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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  19
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Source Regest: Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 19, S. 91
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 19, S. 91

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    Cap. 20.

    Der Herr Bischoff restituiret Ihro F. Gnaden.

    Folgenden Morgen den 27. Octobris umb 8. Uhr kommet der Herr Bischoff zu 27. October. I. F. G. ins Losament, und empfingen die Herren einander gantz freundlich, beyneben entschuldiget sich der Herr Bischoff, warumb gestriges Tages I. K. M. Decret nicht exequiret war worden, es wären aber I. F. G. gemeinet gleich jtzo den Anfang zu machen. Bete derowegen freundlich, dass sich I. F. G. Hertzog Hennerich neben I. F. G. auffs Schloss verfügen, und ferner I. K. M. Willen vernehmen.

    Daraulf bedancken sich I. F. G. Hertzog Hennerich, dass der Herr Bischoff die Bemühung auff sich genommen, und zu I. F. G. ins Losament kommen, auch gesonnen, dem Kays. Befehl nach zu exequiren gantz freundlich und bedürffte die Entschuldigung, dass solches gestriges Tages nicht beschehen, gar nicht, denn I. F. G. wüsten gar wol, dass solches von I. F. G. Missgönstigen durch Dero Verhinderung wäre her kommen, I. F. G. aber wären auffzuwarten schuldig, wolten sich also willig auffs Schloss einstellen, und dem Herrn Bischoff als Kayserlichen Commissario auffwarten und das Geleite auffs Schloss geben, und dies was I. K. Maytt. verordnet, gewärtig sein.2)

    Restitution Hertzog Hennerichs.

    Sein also I. F. G. beiderseits ganz fürstl. und ansehnlich die Burggassen nunter nach dem Schloss geritten. Denn I. F. G. Hertzog Hennerich allein 24. Junghern neben 12. Trabanten gehabt. Wie nu die Fürsten ins Schloss kommen, empfähet

    1) Darunter steht erklärend: Peucker.

    2) Diese Erzählung ergänzt wesentlich, was Thebesius S. 187 ff. und Schweinichen in seinem Leben II. S. 59 roitgetheilt haben. .

    78 H- Sckieeinichens Heinrich XI.

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    1580. Hertzog Friedrich dieselbigen. Der Herr Bischoff aber nimbt Hertzog Hennerich 27. October. un(l fülire[ I p. Q in ¿as Ober-Zimmer, und gehen wieder zurück in ihr Zimmer in die grosse Pastey. 9

    Bald hernach läst der Herr Bischoff I. F. G. Hertzog Hennerich in das alte Frawen Zimmer fordern, alda liess der Herr Bischoff Kays. Maytt. Resolution in Bey- sein der Landschafft publiciren, welches Innhalt dahin gericht, dass Hertzog Hen nerich hinwider in das Fürstenthum restituiret werden solle, und zur Lignitz resi- diren und Hoff halten, Hertzog Friedrich aber zu Hanaw neben deren Fraw Mutter, dahin sich denn Hertzog Friedrich innerhalb 8. Tagen begeben und die Fuhren ver ordnet werden solten. Das Regiment aber solten die Herren zugleich führen und regiren, auch es also anstellen, damit die Justitia administriret werde, dass keine Klage derowegen erfolge, wie sie denn die Herren beyde auch zugleich die Einkommen des Fürstenthums zu geniesscn und ein jeder halb haben sol, und sollen freundlich und brüderlich mit einander vergleichen und leben, bey I. K. M. schweren Straffe und Ungnade.

    Darauff forderte der Herr Bischoff so bald von Hertzog Friedrich die Schlüssel zum Schloss, und von Küchen und Kellern ab, und übergiebet dieselben Hertzog Hen- nerich mit Anbefehlung an Statt derRöm. Kays. Maytt., dass I. F.G. das Schloss und Stadt alss eine Festung in gutter Acht und Verwahrung halten solte, das Begiment auch also anstellen, daran Gott vornehmlich, und die Kays. Maytt. ein gnädiges Gefallen haben möchten, sich auch mit Deren Herr Brudern freundlich vergleichen, und in allem gute Correspondentz halten, wie sich denn auch gegen den Unterthanen väterlich und gnädig erzeigen, damit I. K. M. mit Klagen verschonet sein und bleiben möchten, und zu ernstem Einsehen nicht Ursach bekämen.

