dann nach genomenem ^) bedacht vnnd gehalltnem Rath e. kay" M?. an ^) vergangner Mitwochen ist furtragen worden, Alls wollen wir vf vnserm teil das vnser, vermuge e. tay" Mt furtrags, In Deutsch vnd latein vf heut freitag vber< geben,

    Hiervmb vnd E. kau" M? zu vnterdenigster gehorsamung vberreichen vnd vbe> geben wir vnnser pfarrer, Prediger °) vnnd Irer') leren, auch vnnsers glaubens betenntnus, was vnd wel, cher gesialt sie aus grund gotlicher henliger ^) gschrift Inn vn» fern lannden, Furstenthumben,, herrschafften, Stellen vnd ge» bieten predigen, leren, hallten vnd vnderrichten °) thun.

    1) Die Worte: „zu vnterb. volgth." sind in Hess, unterstrichen, «nd von anderer Hand steht am Rande die Nachricht: „ >I>j Zue gnedigster volziehung." Wer sind wohl die alü, welche diese Lesart haben? 2) Iwisvaltenl M ü n ch.: „ Z>vi<

    spaltung". 3) Zuerst hatte unsere Handschrift die Lesart:

    ,, zu ". Dieß ist aber durchstrichen und zwischen ,>«." u. „ Zu" ist „In" dazu geschrieben. 4) genomenem^ Zuerst

    war geschrieben: „ gemeinem ". Dieß ist aber in „genomenem" corrigirt. Hess, und Münch., wie die Nürnberger Hand- schrift: „gemeinem". An den Rand der Hess. Handschrift

    5 schrieb dieselbe Hand, welche die erste Randbemerkung verfaßte: „»Ilj nach genommenem'°. 5) „an" fehlt Hess, (in

    der Mainz. Handschrift ist es durchstrichen). ,6) „vre- diaer" hat Münch. am Rande. 7) Münch. hat

    „Iren" über der Linie. 8) hcyliger) Münch.:

    „ vnd heiliger ". 9) vndcrrichtc n) Eben so M ü n ch.

    Hess, „vndcrrichtung"., ,.. - .!/

    378 , .^ Iun.

    Nnnd sind gegen e: t« M7, vnserm aller goldigsten Hern, wir Inn aller vnterbenigkeit erputig, so dj andern Churfursten, Fürsten vnd Stennde dergleichen gezwifachte schriftliche vberge« bung Irer Maynung oder ') opinion In-) latein und Deutsch Iezt auch thun werden, Das wir vnns mit Iren liebben vnd Inen gern von bequemen, gleichmessigen wegen vnderreden, vnd derstlbigen, souil der gleichheit nach v'mer möglich, verainigen wollen, Damit vnser Beiderseits, allsparten, schriftlich furprin- gen vnd gebrechen zwischen vnns selbst In lieb vnd gütigteit ge, handelt, vnd dieselbigen Zwispalten zu ainer Ainigen waren Re ligion, wie wir alle vnter einem Christo sein vnd streiten vnd Christum bekhennen sollen, Alles nach Laut oftgemelts E.tay« M? außschreibens vnd nach gotlicher warheit gefurt mögen wer den , Alls wir dann auch gott den Allmechtigen mit höchster De» mut Anruefen vnnd bitten wollen, sein go'tlich gnad barzu zuuer- leu'hen, Amen.

    Wo aber bej vnsern Herrn, freunden vnd besondern, den Churfursten, Fürsten vnnd Stenndcn deß andern teils die Hand lung dermassen, wie e. t. Mt ausschreiben vermag, bequeme Handlung ') vnter unns selbst In lieb vnd gütigteit ') nicht

    1) „ ober" haben auch M ü n ch. u. He ss. (nicht: vnd). 2) Auch Münch. und Hess, haben „In" (nicht: zu). 3) Die

    Worte: „bequeme Handlung" haben alle Handschriften; im ersten Wittenberger Drucke aber fehlen sie, Weber sagt: „Es sieht jedermann, daß die Lesart: „»bequeme Handlung"« nicht zum Text gehört." Aber er irrt, denn die Worte: >. vnter vnns selbst In lieb vnd gutigkeit« sind nicht mit dem Folgen den zu verbinden, sondern hängen von den Worten „bequeme Handlung« ab, und sind eben als die Angabe des Inhalts des kaiserl, Ausschreibens zu fassen.« Nach unserer Art zu wter- pungiren, welche durch das Wort „«cüicel« im lat. Text bestä tigt wird, muß es also heißen: „Wo aber die Handlung dermas sen, wie E. K. M. ausschreiben vermag (., b e q u e m e H a n d - lung unter uns selbst in Lieb und Gütigteit«) nicht versahen — wollt« ,e. 4) „Der gestallt« (nach:

    gutigkeit) ist sowohl hier als in Hess, durchstrichen.

