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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  34
Signature: 34

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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 34, S. 127
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 34, S. 127

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    (Cap. 37.)

    F. Gn. Hertzog Hennerich schicken Ihre Rähte in die Chartause.

    Demnach nu von Hertzog Hennerich bewilliget worden, dero Rähte in die Carthause nach der Herren Kays. Commissarien Antwort abzuschicken, machen I.F.G. ihm hernach darüber Gedancken, samb eine Practica darhinter sein möchte, dass, wann I. F. G. Rähte von sich schicken, so würde keiner wider zu I. F. G. gelassen werden, und wann also I. F. G. keinen Rath mehr bey sich hätten, so müsten sie sich desto eher ergeben, schicken derowegen zu den Herren Commissarien einen Trommeter, lassen umb ein Geleit der Ihrigen, frey ab und zu zu reiten anhalten, welches denn auch von den Herren Commissarien so bald erfolgete.

    Darauff schicken I. F. G. zu Ross Hannss Schramen, Cantzler, Hannss von Schweinichen Hoffemeister, und Paul Friedrichen Secretärium in die Carthause, zuvernehmen, was die Herren Kays. Commissarien ferner anmelden weiden. Wie sie nu vor Fürsten und Stände gelassen, werden sie harte angetast: Ob sie die Leute wären, welche sich wider die Röm. Kays. Maytt. auch wider Fürsten und Stände aufflehneten, ja ihrem Herrn auch rieten, sich wider I. K. M. zu setzen, und gehorsamlich erweisen? Sie solten sich bedencken, wass sie vornehmen, oder ihrem Herren riehten, und worauff sie ihren Herren, und sich selbsten führeten. Derowegen so wolten I. K. M. Commissarien vor solchem Vornehmen gewarniget und abgemahnet haben, dass sie von solchem abstehen solten, würde ihre wolgemeinte Warnung nicht Statt finden, so möchten sie zusehen, worauff sie die Hütte setzen möchten. Beyneben aber so hätten die Herren Kays. Commissarien nach der Länge vernommen, was ihr Herr Hertzog Hennerich auff die beschehene Proposition, so auff der Röm. K. Maytt. gnä digsten Verordnung und Befehl beschehen, zur Antwort von sich gegeben, welche

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    114 11- Schweinick.ens Heinrich XI.

    1581. Antwort denn die Herren Kays. Commissarien mit grosser Verwunderung vernommen, 7. Juni. darüber sie denn auch nicht wenig bekümmert wären, dass I. F. G. sich wider I. K. M. gnädigste Anordnung, zu welcher I. K. M. genugsame Ursachen hätten, dies gegen I. F. G. vorzunehmen, also gantz ungehorsamblich erzeigten, und wider I. K. M. sich setzten, damit I. F. G. ihre Sachen ärger denn besser machten, dadurch sie bey I. K. M. ferner in die höchste Ungnade sich bringen werden, denn I. F. G. gantze Entschuldigung wäre der Erhebligkeit, dass I. K. M. wolberathschlagtes Decret damit könte zurück gesetzt werden, zudem so hätten Fürsten und Stände auch keinen Befehl, sich in einiges Disputat mit I. F. G. einzulassen, sondern viel mehr I. K. M. Befehl zu exequiren. Wann dann gestalten Sachen nach die Herren Kays. Commissarien mit I. F. G. Entschuldigung gar nicht zufrieden sein könten, noch vielweniger ihnen gebühret, aus der Kays. Instruction zu schreiten oder davon abzuweichen, alss wolten die Herren Kays. Commissarien I. F. G. ermahnet, an Statt aber I. K. M. ernstlich anbefohlen haben, dass I. F. G. sich in Gehorsam I. K. M. ergeben wolten, die Herren Kays. Commissarien in die Stadt ohne fernem Aufihalt guttwillig einlassen, nnd sich alsdenn bey denselbigen an Stadt der Kays. M. einstellen, I. M. ernstes Decret und Befehl ferner vernehmen und Bescheides erwarten, solte es aber nachbleiben, so müsten die Herren Kays. Commis sarien dies zu Werck richten, was ihre Instruction vermöchte, welches sie I. F. G. und derselben Unterthanen solchen Spott und Schaden nicht gönten, sie auch solches viel lieber selbsten überhaben sein wolten. Dieses wolten die Kays. Herren Com- missarii den Abgeordneten, ihrem Herren zuzubringen mitgegeben haben, ihrem Herren und sie beyneben vor Schaden und Nachtheil warnigen.

