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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  45
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 45, S. 152
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 45, S. 152

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    Cap. 51.

    F. Gn. Hertzog Henncrich antworten darauff.

    Uber solchen grossen Beschuldigungen, und denn wegen der Kays. höchsten Un gnade werden I. F. G. wehmüttig und gantz traurig, erholen sich doch etwas, und erjnnern sich, dass diese erzehlte Puncten mehrentheils im Lignitzschen Kriege I. F. G. auch eingehalten worden, und zeigen den Herren Kays. Officirern an, sie hätten mit höchstem Hertzeleidt, Kummer und Wehmuth unterthänigst vernommen, wass die Röm. Kays. Maytt. vor hohe und grosse Beschwehr in vielen Articuln wider I. F. G. führten, und einhalten liessen, dabey sie denn die höchste Kays. Ungnade (verhoffentlich aber ohne gnugsame Ursache) spüreten, welche I. F. G. Feinde und Abgönstige mit ungegründigtem Bericht, so sie in Ewigkeit nicht erweisen würden, bey I. K. M. zu Wege gebracht, da denn I. F. G. kein Punckt, dass derselbige also, von I. F. G. vorgenommen oder dergestallt gemeinet gewesen, geständig, und kan viel weniger dargethan und bewiesen werden. Derowegen so beten I. F. G.. Ihro K. M. gantz unterthänigst und gehorsambst, I. M. wolten I. F. G. die Gnade erweisen, und I. F. G. mit derselben falschen Angebern gnädigst hören, oder I. F. G. auff die einge haltene Punckt zu Verantwortung, und Dero Unschuld zur Aussführung kommen lassen, denn I. F. G. wären gewiss, wann I. K. M. Ihro F. G. allergnädigst höreten, so würden I. M. mit I. F. G. unterthäniger Ausführung und Verantwortung auch gnädigst und wol zufrieden sein. Darumb sein I. F. G. unterthänigst gehorsamster Zuversicht, I. K. Maytt. als ein gerechtester Kayser, werden I. F. G. ohne gnugsame Verhör und Verant wortung nicht verdammen, sondern allergnädigst die treue, unterthänige, gehorsame Dienste, so I. F. G. ohne Ruhm I. K. M. auff Krönungen, Fürstl. Durch!. Hochzeiten, Kayserl. Begängnüs, Zug in Ungarn wider den Türcken, Nachzug auffs Reichs tagen, so alles aus schuldiger Unterthänigkeit beschenen, da I. F. G. viel tausend Taler auffgewendet, bedencken, da sich denn I. F. G. im wenigsten wider I. K. M. gesetzt, da sie auch schon auff ungleichen Bericht der Land und Leute entsetzet worden, haben sie sich allezeit gehorsamlich erwiesen, welches I. K. M. allergnädigst erwegen wolten, und wann dies bewogen würde, so würde auch die Kays. grossé^Ungnade wol sincken und fallen, und mit der angedeuteten Execution allergnädigst verschonen. Da aber I. F. G. nach genugsamer Verhör in einem oder dem andern, und im wenigsten Articul Unrecht befunden und überwunden werde, so geben sich I. F. G. billich in I. K. Maytt.

    1) Die Kaiserliche Verfügung datirt v. 4. August im Auszuge giebt Thebesius S. 200.

    Cap. 51. Herzog Heinrichs Antwort. 139

    Straffe, es wolten aber I. F. G. bey denselbigen Fürstl. Würden und Ehren verpflicht .„ 1^81- und zugesagt haben, von dannen nicht zu weichen, biss I. K. M. nach gnugsamer Ver-' "s" hör sich auff alle Punckt erkläret hätten. Derowegen so wolten I. F. G. die Herren Kays. Officirer zum höchsten gebeten haben, diese I. F. G. Entschuldigung I. K. M. unterthänigst vorzubringen, und I. F. G. gehorsamlich vorbitten, dass I. K. M. I. F. G. mit der angesetzten Execution verschoneten, und ungehört der Sachen nicht verurthei- leten. Darauff zeiget der von Rosenberg an, die Herren Officirer hätten an Statt I. K. M. I. F. G. Entschuldigung, und was I. F. G. gebeten, vernommen, wolten auch unbe schwert I. K. M. dies in Unterthänigkeit vortragen, und was an ihnen, das Beste vorwenden.