    Iun. 379

    versahen '), noch ersprießlich sein wolt, Alls doch an vnns In keinem ^), das mit gott ') vnd gewissen zur Christlichen an'nig, teil dinstlich sein tan oder mag *), «winden soll,

    Wie E. tcn/ Mt, auch gemelte vnser freund die Churfur sten, Fürsten ^), Stennde vnd ein yeder liebhaber Christlicher Religion, dem °) dise fachen furtomen, auß nachuolgen ') vnn- serm vnd der vnsern betenntnussen ^) gnedigclich, freuntlich vnd gnugsam werden zuuernemcn haben.

    Nachdem dann e. km/ Mt vormals Churst., Fürsten vnnd Stennbcn deß Reichs gnedigclich zuuerstehn gegeben, vnd sonnder- lich durch ein ossenliche verlesene Instruction vf dem Reichstag, so Im Iar der Mindern Zal rrvj. Zu Speir gehalten, Das eur tal/ Mal Inn fachen vnnsernn Heilligen glauben belangend zuschliessen lassen, auß vrsachen, so ") darbej angezeigt, nicht gemeint, Sondern '") bej dem Babst vmb ein Concilion vleissigen vnnd anhalltung thun wollten,

    Vnnd vor einem Iar vfdem lezern Reichstag zu Speir, vermug einer schriftlichen Instruction Churfursten, Fürsten vnd Stennden des Reichs durch eur tay Mt Stathalter Im Reich, ko° wirden zu Hungern vnd BeHeim"), sambt eur kay"MtOra< tom vnd verordeneen Commissarien biß vnoer anderm haben für« tragen vnd anzeigen lassen, Das E. k. M?, derselbigen Stathal, ter, Ambts Verwalter vnd Nethen,deß tay" Regiments, Auch der abwesenden Churfursten, Fürsten vnd Stennde pottschaften.

    l) versähe n) Münch.: verfarn. 2) „ In keinem « steht

    hier und Hess, am Rande, u. fehlt bei Münch. Z) „gott" hatte auch Hess.; es ist aber durchstrichen und am Rande steht dafür: „ gutem ". 4) Zuerst war hier vor: „ erwinden « über die Linie geschrieben „ nichts ". Es ist aber durchstrichen. Da< für kamen oben die Worte: ,> In keinem" hinzu. 5) „ vnd « (vor: Stende) fehlt auch Hess. 6) „so" (nach: dem) fehlt auch M ü n ch. 7) Ans b. 3.: „ nachuolgenden". Eben so M ün ch. 8) „bekenntnussen"haben auch Hess. u. M ü n ch. 9) „so > fehlt Münch. 10) Nach: „Sondern" hat H c ss. den Zusatz: „Sich". 11) .,«.« (nach: Bcheim) fehlt auch bei Münch. und Hess.

    380 Iun.

    >

    >

    so vf dem cmßgeschriben Reichstag zu Regenspurg versam» melt gewesen, gutbedencken, Das geueral Concilion belangend, nachgedacht, vnd solchs anzusezen auch für fruchtbar erkennt,

