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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  67
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 67, S. 213
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 67, S. 213

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    Beilage 11.

    Des Bischof Caspars von Breslau, Wilhelms von Kurtzbach, Johann Bernhards Maltzan und Johann Langens Bericht an den

    Kaiser Maximilian II .

    30. Juli 1564. (Gleichzeitige Abschrift.)

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    Nechste Relation.

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    Allerdurchleuchtigister Grossmechtigister vnd Vnuberwindlichster Kaiser, Ewer Romischen Kays: Mt. seint meine gantz willigste gehorsambste vnd vnderthenigste Dienste in hochster Dehmut jedertzeit zuuoran bereit, Allergnedigister Herr,

    Euer Kays: Mt. Beuelch, dass wir vns auf den 27ten diss Monats kegen der Lig- nitz personlichen begeben, vnd die langwirige Gebrechen, zwischen Hertzog Fri- derichen dem eltern, seinem Gemahl, vnd Hertzog Hainrichen ihrem Sohne nochmals, vormuge der vnlengst zugeschickten Instruction, vorhören, so viel muglichen in Richtigkeit bringen, vnd hierauf Euer Kays: Mt. auf wass Mittel vnd Wege die Sachen vorblieben, oder noch beigelegt khönten werden, sampt vnserm Radt vnd Gutbedun- cken, vnderthenigist zuschreiben solten, haben wir mit geburender Reuerentz empfan gen, darauf vns, vngeachtet itziger vngelegnen Zeit, alles vnderthenigisten Gehorsambs vorhalten, diesen Gebrechen gantzer dreier Tage mit embsigem Vleis obgelegen, vnd khönnen Eur Kays: Mt. darauf gehorsamlichen nicht vorhalten,

    Erstlichen, dass Euer Kays: Matt. Hertzog Heinrichen gegebene Instruction, sambt beiden zuuorn erfolgten Abscheiden, wir beiden Theilen, von Artickel zu Artickel ad partem vorlesen haben lassen, vnd nach furgewandter Hertzog Hainrichs Entschul digung souiel befunden, das Hertzog Friderich vor sich, sein Gemahl vnd jungen Sohn nicht sonderlich so hoch sich zu beschweren Vrsach gehabt, sondern vielmehr solchs auss Angst vnd Bekhumbernuss von ihm geschehen, wie solchs Euer Kays: Mt. aus Hertzog Hainrichs Vorandtwortung sub No. 1. Allergnedi- gist zu ersehen.

    Zum Andern, demnach aus des allerdurchleuchtigisten grossmechtigisten Fursten vnd Herrn, Herrn Maximilianj des Andern, Romischen Hungrischen vndBehmischen Khuniges etc. auch vnsers allergnedigisten Herrn zugeschickten Instruction wir vnder thenigist vorstanden, das Euer Kays: Mt. die Separation kegen dem Hain oder Parchwitz, vnd ein gewiss Deputat zur Vnderhalldung Hertzog Friderichs, seines Gemahls vnd jungsten Sohnes zuuorordnen gewilligt, haben wir nach vleissiger Inqui sition aller Sachen Gelegenheit befunden, das die Translation Hertzog Friderichs

    gOO //• Sc/iweinic/icns Heinrich XI.

    Custodia am bequemsten kegen dem Hain, auff dass Hauss daselbst, welches er er- bawet, geschehen khönne, vnd das ihm zu seiner Vnderhaltung vor Alles vnd Jedes, als Wein, Bier, Treid, Fleisch, Fische etc. von Hertzog Hainrichen jehrlichen 2400 Taler (doch die hundert Taler seiner Gemahl Jhargeldt mitt eingerechnet) bahr gereicht, quatemberlichen gegeben, vnd bej einem Radt zum Hain eingelegt werden, dergestalt, das monatlich dem verordneten Hoffmeister dauon kegen einer gnugsamen Quittung von der Summa die Rata ausgegeben werde, von welcher Summa der Hoff meister vnd andere Diener vnd Dienerin auch sollen vnderhalten werden, wehr es aber Sach, dass dem Hertzoge Wein, Wurtze, vnd anders mit Radt eingekhaufft soll werden, mochte ihm nach gelegnen Sachen von dem Radt ein Summa zuuorn herauss- gegeben, vnd hernach abgetzogen werden. Vber dis hat sich Hertzog Hainrich bewil liget, seinen Herrn Vatern vnd Fraw Mutter mit Holtze notturfftig zuuorsehen.