    Darauff that Hertzog Hennerich die Dancksagung selber, bedanckte sich gegen der Röm. K. M. unterthänigst und gehorsambst, dass I. K. M. I. F. G. Flehen und Bitten so gnädig erhöret, und I. F. G. hinwiderumb in Derselbigen Fürstenthum restituiret und eingesetzet, darauss sie gantz unverschulter Sache durch Angebung I. F. G. Miss- gönstige ungehöret entsetzet worden wären. Derowegen erboten sich I. F. G. numehr gegen die Kays. M. alles unterthänigeu Gehorsams und bey I. K. M. Leib, Ehr, Gutt und Blut zuzusetzen, auch Schloss und Stadt in gebührlicher Auffacht halten und haben, die Justitia jedermann ergehen und widerfahren lassen, dass an I. F. G. kein Abgang sein sol. Sich auch gegen derselbigen Herrn Bruder alles brüderlichen Willens erzei gen, und also zu klagen die wenigsten Ursachen geben. Gegen dem Herrn Bischoff aber bedanckten sich I. F. G. derselbigen auff sich bemühungen, und dass I. F. G. dem Kayserl. Decret nach wieder restituiret hätten gantz freundlich, und wären erbötig, es umb den Herrn Bischoff wider freundlich zu verdienen.

    Nach solchem war die gantze Landschafft an beyde Herren zugleich mit allem schuldigen Gehorsam und Unterthänigkeit gewiesen, und solte alles, was zur Justitia gehöret, von beiden Herren zugleich ausgehen, sie derowegen vor ihre regierende Herren erkennen und halten, auch wider sie nicht thun noch wider sie leben.

    Dies gieng bey der Landschafft schwer ein, sonderlich bey den verordneten Land- Ruhten. Denn sie sich allerhand Ungelegenheit befahrten. Derowegen sie denn bey Herrn Bischoff anhielten und baten, die Landschafft mit solcher Anweisung so lange zu

    Cap. 20. Der Bischof restituirt den Herzog Heinrich. 79

    verschonen, biss sie zuvor mit Hertzog Hennerich vor I. K. Maytt. entschieden ge- 1380. bohret und verglichen waren, auch die grosse unerhörte Summa Geldes, so sie vor 27, 0c,ober- I. F. G. in Bürgenschafft gegeben, wider bezahlet und habhafft gemacht werde, und denn, das I. F. G. es gegen einem oder dem andern was vorgelauffen, in Ungnaden nicht zugedencken. Denn dass sie bey I. K. M. geklaget, wäre von ihnen aus keinem vorsetzlichen Ungehorsam (und auch noch nicht) beschehen, sondern aus ihrer höch ster Noth, welches sie doch zu Rettung ihrer Weib und Kinder Untergang heute noch nicht unterlassen könten, beten derowegen umb Schutz.

    Darauff liess der Herr Bischoff anmelden, dass es von I. K. M. also beschlossen, und angeordnet worden. Derowegen so wolte es I. F. G. nicht gebühren, Kayserl. Decreta zu ändern, oder einige Condition annehmen und einwenden lassen, sondern wolle sie zum Gehorsam angemahnet haben, I. Kays. M. Willen nicht wider zusetzen, und ihren natürlichen Herren allen unterthänigen schuldigen Gehorsam zu leisten, in der Hauptsachen würden I. K. M. zweiffels ohne sich fördersams eines Tages ent- schliessen, die Sachen ferner durch Commissarien hören lassen, und der Billigkeit nach bescheiden.

    Weil denn die Landschafft vernahm, das kein anders zu erhalten war, erboten sie sich zum Handstreiche des Gehorsambs, jedoch ihre Sachen bey I. K. Maytt. zu beför dern unschädlich.

    Dies war der Landschafft vom Herrn Bischoff frey zugelassen, die Sachen bey Ihro Kays. Maytt. zu suchen.