    Darauff haben Hertzog Hennerichs Abgeordnete hinwider zu ihrer Exception eingebracht, sie wären von ihrem G. F. und Herren zu den Herren Kays. Commissarien abgeschickt (wie darumb gebeten worden), die Antwort von den Kays. Herren Com missarien abzufordern, mit Schmertzen, Kummer und Wehmuth aber vernehmen sie, welcher Gestalt ihnen dies, was ihr Gnädiger F. und Herr den anwesenden Commissarien im Schloss vermeldet, auff sie geleget werden wolle, samb I. F. G. dies von ihnen gerahten sein solle. Nu würden die anwesende abgeordnete Herren ihnen selber Zeugniss geben müssen, dass I. F. G. auff ungewandten Fuss ohn alle Rathhaltung selber geredet, und auff alle I. F. G. eingehaltene Punckt geantwortet, und sie wären die Leute, davor sie gescholten und jtzo angesehen würden, gar nicht, die sich wider das Haupt der Christenheit als den Röm. Kayser stritten oder Rath geben solten, ebener Massen gebührete ihnen wider Fürsten und Stände zu handeln, und hätten sich (ohne Ruhm zu melden) so auffrichtig gehalten, dass sie ihren Hutt mit Ehren wol auffsetzen möchten, und in die Augen nicht ziehen dörfften, wolten auch ferner erbahr handeln, biss sie Gott von dieser Welt abforderte. Diess aber den Herren Commissarien nicht zu nahe geredet, sie darmit geineinet, sondern denen geantwortet, die sie bey den Herren Commissarien also hätten angegossen, und wo jemand wär, der ihnen was anders, als wie sichs zu Ehren gebühret, werde nachsagen, gegen dem wolten sie sich, und ein jeder insonderheit, wie ehrlichen Leuten gebühret, verantworten, dass aber I. F. G. ihr Herr der Kays. Maytt. nicht gehorsamen wolte, sondern Dero erhebliche Ursachen

    Cap. 37. Herzog Heinrich* Räthe. Cap. 38. Retation an Herzog Heinrich. Ц5

    und Entschuldigung einwendete, davor könten sie nicht, vielweniger dass sie solches 1581. gerahten hätten, und wo die Kays. Herren Commissarien sie nicht leiden könten, und ш'

    in die wenigst Verdacht gezogen werden solten, so wolten sie solches ihrem Herrn an melden und willig von dieser Sachen abtreten. Dies aber, was die Kays. Herren Com- missarien ihrem gnädigen Fürsten und Herren zur Antwort gegeben, und ferner an Statt I. K. M. befehlen liessen, das wolten sie I. F. G. gehorsambst zubringen, und I. F. G. würden die Kays. Herren Commissarien ohne Zweiffel schleunig und ohn ihren Rath beantworten wissen. Sie aber beten Fürsten und Stände gehorsam, sie entschuldiget zu halten, denn ihnen solches Vornehmen nicht lieb sey, und wolten wüntschen, dass die Sachen anders beschaffen und stünden.

    Die Herren Commissarien waren zwar hernach mit des Hertzogs Hennerichs Abgeordneten zufrieden, ermahneten sie, dass sie den Hertzog zum Gehorsam bereden wolten, und gaben ihnen einen Trommeter zu, der sie durch die Wache sicher führete.

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