    Vnnd dieweil ') sich aber dj fachen zwischen e. t. Mt° vnd dem Vabst zu gutem Christlichem verstand schickten, das e. tay. M?. gewiß were, das durch den Babst das General Concilion Zuhalten nicht gewegert, So were e. tay" M? gnedigs erbietens zufurdern vnd zuHandeln, das der Babst -) solch general Con cilion neben eur tay" M^ Zum ersten außzuschreiben ^) bewilli gen , vnd daran gar *) kein mangel erscheinen sollt, So erbieten gegen E. tay. Mt. wir °) vnns hiemit Inn aller vnterdenickeit vnd zum vberfluß, Inn berurtem fhall ferner vf ein solch gemein, frcj, Christlich °) Concilion, darauf »fallen Reichstegen, so e. km/ M5 bej Irer Regierung Im Reich gehallten, durch Chur» surften, Fürsten vnd Stennde auß hohen vnd dapfern bewegun- gen geschlossen, an welchs auch zusambt eur tay" M^i wir vns von wegen diser großwichtigstcn fachen Inn rechtigcr weiß vnd form verschiner Zeit beruffen vnd Apellirt haben, Der wir hiemit nochmals anhengig pleiben, vnd vnns durch dise oder nachuolgende Handlung (. Es werden dann dise Zwispaltigen fachen entlich Inn lieb vnd gutigteit laut e. tay" M? ausschreibens gehört, erwä gen, beugelcgt vnnd Zu einer Christlichen Ainigkeit vergleicht.) nicht Zubegeben wissen. Dauon wir hiemit offenlich bezeugen vnd protestirn.

    1) >> dieweil" (nicht: weil) hat auch Hess. 2) In der M a i n < zer Handschrift fehlen gegen alle andere Handschriften die Worte: ,>das General Concilion zuhalten — das der Babst«. Dieser auffallende Beweis der Nachlässigkeit, wit welcher die Mainzer Handschrift angefertigt ist, führt uns zu der An nahme, daß sie nicht durch Dictatur entstand» wie man ihr - zu Ehren so gern annimmt, fondern' daß sie von einem Co» Pisten abgeschrieben wurde, welcher hier bivm Abschreiben zn»i volle Zeilen seines Originales übersprang. 3) Münch.:

    ,. Ausschreiben ". 4) „ gar « fehlt Münch. 6) «ir^

    Hess, irrig: >> vor". 6) „ christlich « fehlt M ü n ch.

    Zun. 381

    Vnnd sein das vnser vnd der vnsern bekentnus, wie vnd«, schiedlich von Artickeln Zu Artickeln hernachuolget. ^)

    Artickel deß glaubens vnd der leer. ')

    1. Erstlich wirt ') aintrcchtigclich gelert ^) vnd gehalten,

    Lauts des beschlus Consiln Niceny ^), das ain aynig gotlich wesen sej, welchs genent wirt vnd ivarhafftigclich ist Got. vnd sind doch drej person Inn demselvigen ainigen gotlichen wesen, gleich ge< walltig, gleich ewig, gott vatter, gott Sun, Got heyliger geist, alle drej ein gotlich wesen, ewig, on stuck"), vnermess- ner ^) macht, Weisheit vnd gute, on end ^), ain schopfer vnd er hallter Aller ") ding, sichtbar« vnd unsichtbar« '"), vnd wurt durch das wort persona verstannden nicht ain stuck, nicht ain ai- genschaft In einem andern, sonder dasselb besteht, wie dann die

    1) Eben so Münch. und Hess, (nicht: hernachuolgen). 2) Die Worte: „vnd der lere ' fehlen also nicht Ansb. 2,, wie Wei ber angiebt, sondern Nnsb. 1. — Auch fehlt Weim. „der? ^ (vor: leer). 3) Münch. hat analog dem lat. Text nach l

    „wirt" den Zusatz: „bey vnns", und unterscheidet sich dadurch von allen übrigen Handschriften und Drucken der N. C. 4) ge - lert) Hess, irrig: „gelernt". 5) Hess.: „CosilijNoeceni"! 6) Nach: „stuck" war in unserer Handschrift zuerst geschrieben: „on ennde", es ist aber durchstrichen, und von dem Schreiber , selbst ist an den Rand als Einschaltung nach „ vnd gute" gel schrieben: „on end". 7) vnermessnerl Hess.: „vner> messlicher". 8) Münch. und Hess, folgen der Mainz. Handschrift, welche „on end" schon nach den Worten: »on stuck" hat. Münch. hat nach „end" den Zusatz: „vnd". 9) „Aller" ist in Hess, durchstrichen. 10) „ding" war hier zuerst nach „vnsichtbarn" geschrieben, es ist aber ge< strichen und der Schreiber selbst schrieb „ding" nach: „aller", wo es nun das letzte Wort der Zeile bildet. Diese frühere Neben einstimmung unserer Handschrift mit der Mainzer hat We ber nicht bemerkt. Münch. und Hess, haben die Lesart der Mainzer Handschrift.

