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Charter: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg (1530), ed. Förstemann, 1833 (Google data) 9
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Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530, Nr. 9, S. 57

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    K>. 10. . 14. Moll.

    Kurfürst Johann von Sachsen an etliche vom Adel auf dem Lande.

    Aus dem Concepte im gemeinschaftlichen Archive zu W'ei mar Neß. L. ?ol. 37. Nr. 1. Blatt 62. Ohne die Nachschrift auch bei Müller S. 458. und bei Walch XVI., ?9d.

    Johanne« «.

    Lieber getreuer, wir geben dir zuerkennen, das dy No tay° Mt, vnnser aller g"r Herr, auf den achten tag des Monats Aprilis schirsten ain gemein Reichstag gegen Augspurg ausgeschriben, welchen wir, aus Verleihung gottlicher gnaden vnd hilf, aigner person zubesuchn willens. Begern Herwegen, du wellest dein fa chen allenthalben darnach achten vnd auf n. schirstn zu n. mit zwayen gerusten Pferden In leberfarb geklaid, wie diser Zeit vnn ser gemeine Hoffarb ist, als für ainen Schützen vnd dein Schieß- geredt zufuren bey vns Erscheinen, vnd Furder mit vns geyn

    38 März.

    ,

    Augspurg zureiten. Vnd vff dein antunft sol dir Ferner be schaid, wo deine tlaider zufuren vnd wie es der Stalpferd halben geordent vnd abzutailcn sein sol, eroffent werden; doran tust« vns zu gutem gefallen. Vnd haben dir solchs gnediger meynung nit verhalten wollen. Dats zu T o r g a w Montags nach Renn« niscere Anno dnj «. 30.

    An etliche vom Adel vfm Lannd.

    (Auf der Rückseite des Conceptes sind die Namen der adeligen Herrn, an welche dieses Schreiben erlassen wurde, also verzeichnet:

    Graf Ernst von Gleichen iiij geruste !).

    Graf Wolf von Barbej iij.

    Hans von Zedwiz.

    Abraham von Einsidl.

    Ernfrid vom End Junger.

    Joachim von der Pforten.

    Horstal.

    Hesperg zu Newhawß.

    Quirin von Gauern.

    Alexander von Brandenstein.

    Florian von Konrttz.

    Cunz von Meussbach zu Otndorf.

    l)t von Sebach.

    Darauf folgt diese Nachschrift:

    „Vnnd nachdem wir mit gottes hilf bedacht sein, vns zu solcher Raiß auf den montag nach Iudica schirstn vngeuerlich al- hie zu erheben vnd vnnsem weg vnd lager vf Aloenburg, Saluelt vnd furtan vf Koburg furzunemen, vnd dermassen, das wir vf den abent oder tag palmarum doselbs verhossen einzu- komen, derhalben So wollest dich darnach achten, an welchem end es dir am gelegensten sein wil, mittels wegs bej vns zuerschei- nen, doch also, ob du vnder wegen, wie angezaigt, vns nit an?

    i) d. i. gerüstete Pferde.

    März. , 39

    treffen ober zu vns komen wurdest, das du ye gewislich auf be« siimbte Zeit Sonnabents oder Sontag Palmarum bcj vns zu Koburg ankomest vnd dich alsdan bej vnse'rm hofmarschalh an, gebest. Dats vts.

    An dy vom Adel ausserhalb churfurstlichs hoffs.")

    «>-. il. (ungef. am l4. März.)

    Des Canzlcrs Dr. Gregorius Brück Bedenken, daß über

    die Meinung, darauf bisher der evangelische Theil gestanden

    habe, ein schriftlicher Aufsatz zu stellen sey.

    Aus dem Concepte des Canzlcrs Brück im gemeinschaftlichen

    Archive zu Weimar Neß. X. ?<,!. 37. Kr. 2. Blatt 64. — Das

    Blatt hat die Aufschrift: „Zettel". Sein Inhalt ist von neuerer

    Hand also angegeben:

    „Bedrucken, weil schwerlich »erstattet werde, das die predi«

    ger die glaubensarlickel furcragen, So soll man sie schrifftlich

    versaßen vnd furtragen lassen."

