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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 138
Signature: 138

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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 138, S. 463

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    Auffallend ist, daß nach der Vorrede den Artikeln des Glaubens Blatt 109. nochmals die Aufschrift vorangeht:

    „M.ll.XXX cu»<'rll'iu exliidit» ds!l»ri ill (^oi!!!< !^5 >Xu«»li,e!>l!l)ii«."

    Man sollte sonach mit Webe r sich zu der Annahme versucht fühlen, daß die Vorrede der Confessio auf Blatt 107. und 108. erst spater dazu gekommen sey, obgleich die Behauptung Webers: „daß auch die Schriftzüge in der Abschrift der Prafatio von denen dcr Abschr. der Conffsio ein wenig variiren und daß die Tinte blasser sey ", nicht wahr ist. Denn eine solche Variation in den Schriftzügen ist nicht zu bemerken und die Vorrede ist offenbar von derselbe» Hand geschrieben, von welcher' die ganze Abschrift herrührt, wie das auch Weber selbst mit sich im Widerspruch kurz vorher behauptet. Und nicht die beiden Blatter der Vorrede sind mit blasserer Tinte geschrieben, sondern die beiden ersten Blatter der Confessio (Bl. 109. und 11«.). Außerdem hängen die Blätter 107. und 108., auf welchen die Vorrede steht, der Luge des Papiers nach mit den Blattern 119. und 120., auf welche» ein Stück der streitigen Artikel cuthalten ist, zusammen, so daß also die Vorrede auf den Blattern 107. und 108. nicht spater geschrieben seyn kann als die streitigen Artikel selbst. Denn diese hängen wieder mit der Abschrift der Confessio zusammen, indem der Schluß der Com fessio die erste Seite des ersten Blattes eines Bogens (Blatt 113. und 114.) bildet, und »och auf derselben ersten Seite die Ueberschrift zu den streitigen Artikel steht, diese aber selbst auf der Rückseite wirk lich beginnen. Die größte Merkwürdigkeit dieser Handschrift ist erst» lich der Zusatz im Artikel von der Episkopal-Gewalt: „8emp«>-»u- lein llncuei'unt N05lri" u. s. w. und dann die bedeutende Auslassung im Artikel ^« vc»!« inonHcnorun,: „0«none« clucent in omni ,ow" bis zu den Worten: „ossunä,,«!,»- neu!« noniinui»." Diese ganze Stelle fehlt nur in dieser Handschrift, aber gewiß >mr durch Schuld des Abschreibers, welcher beim Abschreiben ein Blatt seines Originals überschlug. Wir geben die Varianten dieser Handschrift vollständig unter der Bezeichnung: Ansb.

    444 , Zun.

    8. Die erste Handschrift im Kurfürst!. Hessischen geheime« Staats-Archive zu Cassel. Sie bildet das erste Stück in dem oben erwähnten Acten - Bande und füllt 38 Blatter. Das erste Blatt ent halt nichts als die Aufschrift:

    „Confessio exhibita Caesar,

    / in comiciis august:

     
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