    382 Zun.

    veter Inn diser fachen diß wo« ') gebraucht haben. Derhal, ben werden verworssen alle kezercy en, so disem artickel zuwider sein, Alls Manichej, die Zwen gotter gesezt haben, ain bösen vnd ein guten, Item Valentinianj, Arrianj, Eunomianj, Mache« methisten, vnd alle dergleichen. Auch ') Samosathenj, allte vnd newe, so nur ain person sezen, vnd von disen Zweien, wort vnd heylig geist, Sophisterei machen vnd sagen, Das es nit müssen vnderschid- ne person sein ^), sonder wort ^) bedeut Leiplich wort oder Stym, vnd der heylig geist sey geschaffne ^) Regung In Creaturn.

    2. ^) Weiter wurdet bej vnns gelert, das nach Adams

    val alle menschen, so naturlich geborn worden '), Inn Sunden empfanngen vnd geborn werden. Das ist, das sie alle von muter leib an vol böser lust vnd ncygung sind, vnd kein wäre gotsforcht, keinen waren glauben an Gott von natur haben können, Das auch dieselbigen cmgebornnen Seuch vnd erbsund warhaftigclich sund sej, vnd verdammen ^) alle die Ihenigen'') vnter ewigen gottes Zorn, so nicht durch die tauf vnd hey'ligen geist widervmb ncw ge born werden.

    Hie ") werden verworssen die peleigianer vnd ander, so dit<rbsund nicht für sund ") hallt» ^), Damit sie dj natur frum

    1) diß wort) M ü n ch.: „ des Worts ". 2) dergleichen, Auch)

    Münch.: „ auch dergleichen ". 3) „ sein" steht hier über der Linie. 4) Vor „wort" stand in Hess.: „todt", welches

    aber durchstrichen ist. 5) geschaffne) Münch.: „ Beschaffne". 6) Am Rande steht hier von Hell er's Hand die Bemerkung: „ Inlerpwliu p!«ce>." ?) „ «erden" fehlt M ü » ch. (wie bei Spalcitin). 8) „verdammen" hat auch Münch. (nicht: verdamme). 9) » Ihenigen" ist hier an den Ra»d geschrieben. Auch Münch. hat die Lesart: „diejenigen". In Hess, ist »die« durchstrichen u. „Ihenige" steht über der Linie. 10) Zw erst war in unserer Handschr. „Hieneben" geschrieben; „neben" ist aber durchstrichen. Auch Hess. u. Münch. haben: „hie". 11) Zuerst war hier geschrieben: „für ein sund"; aber „ein" ist durchstrichen. Weber hat es nicht bemerkt. Auch Hess, hatte zuerst „für ein"; aber „ein" ist ebenfalls gestri- cken. 12) AuchMünch. hat die Lesart „ halten "/ (nicht: haben).

    Iun. 383

    machen durch natürlich Creft, zuschmach dem leyden vnd verdinst christj.

    Item es wirt gelert, das gott der Son ') sej mensch wor- den, geborn') aus der Rainen Iunckfrauen Maria, vnnd das die Zwue nalur, gotlich ') vnd menschlich. In einer person also vnzertrennlich verayniget, ein Christus-^) sind, welcher war Gott vnd war mensch °) ist, warhaftig geborn, gelitten, gekreu zigt, gestorben vnd begraben, Das er ein opfer were nicht allein für die crbsunde. Sonder auch für alle anndere sunden, vnd Zol les zorn verso'net.