    Wahrscheinlich veranlaßt« dieses Bedenken des würdigen Canz, 'ers das unter dem folgenden Numer gegebene Schreiben des Kurfür st« an die Theologen zu Wittenberg. Um einem möglichen Wi/ lerspruche in dem zu begegnen, daß in der mitgetheilten Inhalts, cnzeige nur Glaubensartikel genannt werden, während ich zu lem folgenden Schreiben besonders den Umstand hervorhebe, daß nur wn den streitigen Artikeln in der Lehre und Ceremonien die Rede ft): ist nicht außer Acht zu lassen, daß jene allgemeine Angabe von ßlaubensartikeln eine neuere Hand geschrieben hat, und daß Br ück' s Bedenken selbst ganz wohl nur von Feststellung eben jener stetigen Artikel verstanden «erden kann. Aber auch zugegeben, daß «Erdings hier von den Artikeln des Glaubens die Rede sey, so ist zu bcicnken, daß diese in den bekannten XVII. Artikeln schon gestellt wa< rer, und daß mithin die Theologen zu Wittenberg sich nur «och mi> den streitigen Artikeln zu beschäftigen hatten.

    Dieweill tay5 Mt. ausschreiben vormag, das eins itzliche» opino« vnd meynung gehört sol werden, wil vns für gueth an--

    40 März.

    sehen, das solche meynung, darauff vnsers teils bisanher gestanden vnd verharret, ordentlich In schrifften/zusamen getzogen werden mit gründlicher bewerung derselbigen aus göttlicher schlifft, da mit man solchs in schrifften fürzutragen Hab, wo man den stm- den auch die Prediger In den handellungcn die fachen furtzutraaen lassen yhe nit würde verstatten wollen, als wir besorgen, schw'r- lich wirdet zugelassen werden. Das wirdet auch ^ zu Fürdermg der Hendel vnd dohin dienen, auff das deste weniger misverstand s, wo solche opinion vnd meynung durch andere Leuthe, szo >er gründe nit gnuzzsam verstendig, soll angezeigt werden, furftl- len muge.

    ^-12. ', 14. März.

    Kurfürst Johann von Sachsen an V-. Luther, II,-.

    Jonas, Dr. Bugenhagen und NI. M'elanchthon

    zu Wittenberg.

    Aus dem Concepte im gemeinschaftlichen Archive zu Weimar Keß. L. r«>. 37. Nr. 1. Blatt 13 — 16. Müller giebt das Schrei ben mit veränderter Orthographie und incorrect a. a. O. S. 438 Nach Müller's Texte liefert es die Leipziger Ausgabe von L u ther's Werken TheilXX. S. 171., und Walch TheilXVI. S.763 Unvollständig findet man es auch i» der »Historia von der Augsp Confess.« (Magdeb. Ausg. von 1Z84. in 4. Bl. 80b.), oder in de: »Historia des Sacramentstreits'" — Aeußere Aufschrift: „An de gelerteun zu Witte mberg des ausgeschriebenen Reichstags halbem gegenn Augspurg 8. aprilis Anno«, 3N." Darunter steht vm anderer Hand: „Sollen artickell der Lehr/ wie man die vff kuufftigm Reichstage furbringen wolt, beratschlagen und stellen." Und obn: ,.Itf ob ein hebreus mit zu nhemen." — Wir ersehen aus den ta ten Worten dieses Ausschreibens, daß der Kurfürst von seinen Theolo gen zu Wittenberg ein Verzeichnis) der streitigen Artikel' im Glauben und in andern äußerlichen Kirchen,e- brauchen verlangt. Es bleibt daher immer schwer zu begreifen, wie man seit Jahrhunderten sagen konnte, t>aß die Witten bcrger Theologen zu Torgau dem Kurfürsten die bekannten XVII Schwa- vacher oder Schmalkalder Artikel vom Jahre 1529 übereich-