    Es kamen aber die Herren Officirer bald wieder, und zeiget der Herr von Rosenberg an: Es wäre I. K. M. Befehl, dass I. F. G. in Gehorsam I. M. sich er geben solten, hätten I. K. M. I. F. G. Einwenden, Entschuldigung und Petition in aller Unterthänigkeit vorgetragen, wann aber I. K. M. zuvor aus reiffer Berathschlagung albereit ein gerechtes Decret ergehen lassen, so konten I. M. solches auch nicht wider- umb auffheben, sondern I. M. liessen es dabey verbleiben, und wolten, dass I. F. G. voriger Verordnung nach sich des Gehorsams erzeigte, I. K. M. aber wolten nichts weniger die Sachen alsdenn in gnädigsten Rathschlag ferner ziehen, und alsdenn I. F. G. bescheiden.

    ■ Ob nun wol Hertzog Hennerich seine Unschuld ferner ausführen wolte, so brachen die Herren Officirer ein, sie hätten Befehl, die Sachen ferner nicht zu hören, wolten derowegen I. F. G. an Statt Kays. Maytt. ermahnet haben, solches einzustellen, und sich in den Gehorsam zu begeben.

    Hertzog Hennerich wandte ein, I. K. M. wären so ein gerechster Kayser, dass sie ungehört der Sachen, auch keinen armen Sünder verdammen liessen, noch ver- urtheilen ohne gnugsame Verhör und Ausführung, vielweniger würden I. K. M. dies wider I. F. G. thun, und ungehört verdammen, bete derowegen noch, I. K. M. wolten I. F. G. hören, denn I. F. G. dies, wass gegen ihm vorgenommen wolt werden, nicht verwürcket hätte, und wie I. K. M. wolten, dass Gott I. M. hören solte, so wolten I. K. M. Ihro F. G. auch hören, und das gerechste Ohr vor I. F. G. nicht zustopffen. Wann aber I. F. G. ein Fürst und Standt in Schlesien wäre, so berufften sich I. F. G. auff Dero Fürstl. Privilegia, und zügen sich derowegen vor das FürstenRecht mit I. K. M. (wo es nicht anders sein wolte) und sonsten mit männiglich alda vorzukommen, solten aber I. F. G. mit diesem billichen Erbitten nicht gehöret werden, so müsten I. F. G. das grosse Unrecht Gott im höchsten Himmel klagen, und umb gerechtes Ein sehen seuffzen.

    Die Herren Officirer aber antworten darauff gar nichts, sondern der Herr von Rosenberg sagte: Es wäre also I. Kays. Maytt. Befehl, dass I. F. G. in Gehorsam I. M. sich ergeben solten, hatten ferner nicht Befehl von der Hauptsachen zu dispu- tiren. Darauff nahm der Herr von Rosenberg F. G. Hertzog Hennerich bey der Hand, und gieng fort. Mitten im Zimmer aber bleib der Herr von Rosenberg stehen, und schrey laut: Ihro Kays. Maytt. ernster Befehl ist auch, dass Hanns s Schrame, Hertzog Hennerichs, Cantzeler, ingleichen in I. K M. Gehorsam gehe,

    18* .

    140 //■ Schtceinichem Heinrich XI .

    1581. und dem Schlosshauptmann folge. Wann aber der Schlosshauptmann ihn nicht kante, 13. August. befragte ersich: Welcher der Lignitzsche Cantzler wäre? Fieng Brandano von Zedlitz an: Hie stehet das richtige Männlein! Bald nahm in der Schlosshauptmann in den Gehorsam, und ohn einige Verhör auff den weissen Thurn führen. Der Herr von Rosenberg gieng neben der Kays. Gvardie aus dem Wartzimmer über den Platz nach dem Saale zu, dabey denn ein gross Bedrängnüs war, und führete Hertzog Hennerichen in ein OberZimmer über den grossen Saal, welches Zimmer mit Tapezerey und die Kammer ingleichen mit einem Fürstl. Bette wolgezieret zugericht, und globte I. F. G. dem Herrn von Rosenberg an Statt der Kays. Maytt. bey dero Fürstl. Würden an, sich aus dem Zimmer nicht zu begeben, biss auff I. K. Maytt. ferner n gnädigsten Bescheid.

    Darauff ward I. F. G. aus einer sonderlichen Kuchel des Morgends mit 14. Essen, und des Abends mit 12. neben 8. Dienern gespeiset auff I. K. Maytt. Unkosten, und hatten auss I. K. M. Keller täglich 10. Pfund Wein, und Bier die Nothdurfft; es mochte zu I. F. G. gehen, wer da wolte. Eine Gvardie ward bald I. F. G. von 4. Trabanten, so Tag und Nacht wacheten, verordnet.

