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Charter: Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr I, 1861 (Google data) 28.
Signature: 28.

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  Die Linien der rügenschen Familie Behr
Source Regest: Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 28., S. 383
 
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Nach dem Ritter Johann I. Behr (1253—1273) erscheinen im Fesllande Rügen nur zwei Behr, welche im Anfange des 14. Jahrhunderts in zahlreichen Ur kunden neben einander genannt werden: der Ritter Dietrich 1. (auf Behren walde) und der Knappe Johann II. auf Hugoldsdorf, welche ohne Zweifel des Ritters Johann I. Söhne waren. Diese beiden sind sicher als die Stammhalter der Familie Behr im Festlande Rügen zu betrachten, welche die beiden Hauptiinien Behrenwalde und Hugoldsdorf stifteten, in deren Besitze bald viele andere Güter erscheinen. Es müsste seltsam zugehen, dass bei zahlreichen Urkunden nicht andere Glieder dieser Familie genannt würden, wenn solche gelebt hätten.

Die Linien lassen sich auch durch den Verlauf der Geschichte klar schei den. Der Knappe Johann II. (1309—1329) wird wiederholt als auf Hugolds dorf gesessen bezeichnet, z. B. am 5. Mai 1321 („Johan Bere van Hugelstorpe") [195] und am 2. April 1325 („Hennekinus Bere de Hugelsdorp armiger") [210]. Dieser ist der Stammvater der noch blühenden sogenannten nustrowschen Linie, zu welcher auch Semlow gehört. Der Wohnsitz des Ritlers Dietrich I. (1290 — 1320 wird zwar zu seiner Zeit nicht genannt; aber sein mulhmasslicher Sohn Dietrich II. nennt sich auf seinem Siegel (Taf. VIII, Nr. 41) am 22. Junii 1339 Dietrich Behr von Behrenwalde („Tideriscus Bere de Berewolt") [249]. Da nun des Knappen Johann II. Söhne und Nachkommen im Besitze der Hugoldsdorfer Güter klar genug bezeichnet werden, so bleiben für den Ritter Dietrich I. und dessen Nachkommen nur die behrenwalder Güter übrig. Die behrenwalder Haupt linie ist seit dem Ende des 15. Jahrhunderls nach und nach ausgestorben.

Einen Beweis für die nahe Verwandtschaft aller dieser Personen geben die merkwürdigen, auf Taf. VIII abgebildeten Siegel. Die meisten Glieder der hier berührten zwei ersten Generationen der Linien führen nämlich noch nicht das jüngere Siegelbild des Bären, sondern zwei mit Rosen besteckte Spitzen im Schilde (Th. I, §. 20), ein Wappenzeichen, welches wahrscheinlich mit dem Ur sprünge des Geschlechts und einem uralten Wappen zusammenhängt. Der Ritter Dietrich I. Behr führt an den Urkunden vom 6. Mai 1304 und 8. Junii 1309 einen solchen Schild (Tat VIII, Nr. 38), eben so sein mulhmasslicher Sohn Dietrich II. auf Behrenwalde an der Urkunde vom 22. Junii 1339 (Taf. VIII, Nr. 41). Von dem

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Knappen Johann II. ist kein Siegel erhalten; aber von seinen fünf Söhnen führen die drei älteren: Dietrich I., Heinrich I. und Johann III. denselben Schild mit zwei Spitzen, Dietrich I. und Heinrich I. an der Urkunde vom 22. Junii 1339 [249] (Taf. VIII, Nr. 39 und 40) und Johann III. an der Urkunde vom IG. März 1341 [251] (Taf. VIII, Nr. 42); die beiden jüngeren Brüder Vicke (Friedrich) I. und Hugold II. rühren schon einen Bären im Schilde (Taf. IX, Nr. 44 und 45). Die Siegel sind unzweifelhafte Beweise der nahen Blutsverwandtschaft aller dieser Personen, ausser denen gleichzeitig keine andere Behr im Fesllande Rügen genannt werden.

Man wird daher nicht fehlgreifen, wenn man als die beiden Hauptlinien des Geschlechts die Behr auf Behrenwalde und Hugoldsdorf annimmt, von denen sich die übrigen Nebenlinien abzweigen lassen.

 
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