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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 30
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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 30, S. 87

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    wurden und als die sichere Grundlage des 2. Theiles der Augsburg. Confession zu betrachten sind. Mit der Wahrheit dieser Behauptung zerfallt von selbst die Benennung der XVII. Torgauischen Artikel, und wir tonnen von jetzt ab die hier zum ersten Male gedruckten Auf sätze getrost und sicher die Torgau e,r Artikel nennen. Unbedenk lich könne» wir nun annehmen, daß in des Kurfürsten Johann von Sachsen Schreiben an Luther vom 11. May 1530 nur diese Auf sätze gemeint sind. Es heißt darin: «Erwirdiger vnd hochgelarter, lieber andechtiger, Nachdem ir vnnd andere vnnser gelerten zu Mite»? berg auf vnnser genedigs gesynnen vnd beger die artiglel, so der Religion halben streitig seind, Inn vorzaichnus bracht, Als wollen wir euch nicht bergen, dasitzt al- hie Magister Philippus Melanchton dieselben weiter übersehen vnnd In ainen form gezogen hat" »c. — Daß gerade diese Aufsätze es waren, welche die Wittenberger auf des Kur, fürsten Befehl damals ausarbeiteten und zu Torgau übergaben, folgere ich besonders aus der Zeit ihrer Entstehung, welche eine frü, here seyn muß, als die Zeit der Ausarbeitung der Augsburgischcn Con fession selbst. Denn 1) ist in den Aufsätzen nur von dem Kurfürsten von Sachsen die Rede, nicht, wie in der Augsburgische» Confession, von ihm und von feinen ihm in der Sache des Glaubens verwandten Fürsten und Städten; 2) ist die Bemerkung im Anfange des 1, Auf, satzes! „in u»nc 5enlenl!»n> ^>lN<le«t ni-zenoner« oi-2el2li«nen> IunF<>n> et 1-KelorieÄN," offenbar auf die noch zu schreibende Vorrede zu der Augsb. Confession zu beziehen; 3) wird die Augsb. Confession selbst hier mit keiner Sylbe erwähnt. Die Gleichheit der Materien im 2. Theile der Augsb. Confession mit diesen Aufsätzen läßt uns mit Gewißheit voraussetzen, daß wir hier öfters eine Beziehung auf die Uugsburgische Confession finden würden. Sie konnte aber natür lich nicht stattfinden, wenn die Confession damals noch nicht eristirtc^ Und 4) lehrt uns die thcilweise fast wortliche Uebercinstimmung dieser Aufsätze mit dem Texte der Augsburgischen Confession ganz deutlich das Hervorgehe» ihres Textes aus eben diesen Aufsätzen. Der Beweis dieses wichtigsten und entscheidenden Grundes dringt sich uns bei einem genauer» Eingehen von selbst auf. Es würde zu weit führen, ihn hier zu geben, und ich überlasse ihn darum der eigenen Prüfung Aller, welche sich dafür interessiren. — Zu diesen inner» Gründen sind noch die äußern zu rechnen: 1) der Ort, wo sich diese handschriftlichen Aussätze befinden. Nur in dem genann ten Archive zu Weimar hat man mit Recht bisher die zu Tor gau übergebenen Artikel gesucht, und gerade hier habe ich sie ge funden. 2) Das Volumen, in welchem sie aufbewahrt werden. —

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    68 Mürz.

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    In wie naher Verbindung stehen nicht damit die meisten übrigen Bei lagen zu dieser Handschrift und Brück' s Geschichte selbst! — ,. Der Gelerien zu Witemberg bedenckc», was kayr Mat der Ceremonien halben vnnd was dem onhengig, anzuzaigen sein sold", welches in der rothen Lade mit ander» Acten auf den Reichstag nach Augsburg genommen wurde (vergl. unten das Verzeichnis, sammtlicher vom Kur fürsten von Sachsen nach Augsburg mitgenommenen Handlungen), ist gewiß nichts anderes, als eben die aus mehreren Theilen bestehende Arbeit, wie sie hier im Drucke erscheint. Die Zeit ihrer Vollendung fällt wahrscheinlich in die Zeit vom 14. bis 20. März, doch war sie nach Nr. 29. am 21. März noch nicht in den Händen des Kurfürsten.

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