    Item. Das derselbig Christus sej abgestigen zur helle, war haftig am dritten tag von den todtm auferstanden, aufgefarn gein himel. sizend zur rechten gottes. Das er ewig hersche vber alle Creaturn ") vnd Negire, Das er alle, so an Ine glauben, durch den Heilligen Geist haylige, Nainige, Stcrcke vnd tröste. Inen auch leben vnd allerlej gaben vnd guter außtayle, vnd wider den teuftl vnd wider die Sunde schuz vnd beschirme. Item das der selbig Herr Christus enntlich wurt offennlich komm Zurichten dj lebendigen vnd dj ') todten »., lauts dcß Symboly Appostolorü. 4. Weiter wirt geleret, Das wir Vergebung der Sunden vnd gerechtigteit vor Gott nicht erlanngen mögen durch vnser ver, dinst, werck «) vnd gnugthun °), Sonder wir bekomm '") ver-

    1) Münch. hatte zuerst: „gott d' Herr Sunn"; aber „Herr"ist durchstrichen. 2) Hess.: „vnd geborn"; doch steht „vnd« über der Linie. 3) Zuerst war hier und Hess, geschrie

    ben: „die gotlich"; darauf wurde aber „die" ausgestrichen. Auch bei Münch. fehlt „die". 4) Nach: „Christus"

    war hier zuerst geschrieben: »Sone«. Dieß ist aber gestri chen und dahinter schrieb dieselbe Hand als letztes Wort dieser Zeile: ., sind «. S) Diese Lesart hat auch Hess.: ., vnd

    wor mensch ". 6) Weim.: Creatur. 7) „ die" fehlt Münch. 8) Hess.: „vnnsere Verdienste, wercke. 9) gnug- thu») Weim.: ,. gnugthuung ". lo) bekommt Münch.: „bekennen". Merkwürdig genug haben diesen starken Fehler alle «ns bekannte Ausgaben der deutschen Confessio v. I.1530.

    384 Iun.

    gebung der Sunden ') vnnd vor Got gerecht werden aus gna< den vmb Christus willen durch den glauben, so wir glauben, das Christus für vns gelitten Hab ^), vnnd das vnns') vmb seinen willen dj sunde vergeben, gercchtigkeit vnd ewigs leben geschennckt wurdet. Dann disen glauben will gott für gerechtigteit ^) vor Ime hallten vnd zurechnen, wie sant ^) Pauls sagt ^) zun Ro, mern am 3. vnd 4.

    5. Solchen glauben züerlangen hat Gott das predig Ambt eingesetzt, Euangelion vnd Sacrament ') geben, Dardurch er alls durch mittel den Heyligen Geist gibt, welcher den glauben wirckt U), wo vnd wenn er will, Inn denen, so das Euangelion ho, ren, welchs^) leret, das wir durch Christus vereinst, nichts durch vnser verdienst em gnedigen Gott haben, so wir solchs glauben,

    vnnd werden verdambt die widertaufer vnd ander, so leren, das wir on das leiblich wort deß Euangelj ") den Heilligen Geist durch ^) aigne bereitung, gedancken vnd werck erlangen.

    6. Auch Wirt gcleret, das solcher glaub gute srucht vnd gute werck pringen soll, vnd das man mus") gute werck thun ") ^ aller-

    1) Auf „Sonder" folgte in unserer Handschr. zuerst .-das', und nach „Sunden" war zuerst geschrieben „bekomen'; beides ist aber durchs strichen, u. „bekomen" ist als letztes Wort der Zeile nach: „wir- gesetzt. Weber sägt irrig, unsere Handschr, habe die L«sart: „Sunde" (st. Sunden). 2) Hab) So auch Ansb. 3., Hess, u. M ü n ch. Nach Weber hätte nur die N ü r n b, Handschr, diese Lesart, statt: .. hat." 3) .. vnns" fehlt M ü n ch.

    4) „ für gercchtigkeit" fehlt Hess. 5) ,. sant" fehlt Hess. 6) sagt) Münch,: „spricht". ?) Sacrament) Hess, hatte ursprünglich „das Sacrament"; aber „das" ist durch strichen. 8) „wirckt" steht hier über der Linie. Zuerst war es nach „ glauben" geschrieben, es ist aber durchstrichen. 9) Nach „welchs" war hier geschrieben „do", es ist aber ge- strichen. 10) nicht) Weim.: ,.vnd nicht". 1l) deß Euangelj) Münch.: „des Ewangelion". 12) Auch Münch. hat: „durch". Hess, folgt dem Texte der Main- z e r Handschrift. 13) Auch M ü n ch. hat „ mus ". (nicht: müsse). 14) vnd das man — thun) Hess.: „vnnd das man gute Werck thun muffe".

