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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  55
Signature: 55

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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 55, S. 174
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 55, S. 174

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    Cap. 63.

    Wie I. F. (x. Hertzog Hennerich zu Crackaw begraben ist worden.

    Wie solches dem Könige vorgebracht wird, werden I. M. unwillig, geben sich klar an, bey dem Fürstl. Begräbnüss nichts zu thun und zu ordnen. Derhalben kommen die Diener in grossen Kummer, wolten doch nichts weniger ihren Herrn gern zur Ruhe bringen, haben aber dazu keine Gelegenheit, ja Beförderung noch Geld. Uber dies alles so wollen die päbstischen Priester I. F. G. viel weniger begraben, noch in einige Kirche auffnehmen. Letzlich wie bey niemanden kein Rath befunden werden wollen, so hat sich die WeissGärber Zechen zu Crackaw (weil es meistentheils Schlesier, auch darunter so von Lignitz bärtig- gewesen) sich unterfangen, und mit München, so BettelOrdens gewessen, gehandelt, die Fürstl. Leiche in ihre Klosterkirche aufzu nehmen, biss etwan geschicklicher zu dem Fürstl. Begrabnüss gelanget könte werden. Diess sie durch grosse Bemühung bey den Mönchen zwar erhielten, jedoch solten sie dem Orden bald 70. Taler zur Ergötzligkeit erlegen und auszahlen, welches denn die Weissgärber so bald zusammenlegten, und gaben den Mönchen die 70. Taler.

    Darauff ist die Fürstl. Leiche mit schlechten Ceremonien (weil sonsten keine Geistlichen ausser den Mönchen verhanden gewesen) von der gantzen Zeche der Weiss gärber Mann und WeibsPersonen in gemelte KlosterKirche getragen, mit einem schwartzen Londischen Tuche die Fürstl. Boraw bedecket gewesen, und in eine Capellen gesetzet worden. Wass auch noch ferner auff solch fürstlich Begräbnüs ist ausge gangen, haben die Weissgärber alles bezahlet. Und haben ihnen die Zeche hiedurch einen Nahmen machen, und ein Gedächtnüs stifften wollen.

    Es hat der frome weise Herr Hertzog Hennerich auff dieser Erden grosse Noth, Elend und viel Wiederwärtigkeit ausgestanden; denn I. F. G. haben viel und grosse Grämschafft unter den Leuten, vornehmlich aber bey etlichen Unterthanen gehabt, hin

    1) Die Resolution des Kaisers vom 6. April bei Thebesius S. 241.

    2) Aus einem Schreiben Herzog Friedrichs entnehme ich, dass die Leiche schon auf dem Wege war, weshalb der Bischof von Breslau 23. April rieth, man sollte ihr Jemand entgegenschicken und sie in irgend einer Stadt oder einem Dorfe begraben lassen.

    Cap. 62. Hz. Heinrichs Begräbniss. Cap. 63. Streit um die Begräbnissstette- 161

    gegen aber auch so viel ihn geliebet und I. F. G. angehangen, über solchem tödtlichen Abgang sie gross Leid getragen. Und ist zuvor nie erfahren, dass einem Fürsten in Schlesien also wäre ergangen, als diesem Herrn ist widerfahren, beides im Leben und im Tode. Dann nach I. F. G. Todt sein I. F. G. nicht wieder unter die Erden kommen, sondern aus wunderbahrer Vorsehung Gottes auff der Erden unbegraben ge blieben, und stehen noch auff der Erden. Warumb solches beschiehet, weiss Gott alleine und gehöret in Gottes Gericht.

    Gott der Allmächtige sey des frommen löblichen Fürsten Seele gnädig, verleihe I. F. G. Leib in jtziger stehenden Capellen eine stille sanffte Ruhe und auff den jüngsten Tag sambt allen ChristGläubigen eine fröliche Aufferstehung zum ewigen Leben. Amen, Amen.

    F. G. Hertzog Friedrich haben zwar bey ettlichen Fürsten sehr angestossen, sonderlich bey den Fürsten von Meckelburg1), dass sie Derselben gewesenen Herrn Bruder Hertzog Hennerich (ungeacht I. Kays. M. Verbott) nicht abholen haben lassen, oder ja auffs wenigste die Verfügung zu Crackaw gethan, dass I. F. G. ordent lich begraben wären worden, wie denn F. G. Hertzog Friedrich von unterschiedlichen Orten Schreiben bekommen, dass Г. F. G. solches verwiesen ward. I. F. G. ent schuldigten sich aber wegen I. K. Maytt. Inhibition und Verbot. jbnr-l i. %.M'

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