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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  61
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 61, S. 189
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 61, S. 189

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    Beilage 5.

    Kaiser Ferdinands I. Erklärung an Herzog Heinrich XI . von

    Liegnitz, demselben die Regierung des Landes übergeben zo

    wollen1).

    20. Jun 1559.

    (Gleichzeitige Abschrift in den Acten.)

    Hertzog Heinrichs gegebener Apschid zu Augsburg den 20 Junij 1559.

    Die Romische Kais. auch zu Hungern vnnd Behaim Kön. Mt. vnser allergnedigster Herr geben dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnd Herrn, Herrn Hainrichen Hertzogen in Schlesien zur Lignitz vnnd Brigg etc. nachfolgenden gnedigsten Abscheid.

    Nachdem Ire Kaj. Mt. vber vielfaltige gepflegte Mittell gnedigst spueren, das der Durchleuchtig etc. Hertzog Fridrich etc. Seiner F. G. Vatter, allerley Vnfug wider Irer F. G. Obligation vnd Vorschreibung, so Sein F. G. Irer Mt. etc. gethan, auch sunst dermassen Handel vorgenohmen, die nitt allein zu allerley Weitterung, sondern auch zu Vorterp vnd endlichem Vndergang Seiner F. G. des Hertzog Hainrichs Frau Mutter, Irer F. G. vnd derselben Geschwister geraichen mochte, wollen Ire Kaj: Mt. etc. ditz Vornehmen, so sich disfals gegen opgedachtem Hertzog Fridrichen gebuerett, damitt sich derohalb Niemands pillichen zu beschweren hab, sondern vielmehr zu Auf nehmen vnd Besten des Hauses Lignitz sein mochtte,

    Vnd dieweil dan Hertzog Hainrich nunmehr fast die mundigen Jahr erraicht, will Ire Kaj: Mt. etc. Seinen F. G. auff derselben gnedigst Wolgefallenn das Furstenthumb Lignitz mitt desselben Zugehor zu regiren zum forderlichsten durch derselben Com- missarien einweisenn lassenn, mitt Regalien, Landleutten vnd allen Nutzungenn, wie sich disfals erfordertt, doch das Sein F. G. wol vnd loblich one Bedrangnuss der Vnderthanen regirenn, sie bey iren Freyheitten erhaltten, vnd Irer Matt. etc. Sachenn neben seinem vnderthenigem Zuthuen treulich vnd gehorsamlich fordern helffe, vnd Irer Matt. etc. allen vnderthenigen Gehorsam laiste, damitt aber solchs in Beorderung der Justitien Sachenn, auch Regimentshendeln desto besser, vnnd geschicklicher be schenen moge, wollen Ire Kaj: Mat: etc. daneben den hochwirdigen etc. durchlauch tigen etc. Bischoffen zu Breslau, vnd Hertzog Georgen zur Lignitz aufferlegen vnd beuehlen, das sie Sein F. G. Hertzog Hainrichen auff derselben Ansuchen in allen dergleichen Fellen der Justitien vnd RegimentsSachen biss zu Seiner F. G. mun

    1) Von dieser Kaiserlichen Erklärung ist dem so fleissigen Thebesius nichts bekannt geworden.

    176 H- Schweinichens Heinrich XI.

    digen Jaren mitt treuem Ratt nitt vorlassen vnd Sein F. G. one ihr beider des Herrn Bischoffs, vnd Hertzog Georgens Vorwissen nichts schlissen soll, wie dann Ire Kaj. Mat. auch gnedigster Wyll vnd vatterlichs Erpitten ist, wo ferr sich dermassen wichtige Sachen zutruegenn, die Irer Matt: etc. rattliches Guttbeduncken selbst erfordertten, das Ire Kaj: Matt: etc. Sein F. G. auch mitt gnedigem wolmeynendem Ratth nicht vor lassen wollen.

    Doch vorsehen sich Ire Kaj: Matt. etc. vnd wollen, das Seine F. G. von wegen Seiner F. G. Herrn Vatters gemachten Schuldenlasts die Sach vnderthenigst dahin dirigirn, da mitt dieselbigen mogen apgelegtt, vbriger Pracht vnd Ausgab ersparett, Sein F. G. derselben Frau Mutter, Brueder vnd Schwestern mitt vnd neben Seiner F. G. auffs genaust, so sein kan, erhaltten werdenn, wie dan Ire Kaj. Mt. etc. Seiner F. G. jtzogedachte Frau Mutter, Brueder vnd Schwestern zu vnderhaltten auch gnediglich vortrauhen wollenn.

    Doch ist Irer Matt. etc. Beuelich, das Irer F. G. Frau Mutter vnd Sein F. G. der selben Töchter vnd Schwestern one Vorwissen Irer Mtt. etc. nichtt vorheuratthen sollen vnd wie der Herr Bischoff, vnd Hertzog Georg auff Beuelich der Kaj: Mt. etc. neben Seinen F. G. die Regimentssachen vnd alle andere Anordnung thuen werdenn zu seinem, auch seiner Frau Mutter, auch der Geschwister vnd des Hertzogthumbs Lignitz, auch desselben Vnderthanen Pesten sollen solches Ire F. G. neben Hertzog Hainrichen Ire Kaj: Matt. etc. nach der beschehenen Einfuhrung samptlich schleunich vnd gehorsamlichen berichtenn.

    Belangend die Religions- vnd KyrchenSachen, ist Irer Matt. etc. ernster Will, das inn den KyrchenCeremonien vnd GottesDinst kein ferrer Vorenderung beschehe, wider den altten catolischen christlichen Glaubenn, damitt Sein F. G. durch einiche fursetzliche Neurunge vnd Voranderung Irer Matt. etc. zu Vngnaden fernere nichtt Vrsach gebe.

    Beschlislichenn wollen Ire Kaj: Mat. mitt allem Ernst, das Sein F. G., so offtt dieselb an Irer Mtt. etc. Hoffkomen, sich Irer Kaj: Matt. etc. Kyrchen nichtt eussent vnd entschlagenn, sondern dieselbigen, so woll als Seiner F. G. Grosvatter, Vatter vnd Bruder, auch wie die andern Fursten inn Schlesien Irer Matt. etc. treue Vnder thanen thuenn, bey der heyligen Mess, vnd andern Ceremonien gehorsamlich besuchenn, aufwarttenn, vnd Irer Kaj: Mtt: etc. zu Vngnad derohalb nicht Vrsach gebenn.

    Solche Irer Mtt: beschehene Gnad hatt Sein F. G. vnderthenigst zu Danck ange- nohmen, vnd sich gehorsamlich erbotten, allen solchen operzaltten Artickeln demuttigst vnd vnderthenigst nachzusetzenn. Actum Augspurg in hochstgedachter Kaj: Matt: etc. Behaimischer Cantzley denn 20. Junij Anno etc. 1559.

    Beit. 5. К. Ferdinand 1. Erktärung etc. Beit. 6. K.FerdinandsAufЧгаg an etc. г. Berathungetc. 177

     
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