    /

    März. 41

    ten/ welche man dann eben dämm noch hausiger die Torgau er Artikel genannt hat. Denn diese XVII Artikel sind ja keine strei tigen Glaubensartikel und kein Gegensatz gegen die Lehre der genleinen christlichen Kirche/ sondern siesollen eben die Ueber- einstimmung der evangelischen Lehre mit der heiligen Schrift und der gemeinen christlichen Kirche bekunden und zugleich den Vorwurf/ daß die Evangelischen in ihrer Lehre sich von der Lehre der Schrift und der Kirche entfernt hätten, entkräften. Diese XVII Ar tikel verlangte also der Kurfürst nicht. Da sie schon im Jahre 1529 gestellt waren, hätte es ja auch überhaupt keiner neuen Berathung be durft, und eben so wenig der Aufforderung an die Theologen, daß sie bis zu dem Sonntage Oculi damit fertig seyn sollten. Es können nur solche Artikel von dem Kurfürsten verlangt und von den Theologen gestellt seyn, wie sie der II. Theil der Augsburg. Cou- fcssion darbietet, d.h. ein Verzeichniß der Mißbräuche in der Lehre und in den Ceremonien, welche man i»>der evangelische» Kirche abgeschafft hatte, mit genauer Angabe der zu dieser Abschaffung berechtigenden Gründe. Außer allem Zweifel muß es demnach seyn, daß die Wit tenberger Theologen, dem kurfürstlichen Befehle vollkommen entspre chend, damals nichts, anderes zu Torgau übergeben haben, als einen dem II. Theile der Augsburgischen Confession analogen Aufsatz. Der gründliche Bertram zu Halle war es zuerst, welcher den, verjährten Irrthume in den Hallifchen Anzeigen 1786. S. 447. wider sprach und die Vermuthung äußerte, daß der zu 3 orgau übergeben« Aufsatz etwas ganz anderes gewesen seyn müsse, als jene XVII Artikel. Ohne seinen Vorgänger zu ahnen, sprach dann G. Gli. Weber in seiner krit. Geschichte der Augsb. Confession I. Theil S. 16 ff. dasselbe aus. Niemand hat aber bisher einen Aufsatz der Artikel, welcher die Grundlage, des II. Theiles der Augsb. Confeff. bilden muß, in den Reichstags-Acten zu Weimar entdeckt, und Weber fagt a. a. O. S. 19. ausdrücklich, daß er ihn unter diesen Acten vergeblich gesucht habe. Und doch lag die Entdeckung desselben ihm sowohl, als besonders dem hochverdienten Herrn von Seckendorf, dem Archivar Mül ler und dem Consistorial-Rath Cyprian nahe genug. Ich war so glücklich, jenen Aufsatz in Weimar unter den Beilagen zu des Canz- lers Brück Geschichte der Religionshandlungen auf dem Reichstage zu Augsburg ') zu finden, und werde ihn danach hier mittheilen.

    ') Bisher war der Verfasser dieses Werks nur unter dem Namen des ^ulur ^poloßiÄe iiiHnuzcriplHe bekannt. Ich habe bei Gc-

    42 März.

    V. g. zuuor, Erwirdigen und Hochgelarten lieben andechti- gen vnd getreuen.

    Wir wissen« euch gnediger meynung nit vnangezaigt zulas sen». Das vnns von Romischer tay5 Mat, vnserm aller gnedige- sten Herrn, Ein Reichtags außschreibung zukommen ist, damit wir auf dem achten ') tag apprilis negst kunfftig gleich andern des heiligen« Reichs Stendenn Iegenn 2lugspurg zum Reichstag, so Ire kayk Mat daselbst aigener personn zuhalten« In furha- benn seinsol, erfordert worden, welcher vorgemeltenn ausschrei- bung Inhalt wir euch Inliegende abschriest vbersenden. Dieweil dan vnther den furnembsten fachen«, dauon auf solchem Reichs tag gehandelt sol werden, aine ist, Belangend! denn Zwispalt In vnnser Christlichen« Religion, vnnd solcher großwichtigißenn sachenn halben«, dar In ausgedruckt, das dauon« solcher maß gehandelt, vnnd beslossenn soll werden«. Als nemlich, eins itz« lichenn gutbeduncken, opinion vnnd meynung zwuschen denn Stendcn selbst In lieb vnnd guttigkeit zuhorenn, zuuorstehen vnnd zuerwegenn, dieselbigen Zwispaltung zu ainer ainigen Christlichen« warhait zubrengen vnnd zuuorgleichenn, alles, so zu baioenn thailenn nit Recht were ausgelegt oder gehandelt, abzuthun, durch vnns alle ein ainige vnnd warer Religion anzu- nhemen vnnd zuhalten«, vnnd wie wir alle vnnther ainem Chri sto sein vnd streiten«, also alle In ainer gemeinschaft, kirchenn vnd aynigkeit zulebenn, vnnd beschließlich also gute aynigkeit vnd friede zumachen«:

    So erwegenn wir bey vnns, das die hohe vnd vnmeidliche notturfft erfordern wil, weil villeicht solcher Reichstag an eins

    legenheit des Abdruckes dieser Apologie im I. Hefte meines Archi- ves für die Geschichte der Reformation (Halle 1831.8.) mit Bestimmtheit nachgewiesen, daß der Canzlcr Brück sein Ver fasser ist. In der Einleitung dazu S- XXIV. Nr. 3. habe ich auch von diesen ohne Zweifel zu Torgau übergebene» Auf sätzen der Wittenberger Theologen geredet. 1) Müller irrig: „anthern". Denselben Fehler haben nach Mül ler auch Luthers Werke,

