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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  47
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 47, S. 156
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 47, S. 156

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    Cap. 53.

    F. Gn. Hertzog Friederich wird ins Fürstenthum eingesetzet.

    Nach solchem zu Prag ergangenem unglücklichen Zustande kommet der Herr 28. August. Bischoff den 28. Augusti Ao. 1581. gegen der Lignitz mit Kayserlichem Befehl und Decreten. Es hat aber der Herr Bischoff zuvor Hertzog Friedrichen, so sich zu Leubis auffhielt, ingleichen auch die Landschafft verschrieben gehabt, kommen auff dem Schloss zusammen, und lässt der Herr Bischoff die Kays. Decreta auff dem grossen Saal offentlich vorlesen, dessen ungefehrlicher Innhalt:

    Demnach die Rom. Kays. Maytt. Hertzog Hennerich zur Lignitz wegen der- selbigen öfftern Verbrechens und erzeigten Ungehorsambs in die Custodia eingezogen, und aber nicht füglich noch rathsam, dass das Fürstenthum Lignitz ohne Ha ubt und ordentlichen Regenten stehen solle, darumb so hätten I. K. Maytt. aus reiffem Rath geschlossen, I. F. G. Hertzog Friedrichen, als den natürlichen LandesFürsten und Erben in das Fürstenthum zu einem regirenden Herren einzusetzen, wolten auch dies hiemit aus Böhäimbischer Königl. Macht und Gewalt, und als Obrister Fürst in Schlesien kräfftiglich thun und gethan haben, dass gemelter Hertzog Friedrich das Regiment führen und volkommlich regiren sol, jedoch biss auff I. Kays. Maytt. anderwerts ferner gnädigste Verordnung. Und wollen beyneben I. K. M. denen vom Lande, Ritterschafft, Bawerschafften, auch denen von Städten des Lignitzischen Fürstenthums und eincorpo- rierten Weichbildern im Ernst aufferlegt und anbefohlen haben, Hertzog Friedrichen allen schuldigen Gehorsam unterthänig zu leisten, I. F. G. vor ihren Herren erkennen und halten, und wider I. F. G. nicht leben, noch thun bey Vermeydung I. K. M. höchster Straffe und Ungnade. Dies denn die vom Land und Städten zu thun bewil ligten, und thaten darauff auffs neue I. F. G. Hertzog Friedrichen einen Handschlag.

    Wie aber solches I. F. G. die Hertzogin, Hertzog Hennerichs Gemahlin, bericht werden, protestiren I. F. G. wider solchen Actum zum höchsten, gehen auch selber zum Herrn Bischoff, und beschweren sich dessen, dass solche Veränderung, ehe und zuvor I. F. G. gehöret, ohn ihr Vorwissen vorgenommen würde. Denn im Fall ihr Herr Hertzog Hennerich wider I. M. etwas verbrochen hätte, so könte doch wegen ihres Herren Gemahles Verbrechnüss I. F. G. Recht nicht genommen werden. Denn I. F. G. hätten eine Kays. Confirmation, darinn I. F. G. das Fürstl. Hauss Lignitz zu I. F. G. LeibRecht verschrieben worden. Und weil I. F. G. Herr und Gemahl derselben Land und Leute (wie I. F. G. nicht anders sehen, denn zu gantzer Ungebühr) entsetzet,

    Cap. 53. Herzog Friedrich eingesetzt. 143

    so hielten I. F. G. sich numehr billich ihres verschriebenen Leibrechtes; derwegen 1381- so beten I. F. G. den Herrn Bischoff freundlich, I. F. G. bey der Kays. Confirmation Ausaet- des Leibgedinges zu schützen, und I. F. G. keinen Eingriff zu thun verstadten, auch dies, so jtzo vorgegangen, zu relaxiren, und I. F. G. in dero Leibrecht restituiren, damit I. F. G. nicht Ursache gewinnen, diesen Eingriff I. Kays. Maytt. zu klagen, und umb gerechtes Einsehen zu bitten.

    Über solchem der Hertzogin Angeben wird der Herr Bischoff stürtzig, hält langen Rath, schicket letzlich zu I. F. G. der Hertzogin, liess bitten, I. F. G. wolten deren Hoffmeister Hannss Schweinichen, und wehn sonsten I. F. G. geliebte, zum Herrn Bischoff sich zu unterreden abfertigen.