    Wie nu der von Rosenberg dies alles verricht, nimbt er von I. F. G. sein Ab- schiedt, tröstet I. F. G., sie solten sich gedulden, I. K. M. würden die Sachen in kurtzen auff andere Mittel richten, darzu er denn ein guter Beförderer sein wolte, und giengen wider zu I. K. Maytt uber den Gang.

    Uber solchem vornehmenden Aussgang wird Schweinichen dem Hoffemeister nicht wol, dieweil er seinen Herren sahe gefänglich, seinen Gesellen den Cantzler ingleichen in weissen Thurn setzen. Hanns Lossatte hatte sich auch verlohren, und wuste nicht, wo er hinkommen war, weil er bey seinem Herren wie der Haase beym Peucker hafftete. Nichts desto weniger folgete er seinem Herrn mit grossem Hertzeleid nach. Wie nu der Herr von Rosenberg von Hertzog Hennerichen die Stiegen beynn grossen Saal wider runter gehet, fraget der Herr von Rosenberg: seinen Marschall den Mettigen. Wo sein LandsMann Schweinichen der Lig- nitsche Hoffmeister sey? Welche Worte der von Schweinichen wol hörete, die ihme denn sein Hertze brachen; vermeinete nichts anders, es würde ihm auch also wie den andern gehen. Und weil er es nicht anders machen konte, tringet er durch das Gedrängnüss, und giebet sich bey dem Herrn von Rosenberg selbst an, den denn der von Rosenberg wol kante, both der Herr von Rosenberg ihm so bald die Faust, sagende: Ich habe ein treues Mittleiden mit eurem Herren, auch mit euch selbst. Ihr aber dürfft euch keiner Kays. Ungnade befahren, ihr habet einen gnädigen Kayser, ich habe derowegen nach euch gefraget, dass ich euch anmelden wolte, dass I. K. M. euren Herren gnädigst mit 8. Dienern speisen wird lassen, und wo ihr solches abholen sollet lassen, dass wird euch mein Marschall anweisen. Ihr sollet euch zu mir aller Gnade und gutter Beförderung getrösten, und wo ihr euch bey mir auffhalten wollet, so wollet solches dem Herrn Mettichen vertrauen. So sehr nu der Hoffemeister er schrocken worden, so sehr war er der Reden froh, und sagte derowegen dem Herrn von Rosenberg höchsten Danck, Hess sich also, wo sein gefangener Fürst und Herr Tranck und Essen abholen solte, anweisen.

    Cap. 51. Herzog Heinrichs Antwort. Cap. 52. Principatissachen der Custodia. 141

    Uber solchem Leid, so I. F. G. begegnet, werden sie etliche Tage nach einander t581

    kummerhafftig und beyneben sehr wehmütig, weil aber stündlich Herren I. F. G. be suchten und I. F. G. trösteten, schlugens I. F. G. was aus dem Hertzen, machten ihnen eine Hoffnung, es würde nicht lange wehren. Nichts desto weniger schickten I. F. G. alle ihre Hoffleute (ausser gemelte 8. Personen) nach Lignitz, wie denn den Hoffmeister auch selbsten, und befohlen I. F. G. ihme, wol Hauss zu halten, und deren Fürstl. Gemahlin und Freulin wol auffzuwarten.

    Wann nu kein Geld zur Zehrung verhanden, und der Hoffemeister nach Lignitz wolte, so muste er seine Ketten versetzen, sich und die andern verzehern. Wie nu der Hoffemeister I. F. G. gehorsamlich gesegnet, stalten I. F. G. sich traurig, auch dass I. F. G. die Augen übergiengen, sie hatten Vertröstung bekommen, I. F. G. würden auffs Hauss Lignitz eine Zeit bestricket werden, dess trösteten sie sich, dass sie bald nach Lignitz auch kommen wolten.

    Wie nu der Hoffemeister nach Lignitz kommt, bericht er I. F. G. die Hertzogin, und Fräulin, was es mit Dero Herrn Gemahlen und Herrn Vater vor einen Zustand habe, dessen die Hertzogin und Freulin zum höchsten erschröcken, stellten über dem traurigen Zustande gross Leid und Wehmuth. I. F. G. musten es aber Gott und der höchsten Obrigkeit befehlen, sich trösten, und Besserung hoffen. •oíab ir»v¡ ■ -,.' ■■ .- : ■!',:. -'•■-■ .-..-..■■.

     
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