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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 129
Signature: 129

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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 129, S. 393

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    Wir haben den Inhalt dieses Volumens möglichst sorgfältig benutzt und kommen bei den einzelnen von uns aufgenommenen Stücken auf dasselbe zurück. Soviel die deutsche Handschrift der N. C. angeht, bemerken wir, daß sie ohne besonderes Titelblatt mit dem 57. Blatte beginnt. Die Vorrede endet auf der ersten Seite des 4. Blattes; die Glaubensartikel beginnen mit dem 5. Blatte. Die Handschrift geht mit der ersten Seite ihres 51. Blattes oder des 108. Blattes des Volu mens zu Ende. Darauf folgen noch 5 unbeschriebene Blatter (bis Blatt 113.), welche der Lage nach noch zu der Handschrift gehören. Sie hat bisweilen Correcturen von einer wo nicht gleichzeitigen, doch nur wenig spateren Hand, Ihre Varianten geben wir unter der Be zeichnung: „Hess.".

    2) Die Handschrift, welche sich als Ni-. XIV. des ersten Bandes der Reichstagsacten von 1530 in dem König!. Baierischen Ge heimen Staatsarchive zu München unter der Aufschrift: „Anzei- gung der Bekhanntnus vnnd der lere. 1530.« Bl. 651 — 663. befindet. — Leider ist diese Handschrift unvollständig, indem sie mit den Worten in dem Artikel von der Messe: „für Ann dre le be ntigen vnd Tobten" zu Ende geht. Diefe Worte schließen die Rückseite des Blattes 663. Es fehlt also ungefähr die Hälfte des Textes. Dieser Verlust ist um so mehr zu bedauern, weil diese Abschr. die Lesarten der Handschriften in den Archiven der euangel, Fürsten bestätigt, wel-

    ') Die Bezeichnung durch Litt. U. führt uns auf die Vermuthung, daß auch noch ein anderer Actenbaird mit der L>u. >. vorhan den seyn wird, welcher wahrscheinlich die übrigen Reichstags acten von 1530 enthalt.

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    che das Bekenntnis; in seiner vollendeten Gestalt enthalten, und weil sie sich auch durch einige cigcnthümliche Lesarten auszeichnet. Außer» dem erhält auch durch sie der Tert der im Jahr 1530 gedruckten Aus, gaben öfters seine Begründung. Ihre Varianten haben wir mit „ Münch." bezeichnet. ^

    3) Die Handschrift unter den Beilagen zu des Canzlers Dr. Brück Geschichte des Reichstages zu Augsburg.

    Sie befindet sich im gemeinschaftlichen Archive zu Weimar unter der Signatur Neg. L. r«l. 41. und füllt 44 Blatter (Blatt 384 — 426^). Weber, welcher diese Handschrift, a. a. O. S. 174 — 17«. beschreibt, bemerkt mit Recht, daß sie nur Abschrift einer Ab< schrift sey, welche aber kritischen Werth habe. Die Aufschrift lautet: „Bekenntnus vnnd Artickel des Glaubens." Darüber schrieb eine andere gleichzeitige Hand die andere Aufschrift: „Con< fcssion wie die lay. Mat. zu Augspurg »vergeben ist worden", und eine dritte Hand bemerkte dazu spater: «durch den Churf. zu Sachsscn vnd ander Fürsten, Grauen vnd Stette übergeben". Diese der Zeit nach verschiedenartige Zusammensetzung bemerkte Weber nicht, und er meinte darum/ div ser Titel sey mit vieler Nachlässigkeit hingeschrieben worden, Weber hat ihre Varianten seinem Abdrucke der Mainzer Handschrift der A. C. beigefügt; wir hielten dennoch eine nochmalige Vergleichung der Weimar, Abschrift nicht für überflüssig, und geben mit dem Zeichen: „Weim." die noch gefundenen Varianten als Nachtrag zu We ber's kritischem Apparate. Eine auffallende Erscheinung bleibt es immer, daß das Archiv zu Weimar nur diese Abschrift einer Ab, schrift der vollständigen deutschen Confessio enthält; gerade hier sollte man die wichtigsten Handschriften erwarten.

    4) Die Handschrift in de» Reichstagsacten des Markgrafen Georg von Brandenburg, welche Weber a. a. O. I. Thl. S. 179. als die dritte dieser Acten beschreibt.

     
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