    Vnd damit alle Ding richtig gehalten, sol der Hoffmeister wochentlichen Hertzog Friderichen, vnd hernach wehm es Euer Kays: Mt. beuehlen werden, quatember lichen aller Ausgaben klare vnnd richtige Rechnung geben,

    So sol auch der Hoffmeister vnd alle andere Diener, wie zuuorn geschehen, in Euer Kays: Mt. Pflicht von denen, welche Euer Kays: Mt. datzu ordnen, eingenohmen werden.

    Dieweil auch am Hoffmeister, vor welchem der Hertzog Abschew truge, am meisten gelegen, datzu dan Christof Falkenhain, der sich auf Euer Kays: Mt. Be- uelch anhero vnderthenigist begeben, teuglich vnd geschickt gnugsamb, so ist er doch auf viel vnd mannigfaltige vnsere Vnderhandlung darein gar nicht zu bereden gewe sen, wie Euer Kays: Mt. auss seiner mundlichen oder schriefftlichen Entschuldigung weiter vornehmen werden, dadurch wir vorursacht, auf andere Persohnen zu beden- cken, mit ihnen zu handlen, haben sie aber datzu so wenig als den Falckenhain bereden khönnen, auss Vrsachen, das jederman von Hertzog Friderichs Persohn Abschew treget.

    Hieruber vns letzlichen eine ehrliche, woluorsuchte, rittermessige Person, die im Crossnischen Furstenthumb sich itziger Zeit auffhelt, mit Nahmen Hanss Dobschitz, furgeschlagen, mit welchem Euer Kays: Mt. solch Ambtt auff sich zu nehmen durch Hertzog Hainrichen handlen lassen khönten, sonst vnd ohne das wissen wir zu diesen Dingen Niemandessen zuuormugen.

    Wan auch vnd zu welcher Zeit die alte Hertzogin ihrer Gelegenheit nach auszu reisen bedacht sein wurde, hat Hertzog Hainrich sich guttwillig erbotten, sein geliebte Fraw Mutter, dem itzigen Wesen nach, mit Rossen zuuorsehen.

    Es hat Hertzog Friderich vnder anderm begehret, seine Tochter Freulein Hele- nam bei ihme in der Transferirung zu lassen, darauff haben wir vns bej ihr ihres Willens, ob sie bej ihren Eltern lieber oder Brudern sein wolt, erkhundiget, vnd von ihr vorstanden, dieweil Eur Kays: Mt. zu derselben Zeit, als Euer Mt. Hertzog Hain richen die Administration vnd Regirung dieses Furstenthumbs vortrauet, sie so wohl ihre geliebte Fraw Schwester, die Hertzogin zu Te sch en,1) beuohlen, das sie derhal

    1) Katharina, damals die älteste Tochter Friedrichs III., hatte 1563 den Herzog Friedrich Casimir von Teschen geheirathet und starb 1566.

    Beit. 11. Bischof Caspars etc. Bericht an K. Maximitian II. 201

    ben ohne Euer Kays: Mt. allergnedigisten Willen nichtes zu andern wuste, sondern wolt bej ihrem Herrn Brudern biss auff Euer Kays: Mt. weiteres Anordnen vorbleiben.

    Soviel den jungen Hertzog Friderichen1) betriefft, ob nun gleich derselbe mit einem Preceptore vnd sonst vorsehen, haben wir doch vormercket, das es sein Bestes nicht sej, bej seinen Eltern dermassen die Lenge zuuorbleiben, darumb es bej Eur Kays: Mt. stehett, allergnedigist vnd veterlich furtzutrachten, wie vnd wo er weiter zu besserer Education vnd Zucht vnderhalten solt werden, vngeachtet das Hertzog Friderich sich vornehmen lassen, das er ihnen noch zur Zeit von sich nicht lassen khönde.