    Darauff redete Hertzog Hennerich gegen der Landschafft: Es wüsten sich die gehorsamen Unterthanen wol zu erinnern, wie' I. F. G. es allewege väterlich, gnädig und gut gemeinet, und sie nicht als Unterthanen, sondern als Brüder gehalten. Wie auch I. F. G. in die Schulden kommen wären, dass wüsten sie zuvor auch wol, zu wel chen I. F. G. die Unterthänigkeit, so I. F. G. Dero gnädigsten Kayser, König und Herren erzeiget, gebracht, was I. F. G. ihnen auch vor väterliche gnädige Vorschläge gethan, dass sie zu dem wenigsten Schaden nicht hätten kommen dörffen, nemlich dass sich I. F. G. erboten, der Landschafft das Fürstenthum zu geniessen einzugeben, ja dazu seiner herzgeliebten Gemahlin Kleynodien, so uber 100,000. Taler würdig, darzu geben bewilliget, wol zu bescheiden, es hätte ihnen aber nicht annehmlichen sein wollen, sondern ihnen besser gefallen, Geld zu geben und I. F. G. bey I. K. Maytt. zuverklagen, alss sie die Mittel angenommen, dies möchten J. F. G. nicht, und wolten wüntschen, dass sich die Landschafft anders in die Sachen geschickt hätten, solte I. F. G. und ihnen besser sein. Und weil sie die Sachen noch auff I. K. M. zögen, so wären I. F. G. auch gar wol zufrieden, dass die Sachen von I. K. M. verglichen und beschieden möchte werden. Inmittels aber wären I. F. G. des gnädigen Erbittens, einem jeden Derselbigen gehorsamen Unterthanen gnädigen Willen zu erweisen, und gegen keinem wider Gebühr was vorzunehmen und wolt ihr allen gnädiger Fürst und Herr sein und bleiben.

    Darnach huben I. F. G. die Schlüssel zum Schloss auff und sagten: Nun bin ich wider Hertzog zur Lignitz, zuvor bin ich weniger, denn ein Knecht gewesen. Gott verlässt den nicht, so recht und aufl'richtig handelt. Ich habe es gegen meinem gnä

    SO H- Schweinichens Heinrich XI.

    1580. digsten Kayser und Könige unterthünigst und treulich gemeinet, und auch noch, darumb

    27. October.

    verlässt mich auch Gott nicht. Wann es meine Unterthanen so treulich mit mir mei- neten, so werde Gott den Sachen auch ohne einigen Richter wol abhelffen. Ich hoffe, Gott wird ihr Hertze erleuchten, dass sie mich nu zum andern mal vor ihren Herren erkennen werden. Und gaben darauff die Schlüssel dem Hoffemeister Hannss Schweinichen, dass er das Schloss wol verwahren sol.

    Hertzog Friedrich liess sich gegen dem Herrn Bischoff zwar auch bedancken, dass I. F. G. das Kays. Decret ins Werck gerichtet hätten, aber nicht mit solcher Fröligkeit, als Hertzog Hennerich. Sie baten aber nichts weniger den Herrn Bischoff und Hertzog Hennerich zu Gaste, aber es war I. F. G. ein unannehmliche Gasterey, möchte wol gewüntschet haben, dass I. F. G. derselbigen uberhaben hetten sein mögen. I. F. G. tractirten sonsten gar wol, und ward bey der Taffel ein starcker Trunck gehal ten, dass die Herren und Diener alle gute Rausche davon brachten. Ob nun Hertzog Friedrich den Kummer vertrincken wolte, hatte es gleich ein solches Ansehen, Hertzog Hennerich aber tranck den Rausch aus freyem Gemüte, und hatten die Herren diesen Abend einander sehr lieb.

