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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 50
Signature: 50

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Source Regest: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 50, S. 151
 

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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 50, S. 151

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    Dieses Ausschreiben wurde zu Wittenberg auf einen halben Bogen in Folio gedruckt. Die Nachschrift dazu ist auf ein besonderes Quartblatt gedruckt. Nach diesem Drucke, wovon sich ein Exemplar in dem gemeinschaftlichen Archive zu Weimar Neg.N. ?«,!. 37. Nr.l. Bl. 117. und 118. befindet, wird das Schreiben hier mitgetheilt. In demselben Actenbande Bl. 119. befindet sich auch das Concept dieses Ausschreibens, aber ohne die Nachschrift.

    Von gots gnaden Iohans Heryog zu Sachssen vnd thur- furst,c.

    ^.Ieben getrewen. Wir wollen euch nicht bergen, das vns vor wenigen tagen von Römischer Kayserlicher Maiestat, vnserm aller gnedigsten Herrn, ein schriftlich Mandat zukomen, darynnen wir auff den angesetzten Reichstag gegen Augsburg auff den achten tag des Monats Aprilis nagst kunsstig erfordert werden. Weil wir dann Kayserlicher Maiestat zugehorsam vnd dem heiligen Reiche zu gutem vnd wolfart bedacht seind, solchen Reichstag vormittelst götlicher hülst eygner person zubesuchen: So ist dem nach vnser beger, yhr wollet yn ewrem beuolen regime« vnd pol< licey den Bürgern, einwonern vnd vorwandten vnser Stad bey euch mit trewer, vleissiger Handlung vnd auffsehen fürsein. Auch sampt ewern Pfarnern vnd Predigern, euch des, was vnsere visitatom, ynhalts yhrer Instruction vnd was derselben abyen- gig, verordnet vnd verschafft haben, vnwegerlich halten, zudeme auch vnsern hieuor gethcmen ausschreiben, so wir der widderteuf« fer, Rüstung der mutwilligen fehder vnd andershalben haben ausgehen lassen, mit gepürlichem vnd schuldigem gehorsam ynn allewege nachgehen vnd geleben. Vnd wo euch ichtes nötigs und beschwerlichs furfallen vnd obliegen würde, das durch euch nicht abgewand odder vorkomen werden möchte, Das wollet forder

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    132 . April.

    an vnser verorden« Rete alhie vnsers abwestns gelangen lassen, vnd yhre« gescheffts euch gehorsamlich halten, Solchs auch vnsern Bürgern, einwonern vnd vnterthanen vnser Stab bey euch eröffe« nen vnd anzeygen, sich darnach haben zurichten. Daran geschicht vnser meynung, Vnd wollen euch solchs nicht vnangezeigt lassen. Damm zu Torgaw Freitags nach Letare, Anno dnl. rxx.

    WIr begeren auch, yhr wollet den Pfarnern vnd Predigern bey euch mit ernstlichem vleis ansagen vnd verfügen, das volck ynn allen yhren predigten vnd Verkündigung des göttlichen Worts durch trewen vleis zuuermanen vnd zubitten vmb gemeynen Christ lichen ftid, vnd was die furgenomen Handlung vnd ratschlag des angesatzten Reichstags zu Augspurg durch Gottes gnad zu Christlicher wolfart vnd Vorsehung seiner ehr vn lobs erfolge:c. Daran geschicht vnser meynung. Datum vt supra.

    ^.42. , ,. 1-April.

    Ausschreiben des Kurfürsten Johann von Sachsen an seine Amtmanner.

     
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