    Vnd ob wol in der zugeschickten Instruction Anleittung gegeben, das Hertzog Friderich zum Hain solt custodirt werden, welches vns zu endern nicht gebuhret, so ist doch vnser vnderthenigistes Bedengken, das die arme Leute, zu den vorigen vielfaltigen Lasten, damit nicht beschweret werden, sondern wehr villeicht nicht vnschick- lichen, solche Gwardj nachtzulassen, jedoch das bej dem Stedtlein die Thore mit Vleis bewacht wurden, vnd kegen Euer Kays: Mt. sich Hertzog Friederich, nach derselben Aussatzung, vormuge der Instruction (vnd do er in die Gerte am Hause Lust halben aussgehen woldt, das es bej Sonnenschein geschege) sich vorschriebe, vnd do je sich wes begebe, khöndten Euer Kays: Mt. Hertzog Hainrichen allergnedigist auflegen, mit denen vom Hain diese Verordnung zu thun, das auff Erfordern vnd Beuelch des Hoffmeisters im Fahl der Not sie sich alles Gehorsambs vorhilten. Dem Hoffmeister muss auch ferner ausdrucklichen mittgegeben werden, das er Niemandessen, ausserhalb die Persohnen, dauon die Instruction meldet, zu Hertzog Friderichen vorstatte, dan sonst gleichwol allerlej zu besorgen.

    Zum Dritten, wieviel die Einkhomen des Furstenthumbs itziger Zeit tragen, hat vns Hertzog Heinrich ein Vortzeichung sub Nr. 2.*) vbergeben.

    ZumVierden, wieviel Hertzog Friderich vber die alte vnd noch vnbetzalte Schulde der 45000 Gulden hungr. aufgeborget, ist sub Nr. 3.3) dergleichen, was Hertzog Hein rich bej Zeit seiner Regirung vor Schulden gemacht, sub Nr. 44) klerlich zu befinden.

    Zum Funfften, Soviel die Clenodien vnd das Silbergeschir, sowohl Geschutz, vnd dieser aller Stucke Werdt anlangt, ist sub Nr: б2) zu befinden, dauon vnsers Er- achtens wenig vnd sonderlich von dem Geschutz, weil es den mehren Theil die Landschafft ertzeuget, zum Theil der Stedte des Furstenthumbs ist, khan vorkhaufft werden, vnd gleichwol auch gar nicht zu rha ten, das es von solcher Feste, dem gantzen Lande zu schaden, weggeWant wurde, die vortrawte Hertzog Johansen zu Munsterberg etc. Clenodia vnd Cleider, wie heiligende sub eodem Numero 5 zu ersehen, ist vnser vnderthenigistes Gutbedungken, das Euer Kays: Mt. Hertzog Johansen mitgeben, damit er dieselbe Hertzog Heinrichen auf sein Erfordern vnwegerlichen in seine Vorwahrung den Eltern zum Besten volgen lasse.

    1) Der nachmalige Herzog Friedrich IV. war am 20. April 1552 geboren, also 12 Jahre alt.

    2) S. Beilage Nr. 12.

    3) Ist als unbedeutend weggelassen worden.

    4) S. Beilage Nr. 13.

    5) S. Beilage Nr. 14.

    26

    202 H- Schwein ick ens Heinrich XI .

    I" Zum Sechsten, den Stadt vnd Hoffhaltung Hertzog Heinrichs betreffende, haben wir von ihm vormuge der Instruction allenthalben Bescheidt genohmen, wie es nun darumb geschaffen, werden Euer Kays: Mt. sub Nr. 6.1) befinden, vnd hat sich daneben Hertzog Hainrichen so viell vornehmen lassen, alsbald allein die Separation seiner geliebten Eltern geschehe, das er, so viel immer muglichen, seinen Stadt vnd Hoffhaltung eintzutziehen vnd zu messigen bedacht. Wir haben auch von glaubwirdigen Leuten diesen Bericht entpfangen, das gleichwol Hertzog Heinrich bej Zeit seiner Regirung die Wirtschafften dermassen gebessert, das sie ihm vnd dem Hauss Lignitz khunfftig zu Stadt khomen können.

    Zum Siebenden haben wir vns der Beisteur halben, welche die Vnderthanen Hertzog Heinrichen geleistet, vnd sub'Nr. 1. oben zu befinden, so wol was Euer Kays: Mt. an Steur vnd Biergeldt hinderstellig, wie hub Nr. 7.2)zu ersehen, erkhundiget.