    März. 43

    Concilij aber National versamblung stadt gehalten« wil wer- denn. Das wir aller der artickel halben», Darumb sich angezaigter Zwispalt, baide Im glauben vnnd auch In andern euserlichenn tirchen breuchen vnd Ceremonien, erheldet, Zum furderlichstcn dermassenn gefast werden«, damit wir vor ansang solchs Reichs, tags bestenndiglich vnnd grundtlich entflossen sein, ob oder welcher gestalt, auch wie weich wir vnnd andere Stende, so die Rayne leher bey Inen angenomen vnnd zugelassen«, mit Got, gewissen vnnd gutem fug, auch an beswerlich ergerniß Handlung leiden« mugen vnd tonne«, Dieweil doch die sachenn, wie wir vorberurtte allßtundungen des Reichstags nit anderß vorstehen« tonnen, vf solchen« wege furgcnommen sollen« werden». Das dan von niemandts baß, grundtlicher, noch bestendiger dan euch erwogen« vnnd beratslagt mag werden». Als wir auch an euch hiermit gnediglich begern, vnnd sonderlich, Das Ir solche erwe- gung, andre sachenn vnd gescheft in rughe gestalt, dermassenn wolt furnemen, auf das ur hir zwuschenn vnd nechstkunftigem Sontags Oculj *) domit fertig werden vnnd auf demselbigem benanntem Sontag semptlich alher Iegenn Torgau damit to- men mugct, wie wir vns In betrachtung, das die zeit biß auf denn Reichstag gantz turtz ist vnnd wir vns ane Verzug wer den» erheben» mußenn, genzlich zu euch verlassen« wollen. Vnnd apwol In vorangezaigter außschreibung nit ausgedruckt ist, das Ein Jeder Standt seine Prediger vnnd gelerttenn zu solcher Hand lung auf geburliche vorgleittung mitbrengenn mugen solle, Dar umb wir auch bey vns nit wol bedencken mugen, wie darzu zu- tomen sein wil, Das eins Jeden opinion vnd meynung geHort vnnd darnach zu aynigkeit gehandelt mug werden, So ist gleich- wol an Euch Doctor Martin vnd Doctor Jon äsen probst. Auch Magister Philipssen Melanchton vnnser gnedigs begernn, Ir wollet euch vnnd eur sachenn anHeim darnach

    ') d. i. bis zu dem 20. März. Daß die Theologe» z» Wittenberg bis dahin nicht fertig geworden waren, ersehen wir aus dem 2, Schreiben^ des Kurfürsten an dieselben vom 29. März.

    44 März.

    achten«, Auch souil muglich In unser Vniuersitet zu Witten« berg die Vorsehung thun, das anEur stadteurabwesens gelesen« werde, auf das jr auf denn tag, den wir euch ernennen werden, widerumb zu Torgau bey vnns seyt, vnnd dadannen neben Magister Spalatin vnd Eißleben mit vnns biß Iegenn Coburg Raiset. In mitler weil wir vnns vorsehen«, wils got, ferner zuerfharenn, wie es mit dem furtragenn eins Jeden thails opinion vnd meynung zu Augsburg vf dem Reichs tag Zuthun gemeint vnd gehalten« sol werden«. Dan wo denn Stendenn zuegelassenn wil werden«, als die notturft erfor, der« wil, Ire Prediger vnnd gelerttenn Iegenn Augspurg vf geburliche vorgleittung zu sich zuerfordern, wollen« wir euch alsdann von Coburg zu vnns holen lassen«. Wo aber die vre, diger vnnd Stende nit wollen zugelassen« vnd vorgleitet wer, denn, soltIr euch vnd sunderlich ir doctor Martinus gleich, wol bis vff vnsern fernem bescheidt ') zu Coburg verhal. tenn'). DarInn wollet In ansehung, was an diesen« fachen« vns allen vnd der ganzen Christenheit gelegen«, »«beschwert sein, wie wir vns genzlich vorsehen» wollen. Daran erzaigt Ir vns, zu sunderlichm Ernsten vnd gnedigcngefallen. Da'i Torgau Montags nach Neminiscere Anno Dnz :c. xxx'".

    An Doctor Martinus. ? Doctor Ion aß *). « Pommer. < Philippus Melanchton.

    1) Zuerst war geschrieben: „dieweil solcher Reichstag vnnd die hau-

    delung d« Religion zu Augspurg weren"; diese Worte sind aber dahin berichtigt: » bis vff vnsern ferner« bescheidt."

    2) Nach den Worten: „zu Coburg verhalten" hieß es zuerst:

    „ Damit wir vns souil eher in furfallenden dingen vf eylendts bey euch Radts vnd eurs bedenckenns zuerholen» haben." Die, ser Satz ist aber durchstrichen. *) Jonas, mein um die Reformation hochverdienter Landsmann, war damals nicht in Wittenberg, sondern hielt Visitation

    März. . 45

     
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