    Da liess der Herr Bischoff anmelden, diess wass I. F. G. vorgenommen, das hätten I. F. G. auff Verordnung I. K. M. gethan, und gebührete I. F. G. nicht, diss, was I. M. befohlen, zurücke zu setzen. Das Leibgedinge anreichende, wäre auff I. F. G. Gemahlin Todt gerichtet, und weil I. F. G., Gott Lob! noch lebeten, so könten I. F. G. es auch eher nicht, alss nach I. F. G. Gemahlin Todt bekommen und feig werden; Unterhalt aber würde I. F. G. billich gefolget, wie sich denn dessen Hertzog Friedrich auch erböte, so gutt es vorhanden, und I. F. G. es selber hatten (mit einer gewissen Anzahl Personen zu geben); versiehet sich also der Herr Bischoff, I. F. G. würden mit solchem billigen Erbitten neben den Fürstl. Fräulin zufrieden sein.

    Wie nu I. F. G. der Hertzogin des Herrn Bischoffs Erklärung zugebracht wird, wollen I. F. G. damit gar nicht content sein, beruhen noch bey dem Kays. LeibGedinges- Brieff, und bitten, die gantze Sache auff I. K. M. gerechtes Erkäntnüss, bitten beyneben den Herrn Bischoff auch mit der Sachen stille zu halten, biss I. F. G. I. Kays. Maytt. erreichen können.

    Da solches Hertzog Friedrich und die Landschafft vernehmen, samb die Sache wider vor I. Kays. Maytt. kommen sol, erschrecken sie, und bitten, der Herr Bischoff wolte Mittel finden, damit es zu diesem nicht käme, weil auch albereit Anweisung und Handstrich beschenen.

    Bey solchen wird dem Herrn Bischoff auch bange, befinden auch, dass I. F. G. die Hertzogin vor allen Dingen hätten in Acht nehmen sollen. Derowegen so gehen I. F. G. der Herr Bischoff selber zu der Hertzogin, giebet gute Wort, und beweget die frome Fürstin so weit, dass I. F. G. mit einem gewissen Deputat biss auff I. Kays. Maytt. fernere Verordnung zufrieden ist, welches Deputat wochentlich auff 70. Taler anlieff, so Hertzog Hennerich I. F. G. reichen muste, beyneben auch alle die Zimmer, so I. F. G. inne hatten, verbleiben lassen.

    Darauff ward Hertzog Friedrich (wie albereit) ferner zum regirenden Fürsten confirmiret, welcher denn das Regiment auch bald mit seinen I. F. G. wolgefälligen Rähten bestellte, alss Samson von Stangen auffKonitz, Wentzel von Kreisel witz, Hannss Schuttlern, Cantzler, Friedrich Rothkirchen, Romulus von Boraw, Kessel, Burggraff, und denn durch andere, so in vorfallenden Sachen vor schriebene Rähte. Diese hatten zwar lange Zeit darauff gewartet, kamen also I. F. G. Hertzog Friedrich in Posses, und gaben wochentHch der Hertzogin das verordnete Deputat.

    144 "• ScAweinicAens HeinricA XI.

    1581. Nach solchem verbrachten Actu stalte der Herr Bischoff ein scharff Examen mit

    Augiut. (jer{zOg Hennerichs Dienern an wegen vieler unterschiedener Puncten, sonderlich dass viel Sachen aus der Fürstl. Cantzeley solten entwendet sein worden, derowegen so ward Paul Friedrich Secretarius in die Jungfraw auffs Rathhauss eingezogen, wie denn Andreas CammerSecretarius wegen Pollnischer Sachen des Verdachts halber auch in Bestricknüs genommen, ingleichen einem erbaren Rath, und Geschwornen der Stadt Lignitz wegen vorigen Verbrechens im Lignrtzschen Kriege mit Ernst das Capitel gelesen, ihnen auch gedreuet, ihrer Rathstellen zu entsetzen, sie auch aus der Stadt als Rebellen zu verjagen, inmassen I. K. Maytt. solches F. G. dem Herrn Bischoff mitgegeben. Es wolte aber der Herr Bischoff den lindesten Weg gehen, und sehen, wie sich der Rath und die Geschworne gegen I. F. G. Hertzog Friedrichen erzeigen würden, inmassen I. F. G. der Herr Bischoff sie denn bey der LeibesStraffe angemahnet, und an Statt I. K. Maytt. mit Ernst befohlen haben, Hertzog Frie drichen allen schuldigen Gehorsam zu leisten, damit gegen ihnen des Alten nicht mit dem Neuen gedacht würde.