    Zum Achten werden Hertzog Heinrichen etliche alte Schulde hin vnd wider auffgesaget, dakegen er mit gar schweren (wie vns ad partem angetzeigt worden) Interessen andere vnd newe Schulde machen hat mussen, derowegen wir nicht befin den khönnen, wie ihm solcher Weg zur Erhaltung Traw vnd Glaubens vorschnietten solt werden, vnd wehr vnsers Erachtens der nechste Weg, das Parchwitz, welches jerlichen bej 3000. Talern Einkhomens hat, sambt andern newerledigten vnnd heimb- gefallenen Lehnguttern, die zuentrhaten, vorkhaufft, vnd die beschwerlichste Schulden dauern abgelegt wurden. Daneben khondten E. Kays: Mt. Herzog Heinrichen zu Gnaden mit seiner Landtschafft vmb ferner Beisteur allergnedigst durch derselben Gommissarien handlen lassen, Eur Kays: Mt. geruhen auch auss beigelegter vnss vber- gebenen Schriefft sub No: 8. allergnedigist zu uornehmen, was Hertzog Heinrich an vnss gelangen hat lassen, derowegen an Euer Kays: Mt. vnser vnderthenigiste Bitt ist, dieselbe geruhen ihm mit Kayserlichen vnd veterlichen Gnaden zu Hulffe zu khomben, damit er einss aus diesem beschwerlichen SchuldenLast sich wircken möchte.

    Zum Neunden haben wir mit der alten Hertzogin, das sie vor vns Hertzog Heinrichen, zu Erlangung des Anfals im Lande zu Meckelburg die Vollemacht aufftragen woldt, alles Vleisses gehandelt, aber Hertzog Friderich solches gar nicht eingehen hat wollen, vngeachtet das solches in den vorigen Commissariaten vnd der selben Abscheiden verordnet worden, dadurch zu besorgen, da diese Sach ihr lengeren Ahnstandt haben solt, sie gantz schwer zu erhalten sein wurde, darumb es die Notturfft erfordert, das von Eur Kays: Mt. Hertzog Friderichen solches zu voltziehen zu lassen in Ernst aufferlegen vnd mittgegeben.

    Zum Zehnden, als Euer Kays: Mt. vor gut achten, damit etliche Persohnen aus dem Jaurischen Furstenthumb vom Adel, Hertzog Heinrichen auff alle Ding gutt Achtung zu haben, zugeordnet werden solten, datzu wehren vnsers Erachtens Wentzel Zedlitz zurNewkirche, vnd Hanss Zedlitz zu Kunertswalde nicht vnschick- lich, auch dem Hertzoge nicht vnannemlich. 0

    Letzlichen haben wir in geheimb, vormuge habender Instruction, mit Hertzog Heinrichen alles Vleisses gehandlet, damit er den jungen Hertzog Friderich vor

    1) Beilage Nr. 15.

    2) Nr. 1 und 7 haben wir weggelassen.

    Beitage tl. Bischof Caspars etc. Bericht an K. Maximitian II. 203

    seinen Bruder erkhennen vnd halten woldt etc. darauff er sich dan kegen vns gar furstlich vnd christlich vornehmen hat lassen, das er solchs nicht allein thun, sondern auch seine Fraw Mutter, neben seinem Herrn Vatern, wo es hanget vnd langet, als ein treuer Sohn, vorandtworten, vnd ihre furstliche Ehre vnd Wirde vorthedigen woldt, wie er dan auch in seiner vbergebenen Schrifft sub No. 9. sich dessen erkleret,

    relches wir vor vnser Persohn gern gehöret, vnnd nicht wenigk erfreuet gewesen. WelchesAlles wir auf Eur Kays: Mt. Allergnedigsten Beuelch, doch auff Derselben Wolgefallen, auf dissmal gehorsambst abgehandelt, vnderthenigist bittende, Eur Kays: Mt. geruchen, solchen vnsern angewandten Vleiss Allergnedigist zuuormercken, vnd vnser AUergnedigister Kaiser vnd Herr zu sein, vnnd zuuorbleiben, dem ewigen Gott Eur Kays: Mt. zu langem gesundem'Leben vnd glugseligem Regiment hiemit vnder thenigist befehlende. Datum Lignitz den 30ten Julij, Anno etc. im 1564ten. Euer Romischen Kays: Mt.

    Vnderthenigiste getreue vnd gehorsambste Caplan, Vnderthane vnd Diener Caspar Bischof zu Breslaw. Wilhelm von Kurtzpach etc. Johan Bernhard Maltzan.

    Johan Langus.

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    204 И, Schweinichens Heinrich XI.

     
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