    Wie es nu Abend geworden, und Hertzog Hennerich auch ein guten Trunck gehabt, sagen sie: Sie müsten sehen, ob I. F. G. Lignitzer ihme auch gehorsam sein würden, ritten I. F. G. auff den Platz, und lassen umbschlagen, dass ein jeder Bürger mit seiner besten Rüstung und Wehr zu I. F. G. auff den Platz verfügen solten; da lieff jedermann zu. Dem Herrn Bischoff wird solches bald angemeld, welcher auff dem BischoffsHofe lag, dem wird bange, weiss nicht, wie es Hertzog Hennerich niemt, fodert bald seine Hoffleute zu Ross und Fuss zu sich. Hertzog Friedrich aber ist auff dem Schloss, da I. F. G. denn gern zum Herrn Bischoff runter wollen und Schutz suchen, den wollen Hertzog Hennerichs Gvardie nicht runter lassen. Seine Jungkern, die I. F. G. aus dem Trachenbergischen verschrieben, deren wollen sie auch keinen nauff lassen. Da ist Hertzog Friedrichen auch nicht wol worden. So sein darnach von der Landschafft Anwesende auch übel daran gewesen, denn sie nicht ge- wust, worauff es gienge; sein derowegen auch zusammen in ein Hauss gelauffen, und sahen, wo es nauss wolle.

    Der Herr Bischoff schickte bald zween Rähte zu Hertzog Hennerichen auff den Platz, und lassen I. F. G. fragen, warumb sie umbschlagen liessen und sie darmit meinten, auch was sich der Herr Bischoff und Hertzog Friedrich zu I. F. G. ver sehen solten.

    Darauff gaben I. F. G. aus lachendem Mund diese Antwort: Es solle sich der Herr Bischoff und Hertzog Friedrich zu I. F. G. alles guten versehen. I. F. G. hätten nicht anders gemeinet, es hätte sich der Herr Bischoff längst zur Ruhe begeben. Weil aber I. F. G. die Lignitzer lange nicht geübet, so hätten I. F. G. nur sehen wollen, ob sie I. F. G. auch gehorsam sein würden, auch ob sie noch in der Ubung wären. Es hätten aber I. F. G. den Gehorsam von ihnen gespüret und die Ubung noch in ziem licher Esse gefunden, derowegen so wolten I. F. G. ihnen auch gleich mit Gnaden ver- lauben, und wann I. F. G. wüsten, dass es wider den Herrn Bischoff nicht wäre, so wolten I. F. G. auff einen Trunck dem Herrn Bischoff zusprechen.

    Cap. 20. Der Bischofrestihiiretden Hz. Heinr. Cap. 21. Der Bischof ziehtvonLiegnitzweg. 81

    Darauff liess der Herr Bischoff I. F. G. bitten, zu ihme zu kommen, wolte Ihr F. G. 1580. gern haben. Dies thät der Herr Bischoff nur zu dem Ende, dass I. F. G. die Bürger 27- 0ctober- wider stillte, und heimgehen Hess, dadurch der Herr Bischoff der Angst benommen wurde. Welches dann von I. F. G. bald beschahe, liess die Bürger lauffen, biss auff 50. Mann, die verordneten I. F. G. auffs Schloss Nachtwache zu halten, unter dem Schein, weil der Herr Bischoff an Statt der Röm. Kays. M. anbefohlen, das Schloss wol zu verwahren, und in Acht halten, denn I. F. G. noch nicht wissen möchten, wer I. F. G. Freund oder Feind wäre. Wie I. F. G. denn dem Herrn Bischoff auch 30. Mann zur Wache vorn Bischoff legten, unter dem Schein, sie solten den Herrn Bischoff ver wachen. Es war aber alles was anders, vor der Handt, wann es nicht mit Gewalt widerrahten worden. Der Herr Bischoff aber liess sich nichts anfechten, ungeacht, dass ihme allerley traumen mocht, und war mit I. F. G. eine Stunde gantz lustig und gab die besten Worte. So ward Hertzog Friedrich auff dem Schloss auch besser zu Muhte, weil sie vernahmen, dass keine Gefahr verhanden war.

    Folgenden Morien baten I. F. G. Hertzoff Hennerich den Herren Bischoff wie 28- October. auch Hertzog Friedrichen auffs Schloss zu Gaste, und versöhneten sich die Herren beyne Trunck noch mehr, und worden die Herren durch den Herrn Bischoff verglichen, dass Hertzog Friedrich mit Hertzrjg Hennerichen allen Proviant, so in Küchen und Kellern verhanden war, mit einander theileten, da denn I. F. G. Hertzog Hennerich an Fleisch, Fischen, Bier, Wein und Getreide einen ziemlichen Vorrath zur Einrichtung bekamen.

     
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