    Darauff hat sich ein Rath und Geschworne (wie auch zuvor) bester Mögligkeit entschuldiget, dass sie im Lignitzschen Kriege von den Kays. Anordnungen und Decreten nichts gewust, und was beschehen, hätten sie nicht I. Kays. Maytt. als dem höchsten Haupt, auch nicht Hertzog Friedrichen alss ihrem Herrn zuwider, oder aus Ungehorsam, sondern zu Gehorsam ihrem Herren Hertzog Hennerich gethan, sie erböten sich aber, allen unterthánigen Gehorsam zu leisten, und beten I. F. G. den Herrn Bischoff, sie bey I. Kays. Maytt. im Besten unterthänigst zu entschuldigen und verbitten, dass I. K. Maytt. ihr gnädigster Kayser und Herr sein und bleiben wolte.

    Es muste aber Hannss Lieb i g der Jüngere, so Küchemeister bey Hertzog Hennerichen war, wegen ettlicher Reime, so ausgesprenget, und von ihm recitiret worden, herhalten, zu welchem er unschuldig kam, und sie gar nicht erdacht oder gemacht hatte, welche also lauten:

    Schüttet KoplT und böse Bier

    Wotten Land und Leut regiren,

    Dass sie solches nicht allein wagen,

    Haben sie zu Gehülffen ermahnet

    Die Mauss und Klinck Klang

    Den Polnschen Hannss mit seim Anhang,

    Karnhannss mit seinem lahmen Bein

    Rohtbart und PriefTelein

    Haben alle Drey gross Schiefferey

    Und das klein Rohtkirchetein

    Traget die Fuchsschwäntz aus und ein.

    Mit diesen Reimen worden angegriffen Samson Stange, welcher allezeit das Lignitzsche Bier verachtete: Schüttelhaupt ist Wentzel Kreischelwitz: Karnhannss ist Schuttler Secretarius: Die Mauss ist Sigemund Mauschwitz: Klinck Klang ist Melchior Schellendorff: Der Polnische Hannss ist Hannss Muschelwitz, Rothbart ist Kessel der Burggraff: Prieffer ist Secretarius: und der kleine Rothkirche ist Friederich Rothkirche zu Lignitz. Wann dann diese Reime den gantzen Hoff

    Cap. 53. Herzog Friedrich eingesetzt. Cap. 54. Herzog Heinrich nach Brestau. 145

    und die Officier angiengen, und damit auch die neuen Rähte bey der Regirung hefftig .15S1- angegriffen worden, muste derowegen der Lieb ig anhalten und hiss in die 9. Wochen ugn"' auff der Jungfraw sitzen, stund auch endlich darauff, dass er der Stadt solte verwiesen werden, aber hernach auss sonderlicher Vorbitte ohne Entgeld wider lossgelassen, inmassen denn die andern fürstlichen Diener, so eingezogen worden, auch ihrer Bestrick- nüs ohne mehrer Beschwer entlediget worden. Also bekamen Hertzog Hennerichs alte getreue Diener, dass sie Leib und Leben bey ihrem Herren zugesetzet, auch ihren Lohn.

    Dem Hoffemeister Schweinichen wären sie auch gern beygewesen, konten aber keine erhebliche Ursachen zu ihm finden, ungeacht dass er bey allem Vornehmen gewesen, hat er sich doch wol vorgesehen, denn er zu allen Sachen das Beste geredet, und dazu geholffen, derohalben musten sie ihn passiren lassen, und ist weder zu Prag, noch zur Lignitz im wenigsten umb etwas angeredet worden, welches er ihm vor ein gross Glück zuschreiben mag, und allein Gott dancken. Er hatte zwar anfangs bey der neuen fürstlichen Regierung nicht grosse Gnade und Gunst, aber es verlohr sich die Ungnade jmmer gemach weg, dass er wider bey I. F. G. und den Rähten eine starcke Gnade, Gonst, uund Zutritt erlangete.

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