    Iun. 385

    allerlej, so Gott gebotten hat, vmb gottes willen, Doch nicht vf solche werck zuuertrauen, Dardurch gnad vor gott zuuerdinen. Dann wir empfahen Vergebung der Sund vnd gerechtigteit durch den') gleuben an christum. Wie ChristusMs spricht, so Ir diss alles gethon habt, soll Ir sprechen, wir sind vntuchtige tnecht. Also leren auch die veter. Dann Ambro, sius spricht: Also ists beschlossen bej gott, das wer an christum gleubt, selig sej, vnnd nicht durch werck, Sonder allein durch den gleuben on ver, dinst Vergebung der Sunden haben. -)

    7. Es wurt auch geleret, Das alle Zeit muß ain heylige

    christliche tirche sein vnd pleiben, welche ist die versamblung aller gleubigen ^), bei welchen ^) das Euangelion Rain gepredigt vnd die Heilligen Sacrament lauts deß Euangely gereicht werden. Dann diß ist gnug zu warer einigteit der christlichen kirchen, das da aintrechtigklich nach reinem verstannd das Euangelion ^) ge predigt ") vnnd dj Sacrament dem gotlichen wort gemeß gereicht werden. Vnnd ist nicht noth zur waren ') ainigkeit der Christ, lichen tirchen, das allenthalben gleichförmig Ceriemonien von menschen ") eingesetzt, gehallten werden, wie Paulus spricht zun

    1) „den" fehlt Münch. Weber fuhrt zwar Weim. und die erste Ausgabe von l5Zn zu „den" an, sagt aber nicht, worin ihre Abweichung besteht. Weim. hat .. durchn" (statt: durch den). 2) hoben) Eben so Ansb. 3. u. Münch. (st.: Hab). Iu dieser Bibelstelle schrieb Heller an den Rand: „ InlerpselÄ. tio ". 3) Heiler unterstrich die Worte « aller gleubigen ", u. schrieb an den Rand: ,.I1«c!«i-«l!<,". 4) „welchen' (st. welcher) haben auch Münch. u. Weim. Weber nennt nur Spa- latin's Handschrift. S) das Euangelion) Ansb. 3.: „deß Euangelj". Weber hat diese Variante übersehen. 6) Nach: ,, gepredigt" war in unserer Handschrift zuerst ge schrieben: „werde" (wie Ansb, 1.); es ist aber durchstri chen. Weber demerkt es nicht. ?) z u r warerll Eben so, außer Ansb. 1., auch Münch., Hess, und Ansb. 3. (statt: zu warer). 8) „von menschen" (statt: von de» menschen) haben auch Münch. und Hess.

    Hilft«mann's Urtunlenbuck. 25

    386 Iun.

    Ephesern am 4. '): Ain Leyb, ain geist, wie Ir be- ruffen seit zu Ainerlej Hoffnung eurs beruffs, ain Herr, Ain glaub, Ain Tauf.

    8. Item wiewol dj Christlich tirch aigentlich nicht anders ist, dann die versamblung aller gleubigen vnd Heilligen, Yedoch dieweil In diesem leben vil falscher Christen vnd Heuchler'), auch offenlicht Sunder vnder den fromen pleiben, sind ') dj Sacra- ment gleichwol chreftig, Ob schon dj Priester '), Dardurch sie ge- reicht werden, nicht frum sind. Wie dann christus selbs anzeigt'): Auf dem stul Mose sitzen dj Phariseer zc.

    Derhalben werden dj Donathistcn vnd alle andere verdambt, so änderst halten.

    9. Von« der Tauf wurt gelert, das sie notig sej und das dardurch gnad angeboten werde, das man auch dj linder taufen soll, welche durch solche tauf Gott vberantwurt vnd gesellig ") werden.

    Derhalben werden dj widertaufer verworffen, welche ^) da u) leren, das der linder tauf nicht recht sej.

    10. Von dem Abentmal deß Herrn wurdt also gelert, das warer leib vnd plut christj warhaftigclich vnder der'') gestallt deß prots vnd weins Im abentmal gegenwertig sej, vnd alba "') auß- geteylt vnd genomen werde ").

     
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