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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  2
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 2, S. 43
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 2, S. 43

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    Cap. 2.

    Fürstliche Hochzeit.

    Anno 1560. am Tage Martini haben I. F. G. als Regierender Herr mit Freulin 1560. Soffia, geborne Marggraffin zu Brandenburg von Anischbach alhier zur 1L Novbr Lignitz das Fürstliche Fest und Beylager gehalten, darbein denn Marggraffe Jorge Friederich von Anischbach neben andern Fürsten, Graffen und Herren, und ein gross Anzahl vom Adel und sonsten viel Volckes so versamlet gewesen, und mit Torniren, Rennen, und Stechen das Fürstliche Fest zuge bracht und vorendet worden2). Nach vorbrachter Fürstl. Hochzeit ungeacht der

    1) Herzog Heinrich XI. war geboren im Jahre 1539, 23. Febr., Herzog Friedrich IV., sein jüngerer Bruder und Nachfolger, im Jahre 1552, 20. April. Ihr Vater Friedrich III. geb. im Jahre 1520, starb 1570 nach zwanzigjähriger Gefangenschaft.

    2) Vergl. Thebesius p. 133. Die Heirathsberedung ist vom 18. Juni 1560. Original im Pro- vinzial-Archive. . . .

    30 H- Schweinic/iens Heinrich XI.

    grossen Unkosten, so auff dem Fürstl. Hochzeitlichen Fest ist auffgegangen, haben I.

    F. G. angefangen grossen Hoff zu halten, über alle vorige und folgende Beschwer, neben dem, was I. Fr. G. auff derselben geliebten Herrn Vatern, Derselbigen Fraw Mutter, Schwistern, Brüder und Freulein auffgewendet. So sein auch Fürstl. Hoch zeiten dem Hertzoge zu Teschen und hernach Herr Siegemund Kurtzbachen gemacht1). Item es ist Kayser Maximilian biss an fünfften Tag mit 2000 Pferden

    (1563.) alda gelegen2). So waren auch zu unterschiedlichen mahlen gross Fürstliche Kind- teuffen gehalten3). Es gieng I. F. G. auch auff königliche Cronungen nach Press- burgk4) und Prag, die I. F. G. besuchten, viel auff, wie nichts weniger auff der Ertzhertzogen Hochzeiten, so unterschiedlichen zum Prag, und Wien gehalten. Solche Unkosten alle zu erzehlen, worde darauss grosse Summen sich erspinnen und an- 1566. zusetzen sein. Zu diesem allem komet der gros zum Zog in Ungehren, Anno 15665).

    (1569.) Item ¿er Zug in Po hl en auff den Landtag6); Ferner die Zuge ims Reich und auff die Reichstage: Item den Zug vor Gotte7) mit dem Churfürsten von Sachsen; in Preussen, und andere Reisen mehr, so ein gross Summa Geldes gekost, und auf gewandt sein worden. „

    So ist auch das darzu kommen, dass in der Hoffstadt und Wirthschafften böse ist haussgehalten worden. Die Ambtleute haben ihres Gefallens guberniret, und von I. F.

    G. gar nicht zum gestehen, oder nachgefraget worden, kein Wochen Zettel, viel weniger einige Schluss Bechnung genommen, darauss ist erfolget, dass ein 100Ó. nach dem andern sein auffgeborget, und die vom Adel und Stedte vorsetzet, und ist denen kein Zinss von den Geldern gegeben worden, sondern alles in Wind, ohn einiges Nachdencken geschlagen und in Flora gelebet.

    Beim solchen aber ist es nicht geblieben, sondern man hat dem Regiment auch nicht vorgestanden, und die Justitia administriret wie es sich eigenet und gebühret, und seinen rechten Aussschlag gegeben, die Armen Leute stehen und anhalten lassen, und endlichen doch ohn Bescheid vorblieben; wann der Bescheid gut gewesen, so ist Morgen Morgen kommet wieder, und ist doch weniges erhebliches den Klägern zum Trost erfolget, dardurch sein I. F. G. in die höchste euserste Noth, Schuldt und Be schwer kommen und gerahten.

    Ueberdiess ist I. F. G. mercklicher höchster Schaden gewesen, dass sich I. F. G. frembder Aussländischer Räthe und Diener befliessen und gebraucht haben, und die- selbigen angenommen, auch hernach dieselbigen in der Cantzeley, Rent-Cammer und Wirthschafften ihres Gefallens regiren und herrschen lassen, in Küchen und Kellern

    1) Es heiratheten nehmlich die Schwestern Herzog Heinrichs Kathrina im Jahre 1563 den Herzog Kasimir von Teschen, Helena 1568 den Freiherrn Sigismund von Kurzbach, Standesherrn von Trachen- berg und Militsch.

    2) Im Jahre 1563 im December. S. Thebesius S. 142.

    3) Herzog Heinrich hatte von seiner Genial in v. J. 1560—1571 5 Kinder.

    4) 1563 zur Krönung Maximilians II.

    5) S. Thebesius S. 148.

    6) In der Hoffnung Nachfolger K. Sigismunds zu werden, der noch keine Kinder hatte. Thebesius p. 155.

    7) Mit dem Kurfürsten August von Sachsen nach Gotha gegen Herzog Johann Friedrich i. J. 1566.

    Cap. 2. Verschwendung. Cap. 3. Landtag. 31

    schaffen, ordenen und gebittcn, so umb I. F. G. Einkommen, Wirthschafften, und dieses Landes Art und Gebreuche wenig gewust und verstanden, haben das ihrige dar unter gesucht, I. F. G. bestes aber wenig betrachtet, sondern vielmehr, wie sie reich werden und wass darvon brechten, die Schulden, so I. F. G. teglich gemacht (so her nach über Fünffmal Hundert tausend Thaler angelauffen) vor gиtt geheissen, ja Herren zu allem gewesen, I. F. G. ermahnet, dass Sie Ihn ein gиtt Hertz fassen solten, denn die Lemblein giengen auff grüner Heiden, und solches so lange getrieben, biss I. F. G. es länger nicht ausstehen mögen, dero Gestalt Hoff zu halten, weil die Einkommen nicht mehr reichen wollen, so ist auch kein Geld mehr zu borgen zu bekommen ge wesen, vielweniger dass die vom Adel und von Stedten mehren Bürge worden, weil sie zuvor zum Höchsten Vorstacke gewesen, da haben die Auslandischen frembde Räthe kein Mittel mehr gewust, alss dass die Unterthanen von Land und Städten I. F. G. aus der Schuld zu heben verpflicht und schuldig wehren, derowegen so haben sie den frommen Herrn beredet, es müste also sein, denn die Schuldigkeit der Unterthanen erforderte dis, dass sie es thun müsten.

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    Сар. 3.

    F. G. halten ein Landtag, und nehmen sie in die Custodia,1)

    Darauff der fromme Herr sich bewegen liess und schrib Anno 72. die Woche UÄ vom Christag2) einen Landtag auss, dero Meinung I. F. G. hetten mit Derselben ge- eccm cr' horsahmen Unterthanen sich zu unterreden, welche auch zu gehorsamer Folge in grosser Anzahl erschienen, in starcker Hoffnung, weil sie allbereit grosse Summen Geldt vor I. F. G. gutt gemacht, I. F. G. würden auff Mittel bedacht sein, wie sie Irer eingegangenen Bürgenschafft befreyeten, oder Rath halten, wie sie wieder zum Auff- nehmen langen und kommen möchten.

    Ihro F. Gn. Proposition und Begehren aber ist gewesen; Demnach I. F. G. aus unglücklichen Zustandt und wichtigen Ursachen halber wegen der grossen Beschwer und gehabten Uberlast, in hohe und grosse Schulden vorteuffet worden, dass I. F. G. also diess iren gehorsamen Unterthanen entdecken müsse und die Zuflucht zu ihnen nehmen. Wann dann die Unterthanen allen Rechten gemess ihren Herren aus den Schulden zu helffen verpflichtet, alss wolten I. F. G. sie dessen nicht allein erinnert,

    1) Thebesius III. S. 162 erzählt diese Angelegenheit aus guten Gründen sehr kurz.

    2) Es möchte scheinen, dass noch i. J. 1571 die alte Sitte in Schlesien gegolten, das Jahr mit Weihnachten, 25. December anzufangen, wovon ich mehre Beispiele noch bis 1504 anderweits gefunden habe, während K.Ferdinand I. schon in einem PrivilegiumStriegau i. J. 1533 mit einem Jahrmarkte auf dem neuen Jahrestage circumcisionis domini d. i. den ersten Tag vom Monat Januar, versieht. Es ergiebt sich aber aus Thebesius und den Actenstücken der Zeitgeschichte, dass sich der Verfasser hier, wie in der Ge schichte seines Lebens Th. 11. S. 71 geirrt und 1572 für 1571 geschrieben hat.

    32 U' Schwchiickens Heinrich XI.

    sondern auch an sie gemuthet nnd gnedig begehret haben, sie wolten I. F. G. durch Contribution oder andere Mittel, darüber sie Rath halten wolten, aus den Schulden helffen, und dieselbigen gäntzlich über sich nehmen und zahlen, darmit sie aber dar neben I. F. G. gnädiges Gemüte zu spüren, so wolten I. F. G. ihr euserstes Vermögen darbey auch zusetzen, und wehren erböhtig, dass I. F. vor 100,000 tal. Cammergütter der Landschafft einzureumen, dieselbige ihres Gefallens zu verkauffen. Ferner so wolten I. F. G. der Landschafft auch vor 100,000 tal. Cleinodien einstellen, dieselbigen solten sie auch ihres Gefallens anwenden, und zu Abzahlung der Schulden gebrauchen, darauff versehen sich I. F. G. zu derselbigen Gehorsamben Unterthanen, sie werden I. F. G. gnediges Gemütte erkennen, und sich gegen I. F. G. wie sie zu thun schuldig,

    gutwillig erweisen.

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